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News: Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen

Keine Ermittlung bei Filesharing mehr

Redaktion / 9 Antworten / Baumansicht Nickles

Filesharer aus Berlin werden seit Ende 2007 nicht mehr verfolgt: Die Staatsanwaltschaft holt keine Auskünfte mehr beim Provider ein, wegen Geringfügigkeit.

Da lacht der Filesharer: Als eine der ersten Staatsanwaltschaften lehnt die Staatsanwaltschaft in Berlin die Ermittlung der Adressen von Filesharern ab. Die Verfahren werden grundsätzlich eingestellt. Das sagte Oberstaatsanwältin Vera Junker der Süddeutschen. "Die bloße Nachfrage beim Provider wäre zwar nicht aufwändig, aber sie bringt auch nicht viel. Um herauszufinden, welche Person tatsächlich die Tauschbörse genutzt hat, müssten wir eine Hausdurchsuchung machen, den Rechner beschlagnahmen, Zeugen befragen et cetera. In einer Wohnung leben ja meist mehrere Menschen, viele arbeiten mit WLAN, das auch Fremde nutzen können, wenn es nicht verschlüsselt ist.".

Dann folgen denkwürdige Sätze, die den Abmahnanwälten das Geschäft versauen werden: "Diesen Aufwand finden wir gemessen an der Tat unverhältnismäßig. Wir können nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen und Grundrechtseingriffe vornehmen, die eigentlich für andere Taten vorgesehen sind. Wir machen ja auch keine Hausdurchsuchung wegen einer Beleidigung.

Solange es nicht um gewerbsmäßige Verstöße geht, zählen wir Filesharing zu den kleineren Verfehlungen. Als Staatsanwaltschaft haben wir einen Beurteilungsspielraum, ob es im öffentlichen Interesse ist, solche Fälle zu verfolgen - wir verneinen das."

Seit kurzem gibt es einen Vorschlag der Generalstaatsanwaltschaften für eine bundesweit einheitliche Linie. Danach sollen IP-Adressen nur noch dann ermittelt werden, wenn eine Schadenssumme von mehr als 2000 Euro vorliegt oder mehr als 100 Dateien getauscht werden. Es gibt also auch Hoffnung für Filesharer in anderen Städten.

Quelle: Süddeutsche

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Aragorn75 Redaktion „Keine Ermittlung bei Filesharing mehr“
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Wir können nicht mit Kanonen auf Spatzen

Na endlich bringt das mal einer auf den Punkt.
Finde diese Diskussion seit Anbeginn lächerlich. Weil einer mal eine MP3 runter geladen hat (und erwischt wurde) gleich mit RIESIGEN Forderungen überhäuft zu werden.
Wenn man einen Kaugummi, Lippenstift o.ä. klaut, bekommt man ja uch nicht gleich 5 Jahre Haft ohne Bewährung.

Unser deutscher Rechtsstaat sollte mal die Verhältnissmässigkeit von sowas berücksichtigen...

Klar, wenn einer 100 MP3 zieht oder das sogar gewerblich macht, dann kann man auch entsprechend handeln. Aber oft sind es doch nur 1-2 Dateien und dann trifft das den obigen Kommentar voll und ganz.

Wobei ich denke, das auch Berlin bald wieder ermitteln muss... spätestens vor den nächsten Wahlen, wenn die MI wieder ihre Unterstützungen verteilen möchte.

Armes Deutschland!!!
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Olaf19 Redaktion „Keine Ermittlung bei Filesharing mehr“
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Auch wenn die Gralshüter des gepflegten Copyrights mich jetzt vielleicht hauen werden - ich find's vernünftig. Frage mich allerdings, warum diese Überlegungen jetzt erst angestellt werden, denn die dazu führende Argumentation war letztlich von Anfang an bekannt.

Bemerkenswert finde ich übrigens das Zitat der Frau Oberstaatsanwältin : "Die bloße Nachfrage beim Provider wäre zwar nicht aufwändig, aber sie bringt auch nicht viel. Um herauszufinden, welche Person tatsächlich die Tauschbörse genutzt hat, müssten wir eine Hausdurchsuchung machen, den Rechner beschlagnahmen, Zeugen befragen et cetera. In einer Wohnung leben ja meist mehrere Menschen, viele arbeiten mit WLAN, das auch Fremde nutzen können, wenn es nicht verschlüsselt ist."

Demnach trage ich also doch nicht die volle Verantwortung, wenn jemand anders mit meinem Rechner illegale Downloads macht oder mein WLAN missbraucht? Das ist mir jetzt neu.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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olliver1977 Olaf19 „Auch wenn die Gralshüter des gepflegten Copyrights mich jetzt vielleicht hauen...“
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Endlich mal Richter und Staatsanwälte die noch in der Realität leben.
Beim Wort Mitstörerhaftung könnt ich z.B. kotzen, ich kenne viele Leute die nichtmals wissen wie man ein WLAN absichert.
Und die kleinen Filesharer die vllt.3-4 Dateien(was auch immer) im Jahr saugen kann man auch nicht ausbluten lassen wie ein Schaf bei der Schächtung.
gruß Oliver

Zu meinem Bedauern stell ich fest, dass du nichts hinterlässt. Und was du sagst,ist nutzlos wie die Hoden vom Papst
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dein.nachbar Olaf19 „Auch wenn die Gralshüter des gepflegten Copyrights mich jetzt vielleicht hauen...“
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"Demnach trage ich also doch nicht die volle Verantwortung, wenn jemand anders mit meinem Rechner illegale Downloads macht oder mein WLAN missbraucht? Das ist mir jetzt neu."

ich schätze, wenn der angeklagte? nicht sofort die volle schuld auf sich nimmt, sind die erwähnten ermittlungsschritte notwendig, um zu sehen ob und in welchem maße er/sie mitverantwortlich ist.

wenn z.b. jemand mit deinem auto eine person abmähen würde, dann würd man ja ähnlich vorgehen...

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Olaf19 dein.nachbar „@ olaf19“
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> wenn z.b. jemand mit deinem auto eine person abmähen
> würde, dann würd man ja ähnlich vorgehen...


Ja, etwa solche vergleichbaren Situationen hatte ich dabei im Hinterkopf.

Natürlich ist der, der das Auto geklaut und missbraucht hat, in jedem Fall der Hauptschuldige - er hat schließlich die Tat begangen, der andere hat sie hingegen nur begünstigt, und das ja auch nicht in böswilliger Absicht.

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Co-Jack Redaktion „Keine Ermittlung bei Filesharing mehr“
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Den Worten der Berliner Staatsanwaltschaft kann man im Prinzip nur beipflichten. Die Verhältnismäßigkeit ist bei "ein paar Mp3s" wirklich nicht gegeben.

Man muss dabei aber zwischen Strafrecht und Zivilrecht unterscheiden. Nur weil die Staatanwaltschaft nicht mehr ermittelt, hält das die Rechteinhaber lange nicht davon ab Zivilprozesse einzuleiten. Da hat die MI weiterhin wie jeder andere das Recht für jedes einzelne Lied die Urheberrechte durchzusetzen.

Der Vorteil: deshalb wandert man nicht in den Knast.

Wer Rechtschriebfeeler findet darf sie behalten ;-)
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REPI Co-Jack „Den Worten der Berliner Staatsanwaltschaft kann man im Prinzip nur beipflichten....“
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Da hat die MI weiterhin wie jeder andere das Recht für jedes einzelne Lied die Urheberrechte durchzusetzen.

Nur wie, wenn sie zur IP keine Adresse mehr bekommen, im Falle von Filesharing ?
Es empfiehlt sich immer, etwas Linux im Hause zu haben.
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Aragorn75 REPI „ Nur wie, wenn sie zur IP keine Adresse mehr bekommen, im Falle von Filesharing ?“
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So läuft der Hase ja.

Zuerst versucht die MI per Strafrecht die Staatsanwaltschaft zu beauftragen, die IP zum User ausfindig zu machen. Dieses Verfahren wird dann wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Darauf hin nimmt die MI Akteneinsicht und kommt so an die Daten des Users der die IP zu besagtem Zeitpunkt hatte.

Danach macht die MI vom Zivilrecht gebraucht und verklagt den User...

Wenn die MI nun keine Möglichkeit mehr hat, per Strafrecht an Userdaten zu kommen, können sie Zivilrechtlich nichts machen, da ihnen ja sämtliche Daten fehlen...

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hml24 Redaktion „Keine Ermittlung bei Filesharing mehr“
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Ich bin auch der Meinung, daß es niemend wehtut wenn man ab und an eine MP3 zieht. Ich selbst bin auf diese Art an alte schwedische Songs gekommen, die im Handel gar nicht mehr erhältlich sind.
Es liegt auch in der Verantwortung jedes einzelnen, die Sache nicht zu übertreiben, denn wenn der Datenklau ausartet, dann wird man von Seiten der Staatsanwaltschaft wieder weniger kulant sein.
Wer es also übertreibt, schadet letztendlich allen.

wird schon - nur Geduld !?!
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