Wusstet ihr, dass am 13. Juni dieses Jahres eine EU-Richtlinie in Kraft getreten ist, die besagt, dass auch für "virtuelle Waren" – also digitale Inhalte – das zweiwöchige Rückgaberecht gelten soll? Bislang hat das anscheinend noch niemand in seinen AGBs umgesetzt, Apple macht jetzt gerade den Anfang. Ein Hintertürchen ist auch schon eingeplant: mit der ausdrücklichen Zustimmung zur Lieferung soll man das Widerrufsrecht gleich wieder verlieren...
Olaf19 meint:
Da bin ich ja mal sehr gespannt, wie das werden soll. Ob das sinnvoll ist oder nicht, dazu kann man sicherlich geteilter Meinung sein.
Hinweis: Vielen Dank an Olaf19 für das Verfassen der News. Diese News stammt von einem Nickles.de-Teilnehmer. Die Nickles.de Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt und die Richtigkeit dieser News.
Bei Nickles.de kann übrigens jeder mitmachen und News schreiben. Dazu wird einfach in einem Forum ein neues Thema begonnen und im Editor die Option "News" gewählt.