Das tragische Ereignis in Winnenden hat die Diskussion über "Killerspiele" wieder zum Kochen gebracht. Auf dem Computer des 17jährigen Amok-Läufers wurden diverse Ego-Shooter-Spiele gefunden, darunter auch der "Klassiker" Counterstrike. Anlässlich der Sache, hat der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) jetzt eine Stellungsnahme veröffentlicht.
Laut BIU ist einzelnen Medienberichten zu entnehmen, dass die Computerspiele den Amok-Läufer zu seiner schrecklichen Tat motiviert haben könnten. Aus Sicht der BIU ist es nicht verwunderlich, dass der Täter im Besitz von "Computerspielen" war - die seien ein fester Bestandteil der Jugendkultur. Die BIU geht beim Vorfall von Winnenden von einem komplexen Tathintergrund aus und sieht das Problem unter anderem bei der psychischen Kondition und dem sozialen Umfeld des Täters.
Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Konsum gewalthaltiger Medien und der Tat von Winnenden ist aus Sicht der BIU nach derzeitigen Informationen nicht erkennbar. Der Verband fordert deshalb auf, von unsachlichen Debatten und Forderungen eines Verbots von "Killerspielen", Abstand zu nehmen. Bereits jetzt verbietet die aktuelle Gesetzeslage die Verbreitung gewaltverherrlichender Spiele und seit 2003 ist auch eine Alterkennzeichnung Pflicht.
Bereits jetzt verfügt Deutschland im weltweiten Vergleich über das engmaschigste Jugendschutzsystem im Bezug auf Computer- und Videospiele. Ein generelles Verbot von Spielen für Erwachsene käme einer Zensur gleich, welche angesichts der komplexen staatlichen Kontrollmechanismen nicht gerechtfertigt wäre.
Die komplette Stellungsnahme des BIU gibt es hier nachzulesen: Stellungnahme des BIU zur aktuellen Debatte nach den Ereignissen in Winnenden am 11.03.2009.
Michael Nickles meint: Jetzt geht wahrscheinlich wiedermal ein fetter Batzen Steuerkohle für Gutachter drauf, die das Thema "Killerspiele" analysieren.