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News: Fatale Folgen für leichtgläubige Blogger

Bundesgerichtshof stärkt Pressefreiheit bei Links

Michael Nickles / 25 Antworten / Baumansicht Nickles

Gut sechs Jahre tobte der Rechtsstreit zwischen Heise.de und der Musikindustrie, dessen Verlauf hier dokumentiert ist: Heise versus Musikindustrie. Im Januar 2005 hatte Heise in einer News berichtet, dass der Software-Hersteller Slysoft eine neue Version von AnyDVD veröffentlicht hat.

Wie schon mit dem Vorgänger "CloneCD" kann man mit dieser "Kopier-Software" unter anderem den Kopierschutz von CDs/DVDs aushebeln. Im Rahmen der News veröffentlichte Heise.de auch einen Link, der zur Webseite von Slysoft führt, auf der die Software beschrieben wird und (über weitere Klicks) auch bestellt werden kann.

Aus diesem Grund erfolgte Ende Januar 2005 eine Abmahnung von acht Unternehmen der Musikindustrie, darunter BMG, edel, EMI, Sony, Universal und Warner. Nachdem Heise die Abmahnung zurückgewiesen hat, folgte ein jahrelanger zäher Rechtstreit. Im Kern ging es darum, ob es zulässig ist, über Software zu berichten, die sich auch für illegale Zwecke einsetzen lässt und vor allem natürlich auch darum, ob man einen derartigen Bericht mit einem entsprechenden Link für weitere Informationen versehen darf.

Im März 2005 urteilte das Münchener Landgericht, dass die Berichterstattung von Heise okay war, das Setzen des Links allerdings nicht, eine Berufung auf Pressefreiheit ließen die Richter nicht gelten.

Verrückterweise ging allerdings nicht nur Heise sondern auch die Musikindustrie gegen dieses Urteil in Berufung. Die wollte, erreichen, dass bereits der Artikel als "Werbung für illegale Software" eingestuft und verboten wird. Im Juli wurde das Urteil auch vom Oberlandesgericht bestätigt, Heise legte darauf Verfassungsbeschwerde ein.

Der Bundesgerichtshof hat schließlich entschieden und jetzt auch die schriftliche Begründung seines Urteils nachgereicht, wie Heise berichtet. In Kurzfassung: die vorherigen Urteile wurden endgültig gekippt, die Presse- und Meinungsfreiheit hat einen Sieg errungen.

Aus der Urteilsbegründung geht klar hervor, dass das Setzen von Links dem Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit unterliegt, so sie Inhalte eines Beitrags belegen oder durch zusätzliche Informationen ergänzen. Die Kosten des Rechtsstreits wurden der Musikindustrie auferlegt.

Michael Nickles meint: Die Urteilsbegründung ist gleichermaßen lesenswert wie heikel. Unter anderem wird darin auch vermerkt, dass man selbst dann über Dinge berichten darf, wenn man weiß, dass sie illegal sind und sogar dann, wenn Dritte dadurch gestört oder gar beleidigt werden.

Das schlimme am Urteil sind dessen Folgen: viele Betreiber kleiner Webseiten, "Blogger" werden sich jetzt wahrscheinlich trauen, in Bezug auf das Urteil, auch in Berichten Links zu heiklen Dingen oder gar "AnyDVD" zu setzen. Sie werden sich dabei aufgrund des Urteils rechtlich auf der sicheren Seite fühlen.

Und das ist ein fataler Irrtum, da es in Deutschland das Gesetz Nummer Eins gibt: einen Rechtsstreit dieser Klasse gewinnt typischerweise nicht der, der Recht hat, sondern der, der mehr Kohle hat, einen langwierigen Rechtsstreit zu finanzieren.

Im Fall des "Heise-Links" lag der Streitwert so weit ich weiß bei 500.000 Euro und Klagende können die Höhe eines Streitswerts prinzipiell nach Lust und Laune festlegen, die Gerichte winken das durch - hohe Kosten spülen schließlich Kohle in die Staatskasse (egal wer ein Verfahren gewinnt oder verliert).

Daraus ergeben sich Verfahrens- und Anwaltskosten, die sich normale Menschen nicht leisten können. Bereits die erste Instanz treibt einen Blogger also finanziell in den Ruin.

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fieteboe Michael Nickles „Bundesgerichtshof stärkt Pressefreiheit bei Links“
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Daraus ergeben sich Verfahrens- und Anwaltskosten, die sich normale Menschen nicht leisten können. Bereits die erste Instanz treibt einen Blogger also finanziell in den Ruin.

Wer ausser Reiche bekommen in Deutschland schon "RECHT"?
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Loopi© Michael Nickles „Bundesgerichtshof stärkt Pressefreiheit bei Links“
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Im Fall des "Heise-Links" lag der Streitwert so weit ich weiß bei 500.000 Euro und Klagende können die Höhe eines Streitswerts prinzipiell nach Lust und Laune festlegen, die Gerichte winken das durch - hohe Kosten spülen schließlich Kohle in die Staatskasse (egal wer ein Verfahren gewinnt oder verliert).

Daraus ergeben sich Verfahrens- und Anwaltskosten, die sich normale Menschen nicht leisten können. Bereits die erste Instanz treibt einen Blogger also finanziell in den Ruin.


Das ist auch der Grund, weshalb Otto Normalblogger sehr vorsichtig sein muss, ein falscher Link und er ist bis an sein Lebensende finanziell ruiniert. Dazu zählt auch ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum und noch so einiges.
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deroppi Michael Nickles „Bundesgerichtshof stärkt Pressefreiheit bei Links“
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Und das ist ein fataler Irrtum, da es in Deutschland das Gesetz Nummer Eins gibt: einen Rechtsstreit dieser Klasse gewinnt typischerweise nicht der, der Recht hat, sondern der, der mehr Kohle hat, einen langwierigen Rechtsstreit zu finanzieren.

Wie wahr, wie wahr.
Deshalb Dank an heise und andere die bereit sind so etwas durchzustehen.

Auch wenn ich weiterhin jedem raten würde mit Links sehr vorsichtig zu sein, geht das Urteil in die richtige Richtung.
Ich bin klar ein Gegner von Raubkopien und dem illegalen verbreiten von Musik oder Filmen.
Aber ich muss in der Lage sein von meinen käuflich erworbenen Medien Sicherheitskopien zu machen. Und ich will das auch dürfen.

Beispiel: Ich kaufe gerne CDs. Aber lasse sie nur ungern im Auto liegen, vor allem im Sommer. Da muss die selbstgebrannte herhalten. Ein Schaden entsteht der der Musikindustrie oder dem Künstler dadurch nicht.
Software die mir das ermöglicht als illegal einzustufen empfinde ich als empörend.
Hier wird der "gute Bürger" künstlich kriminalisiert.
Ich verstehe die Rechtssprechung da überhaupt nicht.
Nur weil ich mit einem Messer jemanden umbringen kann, ist der Verkauf von Messern und deren Besitz nicht verboten.
Aber nur weil eine Software zu etwas illegalem benutzt werden kann, ist sie auch illegal??? Das ist der Hohn.






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XAR61 deroppi „ Wie wahr, wie wahr. Deshalb Dank an heise und andere die bereit sind so etwas...“
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Im Grunde genommen ist doch alles ein Hohn und eine Wörtereierei. Demnach ist also einjeder PC-und Handy-Besitzer ein potientieller Raubkopierer oder schlimmer ! Nur weil es eine Minderheit gibt, welche sich etwas creativ von der Masse abhebt und es auf der anderen Seite ebenfalls die creativen Scheinheiligen gibt, heißt dies noch lange nicht das alle User die armen Musikindustrie um die sauerverdienten Pfennige schröpfen möchten, nur weil sie brav ihren PC-, Handy einschalten und im Takt durch die City hüpfen. Und vor vielen vielen Jahren wollte ja die katholische Kirche auch fest und steif festhalten das die Erde eine Scheibe und keine Kugel sei. Was mögen wohl die Nachfahren in vielen vielen Jahren nach uns über diesem gierigen Faß ohne Boden denken.

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Loopi© deroppi „ Wie wahr, wie wahr. Deshalb Dank an heise und andere die bereit sind so etwas...“
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Beispiel: Ich kaufe gerne CDs. Aber lasse sie nur ungern im Auto liegen,

Ich wandel ohnehin meine Musik-CDs im MP3 um. weil die CDs nicht in meinen MP3-Player passen. Da juckt mich auch ein Kopierschutz nicht, ich "kopiere" ja die CD nicht.
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XAR61 Loopi© „ Ich wandel ohnehin meine Musik-CDs im MP3 um. weil die CDs nicht in meinen...“
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Im Prinzip ist mir die Kopierschutzschei..e vollkommen schnuppe, ich boykottiere seid vielen Jahren die Kopierschutzmusikmafia. Ich kaufe daher keine Musik mit Kopierschutz und höre natürlich solche Scheiben nicht. Es gibt legale andere Quellen, um diesen Erdscheibenpropheten des ewigen gestern erfolgreich trotzen zu können. Wozu gibt es schließlich Freiemusik und so weiter und wie sie noch alle heißen, natürlich kriegst du die Scheiben nicht um die Ecke bei Tante Emma im SuperSoundbox.

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edgar8 deroppi „ Wie wahr, wie wahr. Deshalb Dank an heise und andere die bereit sind so etwas...“
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>Beispiel: Ich kaufe gerne CDs. Aber lasse sie nur ungern im Auto liegen, vor allem im Sommer. Da muss die selbstgebrannte herhalten. Ein Schaden entsteht der der Musikindustrie oder dem Künstler dadurch nicht.


Die Musikindustrie kann da anders argumentieren - die jeden Sommer durch die sonne verbeulten CDs mußt du ja immer wieder kaufen.

ICH gebe DIR RECHT - aber die usikindustrie will soviel Geld wie möglich haben - ist doch klar

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Joerg69 Michael Nickles „Bundesgerichtshof stärkt Pressefreiheit bei Links“
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Solange es nach angelsächsischem Recht zulässig ist, mit aufgestellten "Honigtöpfen", also von "Anwälten" der "Rechteinhaber" zur Verfügung gestellten Download-Möglichkeiten harmlose Teenager und unerfahrende PC-Benutzer auf's Glatteis zu führen, und finanziell schon für's Leben zur ruinieren, bevor die ihren ersten Euro verdient haben, und wie letztens gemäß eines Urteils die Witwe eines Verstorbenen für dessen illegale Tauschbörse haften soll, dann sage ich denen, euch schießen wir auf den Mond mit einer Geschwindigkeit, dagegen nimmt sich WARP wie ein Tretroller aus.

Wir sollten mal juristische Ideen entwickeln, wie wir die den Datenschutzverletzungen amerikanischer Konzerne wirkungsvoll entgegentreten - am besten mit Sammelklagen, Streitwert nicht unter einer Fantastilliarde.

Ich als Blogger würde nicht über Programme berichten, die Kopierschutz aushebeln - wozu auch? Braucht man sowas? Betriebssysteme kann man mit Backups sichern. Musik-CDs muß man im Auto ja nicht in die pralle Sonne legen.

Viele Grüße von Jörg
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Pumbo Joerg69 „Solange es nach angelsächsischem Recht zulässig ist, mit aufgestellten...“
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Volle Zustimmung!

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Fuchs4 Michael Nickles „Bundesgerichtshof stärkt Pressefreiheit bei Links“
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Im Kern ging es darum, ob es zulässig ist, über Software zu berichten, die sich AUCH für illegale Zwecke einsetzen lässt und vor allem natürlich auch darum, ob man einen derartigen Bericht mit einem entsprechenden Link für weitere Informationen versehen darf.

Fast alle Dinge des täglichen Lebens lassen sich AUCH für illegale Zwecke einsetzen, obwohl es nicht ihre prioritäre Funktion ist.

Fangen wir bald an, die Automobilindustrie und die Haushaltswarenhersteller zu verklagen, da man mit deren Produkten Menschen körperlich verletzen und im Extremfall sogar töten KANN???
Das würde dann im Gegensatz zu dem im Grundgesetz festgeschriebenen "Recht auf körperliche Unversehrtheit" stehen.

Wohl kaum, da sonst die Herren Anwälte sich wohl bald zu Fuß zum Gerichtsgebäude begeben, und eine Orange mit frisch manikürten Fingernägeln schälen müßten...
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Conqueror Michael Nickles „Bundesgerichtshof stärkt Pressefreiheit bei Links“
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Irgendwie verrückt die typisch "DEUTSCHE" Rechtssprechung.
Ein Text kann formulioert werden aber ein Link darf nicht gesetzt werden. Ja denken denn die Richter, selbst ein DAU ist nicht in der Lage eine Suchmaschine zu bedienen ? Oder sind die Richter so weltfremd und können keinen PC bedienen ? Kommt mir fast so vor !

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MetaIIica Conqueror „Irgendwie verrückt die typisch DEUTSCHE Rechtssprechung. Ein Text kann...“
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Nja ein Blogger kann ja problemlos über die Software berichten, aber bei Links halt dann einfach den Hinweis setzen, Informationen zum hersteller findet man über Google oder so :D Und ich rede bewusst nicht über Anleitungen ^^

wir leben in einer Demokratie und haben das Recht auf freie Meinungsäußerung, also halt's Maul!
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Loopi© MetaIIica „Nja ein Blogger kann ja problemlos über die Software berichten, aber bei Links...“
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Ist ein Link nur ein Link, wenn er anklickbar ist?
Ich las mal irgendeinen Blog, der hat nur Text gemacht und dann geschrieben "bitte kopiert die URL in die Adresszeile eures Browsers". Auch seine Linkliste war nicht anklickbar.

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herr vorragend Conqueror „Irgendwie verrückt die typisch DEUTSCHE Rechtssprechung. Ein Text kann...“
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die rechtssprechung ist doch eh blödsinn:

ich darf über ein tool berichten (-> bloße namensnennung) einen link darf ich nicht setzten. ich kann mir aber ein verbotenes tool ergooglenn... so ein blödsinn...

ist doch wie mit dm kopieren von dvds, css ist doch meiner meinung nach kein wirksamer kopierschutz mehr.... eine analoge kopie über abfilmen ist aber erlaubt, eine digitale kopie aber verboten, nur weil die analoge kopie mit qualitätseinbusen einhegeht..

vom kopierschutz von musikcds schweig ich mal lieber...

alles blödsinn in unserer bananenrepublik

The Saw is the Law.
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ms-user Michael Nickles „Bundesgerichtshof stärkt Pressefreiheit bei Links“
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Ein alter deutscher Spruch lautet:

An bzw. bei deutschen Gerichten wird kein Recht gesprochen, sondern ein Urteil gefällt!!!

Murphys Gesetze, u.a.: Computer sind dafür da, um Probleme zu lösen, die wir ohne sie nicht hätten...
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out-freyn ms-user „Ein alter deutscher Spruch lautet: An bzw. bei deutschen Gerichten wird kein...“
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An bzw. bei deutschen Gerichten wird kein Recht gesprochen, sondern ein Urteil gefällt!!!

Das ist definitiv keine proprietäre Eigenschaft deutscher Gerichte.
The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
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ms-user out-freyn „ Das ist definitiv keine proprietäre Eigenschaft deutscher Gerichte.“
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Mag sein, ändert aber leider nix an der Tatsache.

Schon gar nicht, dass der, der eine Bossi Anwalt hat, den Prozess mit hoher Wahrscheinlichkeit gewinnen wird....

(Um x weiter zurück zu gehen, ein uralter Spruch über die Justiz, der vielleicht doch gar nicht so alt ist)

***Die Kleinen hängt man, die Grossen lässt man laufen...***

Murphys Gesetze, u.a.: Computer sind dafür da, um Probleme zu lösen, die wir ohne sie nicht hätten...
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schuerhaken Michael Nickles „Bundesgerichtshof stärkt Pressefreiheit bei Links“
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Der "Durchschnitts"-Blogger verliert weder, noch gewinnt er. Er tappt allenfalls aus Ahnungslosigkeit, echter Dummheit, fahrlässiger Sorglosigkeit oder Leichtfertigkeit in eine Falle. Er sollte aber die Heise-Story kennen und sich das BGH-Urteil an die Wand gepinnt haben (was er wohl nicht tun oder getan haben wird. weil... - siehe oben).
Wachgeworden, falls man ihn anpinkelt, sollte er jedoch mit dem BGH-Urteil wedeln. Und der hohe Streiwert muss ihn auch nicht jucken. Es gibt ja die Kostenhilfe.

Exakt hier im Ruhrgebiet hat es einen solchen Fall schon gegeben, nachdem ein Verband einen kleinen Studenten plattmachen wollte. Da hat es bereits in dern Mensa gute Ratschläge gehagelt. Das Gericht hat sich nicht getraut, Kostenhilfe zu versagen, weil es ja dann das BGH-Urteil hätte aushebeln und ein Vor-Urteil hinsicht Aussicht auf Erfolg hätten fällen müssen.

Freilich, es gibt ja auch einen Haufen knieweicher Internet-Nutzer, die trotz aller Berichterstattungen in Presse und TV bei unberechtigten Zahlungsaufforderungen lieber zahlen, um sich weiteren "Ärger" zu ersparen, statt stur zu bleiben. Sehen wir das doch mal unter diesem Aspekt. In den Hirnen vieler Bürger "funkt" es nicht intelligent genug. Das wirkt sich dann auch bei Wahlen entsprechend aus. Und genau da wirkt sich dann der Haken für uns alle aus.

Michael, wie oft schreiben wir unsere Weisheiten ins Wasser. "In den Sand" wäre vielleicht wirkungsvoller gewesen.

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ceveris schuerhaken „Sturm im Wasserglas“
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Er sollte aber die Heise-Story kennen und sich das BGH-Urteil an die Wand gepinnt haben (was er wohl nicht tun oder getan haben wird. weil... - siehe oben).
Wachgeworden, falls man ihn anpinkelt, sollte er jedoch mit dem BGH-Urteil wedeln. Und der hohe Streiwert muss ihn auch nicht jucken. Es gibt ja die Kostenhilfe.

Genau. Die so genannte Prozesskostenhilfe (PKH) wird in der Regel dann vom Staat gewährt, wenn die Klage - oder Klageabwehr - Aussicht auf Erfolg hat. Mit dem Urteil des obersten Gerichts ist das der Fall.
Wichtig ist aber auch, dass nicht alle Anwälte darüber aufklären, sondern abkassieren wollen. Wer mit einer solchen Abmahnung zum Anwalt geht, sollte diesen auf die PKH hinweisen. Wenn der Anwalt trotzdem bar kassieren will (gibt's genug), dann einen anderen suchen.
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Joerg69 ceveris „ Genau. Die so genannte Prozesskostenhilfe PKH wird in der Regel dann vom Staat...“
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Ich dachte, diese gibt es nur für mittellose Bedürftige ???

Viele Grüße von Jörg
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ceveris Joerg69 „Prozesskostenhilfe (PKH)“
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Absolut mittellos ist vielleicht etwas übertrieben:
Wer Hartz IV oder Grundsicherung erhält hat grundsätzlich Anspruch auf PKH. Darüber hinaus hat jeder einen Freibetrag von 395 Euro – also nachdem er von seinem Einkommen alle Wohnkosten (außer Strom), sämtliche Vorsorgeversicherungen, Raten und Unterhalt abgezogen hat.
Hinzu kommen, wenn jemand arbeitet, 180 Euro für Erwerbstätigkeit.
Zu diesem Freibetrag addieren sich pro Kind weitere rund 276 Euro, für einen Ehepartner ebenfalls 395 Euro.
Fazit: Ein arbeitender verheirateter Mann mit einem Kind darf netto nicht mehr als 395 (er’s elbst)+ 276 (Kind) + 180 (Erwerbstätigkeit) + 395 Euro (Ehefrau) == 1246 Euro übrig haben. Dann hat er Anspruch auf PKH.
Dazu gibt es im Internet unter „PKH-Rechner“ eine Menge Seiten. Die Anwälte aber sind auf jeden Fall dazu verpflichtet, die Fragesteller zu beraten und sie darauf hinzuweisen.

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Joerg69 ceveris „Absolut mittellos ist vielleicht etwas übertrieben: Wer Hartz IV oder...“
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Habe gerade einen solchen Rechner getestet. Also man muß bis auf einen Schonbetrag in Höhe von 2.600 € sein gesamtes Vermögen aufzehren.

Scheint mir irgendwie sinnlos, daß jemand, der ein Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze hat, mit staatlicher Prozeßkostenhilfe einen Prozeß führt, der irgendwelche Ansprüche abwehrt - wenn bei dem doch eh nichts zu holen ist.

Viele Grüße von Jörg
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ceveris Joerg69 „Habe gerade einen solchen Rechner getestet. Also man muß bis auf einen...“
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Na, ja - wenn du die Großen unserer Gesellschaft ansiehst, damit meine ich Musikindustrie oder andere Kapitalmächte, dann war denen bislang immer egal, gegen wen sie ins Felde gezogen sind. Und wenn's einen für den Rest seines Lebens finanziell vernichtet - was soll's? Hauptsache Abschreckung für andere.
Natürlich blicken kapitalistische Konzerne immer auf den Nutzen einer Aktion - und wenn es der ist, medienwirksam Recht zu erhalten.
Ich denke, da lohnt sich ein "Abwehrprozess" schon.

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Synthetic_codes Michael Nickles „Bundesgerichtshof stärkt Pressefreiheit bei Links“
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Neue Arbeit für die Medienindustrie: In dem PDF zum Urteil ist SlySoft verlinkt!!!

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Loopi© Synthetic_codes „Neue Arbeit für die Medienindustrie: In dem PDF zum Urteil ist SlySoft verlinkt!!!“
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Neue Arbeit für die Medienindustrie: In dem PDF zum Urteil ist SlySoft verlinkt!!!

Du bist auch so einer, der das von Mike geschriebene nicht versteht.

Aus der Urteilsbegründung geht klar hervor, dass das Setzen von Links dem Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit unterliegt, so sie Inhalte eines Beitrags belegen oder durch zusätzliche Informationen ergänzen. Die Kosten des Rechtsstreits wurden der Musikindustrie auferlegt.

Damit hat die Musikindustrie keine Arbeit mehr. Man darf als Quelle den Link nennen.
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