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News: Verbotenes Spionageinstrument

ALARM: Eltern müssen Spielzeugpuppe Cayla unschädlich machen

Michael Nickles / 7 Antworten / Baumansicht Nickles
Cayla wurde als Spionageinstrument im Kinderzimmer verurteilt. (Foto: Gefunden auf myfriendcayla.de/)

Die inovative Spielzeugpuppe Cayla kann viel - aus Sicht der Bundesnetzagentur zu viel. Um die Privatsphäre von Kindern zu schützen wurde die Puppe jetzt aus dem Verkehr gezogen, Eltern sind aufgefordert sie zu zerstören, da selbst der Besitz jetzt strafbar ist

Die Bundnetzagentur geht damit konsequent gegen unerlaubte funkfähige Sendeanlagen in Kinderspielzeug vor. Cayla hat sendefähige Kameras/Mikrofone eingebaut und kann damit ausspionieren. Und in Deutschland ist jegliches Spielzeug verboten, das funkfähig und zur heimlichen Bild- oder Tonaufnahme geeignet ist.

"Gerade von Spielzeug als Spionagegerät gehen Gefahren aus. Ohne Kenntnis der Eltern können die Gespräche des Kindes und anderer Personen aufgenommen und weitergeleitet werden. Über das Spielzeug könnte auch ein Unternehmen das Kind oder die Eltern individuell mit Werbung ansprechen. Weiter kann ein Spielzeug, wenn die Funkverbindung (wie Bluetooth) vom Hersteller nicht ausreichend geschützt wird, von in der Nähe befindlichen Dritten unbemerkt genutzt werden, um Gespräche abzuhören."

Weiter erklärt die Bundesnetzagentur:

"Die Bundesnetzagentur wird noch mehr interaktives Spielzeug auf den Prüfstand stellen und wenn nötig dagegen vorgehen. Hierbei müssen immer die Voraussetzungen des § 90 TKG gegeben sein. Gegenstände müssen ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder als Gegenstände des täglichen Gebrauchs verkleidet sein und auf Grund dieser Umstände oder auf Grund ihrer Funktionsweise geeignet sein, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen. Dies gilt auch für individuell hergestellte Geräte."

Glück haben betroffene Eltern. Die Bundesnetzagentur hat darauf verzichtet bei Händlern Daten der Käufer abzufragen und sie beabsichtigt auch nicht das zu tun. Man geht davon aus, dass Eltern die Puppe eigenverantwortlich "unschädlich" machen. Die Einleitung von Verwaltungsverfahren gegen die Eltern ist derzeit nicht geplant.

Die Bundesnetzagentur handelt rein als Verwaltungsbehörde. Ob sich jemand im Zusammenhang mit den nach § 90 TKG verbotenen Spionagegeräten strafbar gemacht hat, entscheiden allein die Strafverfolgungsbehörden in jedem Einzelfall. Die Bundesnetzagentur ist die zuständige Behörde zur Durchsetzung des Verbotes von Spionagegeräten. Weitergehende Informationen zum Thema gibt es unter: www.bundesnetzagentur.de/spionagekameras.

Michael Nickles meint:

Mal gucken wie lange es dauert, bis auf Youtube erste Videos zeigen, mit kreativen Methoden Cayla unschädlich gemacht wird. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur ist gleichermaßen richtig wie schwierig. Argumente, dann müsse man auch jegliche potentielle Schnüffelgeräte wie Smart-TVs bis hin zu Smartphones verbieten, sind ebenfalls knifflig. Es geht hier wohlgemerkt um ein Spielzeug in dem Kameras/Mikrofone "versteckt" sind. Hier von "versteckt" zu reden ist auch schon wieder schwer, weil eine interaktive Puppe wie Cayla nunmal nur mit Kameras/Mikrofonen überhaupt funktionieren kann.

Brisant ist halt die minderjährige Zielgruppe. Wann ist aber jemand erwachsen genug, dass man ihm zutrauen kann, versteckten Privatsphärenmissbrauch erkennen zu können? Hier muss das Stichwort Smart-TVs auf den Tisch. Wer so ein Ding zuhause am Internet hängen hat, wird gnadenlos ausspioniert - nicht nur von Privatsendern sondern auch von den öffentlich-rechtlichen Sendern. Auch den meisten erwachsenen Zuschauern dürfte kaum klar sein, was ihr Smart-TV im Hintergrund so alles treibt und wie die Daten zusammengefasst werden.

Denn: zu glauben es sei egal, was ein TV so sammelt, da sein "Standort und Besitzer" nicht klar sind, ist ein Irrtum. Im Heimnetz muss nur ein Smartphone WIFI nutzen und schon kann über die identische WAN-IP-Adresse von TV und Smartphone bestens zusammengefasst werden. Exakt dieser Mist ist übrigens der Grund, warum Privatsphährenschutz, Schutz vor Tracking alleine auf einem PC nicht mehr ausreicht - das komplette Heimnetzwerk muss geschützt werden. Also auch Geräte, auf denen sich gar kein "Schutz-Plugin" oder "Adblocker-Plugin" installieren lässt.

Exakt darum geht es unter anderem in diesm Nickles-Projekt: Der ultimative Adblocker - Schluss mit Werbung im Heimnetzwerk. Denn: hier geht es natürlich nicht nur um Werbung sondern auch um das Blockieren anderweitiger unerwünschter Tracking-Mechanismen.

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apollo4 Michael Nickles „ALARM: Eltern müssen Spielzeugpuppe Cayla unschädlich machen“
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Ich finde das schon mal als Sauerrei wenn bei Kinder sowas einzug hält. Denn das mit den Auspionieren ist schon lange mode. Denn ein Smartphone ist der grösste Spion im Haus.

Ich habe mich lange gewehrt ein Smartphone zu besitzen. Nun bin ich dem auch auch verfallen, auch wenn ich das nicht so richtig benutze. Denn damit komme ich nicht klar.

Ein Computer ist dafür da, Dir die Arbeit zu erleichtern, die Du ohne Computer nicht hättest.
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gelöscht_323936 Michael Nickles „ALARM: Eltern müssen Spielzeugpuppe Cayla unschädlich machen“
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Das hat wirklich lange gedauert, ehe etwas zu bzw. besser gegen solch "Spielzeug"  unternommen wurde. 

Anfang Dezember hat spiegel/netzwelt   schon von einer Warnung des Europäischen Verbraucherverbands über diese Puppe berichtet. In dem dort ebenfalls verlinkten kurzen YouTube-Video  (Englisch) gibt es eine Demonstration zu dem Spielzeug.
Unter dem netzwelt-Link gibt es die weiterführenden Links, die -außer zu dem Roboter i-Que-  noch aktiv sind. 

Das hat Geschichte, dass über die Kinder auch die Eltern ausspioniert werde.

Interessant ist natürlich, unter welchem Paragraphen das läuft. Es geht um quasi versteckte Funkgeräte - und nicht um um Themen von "Sicherheit in der Informationstechnik" = BSI.

Also hat das Verbot nichts mit Spionage über Smartphone oder Smart Home und IoT zu tun, wie Mike auch erläutert hat. Bundesnetzagentur ist eben wirklich eine andere Geschichte als BSI.
Und bei der Puppe und dem Roboter ging es ja nicht um Internet - oder doch?

Ich weiß, dass ich mal bei einem Roboter überlegt habe, den zu verschenken. Aber es ging dabei auch um Verbindungen nach außen, und das fand ich für einen kleinen Jungen nicht so gut.

Gruß,
Anne

 

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Systemcrasher Michael Nickles „ALARM: Eltern müssen Spielzeugpuppe Cayla unschädlich machen“
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Man geht davon aus, dass Eltern die Puppe eigenverantwortlich "unschädlich" machen. Die Einleitung von Verwaltungsverfahren gegen die Eltern ist derzeit nicht geplant.

Sehr viel besser wäre es gewesen, man hätte den Hersteller zur Rücknahme und Erstattung des Kaufpreises "gezwungen".

Produkthaftung nennt man das, glaube ich.

Stichwort Smart-TVs

Auch hier: So lange die Hersteller die Kasse machen, der Kunde aber die "Rechnung" bezahlen muß (Rechnung hier: gehackt werden), wird sich nichts ändern.

Erst bei konsequenter Anwendung der Produkthaftung:

Klartext: Im Schadensfall kann der Besitzer den Hersteller auf Schadensersatz verklagen.

Trat der Schaden durch ungenügende Sicherheit in der Software auf (z.B.), haftet der Hersteller.

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gelöscht_103956 Systemcrasher „Sehr viel besser wäre es gewesen, man hätte den Hersteller zur Rücknahme und Erstattung des Kaufpreises gezwungen . ...“
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Klartext: Im Schadensfall kann der Besitzer den Hersteller auf Schadensersatz verklagen.

1. Eigentümer, nicht "Besitzer".

2.  Was ihr bei dieser Diskussion mal wieder völlig vergessen hab, ist,dass ie Eltern für den Müll der Hersteller - immer mal wieder-  HAFTBAR gemacht werden und gar mit Haftstrafen gedroht wird.

Die Rechtsprechung ist in TTiP-ESM- Zeiten mittlerweile dermaßen pervertiert von unseren Politgranaten auf Weisung der Industrie und Finanzoligarchen, dass wir gleich einen Konsum-Sklaven-Kalifat in Entenhausen ausrufen können.

Kurz JEDER erdenklicher Scheixx wird aus Profitgründen billigst auf dem Markt geworfen, geht mal was daneben, wird halt die Verantwortung auf den doofen Verbraucher abgewälzt.

Fehlt noch das MS mit win-12 deren Programmier-Fehler und irgendwelche Haftungsfolgen auf die user wie selbstverständlich abwälzt und unser sogenanntes Bundesverfassungsgericht das nach EU-Recht auch noch für rechtens erklärt. 

KLAGEN!?!?

Ich als Otto Normal.-Klein-Axx- gegen sony, Matel, oder Intel???

Ja, nee is kla!?

 

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Systemcrasher gelöscht_103956 „1. Eigentümer, nicht Besitzer . 2. Was ihr bei dieser Diskussion mal wieder völlig vergessen hab, ist,dass ie Eltern ...“
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 Was ihr bei dieser Diskussion mal wieder völlig vergessen hab, ist,dass ie Eltern für den Müll der Hersteller - immer mal wieder-  HAFTBAR gemacht werden und gar mit Haftstrafen gedroht wird.

Genau darum geht es, nur daß diese Tatsache zumindest für mich so selbstverständlich und offensichtlich war, daß ich das nicht extra erwähnenswert hielt.

Und genau deshalb meine Forderung: Konsequente Anwendung der Produkthaftung.

Es kann einfach nicht angehen, wenn Verbraucher auch noch per Gesetz dafür bestraft werden, wenn sie Opfer eines Verbrechens wurden.

Man stelle sich mal folgendes vor:

Ein Minderjähriger kommt wegen Pädophilie ins Gefängnis, weil er/sie von einem Pädophilen vergewaltigt wurde.

Undenkbar? Ist das Gleiche Prinzip, nur daß sich hier sehr viel mehr drüber aufregen (würden).

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gelöscht_103956 Systemcrasher „Genau darum geht es, nur daß diese Tatsache zumindest für mich so selbstverständlich und offensichtlich war, daß ich ...“
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gelöscht_137978 gelöscht_103956 „Dieser Beitrag ist gelöscht.“
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Der Fisch beginnt bekanntlich am Kopf zu stinken an! 

Solange das so ist, wird sich in DE nichts ändern, denn oben stinkt sichs lange gut und unangetastet ;)

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