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News: Hausdurchsuchung wegen Upload

Alarmstufe Rot für Rapidshare-Teilnehmer

Redaktion / 13 Antworten / Baumansicht Nickles

Seit die klassischen Tauschbörsen wie Emule und Bittorrent zunehmend von der Medienindustrie überwacht werden und sich Abmahnungen häufen, haben sich viele Daten-Tauscher zu alternativen System zurückgezogen, die vermeintlich sicherer sind. Beliebt sind jetzt vor allem das Usenet und Download-Dienste wie Rapidshare. Im Fall von Rapidshare meldet gulli.com jetzt Alarmstufe Rot.

Kürzlich wurden im Rahmen einer Hausdurchsuchung die Rechner eines Download-Dienst-Nutzers beschlagnahmt. Der hat angeblich das Metallica-Album "Death Magnetic", einen Tag vor dessen offiziellen Verkaufsstart, bei Rapidshare hochgeladen. Zudem hat der Uploader - wie üblich in der Rapidshare-Szene - den Link zum Download in diversen Foren und auf Webseiten veröffentlicht. Jetzt steht die Frage im Raum, wie die Staatsanwaltschaft die echte Adresse des Uploaders rauskriegen konnte.

Generell lässt sich diese nur über die IP-Adresse ermitteln und IP-Adressen von Downloadern/Uploadern sind eigentlich nur den Rapidshare-Betreibern bekannt. Gulli.com spekulierte zunächst, dass die IP-Adresse von Seiten abgegriffen wurde, auf denen der Uploader den Link zum Rapidshare-Download platziert hat. Laut Angabe des Uploaders ist die Zeitangabe auf dem Hausdurchsuchungsbeschluss allerdings identisch mit jenem, als er das Album bei Rapidshare einstellt.

Gulli.com wurde inzwischen auch eine Email des Rapidshare-Supports zugespielt. Darin teilt Rapidshare mit, dass man gesetzlich verpflichtet sei, IP-Adressen auf Anfrage herauszugeben. Gulli.com geht davon aus, dass Rapidshare die IP-Adresse herausgegeben hat, diese dann beim Internet-Anbieter weiterverfolgt wurde. Bis zum Ermitteln der echten Adresse des Uploads sind dabei schätzungsweise nur knapp 3 Tage vergangen. Gullis Versuche von Rapidshare eine Stellungsnahme zu kriegen, waren bislang vergeblich.

Michael Nickles meint: Download-Dienste wie Rapidshare loggen nicht nur Uploads sondern auch Downloads - und auch der Download urheberrechtlich geschützter Daten ist strafbar. Natürlich leben die "Download-Dienste" von Uploader, die "interessante" Inhalte einstellen.

Sollte sich rausstellen, dass Rapidshare tatsächlich die IP-Adressen seiner Teilnehmer rausgibt, dann bedeutet dies zwangsläufig das Aus für derlei Datei-Hosting-Dienste. Aktuell kann von einer Nutzung von Rapidshare nur abgeraten werden.

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Chaos3 Redaktion „Alarmstufe Rot für Rapidshare-Teilnehmer“
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Nein, soviel ich weiß ist der Download noch nicht strafbar. Zumindest nicht in Deutschland. Das hätte man aber gerne.

Zudem wäre es interessant zu erfahren ob es Rapidshare.com oder .de war. Denn auch hier gibt es Unterschiede. Während Rapidshare.de in Deutschland sitzt, ist Rapidshare.com in der Schweiz und somit nicht verpflichtet Daten an die dt. Behörden auszugeben.

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odin4 Chaos3 „Nein, soviel ich weiß ist der Download noch nicht strafbar. Zumindest nicht in...“
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Downloads können auch strafbar sein, in NRW soll das erst ab 3000 Dateien verfolgt werden - wie und in welchem Zeitraum diese 3000 ermittelt werden, keine Ahnung.

Jedes Bundesland handhabt das anders - ist das nicht aufregend?

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odin4 Nachtrag zu: „Downloads können auch strafbar sein, in NRW soll das erst ab 3000 Dateien...“
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Noch was: Vermutlich ziehen jetzt viele in mein Lieblings-Bundesland um (NRW). Da wird der Rest Deutschlands verdammt leer werden ...

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Chaos3 odin4 „Downloads können auch strafbar sein, in NRW soll das erst ab 3000 Dateien...“
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Das ist nur bei den Tauschbörsen so. Und es geht eben um die Zahl der getauschten Dateien. Aber bei Rapidshare und Usenet handelt es sich eben nicht um Tauschbörsen.

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neanderix Chaos3 „Nein, soviel ich weiß ist der Download noch nicht strafbar. Zumindest nicht in...“
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Nein, soviel ich weiß ist der Download noch nicht strafbar. Zumindest nicht in Deutschland. Das hätte man aber gerne.

Ob es einen Straftatbestand erfüllt weiss ich nicht, unabhängig davon ist es auch in D schlicht illegal - und wird auch verfolgt.

Volker
Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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hannes43 neanderix „ Ob es einen Straftatbestand erfüllt weiss ich nicht, unabhängig davon ist es...“
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Mein Gott das ist doch jetzt wurscht, erlaubt hin oder her, im Grunde ist es verboten, was wird hier so naiv drüber geredet.
Es geht doch einzig und allein darum ob die IP herausgegeben wurde oder nicht!
Das ist ne Sauerei und eigentlich nur durch verpetzen der DL-Links möglich, dass geht in diversen Foren rum. Es wird nämlich verdammt viel gelöscht in letzter Zeit bei Rapid.com.
Und das geht ja nur durch verpetzen der Links.
Denn Rapid selbst kann nicht feststellen was da auf den Servern liegt, die Daten sind verschlüsselt, Passwortgeschützt, da wird sich keiner die Zeit nehmen können das auf eigene Faust bei Millionen Daten zu überprüfen (Entschlüsseln usw.)

Kommt es wirklich dazu hat das ein jehes Ende mit den Hostern (Eigentor) und tschüüüüss...

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LohrerMopper hannes43 „Mein Gott das ist doch jetzt wurscht, erlaubt hin oder her, im Grunde ist es...“
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Hallo,

das ist doch nur Propaganda!
Wie mache ich billig Werbung für die neue Metallica-CD ?
Ganz einfach:
Ich beauftrage jemand, die CD auf Rapidshare vor der eigentlichen Markteinführung hochzuladen (wer hat denn die CD vor der eigentlichen Markteinführung ?).
Ich spiele diesen Link der Ermittlungsbehörde zu.
Dann brauche ich bloß noch jemand, der daraus ein großes Gekreische macht und schon kennt jeder die neue Metallica-CD.
Wer Metallica-Fan ist kauft sich sowieso die Scheibe, wer Metallica nicht mag, läd sich die Musik auch nicht herunter.

Grüße
LohrerMopper.
P.S.: Was haben die Ermittler eigentlich bei der Hausdurchsuchung gefunden ? Schmutzige Unterwäsche ?

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Starfly Chaos3 „Nein, soviel ich weiß ist der Download noch nicht strafbar. Zumindest nicht in...“
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Glaube auch nicht, dass das Downloaden illegalen Contens automatisch illegal ist. Ich mein, klar illegal ists sobald ich weiß, dass die Daten illegalen Ursprungs sind. Aber wie will man mir das Wissen darüber beweisen? Woher soll ich vor dem Downloaden der jeweiligen Daten sicher wissen, was diese enthalten? "...ich suchte nur 'n Trailer und las natürlich nicht jede Website von vorn bis hinten durch, sondern klickte einfach auf Download" oder "Ich dachte die Urheber hätten den Film angeboten" maybe?

Naja, bin kein Anwalt,.. was für einen Laien Sinn ergibt ist in der Rechtswelt dann häufig doch total falsch ;o)

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hannes43 Starfly „Glaube auch nicht, dass das Downloaden illegalen Contens automatisch illegal...“
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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Genau diesen Spruch bekommst du sofort an den Kopf geknallt.
@Starfly, somit ist deine Aussage was das betrifft völlig Wertlos, leider.
Du bekommst sozusagen auch die volle härte des Gesetzes zu spüren.
Aber wie schön erwänht, darum gings hier in diesen Thread nicht wirklich, denn unrecht hin oder her, dass wurde schon tausend Male diskutiert.
Wobei dir keiner was tut wenn hier und da Mal was runterlädtst.

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Starfly hannes43 „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Genau diesen Spruch bekommst du sofort...“
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"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" - wird imho gerne falsch verwendet, denn Unwissenheit schützt in den meisten Fällen eben doch vor Strafe,.. meinem Eindruck nach sogar besonders oft dort wo einem auch dieser Satz gesagt wird ;o) Was jetzt nicht heißen soll dass es in diesem Fall falsch sein muss, bin kein Jurist =)

Zitat von Levay (wer-weiss-was):
"In dieser Allgemeinheit stimmt das natürlich nicht: Unwissenheit kann sehr wohl vor Strafe schützen. Und das gilt ganz besonders in Fällen wie diesem, denn zur Strafbarkeit gehört Vorsatz (§ 15 StGB), und wer einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört ("Dies ist Falschgeld"), der handelt nicht vorsätzlich (§ 16 StGB)."

Gut, ich bin kein Jurist und habe keine Ahnung wie das denn anwendbar ist, aber wenn ich einen Trailer runterlade und später merke es war garkein Trailer und ich löschte ihn, was kann man mir denn vorwerfen?

Zum Topic: Blöde Sache für die One-click-Hoster wenn man dort seine mh Anonymität oder besser Unerreichbarkeit verliert werden die sicherlich eingehen. Ich glaube früher oder später, besonders mit steigender Bandbreite, werden sich die neuen P2P-Systeme, die ähnlich vor TOR funktionieren, mal durchsetzen. Den One-Click-Hostern fällt dann bestimmt auch eine Möglichkeit ein, über ein ähnliches, aber servergestütztes (und durch den dadurch enstehenden Geschwindigkeitszuwachs erst attraktives) System Geld zu verdienen.

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hannes43 Starfly „ Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! - wird imho gerne falsch verwendet,...“
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Klar wenn wir mal Falschgeld als Beispiel nämen, dann kann dir keiner vorwerfen wenn du damit weiterbezahlst du habest es vorsätzlich gemacht.
Im TV bringen sie immer wieder wie gut die Blüten sind und die beim Test kaum ein Passant erkannte. Aber Schwierigkeiten kriegste erst Mal!

Hoffen wir Mal das es bei den Hostern und so alles im Rahmen bleibt.
Mensch was ich so für Serien lade, gebe ich ehrlich zu, kann ich das wenigstens ohne Werbung schauen.
Das hält ja keiner mehr aus was die sonst so für Mist im TV bringen!

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dr_rock1 Redaktion „Alarmstufe Rot für Rapidshare-Teilnehmer“
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Ich habe mir den Film mal runtergeladen (bin in der Schweiz, runterladen ist erlaubt). Ins Kino gehe ich nicht mehr, die DVD kaufe ich sowieso und weiterverbreiten tu ich nicht.
Das stammt definitiv aus einem Vorproduktionsschritt, teilweise sind die Drähte noch sichtbar, einige wenige Sequenzen sind noch in teilweisem Rohzustand. (z.B. Victor nur als graues Fragment auf 4 Beinen rennend). Ist übrigens sehr interessant das mal zu sehen. Es sollte eigentlich kein Problem sein, da einzugrenzen wo das Leck ist. Würde mich nicht wunderen wenn Rapidshare als Austauschplattform zwischen den Studios benutzt wurde (weil's schnell gehen musste und der Lehrling eine gute Lösung anbieten konnte vielleicht?) und die Kopie da dann vergessen ging. Shit happens. Aber ist natürlich blöd. Wichtig ist primär, dass die Löcher gestopft sind bevor auf den potentiellen Kunden rumgehackt wird.

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dr_rock1 Redaktion „Alarmstufe Rot für Rapidshare-Teilnehmer“
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Ich habe mir den Film mal runtergeladen (bin in der Schweiz, runterladen ist erlaubt). Ins Kino gehe ich nicht mehr, die DVD kaufe ich sowieso und weiterverbreiten tu ich nicht.
Das stammt definitiv aus einem Vorproduktionsschritt, teilweise sind die Drähte noch sichtbar, einige wenige Sequenzen sind noch in teilweisem Rohzustand. (z.B. Victor nur als graues Fragment auf 4 Beinen rennend). Ist übrigens sehr interessant das mal zu sehen. Es sollte eigentlich kein Problem sein, da einzugrenzen wo das Leck ist. Würde mich nicht wunderen wenn Rapidshare als Austauschplattform zwischen den Studios benutzt wurde (weil's schnell gehen musste und der Lehrling eine gute Lösung anbieten konnte vielleicht?) und die Kopie da dann vergessen ging. Shit happens. Aber ist natürlich blöd. Wichtig ist primär, dass die Löcher gestopft sind bevor auf den potentiellen Kunden rumgehackt wird.

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