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News: Schluss mit Irreführung

Bundesgerichtshof optimiert Preissuchmaschinen

Michael Nickles / 23 Antworten / Baumansicht Nickles

Für Schnäppchenjäger sind Preissuchmaschinen im Internet eine interessante Sache - wenn man ihre Hintergründe kennt. Denn: keine Maschine kann garantieren, dass alle Händler berücksichtigt werden und vor allem, dass die aufgelisteten Preise aktuell sind.

Die besten Chancen haben natürlich Anbieter, die ganz oben in der Liste als "billigste Anbieter" gelistet werden. Allerdings können die ihren Preis jederzeit aktualisieren und es kann dauern, bis die Suchmaschinen diese Aktualisierung übernehmen. Wer auf den "billigsten Preis" in der Liste klickt, kriegt auf der Anbieterseite also eventuell einen dort aktualisierten höheren Preis serviert.

Der Bundesgerichtshof hat jetzt ein Urteil gegen derlei "illegale" Wettbewerbsvorteile gefällt. Anbieter müssen jetzt dafür sorgen, dass ihre tatsächlichen Preise mit den in den Suchmaschinen angezeigten übereinstimmen. Höhere Preise sind also erst dann zulässig, wenn sie auch in den Suchmaschinen aktualisiert sind.

Gegenstand des Urteils war ein Vorfall aus dem Jahr 2006. Ein Händler bot damals eine Kaffeemaschine auf idealo.de für 550 Euro an und war damit der günstigste von 45 weiteren Anbietern. Um "17 Uhr" erhöhte er den Preis für die Maschine auf 587 Euro, war drei Stunden später um 20 Uhr aber immer noch mit "550 Euro" in idealo gelistet.

Zwar hat der Händler idealo die Preisänderung sofort mitgeteilt, idealo aktualisierte das aber nicht zeitgleich. Der Bundesgerichtshof verurteilte das als Irreführung der Verbraucher. Den Hinweis, dass "alle Angaben ohne Gewähr" sind, ließ er nicht als "Ausrede" gelten.

Die komplette Mitteilung des Bundesgerichtshofs gibt es hier: Strenge Anforderungen an Aktualität von Preisangaben in Preissuchmaschinen).

In der Mitteilung wird auch ein weiteres Problem angesprochen. Auch bei Verfügbarkeit und Lieferzeit von Produkten, kann es zu Abweichungen kommen. Aktuell sind die Anbieter durch das Urteil wohl aber erst mal nur in die Pflicht genommen, dass in Suchmaschinen gelistete Preise mit den aktuellen tatsächlichen Preisen übereinstimmen müssen.

Borlander Michael Nickles „Bundesgerichtshof optimiert Preissuchmaschinen“
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Ich sehe da ersthafte Probleme: Die fangen dort an wo ein Shop auf mehr als einer Preisvergleichsseite gelistet ist...

MagicRabbit Michael Nickles „Bundesgerichtshof optimiert Preissuchmaschinen“
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Das wird wohl den Rückzug vieler Shops aus den Preisvergleichsseiten bedeuten.... kein Händler kann es sich leisten einen eventuell viel zu spät aktualisierten Preis aufrechtzuerhalten oder regelmäßig mehrere Händler über den Preis zu informieren.

Was ist eigentlich mit "Suchmaschinen" die Angebote einfach automatisch durchforsten? Darf ich meinen Preis nicht erhöhen, weil irgendwo noch ein alter Preis steht?

Crazy Eye Michael Nickles „Bundesgerichtshof optimiert Preissuchmaschinen“
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Von Gefühl her hätte wenn schon die preisvergleichseite dran kommen müssen.

JABO100 Michael Nickles „Bundesgerichtshof optimiert Preissuchmaschinen“
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Gegenstand des Urteils war ein Vorfall aus dem Jahr 2006. Ein Händler bot damals eine Kaffeemaschine auf idealo.de für 550 Euro an und war damit der günstigste von 45 weiteren Anbietern. Um "17 Uhr" erhöhte er den Preis für die Maschine auf 587 Euro, war drei Stunden später um 20 Uhr aber immer noch mit "550 Euro" in idealo gelistet.

Na also Verzeihung mal, aber welcher Dödel zieht wegen so einem Schmonz bis vor den BGH?

Wenn man in ner Preissuchmaschine einen Preis X angezeigt bekommt, dann auf den Link klickt und dort einen abweichend höheren Preis Y angezeigt bekommt, was wäre denn dann eine logische Reaktion?

1. Weg von dort und den Back-Button drücken.
2. Sich überlegen ob man bei der Suchmaschine richtig aufgehoben ist.

Mehr fällt mir dazu nun wirklich nicht ein.
dirk42799 Michael Nickles „Bundesgerichtshof optimiert Preissuchmaschinen“
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...ich würde die Ansicht des BGH teilen, wenn über die Seite der Preissuchmaschine direkt Verkaufsanträge generiert werden könnten. Da diese Seiten allerdings regelm. lediglich eine informatorische Zusammenfassung sind, von denen man aus zu den - m.E. verbindlichen - Verkäuferseiten gelotst wird, halte ich das Urteil für falsch.

Schlimmstenfalls würde das - zu Ende gedacht - bedeuten müssen, daß Kaufverträge nicht erst mit Versand der Ware, sondern bereits mit der Bestellung des Käufers (als Annahme, nicht mehr als invitatio ad offerendum) zustande kommen.

Heikel, heikel...
Also: wer hat die Taschen voller Geld und geht nach Karlsruhe zum BVerG? ;-)

Gruß,

Dirk

Crazy Eye dirk42799 „...ich würde die Ansicht des BGH teilen, wenn über die Seite der...“
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...ich würde die Ansicht des BGH teilen, wenn über die Seite der Preissuchmaschine direkt Verkaufsanträge generiert werden könnten. Da diese Seiten allerdings regelm. lediglich eine informatorische Zusammenfassung sind, von denen man aus zu den - m.E. verbindlichen - Verkäuferseiten gelotst wird, halte ich das Urteil für falsch.

Es kommt drauf an als was man die Verkaufsuchmaschine sieht, ist es ein unabhängiger Service Provider der den Kunden hilft das Produkt billig zu finden dann hast du recht, oder wird es als Werbeplattform betrachtet bei der Anbieter auf ihre Schnäppchen hinweisen in den Fall könnt man durchaus den BGH folgen. Den du kannst ja auch keine Anzeige in der Zeitung schalten, und Produkt X für ein Spott preis anbieten und dann ab 11 desselben Tag den preis erhöhen(zumindest ohne Hinweis wann es abläuft).

Wobei sowas bei einen 24 Stunden dienst was anderes ist, als zu den medium Zeitung das in Intervallen rauskommt - wenn es als Anzeige betrachtet ist muß man es dann zumindest so einfädeln können das die eigenen Preise und die Angebotenen Synchron sind.(also entweder teilt idealo mit wir aktualisieren sofort oder immer zur vollen stunde etc.)
Zudem ist beim online shopping der Lockvogelefekt deutlich kleiner, und fast kein Umstand von der Suchmaschine zum Shop zu kommen, was man hätte mit einfließen lassen sollen. Von gefühl bin ich da auch näher am Verkäufer als beim käufer.
angelpage Michael Nickles „Bundesgerichtshof optimiert Preissuchmaschinen“
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Also ich finds gut und richtig für uns Käufer, eher noch viel zu schlapp.

Wie fast jede andere Website im Internet (auch Nickles - schau die Flut der Annoncen an), insbesondere die "Web 2.0"- Sites und "Communities" haben Preissuchmaschinen ja sogar ausdrücklich den Charakter gekaufter Werbefläche und verdienen natürlich an ihren "Angeboten". Niemand betreibt aus Jux und Dallerei solche Seiten ...

Und auch hier hat sich längst zum Nachteil des Users eingeschlichen, dass die Produkte und Angebote präferiert werden, für die es die meißte Provision gibt. Teilweise werden sogar Produkte "angeboten", die es überhaupt noch nicht gibt, nur um Kunden dann zu ihren Verkäufern zu lenken.

Nimm das bekannte "Verifox". Da wird der preiswerteste Ortstarif (wer aber nimmt einen teuren?) unterdrückt, um andere Anbieter nach vorn zu puschen ... Hauptsache. wechseln und Provision. Nimm dsltarife.net oder teltarif.de, die beiden "neutralen" Vergleicher - sie feuern z.B. nur gegen 1&1 und Alice - um Einsparungen für den Kunden geht es überhaupt nicht.

Nee, viel mehr sollte diesen Rosstäuschern auf die Finger geschlagen werden, die sich einbilden, sie könnten uns verarschen.

out-freyn angelpage „Also ich finds gut und richtig für uns Käufer, eher noch viel zu schlapp. Wie...“
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Nimm das bekannte "Verifox". Da wird der preiswerteste Ortstarif (wer aber nimmt einen teuren?) unterdrückt, um andere Anbieter nach vorn zu puschen ... Hauptsache. wechseln und Provision. Nimm dsltarife.net oder teltarif.de, die beiden "neutralen" Vergleicher - sie feuern z.B. nur gegen 1&1 und Alice - um Einsparungen für den Kunden geht es überhaupt nicht.

Preissuchmaschinen können aber auch nur Angebote von Händlern anzeigen, die bei ihnen gelistet sind. Möglicherweise sind andere Händler billiger, tauchen aber in der Liste gar nicht auf - weil sie ihre Angebote nicht an die Suchmaschine melden.
Das kann aber dann ja nicht zu Lasten des Suchmaschinenbetreibers gehen.

Ich finde das Urteil schon ok: Die Preise, die angezeigt werden, müssen stimmen. Dass dies dann auch tatsächlich die "billigsten" Preise sind, wird ja von niemandem garantiert.
jueki Michael Nickles „Bundesgerichtshof optimiert Preissuchmaschinen“
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Ich hab mich ein einziges mal auf eine Preissuchmaschine verlassen und kam auf "connecting-electronic".
Hat mich um 500 Euro leichter gemacht.
Da ich (rudimentär) zu Lernprozessen fähig bin, suche ich nicht mehr nach dem billigsten Preis.
Ich suhe nach Händlern, die Rechnung oder Bankeinzug anbieten. Vorkasse scheidet sogar dann aus, wenn dieser Händler der Einzige ist, der das gesuchte Teil anbietet.
Was bislang noch nicht vorkam.
Keine Ahnung, wieviel tausend Euro ich dadurch schon "gespart" habe.

Jürgen

dirk42799 jueki „Ich hab mich ein einziges mal auf eine Preissuchmaschine verlassen und kam auf...“
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CE - bei denen hab ich auch Geld versenkt.
Am Puddelhammer irgendwas war die Anschrift...
Tja, selbst mein Anwalt konnte da nix mehr reißen. ;-)

Insofern: ich kaufe nur noch bei den Großen, bei denen ich mich auf Service und Stabilität verlassen kann.

Gruß,

Dirk

Crazy Eye jueki „Ich hab mich ein einziges mal auf eine Preissuchmaschine verlassen und kam auf...“
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Wobei ich grade das auch bei diesen Suchmaschinen gut finde, sie haben in der Regel ja auch ein Fedback zu den händlern mit denen man sein Risiko minimieren kann auch wenn ich größere Sachen von Vorkasse abstand nehme.

violetta7388 Michael Nickles „Bundesgerichtshof optimiert Preissuchmaschinen“
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Hallo Forum,

endlich wird den Preistreibern einmal richtig auf die Finger geklopft.

Jeder Händler ist zur richtigen End-Preisauszeichnung verpflichtet. Nur die Internethändler glaubten bisher, sie müßten sich hieran nicht halten.

Da wurden absolute Niedrigpreise angeboten, um bei den Suchmaschinen ganz oben zu stehen. Anschließend Verpackungs.-, Versand.- und MWST draufgeschlagen. Der Endpreis war schlußendlich höher als im Tante Emmaladen um die Ecke.

Damit ist jetzt Schluß!

Wer einen online-Handel betreibt, muß ihn nun so führen wie jeder Händler um die Ecke. Aktuell!!! Zumindest in Deutschland.

MfG.
violetta

Borlander violetta7388 „Hallo Forum, endlich wird den Preistreibern einmal richtig auf die Finger...“
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Was hat das mit der Preisauszeichnung zu tun?

Es geht hier darum, daß die Händler dafür gerade stehen müssen, daß die Preisvergleichsseiten so lange brauchen um ihre Daten zu aktualisieren.

Versandkosten müssen schon länger mit auf in den Preisvergleichsseiten angegeben werden. Wobei sich da schon häufig zeigt, das sich nicht alle Versandoptionen in eine solche starre Struktur pressen lassen.

MwSt. muß für Endkunden auch immer angegeben werden.

violetta7388 Borlander „Was hat das mit der Preisauszeichnung zu tun? Es geht hier darum, daß die...“
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Hallo Borlander,

da stellt sich doch sofort die Frage, wer hier so lange braucht?

Wer einen Shop betreibt, kann jederzeit seine Preise ändern. Realtime. Aber genau das wird nicht gemacht!

MfG.
violetta

Borlander violetta7388 „Hallo Borlander, da stellt sich doch sofort die Frage, wer hier so lange...“
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da stellt sich doch sofort die Frage, wer hier so lange braucht?
Wenn man das Startposting gelesen (und verstanden hat) hat, dann stellt sich diese Frage nicht mehr:
Ein Händler bot damals eine Kaffeemaschine auf idealo.de für 550 Euro an und war damit der günstigste von 45 weiteren Anbietern. Um "17 Uhr" erhöhte er den Preis für die Maschine auf 587 Euro, war drei Stunden später um 20 Uhr aber immer noch mit "550 Euro" in idealo gelistet.

Zwar hat der Händler idealo die Preisänderung sofort mitgeteilt, idealo aktualisierte das aber nicht zeitgleich.
violetta7388 Borlander „ Wenn man das Startposting gelesen und verstanden hat hat, dann stellt sich...“
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Hallo Borlander,

ist klar, bloß nicht über den Gartenzaun schauen.

MfG.
violetta

Crazy Eye violetta7388 „Hallo Borlander, ist klar, bloß nicht über den Gartenzaun schauen. MfG. violetta“
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wenn alles davor steht, und nichts dahinter ist ist das auch nicht nötig ;)

Wie gesagt ich hätte auch erwartet das idealo dafür blechen muss, oder exakte Update zeiten angeben muss damit der Händler seine Preise abstimmen kann.

violetta7388 Crazy Eye „wenn alles davor steht, und nichts dahinter ist ist das auch nicht nötig Wie...“
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Hallo Crazy Eye,

ein ordentlicher Händler steht für seine Preise ein. Leider ist dieses hanseatische Gebaren bei und mit den Internetshops unter die Räder gekommen!

Im übrigen gelten die Wettbewerbsrichtlinien auch für diese Unternehmen und es wird langsam Zeit das sie konsequent durchgesetzt werden.

Es kann nicht sein, daß sich lokale Händler ständigen Kontrollen ausgesetzt sehen, während die www-shops sich um nichts kümmern (müssen), da hier bisher Kontrollen unterblieben sind.

MfG.
violetta

Crazy Eye violetta7388 „Hallo Crazy Eye, ein ordentlicher Händler steht für seine Preise ein. Leider...“
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Du sagst es ein händler steht für seine Preise ein, sein preis war der höhere und idealo hat ihn die Chanche genommen ihn anzupassen damit auch dort sein Preis steht - den so ist es der idealo preis.

Wenn idealo sagt wir updaten das um 17 Uhr, dann kann der Händler das abpassen aber wenn sie es irgendwann tun ist automatisch irgendwann ein preisversatz drinne. Zudem sehe ich idealo, etc. auch eher als Service plattform für denjenigen der ein günstiges sucht anstatt ner Anzeige Plattform bei derjenige den Platz an der Sonne bekommt der am meisten zahlt.

Wenn die zeitung sagt, hey der Anzeigenkunden machen wir ein geschenk und bringen seine Anzeige nochmal, auch wenn das Angebot eigl. auf den letzten Tag limitiert war sehe ich die zeitung als Schadensersatzpflichtig und nicht den händler der sein Angebot und seine Preise regelrecht ausgezeichnet hat.(zudem fehlt bei solchen portalen der lockvogeleffekt, da du in der regel nur das eine produkt anschaust und innerhalb einer sekunde bei einen anderen Shop bist).

violetta7388 Crazy Eye „Du sagst es ein händler steht für seine Preise ein, sein preis war der höhere...“
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Hallo Crazy Eye,

es gilt immer der ausgewiesene Preis und zwar solange, bis er neu kalkuliert und veröffentlicht wurde!

Ein ganz alter Grundsatz unter Kaufleuten und nichts Neues, es sei denn, man betreibt einen Internetshop, hat von nichts Ahnung und glaubt der ganz große Macher in der Geschäftswelt zu sein!

New economy und deren brutaler Absturz sei hier nur stellvertretend erwähnt.

Ich kann das Urteil nur begrüßen und hoffe, daß es den besagten Internethändlern ordentlich an den Kragen geht, wobei ich noch einmal ausdrücklich betonen möchte, daß es auch seriöse, gutgeführte Internetshops gibt.

MfG.
violetta

Crazy Eye violetta7388 „Hallo Crazy Eye, es gilt immer der ausgewiesene Preis und zwar solange, bis er...“
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es gilt immer der ausgewiesene Preis und zwar solange, bis er neu kalkuliert und veröffentlicht wurde!

die frage ist aber wer den preis ausweist, und da denke ich der Händler und nicht idealo.
Borlander Crazy Eye „ die frage ist aber wer den preis ausweist, und da denke ich der Händler und...“
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Sehe ich auch so.

Für das Szenario mit mehr als einem Preisvergleichsdienst (die mit an Sicherheit grenzender WKeit nicht Zeitgleich die Preisupdates einpflegen) hat violetta ja leider auch noch keine Lösung präsentiert...

violetta7388 Borlander „Sehe ich auch so. Für das Szenario mit mehr als einem Preisvergleichsdienst die...“
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Hallo Borlander,

es geht hier nicht um den Zeitpunkt der Preiseinpflegung, sondern um die Verantwortung für die Richtig.- und Gültigkeit des Preises und die liegt ausschließlich beim Händler.

MfG.
violetta