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News: Internet so wichtig wie Auto

Bundesgerichtshof: Schadensersatz bei Internetausfall

Michael Nickles / 34 Antworten / Baumansicht Nickles

Der Bundesgerichtshof ist der Auffassung, dass das Internet im privaten Leben inzwischen eine ähnlich wichtige Bedeutung wie das Auto hat. Entsprechend wurde einem Privatmann Anspruch auf Schadensersatz zuerkannt, weil dessen Internetanschluss ausgefallen war. Gleiches gilt auch für den Telefonanschluss. Geklagt hatte ein Mann aus Bayern, dessen DSL-Anschluss nach einem Tarifwechsel für zwei Monate ausfiel.


Die komplette Pressmitteilung des Bundesgerichtshofs gibt es hier: Bundesgerichtshof erkennt Schadensersatz für den Ausfall eines Internetanschlusses zu.

Der Bitkom hat das Urteil von höchstrichterlicher Stelle begrüßt, freut sich darüber, dass die enorme Bedeutung des Internet nun auch für die private Lebensführung anerkannt wird. Allerdings fordert er, dass bei Haftung der Internetdienstleister und Telekommunikationsanbieter, nicht über das Ziel hinausgeschossen werden dürfe.

Internetanschlüsse seien nur deshalb so preiswert und für jeden erschwinglich, weil Haftungsrisiken bislang klar beschränkt waren. Der Schadenersatz solle daher nur auf einen Anteil an der monatlichen Nutzungsgebühr begrenzt werden.

Weiter verweist der Branchenverband darauf, dass der Fall aus dem Jahr 2008 stammt und sich die Netzqualität in den vergangenen Jahren enorm verbessert habe, der technisch komplexe Anbieterwechsel heute besser funktioniere.

Außerdem stelle das neue Telekommunikationsgesetz klar, dass die Telefon- beziehungsweise Internetverbindung bei einem Anbieterwechsel nur einen einzigen Tag unterbrochen werden darf. Klappt der Wechsel nicht schnell genug, werde der Anschluss zwischenzeitlich automatisch auf den bisherigen Anbieter umgestellt.

Michael Nickles meint:

Eigentlich wollte der Kläger pro Tag DSL-Ausfall 50 Euro haben. Das Gericht hat aber geurteilt, dass nur die tatsächlichen Kosten des DSL-Anschlusses erstattet werden müssen. Und davon dürfen die Anbieter auch noch ihren Gewinn abziehen.

Welcher Schadensersatz geleistet werden muss, wurde nicht mitgeteilt. Es ist aber davon auszugehen, dass er deutlich unter den geforderten 50 Euro pro Tag liegt. Drauf zu hoffen, bei einem Internetausfall reich zu werden, ist also sinnlos.

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torsten40 Michael Nickles „Bundesgerichtshof: Schadensersatz bei Internetausfall“
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"Außerdem gibt es keinen Schadenersatz, wenn dem Anschlussinhaber ein gleichwertiger Ersatz zur Verfügung steht und die Mehrkosten hierfür ersetzt werden. Deshalb hat der Kläger im konkreten Fall keinen Ersatzanspruch für den Ausfall des Telefonanschlusses - denn er nutzte in dieser Zeit ein Mobiltelefon und bekam die Kosten ersetzt. "

Der hat knappe 450€ bekommen, dafür, dass er vom 15. Dezember 2008 bis zum 16. Februar 2009 kein Telefonund Internet hatte.

Wenn ich richtig gelesen habe, war der Anbieter 1und1.

Freigeist
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Michael Nickles torsten40 „"Außerdem gibt es keinen Schadenersatz, wenn dem ...“
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Richtig, er hat die Telefonkosten erstattet gekriegt. Das war aber bereits in der vorherigen Gerichtsinstanz der Fall - drum wollte ich das hier nicht vermischen. Die News hier bezieht sich nur auf das Internet-Schadensersatzurteils des Bundesverfassungsgerichts.

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mawe2 Michael Nickles „Bundesgerichtshof: Schadensersatz bei Internetausfall“
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Das Gericht hat aber geurteilt, dass nur die tatsächlichen Kosten des DSL-Anschlusses erstattet werden müssen.

Das ist dann natürlich kein "Schadensersatz"!

Ein Schadensersatz wäre es, wenn die Mehrkosten, die durch den Ausfall entstanden sind, ersetzt werden würden.

Bsp: Jemand möchte am Tag X den Flug für seine nächste Dienstreise buchen und dieser Flug hätte 1000 EUR gekostet. Wegen DSL-Ausfall hat er den Flug erst eine Woche später gebucht, dann aber nur noch für 2000 EUR bekommen. Dann hat er 1000 EUR Schaden. Und diese 1000 EUR wären bei einem "Schadensersatz" dann eben fällig.

Dass die Kosten nur in Höhe des Anteils der monatlichen Nutzungsgebühr erstattet werden, nennt man "Hohn" und nicht "Schadensersatz".

Wenn mein DSL-Anbieter mich einen ganzen Monat lang nicht versorgt, ist es doch völlig logisch, dass er für diese Nichtversorgung nicht auch noch Geld bekommt. Und wenn er es schon bekommen hat, muss er es zurück erstatten, denn er halt ja keine Gegenleistung erbracht.

Dieses Urteil ist ein übler Witz!

Aber der Bitkom findet es natürlich Klasse - warum wohl??

Witzig ist auch dieser Satz: "Zur Höhe des Schadensersatzes hat der Senat ausgeführt, dass der Kläger in Übertragung der insoweit von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze auf die vorliegende Fallgestaltung einen Betrag verlangen kann, der sich nach den marktüblichen, durchschnittlichen Kosten richtet, die in dem betreffenden Zeitraum für die Bereitstellung eines DSL-Anschlusses mit der vereinbarten Kapazität ohne Telefon- und Faxnutzung angefallen wären".

Jeder weiß doch, dass ein Telefonanschluss ohne DSL i.d.R. teurer ist als einer mit DSL. Der Anteil "DSL - Telefon - Telefax" ist also i.d.R. negativ. Der Kunde erhält also eine negative Erstattung - er muss also selbst noch Geld an den Anbieter bezahlen!

Gruß, mawe2
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Max Payne mawe2 „Das ist dann natürlich kein "Schadensersatz"! Ein ...“
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Das ist dann natürlich kein "Schadensersatz"!
Dass die Kosten nur in Höhe des Anteils der monatlichen Nutzungsgebühr erstattet werden, nennt man "Hohn" und nicht "Schadensersatz".
Nein, das nennt man Schadenersatz in Höhe des Erfüllungsschadens ("positives Interesse").

Wenn der Geschädigte einen höheren Schaden nachweisen kann, kann er diesen auch einklagen. Aber das deutsche Schadenersatzrecht eignet sich nicht dazu, sich als Geschädigter auf Kosten des Antragsgegners zu bereichern.
The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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mawe2 Nachtrag zu: „Das ist dann natürlich kein "Schadensersatz"! Ein ...“
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Wenn der Geschädigte einen höheren Schaden nachweisen kann, kann er diesen auch einklagen.

Aber genau das wurde ja im Urteil ausgeschlossen.
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Max Payne mawe2 „Das ist dann natürlich kein "Schadensersatz"! Ein ...“
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Aber genau das wurde ja im Urteil ausgeschlossen.
Wurde es das?

Der Kläger konnte den abstrakten Schaden von 50 € pro Tag nicht hinreichend nachweisen. Daher wurden sie im Urteil nicht berücksichtigt.

In den Vorinstanzen sind dem Kläger 457,50 € für das höhere, bei dem anderen Anbieter anfallende Entgelt sowie für die Kosten der Mobilfunknutzung zuerkannt worden.
Sowas nenne ich einen nahgewiesenen konkreten Schaden.
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mawe2 Max Payne „Wurde es das? Der Kläger konnte den abstrakten Schaden von ...“
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Wurde es das?

Ja. Das habe ich doch schon zitiert: "Zur Höhe des Schadensersatzes hat der Senat ausgeführt, dass der Kläger ... einen Betrag verlangen kann, der sich nach den marktüblichen, durchschnittlichen Kosten richtet, die in dem betreffenden Zeitraum für die Bereitstellung eines DSL-Anschlusses mit der vereinbarten Kapazität ohne Telefon- und Faxnutzung angefallen wären".

Er kriegt also nur die DSL-Kosten erstattet - nicht aber die Schäden.

Dass ich in dem Monat, in dem gar kein DSL verfügbar war, dafür nichts bezahle, ist doch selbstverständlich. Dafür braucht man doch keinen BGH! Die Gebühr für den betreffenden Monat behalte ich einfach ein - fertig. Dann müsste der Anbieter klagen. Das wird er sich aber gut überlegen, wenn er gar keine Leistung erbracht hat!

Nein: Die 5 EUR DSL-Gebühr (oder -5 EUR DSL-Gebühr) sind doch nicht der Schaden. Die 1000 EUR sind es, die (lt. meinem Beispiel) nun für den gleichen Flug mehr zu bezahlen sind. Und wenn das ausgeschlossen wird, dann habe ich eben keinen Schadensersatz bekommen.

(Natürlich muss der Schaden nachgewiesen werden. Gerade das wird aber bei DSL-Ausfall oft gar nicht möglich sein. Oft wird es dem Geschädigten noch nicht mal bekannt sein, dass er geschädigt wurde!)

Gruß, mawe2
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Max Payne Nachtrag zu: „Wurde es das? Der Kläger konnte den abstrakten Schaden von ...“
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Er kriegt also nur die DSL-Kosten erstattet - nicht aber die Schäden.

§ 249 (1) BGB:

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

Dabei ist aber in jedem Fall die Kausalität zu beachten, also die Frage, ob der Schuldner den Schaden zu vertreten hat. Mal ein Beispiel: Du hast ein wichtiges Bewerbungsgespräch, zu dem Du mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen willst. Da die Bahn Verspätung hat, kommst Du zu spät zum Vorstellungsgespräch und bekommst den Job nicht.

Ich wette jeden Betrag dass es Dir in diesem Fall nicht gelingen wird, das Dir entgangene Arbeitsentgelt von der Bahn einzuklagen. Die Bahn hat Dir nämlich nicht zugesichert, dass Du pünktlich beim Vorstellungsgespräch ankommen wirst.
Die 1000 EUR sind es, die (lt. meinem Beispiel) nun für den gleichen Flug mehr zu bezahlen sind
Analog dazu müsste ihm der Provider entsprechendes zugesichert haben. Kannst Du Dir vorstellen, dass sowas in der Praxis vorkommt?
The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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mawe2 Max Payne „Wurde es das? Der Kläger konnte den abstrakten Schaden von ...“
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und bekommst den Job nicht.

Schlechtes Beispiel: Auch wenn ich pünktlich angekommen wäre ist es keineswegs sicher, dass ich den Job bekommen hätte!

Den Flug hätte ich aber am Tag X für 1000 EUR buchen können. (Das lasse ich mir z.B. von der Fluggesellschaft bestätigen.) Am Tag Y hat er 2000 EUR gekostet. Und die Differenz ist der Schaden.

Wenn das jetzt

a) vom Gericht

oder

b) durch die AGB des Anbieters

ausgeschlossen wird, dann gibt's eben keinen Schadensersatz! Genau das habe ich ja oben schon geschrieben.

Das ist dann eben alles nur ein Sturm im Wasserglas!



Gruß, mawe2
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Max Payne Nachtrag zu: „Wurde es das? Der Kläger konnte den abstrakten Schaden von ...“
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dann gibt's eben keinen Schadensersatz

Doch. Nur eben begrenzt auf den Erfüllungsschaden ("positives Interesse") und nicht in Höhe des Vertrauensschadens ("negatives Interesse").

Aber irgendwie habe ich das Gefühl, wir drehen uns im Kreis. Von mir aus daher EOD.
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mawe2 Max Payne „Wurde es das? Der Kläger konnte den abstrakten Schaden von ...“
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Aber irgendwie habe ich das Gefühl, wir drehen uns im Kreis.

Du hast Recht!

Die 5 EUR für DSL-Ausfall sind in meinen Augen jedenfalls kein Schaden für den man den BGH überhaupt bemühen sollte!

Gruß, mawe2
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fröschl Michael Nickles „Bundesgerichtshof: Schadensersatz bei Internetausfall“
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Hallo ,

eine äußerst verwegene Behauptung. Dieses Urteil ist von den
besten Richtern der Nation gefällt worden (BHG).

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesgerichtshof


MfG fröschl

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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mawe2 fröschl „Hallo , eine äußerst verwegene Behauptung. Dieses Urteil ...“
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eine äußerst verwegene Behauptung.

Was findest Du daran falsch?

Dieses Urteil ist von den besten Richtern der Nation gefällt worden (BHG).

Woher hast Du diese Info? Soweit ich weiß, sind das die höchsten Richter. Aber die besten???
Weißt Du, wie die Zusammensetzung des Gerichts erfolgt?

Gruß, mawe2
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fröschl Nachtrag zu: „Hallo , eine äußerst verwegene Behauptung. Dieses Urteil ...“
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Hallo ,

na gut, als Anhänger der Elementaren Logik der Aussagen
ist es eine Implikation, wenn so, dann so.


MfG fröschl

PS: Dieses Posting ist für mave2 bestimmt.

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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mawe2 fröschl „Hallo , na gut, als Anhänger der Elementaren Logik der ...“
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Nochmal: Findest Du es angemessen, bei einem Schaden von 1000 EUR dem Kunden 5 EUR für den DSL-Ausfall zu erstatten? Ist das Schadensersatz?

Gruß, mawe2

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fröschl Nachtrag zu: „Hallo , na gut, als Anhänger der Elementaren Logik der ...“
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Hallo ,

ich maße mir mit meiner Unkenntnis nicht an, das Urteil
des BHG zu kritisieren.


MfG fröschl

PS: Dieses Posting ist für mawe2 bestimmt.

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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The Wasp fröschl „Hallo , eine äußerst verwegene Behauptung. Dieses Urteil ...“
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Dieses Urteil ist von den besten Richtern der Nation gefällt worden (BHG).
Ach weißt du, wenn du ein paar Juristen persönlich kennst, weicht die Ehrfurcht recht schnell und du stellst ernüchternd fest, dass Richter auch nur Menschen sind...
Ende
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fröschl Nachtrag zu: „Hallo , eine äußerst verwegene Behauptung. Dieses Urteil ...“
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Hallo ,

diese Richter werden auf Eignung geprüft und dann berufen.
Dieses Verfahren kann man nicht lässig abtun.


MfG fröschl

PS: Dieses Posting ist für The Wasp bestimmt.

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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The Wasp fröschl „Hallo , diese Richter werden auf Eignung geprüft und dann ...“
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diese Richter werden auf Eignung geprüft und dann berufen.
Ja von Ministerpräsidenten und Parteien. :D
Ende
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pluck mit dem kranwagen fröschl „Hallo , diese Richter werden auf Eignung geprüft und dann ...“
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Dieser Beitrag ist gelöscht!
In den Nickles.de-Foren wird Wert auf einen anständigen Umgangston gelegt. Beiträge die andere beleidigen oder denunzieren werden deshalb entfernt. Wir bitten um Verständnis, dass die Beurteilung von Umgangston in manchen Fällen schwierig ist, da bei Texten Gestik und Mimik fehlen. Es kann daher leicht zu Missverständnissen kommen. Mehr Information warum das Posting gelöscht wurde, gibt es hier.
Olaf19 fröschl „Hallo , diese Richter werden auf Eignung geprüft und dann ...“
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Ja von Ministerpräsidenten und Parteien. :D

Jepp, so sieht es aus. Deswegen sind Gerichtsurteile durchaus kritisch zu hinterfragen und nicht mit einem "Bibel-Status" zu versehen.

Freut mich, dass du es anscheinend doch auch so siehst - neulich hatte ich da einen anderen Eindruck: http://www.nickles.de/thread_cache/538969049.html und folgende - immerhin, auch Verfassungsrichter werden von den (großen) Parteien berufen.

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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The Wasp Olaf19 „Jepp, so sieht es aus. Deswegen sind Gerichtsurteile ...“
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Deswegen sind Gerichtsurteile durchaus kritisch zu hinterfragen
Ja und nein.
Ja, wenn Prozesse für die finanziell Schwachen nicht zu finanzieren sind und Rechtstreitigkeiten nur noch in die Länge gezogen werden, um dem Gegner beim Verhungern zuzusehen. Nein, wenn es nur um Rechthaberei geht, wie in der Rundfunkgebührendebatte.
Ende
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Olaf19 Nachtrag zu: „Jepp, so sieht es aus. Deswegen sind Gerichtsurteile ...“
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Nein, wenn es nur um Rechthaberei geht, wie in der Rundfunkgebührendebatte.

Schön wär's. Da geht es schlicht um den Griff ins Portemonnaie der Rundfunkabstinenzler.

Recht haben will sowieso immer jeder mit seinem Standpunkt, egal ob er nun die eine oder die andere Seite vertritt.

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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The Wasp Olaf19 „Schön wär's. Da geht es schlicht um den Griff ins ...“
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Da geht es schlicht um den Griff ins Portemonnaie der Rundfunkabstinenzler.
Nein, es geht um ein Gesetz, dass das allgemeine Interesse an einem unabhängigen öffentlichen Rundfunk über die egoistische Erbsenzählerei weinger stellt.
Ende
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schuerhaken Olaf19 „Schön wär's. Da geht es schlicht um den Griff ins ...“
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Das Ding ist doch jetzt bereits tot.
Es handelt sich um eine Festbesteuerung von Haushalten zugunsten einer öffentlichrechtlichen Einrichtung namens Rundfunk.
Wie sieht es denn aus bei mehreren "Haushalten", die sich eine Wohnung teilen (Wohngemeinschaften)?
Wie trifft diese "Besteuerung"/"Abgabe" denn die einzelnen Personen mit Einkommen, die zusammen in einem "Haushalt" wohnen gegenüber einem Ein-Personen-Haushalt?
Wie wirkt sich also die "Belastung" gleich oder ungleich aus?

Verlasse Dich darauf, da kommt noch was... - Bundesverfassungsgericht !!!
Denn die Politik ist nur noch selten fähig, ordentliche Gesetze zu zimmern.

Mal eine Frage:
Wie wäre es, jeden Haushalt pauschal mit einer Kraftfahrzeugsteuer als "Haushaltsabgabe" zu belegen, obwohl niemand im Haushalt ein Kraftfahrzeug besitzt?

Oder:
Warum bestaft man mich nicht pauschal wegen "Totschlages", obwohl ich doch jederzeit die "Möglichkeit" habe (potentiell eine Gelegenheot dazu ergreifen kann), jemanden umzubringen?

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The Wasp schuerhaken „Das Ding ist doch jetzt bereits tot. Es handelt sich um eine ...“
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Warum bestaft man mich nicht pauschal wegen "Totschlages"...?
Siehst du eigentlich schon weiße Mäuse oder sinds lila Elefanten?
Ende
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schuerhaken Nachtrag zu: „Das Ding ist doch jetzt bereits tot. Es handelt sich um eine ...“
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Ich dachte, es gibt Leute, die auch logisch denken können.
Stehst Du da nicht auf der Liste?
________________________________
Ansonsten:
Hier...
http://www.einzelhandel.de/index.php/presse/aktuellemeldungen/item/122225-gutachten-rundfunkbeitrag-verfassungswidrig.html 

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fröschl Michael Nickles „Bundesgerichtshof: Schadensersatz bei Internetausfall“
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Hallo ,

dieses Posting und das Posting vom 25.01.2013 17:09 Uhr
ist und war für mave2 bestimmt.


MfG fröschl

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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The Wasp Michael Nickles „Bundesgerichtshof: Schadensersatz bei Internetausfall“
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Wieder so ein Urteil, das keines ist. Das deutsche Recht ist immer öfter ein Kasperletheater in der Endlosschleife.

Und selbst, wenn es eindeutige Regeln gibt, finden die Rechtsverdreher wieder einen Weg, die Zahlung zu verweigern, wie dieses unglaubliche Beispiel zeigt: http://www.ardmediathek.de/das-erste/plusminus/flugverspaetungen-von-wegen-entschaedigungen?documentId=13153218

Ende
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pluck mit dem kranwagen Michael Nickles „Bundesgerichtshof: Schadensersatz bei Internetausfall“
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Da gibt es doch schon hier eine Diskussion, sogar mit einem Angehörigen der Herrenrasse!

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reader Michael Nickles „Bundesgerichtshof: Schadensersatz bei Internetausfall“
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Alles schnuppe - Wechselbereitschaft der deutschen wurde mal auf 13% der Befragten bestimmt (Nickles berichtet mal) - die können Kuhfladen an die Abonnenten verschicken - die meisten werden sich damit abfinden.

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mawe2 reader „Alles schnuppe - Wechselbereitschaft der deutschen wurde mal ...“
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Die Wechselbereitschaft hat aber mit diesem Thema gar nichts zu tun!

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schuerhaken Michael Nickles „Bundesgerichtshof: Schadensersatz bei Internetausfall“
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Herrlich, wenn juristische Spitzfindigkeiten, unjuristisch interpretiert werden
und dann auch noch die gegenseitge Aneckerei wie üblich losgeht.

Man wird erst den Volltext des Urteils gegen 1&1 abwarten müssen.
Und selbst das bringt noch keine Klarheit, weil die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen wurde.
Und was die entscheidet, steht mal wieder esrt noch in den Sternen.

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Vanwegen Michael Nickles „Bundesgerichtshof: Schadensersatz bei Internetausfall“
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Zunge raus weder Fisch noch Fleisch, aber immerhin in die Richtung eines Urteils. Die Ernsthaftigkeit lässt zu wünschen übrig und so sollte mal das Handwerk beurteilt werden. Die Talfahrt wäre vorprogrammiert .

Greetz Van

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