Die schmutzige Idee hatten vermutlich schon viele: in Ebay etwas zur Versteigerung einstellen und dann selbst mitzubieten, um den Preis in die Höhe zu treiben. Das ist wie bei anderen Online-Auktionshäusern gemäß der Nutzungsbedingungen natürlich ausdrücklich verboten.
Wenn Preistreiberei von mehreren Personen durchgezogen wird, die sich heimlich absprechen, dann lässt sich das natürlich recht schwer nachweisen. Dem 39jährigen Paul Barett aus Großbritannien, konnte das Handwerk allerdings leicht gelegt werden.
Der trieb die Preise seiner eigenen Auktionen durch Selbstmitbieten in die Höhe, verwendete dabei zwar unterschiedliche Konten, aber bei denen jeweils die gleichen Kontaktdaten. Und er machte sich auch nicht die Mühe, unterschiedliche IP-Adresen zu nutzen.
Barett wurde enttarnt und kriegte laut The Register seine Rechnung jetzt von der Justiz präsentiert: 6.000 Euro Geldstafe und außerdem 250 Stunden gemeinnützige Arbeit. Obwohl der Betrüger geständig war, fiel die Strafe also recht fett aus.
Und es hätte sogar noch schlimmer werden können. Der Richter wäre sogar soweit gegangen, Barett in den Knast zu stecken. Allerdings hatte er bislang keine Straftaten begangen und der ergaunerte Geldbetrag hielt sich wohl noch in überschaubarem Rahmen.
Dies ist das erste Mal, dass in Großbritannien ein derartiger Ebay-Betrüger verurteilt wurde und Ebay ist von dem Urteil selbsterklärend erfreut. Laut eigenen Angaben investiert Ebay jährlich einen Millionenbetrag, um "Falschbieter" zu entlarven.
Michael Nickles meint: Aus meiner Sicht eine ganz schön heftige Strafe. Aus dem Bericht geht leider nicht hervor, in welchem Ausmaß Barett sein Geschäft betrieben hat, wieviel Kohle damit wirklich ergaunert wurde.
Ebenso fraglich bleibt, ob er nur zu faul war, seine zweite Ebay-Indentität zu verschleiern, oder nur zu dumm.
Wieso eine heftige Strafe ? Meines Erachtens kann diese nicht hoch genug sein, um Mitläufer und Nachahmer abzuschrecken.
Jawoll!
Fürrr solche Volksschädlinge ist noch die Todesstrrrafe zu gutt!
Jawoll!
Fürrr solche Volksschädlinge ist noch die Todesstrrrafe zu gutt!
Junge du bist doch krank mit deiner Aussage, Du bist ein Volksschädling!
Spätestens beim Markieren/Einfügen des Textes, hätten Dir die überflüssigen Konsonanten auffallen müssen, die die Satire kenntlich machen.
Ich hätte es nicht für möglich gehalten, daß das jemand nicht schnallt...
Hi Olaf!
Ja, ich merk auch schon, daß mir im Moment wesentlich leichter die Hutschnur reißt...
Lange pack ich diese Scheiß-Hitze nicht mehr.
Bei mir (Horner Rennbahn, Ecke Sievekingsallee) sind's gerade 26° im verdunkelten Wohnzimmer.
Gruß,
Oliver
Lange pack ich diese Scheiß-Hitze nicht mehr.
Bei mir (Horner Rennbahn, Ecke Sievekingsallee) sind's gerade 26° im verdunkelten Wohnzimmer
Kältekammer?
Berlin-Buckow 31 Grad im verdunkelten Wohnzimmer.
Beste Grüße
André
Ganz ehrlich, ich kapiere die "Strafbarkeit" dieses Tuns nicht ganz. Wenn er selbst mitbietet, um den Preis hochzutreiben, dann geht er ja bei jedem Gebot das Risiko ein, darauf sitzenzubleiben und somit die Gebühren "umsonst" zu zahlen, oder doppelt. Ich sehe da keinen Geschädigten, zumal die Methode doch sehr zweifelhaft ist. Es gibt ja wohl die Möglichkeit eines Mindestpreises, um zu verhindern, dass die Ware für 1 Euro weg ist.
Alibaba
na ja - dir frage jetzt ist - der stellt es online, un dehrliche menschen bieten sagen wir 30€, der presst auf 35€, un djetzt muss der käufer vllt 40€ blechen, weil er das teil braucht.
das vernichtet den sinn der auktion - dass man mehr als die anderen zahlt, nicht soviel wie der verküfer es will, das ist der unterschied zum "sofort-kauf"
So ein Schwachsinn!
Wenn jemand das Teil braucht und bereit ist, 40 Euro zu bezahlen, dann soll er doch! Wenn nicht, soll er doch weiter bieten.
Irgendwie geht es bei den ach so entwickelten westlichen Rechtssystemen nur darum, die Doofen in deren Doofheit zu bestärken. Na dann mal prost!
Daß dies aber grundsätzlich am Sinn und Zweck einer Versteigerung vorbeigeht finest du dabei natürlich völlig unerheblich. Es ist eben nicht ok, den Preis beliebig nach oben zu treiben, nur um zu sehen, wie weit andere Bieter gehen, um dann plötzlich vom Kauf zurückzutreten und den Artikel an den Vorbieter zu verhökern. So etwas ist keine echte Auktion, sondern eine betrügerische Aktion, die sich als vermeintliche Auktion tarnt.
Potentielle Bieter werden über die tatsächliche Höhe des Gebotes getäuscht.
Hallo,
das Mitbieten ist doch auch auf anderen Auktionen als bei Ebay Gang und Gäbe.
Ich bin z.B. öfter auf Pferdeauktionen. Wenn dort einem Verkäufer nicht genug für sein Pferd geboten wird "steigert er es zurück" indem er einfach das Höchstgebot überbietet.
Er bezahlt dann seine Auktionsgebühren gemäß seinem Gebot und nimmt sein Tier wieder mit nach Hause, fertig ist der Lack. Keiner ist geschädigt, der Auktionsveranstalter hat seine Kosten erstattet bekommen und der Verkäufer hat sein Pferd nicht für einen Minipreis abgegeben.
Greetings
miro
das Mitbieten ist doch auch auf anderen Auktionen als bei Ebay Gang und Gäbe
Weil etwas gang und gäbe ist, heißt das noch lange nicht, dass es rechtens ist! Falschparken, fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, etc. etc. sind auch gang und gäbe. Damit kann sich niemand rechtfertigen, wenn er von der Polizei erwischt wird.
Es hängt davon ab, wie die AGBs deiner Pferdeauktion lauten, ob das zulässig ist oder nicht.
Bei den AGBs von Ebay ist es jedenfalls eindeutig untersagt, und jeder, der bei Ebay mitmacht, unterschreibt, dass er die AGBs einhalten wird.
Gruß, Gerhard
6.000 Euro Geldstafe und außerdem 250 Stunden gemeinnützige Arbeit.
Hoffentlich mit Hacke und Spaten. Nicht das er den Krempel der Gemeinderatsmitglieder bei Ebay verhökert.
Ich wette die Masche ist da Gang und Gebe. Natürlich irre ich mich gerne. Gruß Andy
ähem...
Ist Großbritannien inzwischen der europäischen Währungsunion beigetreten ?
Habe ich da was verpennt ?
Ich war früher auch moralisch dagegen. MIttlerweile sehe ich das etwas entspannter. Im normalen Handel, auch und insbesondere zwischen Privatleuten, ist es völlig normal Preise hochzutreiben wie es irgendwie nur geht. Man muß es ja mal einfach auf den Punkt bringen: Wenn ein Teil realistisch 100 Euro wert ist und es gibt einen potentiellen Käufer der bereit ist dafür diesen Betrag zu zahlen - warum soll man es für 20 Euro abgeben nur weil kein Zweiter mitbietet?
Die Zahllosen Fälle wo defekte Ware bewußt als intakt oder ungeprüft verhökert werden sind viel schlimmer. Da wird wirklich betrogen was das Zeug hält. Viele Anbieter meinen nämlich, ein Haftungsausschluss würde die Sache schon regeln. Strafrechtlich sieht das anders aus, dummerweise ist ein solcher Betrug i.d.R. schwer bis kaum nachzuweisen. Ganz nebenbei vergessen viele Verkäufer auch, daß die Ware trotz Gewährleistungsausschluss zumindest mangelfrei übergeben werden muß. Wie auch immer, Betrug wo man nur hinschaut...
Bei den ganzen Betrügereien mit Hilfe von Epay und co. ist es irgendwie verwunderlich, wie beliebt die ganze Geschäftsidee ist. Vor allen Dingen eben auch bei den potenziellen Käufern, die ja wohl nicht selten abgezockt werden.
Mir gefällt das Prinzip einer Auktion jedenfalls überhaupt nicht; bedeutet es doch, dass nur der Käufer die Ware bekommt, der bereit ist, am Meisten dafür zu löhnen. Mit anderen Worten: DER DÜMMSTE.
@Odin4: Mir persönlich passt Dein Prinzip nicht. Warum ist Derjenige, der am Meisten bietet, der Dümmste?!?! Im Normalfall weiß der Kunde was ein Artikel wert ist. Und er weiß was die Ware ihm persönlich wert ist. Und wenn sich das deckt sind sich doch Verkäufer und Käufer einig. Die anderen Bieter sind doch die Dummen. Sie waren nicht bereit, den Wert der Ware zu erkennen, und bekommen sie deshalb auch nicht. So einfach ist das. Oder gehörst Du zu den zu den Wirtschaftsförderern die für alles maximal ein Drittel bezahlen und sich totlachen über jeden Trottel der nen fairen Preis akzeptiert?
Wenn man sich von vornherein auf einen maximalen Preis beschränkt, muss man nicht der Dumme sein. Dann kann man auch sein Schnäppchen machen.
Was den wirklichen Wert der Ware betrifft - und das kotzt mich am meisten an:
Die höchsten Gebote bekommen meistens die Artikel, die am besten "schöngeschrieben" sind.
Meine Erfahrungen:
Ausprobierte "Neu"Ware, mit Fingerabdrücken überzogen, zugestaubt oder mit Rauch- oder sonstigem Gestank, fehlendes Zubehör. Abgebrochene und unauffällig angeklebte Teile sowie der eine oder andere Kratzer werde gerne übersehen. Kaufbeleg gibt´s meistens nicht.
Ware mit "kleinem Defekt", der statt dem eigentlichen Defekt (das K.O.-Kriterium) angegeben wird. Verschleissteile (z.B. Druckkopf) werden dann auch noch oft gegen Defektteile ausgetauscht. Das merkt man aber erst nach der Reparatur des "kleinen" Defekts und kann das Teil letztendlich doch entsorgen.
"Wanderpokale" aus mehrfacher Hand: Vollständig kaputtrepariert oder aus defekten Einzelteilen zusammengesetzt.
Mir gefällt das Prinzip einer Auktion jedenfalls überhaupt nicht; bedeutet es doch, dass nur der Käufer die Ware bekommt, der bereit ist, am Meisten dafür zu löhnen. Mit anderen Worten: DER DÜMMSTE.
Da kann ich so nicht mitgehen. Oder es bekommt der die Ware, der Ahnung hat und deren wirklichen Wert kennt und bereit ist zahlen.
Denk nur mal an die vielen Dinge, die in der falschen Kategorie drinstehen, Tippfehler, dünne Beschreibungen, wo der Verkäufer bei speziellen Dingen selber nicht so richtig weiß, was es ist... etc.
Auf ein Multiprozessorboard wird nur jemand einen entsprechenden Betrag bieten, der was damit anfangen kann.
Vor etlichen Jahren hatte ein kleiner Händler bei mir um die Ecke ca. 1000 MoBo's bulk - nur in der Antistatiktüte und weißem Karton im Laden rumstehen. Für jedes Board durch die Bank weg wollte er nen Zwanni.
Da war 95% Grütze dabei MoBo's mit VIA oder ALI Chipsätzen, µATX und so. Die hätte ich nicht geschenkt haben wollen.
Es war aber auch ca. ein Dutzend Serverboards für 2 CPU's mit Dual Chanel SCSI Controller, LAN und GraKa OnBoard dabei. Da besagter Laden für Kunden Surfen für lau anbot, machte ich mich über die interessanten Boards schlau. NP ca. 300 Öcken, in der Bucht gingen die für 120 Äste. Also bin ich nochmal an den Geldautomaten und habe dem guten Mann 11 Boards zum Preis von 10 aus dem Kreuz geleiert ;-)
Habe die Dinger getestet und aufs aktuelle BIOS geflasht und eins nach dem anderen in der Bucht verkloppt.
Für derartig spezielle Dinge ist so ein kleiner Laden nicht die richtige Plattform. Ebay aber schon. Ich habe mir mit dem Erlös das restliche Drumherum zum letzten Board gesponsert und alle waren zufrieden ;-)))
Gruß Ger@ld
irgendwie verwunderlich, wie beliebt die ganze Geschäftsidee ist
Vielleicht sind solche Internetideen deshalb so erfolgreich weil man dort ein handelnder, im Sinne von
"Ich mache dort eigenständig etwas", ist. Man könnte es soger mit Foren wie nickles.de vergleichen.
Ein Angebot und Nachfrage oder Frage und Antwortspiel. Mir persönlich macht sowas Spaß. Vielen
anderen auch und darin begründet sich der Erfolg. Gruß Andy
Man liest doch immer wieder, dass bei Auktionen die Artikel zu überhöhten Preisen verkauft werden. Und auch falls das nicht passiert, dann ist da immer noch die Frage, wie seriös der Verkäufer ist und ob die Ware der Beschreibung entspricht.
Ich mache mir auch nicht die Mühe, die IP zu wechseln, allerdings mit drei real existierenden Personen inkl. Bankverbindung.
Ich weiß auch nicht, warum man es nicht tun sollte.
Es geht doch nur darum, die Gebühren für höhere Startpreise zu erhöhen und die potentiellen Bieter mit 1 Euro Startpreis anzulocken.
Jeder entscheiden doch für dich, was er als Höchstpreis eingibt. WO ist da der Betrug?
Ich weiß auch nicht, warum man es nicht tun sollte.
Weil du dich vertraglich und freiwiilig dazu verpflichtet hast, es nicht zu tun.
Es geht doch nur darum, die Gebühren für höhere Startpreise zu erhöhen und die potentiellen Bieter mit 1 Euro Startpreis anzulocken.
Damit betrügst du Ebay um jene Einstellgebühren, die Ebay vertraglich zustehen.
Jeder entscheiden doch für dich, was er als Höchstpreis eingibt. WO ist da der Betrug?
Sinn einer Aktion ist, aufgrund eines "Marktes" zu einem realistischen Marktwert zu kommen. Das hat gar nichts damit zu tun, was mein persönliches oberstes Limit ist. Wenn ein Artikel mit 1,-- ausgelobt wird und niemand biete mit, dann ist er zu diesem Zeitpunkt eben nur 1,-- wert. Ist der Verkäufer anderer Ansicht, kann er ja einen höheren Startpreis verlangen. Wenn jedoch schon bei 1,-- niemand anderer mietbietet, warum sollte dann jemand bei 10,-- oder 100,-- mitbieten? Der Betrug besteht darin, dem Käufer einen höheren Marktwert vorzutäuschen, als real gegeben ist. Der Käufer möcht jedoch nach Möglichkeit zum Marktwert oder darunter kaufen ("Schnäppchen"), und sich nicht alles Geld, das er als oberes Limit gesetzt hat, durch Täuschung über den Marktwert herausreißen lassen.
Gruß, Gerhard
Damit betrügst du Ebay
Wenn's nur das ist.
einen höheren Marktwert vorzutäuschen, als real gegeben ist.
Schwachsinn! Der Markt ist Ein Produkt auf Angebot und Nachfrage.
Wenn ich mit 1 Euro einstelle und dann mit 9,50 Euro mitbiete (anstatt es direkt für 10 Euro einzustellen), dann ergibt sich ein Angebot von 10 Euro.
Wenn der Bieter nun 15 bietet und die Aktiont somit bei 10 endet, dann ergibt sich ein Marktwert von 10 und nicht 1,50.
Der Käufer ist ja auch ein "schnäppchen" bis 15 Euro gefasst, und bekommt es für 10 Euro angeboten, er willigt mit einem höheren Gebot ja ein, an dieser Stelle ist also kein Betrug zu erkennen.
Wie gesagt, es ist sehr wohl Betrug gegenüber Ebay, aber wen kümmert es denn?
Der Verkäufer kann sich aber nur selbst betrügen, indem er mer bietet, als die Sahce wert sein könnte. Doch das Preisgefühl muss er schon selber mitbringen. Ist nicht anderes, als am Wochenmarkt/Flohmatkt/Basar.
Und Schlimmer, als die Teleshop-Werbung ist das Pushen wohl auch kaum.
Wie gesagt, es ist sehr wohl Betrug gegenüber Ebay, aber wen kümmert es denn?
No comment.
Gruß, Gerhard
topfen
einstellgebühr ist keinerlei leistung von ebay. ich mache die anzeige...ebay tut gar nix
und deswegen 1€ wenn wegen der dummkickerei keiner bietet zahle ich auch nichts.
bei der gebühr die sich aus dem kaufpreis ergibt, schneidens auch für ein bisserl serverspace ordentlich mit.
ich hab kein mitleid mit ebay denn die haben auch keins mit mir.,
selten habe ich hilfe erhalten. wenn wer spass bietet und dann dumme mails schickt,
wenn wer negativ bewertet weil er es angeblich nie bekommen hat, das paket aber mit "nicht angenommen" kostenpflichtig zurück nach ö geschickt wurde, usw.
ebay will geld für serverspace...ok... aber net mehr als es wert ist. materiell net ideell wie die milliardenforderungen der FI oder MI, wenn wer ein mp3 downloadet.
es wird bei einem normalen ablauf sich der verkaufspreis immer am marktpreis einpendeln.
oder wollen sie dann christies oder southeby´s verklagen? die haben profi schätzer, fangen aber bei 50-70% des marktpreises ausrufpreis an.
päpstlicher als der papst sein......
einstellgebühr ist keinerlei leistung von ebay. ich mache die anzeige...ebay tut gar nix
Die haben dir die Möglichkeit geboten, etwas einzustellen. Wenn dir die Kostenstruktur und anderes nicht passt, verlasse Ebay. Wenn du der Meinung bist, du wirst als Verkäufer bei Ebay übervorteilt, geh zum Konsumentenschutz, vielleicht reichen die eine Verbandsklage gegen die AGBs von Ebay wegen Sittenwidrigkeit oder sonstiger Widersprüche zu anderen gesetzlichen Bestimmungen ein.
Wenn du aber bei Ebay teilnimmst, halte dich an die vereinbarten Regeln. Niemand muss bei Ebay mitmachen.
Gruß, Gerhard
Die haben dir die Möglichkeit geboten, etwas einzustellen.
Mein Gott, wie edel von ebay. Das tun die natürlich auch rein gemeinnützig.
Wenn du der Meinung bist, du wirst als Verkäufer bei Ebay übervorteilt,
..., war nicht das Thema.
Wenn dir die Kostenstruktur und anderes nicht passt, verlasse Ebay.
Wenn du aber bei Ebay teilnimmst, halte dich an die vereinbarten Regeln. Niemand muss bei Ebay mitmachen.
Heuchelei pur.
Wenn du dich bei ebay so gut auskennst, wie deine Beiträge vermuten lassen, solltest du wissen, dass ebay längst eine Quasi-Monopolstellung einnimmt. Ebay hat alle Alternativen platt gemacht - wer verkaufen will, kommt an Ebay nicht vorbei.
Eine Alternative ist nur die Mülltonne.
CU
Olaf
Mein Gott, wie edel von ebay. Das tun die natürlich auch rein gemeinnützig.
Warum sollte Ebay etwas gemeinnützig machen? Das ist ein Unternehmen, das Gewinne machen will, und für jede beanspruchte Leistung haben sie eine offen gelegte Tarifstruktur.
Eine Alternative ist nur die Mülltonne.
Das ist nur eine der Möglichkeiten. Geh zu einem Flohmarkt, inseriere in einer Tageszeitung. Niemand muss bei Ebay teilnehmen. Wenn du allerdings der Meinung bist, deine Verkaufschancen sind bei Ebay besser, dann zahl, was die verlangen und halte dich an die Spielregeln, die du unterschrieben hast.
Gruß, Gerhard
Geh zu einem Flohmarkt, inseriere in einer Tageszeitung. Niemand muss bei Ebay teilnehmen.
Das ist etwa so, als wenn du jemandem, der gerade sein Auto zu Schrott gefahren hat, sagen würdest "was soll's, dann gehste halt zu Fuß".
Diese Aufzählung von praxisuntauglichen Pseudo-Alternativen wird durch gebetsmühlenartige Wiederholung (da du nicht der erste bist, der mir ernsthaft solche "Alternativen" empfiehlt) nicht besser.
Wegen fünf oder sechs CDs werde ich mich bestimmt nicht an einem verregneten Sonntag mit einem Tapeziertisch auf die Straße stellen. Tageszeitungen sind vielleicht für alte Möbel interessant, die man auf lokaler oder max. regionaler Ebene an Selbstabholer verkauft, nicht aber für die Dinge, die mich interessieren.
Nein, ebay hat weite Teile des Gebrauchtmarkts erfolgreich plattgemacht. Dass *niemand* auf ebay angewiesen ist, ist ein Pauschalurteil, was ich so nicht stehenlassen kann.
Letztlich muss ich aber sagen, damit kein falscher Eindruck entsteht - ich bin ja nicht völlig unzufrieden mit dieser Plattform. Zwei-, dreimal habe ich mich im Laufe der Jahre über etwas geärgert, im Allgemeinen läuft es aber ganz gut.
Der Aufhänger dieses Threads war ja eher das etwas befremdliche Urteil aus England und die Bewertung von Scheingeboten.
CU
Olaf
Der Aufhänger dieses Threads war ja eher das etwas befremdliche Urteil aus England und die Bewertung von Scheingeboten..
Eben. Und das Urteil ist OK, denn es wurde eindeutig gegen die AGBs von Ebay verstoßen. "Befremdlich" ist das Urteil nur für jene, die glauben, eingegangene Verträge können nach Belieben gebrochen werden und sich dabei auch noch im Recht fühlen, weil sie, so wie du, unter "Zwang" diesen Vertrag eingegangen sind, wobei der "Zwang" in nichts anderem besteht als darin, nicht am besten Markt (Ebay) teilnehmen zu können, was sie aber schon gerne möchten.
Abgesehen von dem für dich "befremdlichen" Urteil in England könntest du allein aus dem Umstand, dass Ebay eine Klage einreichte, eigentlich zu dem Schluss kommen, dass sich Ebay deiner Argumentation nicht anschließt, wie unglaublich vorteilhaft deine AGB-widrige Art von Preistreiberei aufgrund erhöhter Verkaufsprovisionen für Ebay selbst ist. Ganz offensichtlich sieht Ebay das anders, und ganz offensichtlich steht die Passage über Scheingebote nicht zufällig in den AGBs.
Aber du kannst ja Ebay einen Verbesserungsvorschlag unterbreiten: Schreibe ihnen, sie sollen den Passus mit den Scheingeboten aus den AGB streichen, denn dann würden sie ja - deiner Überzeugung nach - noch viel mehr Provisionen kassieren. Für diesen guten Tipp lege ihnen gleich deine Honorarnote bei: 1% der Gewinnsteigerung durch erlaubte Scheingebote für dich.
Gruß, Gerhard
Den Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht kennst du aber schon? Bin im übrigen nicht der erste hier, der darauf hinweist.
Auf den restlichen Polemik-Schmand gehe ich nicht weiter ein. Zu schade um den schönen Sommerabend.
HTH
Olaf
Den Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht kennst du aber schon? Bin im übrigen nicht der erste hier, der darauf hinweist.
Vielen Dank für den wertvollen Hinweis, aber was mich betrifft, vertraue ich da ganz auf die Sachkenntnisse des Gerichts und der beteiligten Juristen, die an dem Prozess teilnahmen. Ich halte die in dieser Angelegenheit für ausreichend kompetent, die entsprechende Prozessordnung zu bemühen.
Abgesehen davon: Weder im Startbeitrag von MK noch in diesem Unterthread (beginnend bei "Ich mache mir auch nicht die Mühe, die IP zu wechseln, ... Von: i.mer Am: 06.07.2010, 19:02") war das jemals das Thema, ob das jetzt ein Straf- oder ein Zivilprozess war, und mir ist die Prozessform auch weitgehend egal.
Gruß, Gerhard
@ gerhard38: Gehst Du Dir mit Deiner Besserwisserei nicht selber auf den S...?
kein gruß, gevattern
Laut eigenen Angaben investiert Ebay jährlich einen Millionenbetrag, um "Falschbieter" zu entlarven.
Glaube ich denen nicht. Die verdienen ja auch an höheren Geboten.
Das eigentliche Problem sind nach wie vor sogenannte Abschirmungsgebote.
Denen kannst Du ruhig jemand melden, das interessiert die nicht die Bohne.
Ich kaufe zur Zeit eine bestimmte Sorte CDs.
Biete aber nur eine bestimmte Summe.
Was glaubst Du, wie oft ich von den gleichen Leuten überboten werde und die CD dann 5 Minuten nach dem Verkauf wieder drinsteht.
Ich lasse mich nämlich genau über diese mir fehlenden CDs eine Mehl schicken.
...naja, Preistreiberei in einer Auktion - schon ein Wiederspruch in sich. Einfach an die allgemeingültige Empfehlung halten und als Käufer immer ein Limit bilden.
Aber viel wichtiger wäre es mal für mich zu wissen, welche Höchststrafe das betreffende Gericht bei einem notorischen "Spassbieter" verschossen hätte? Die sind mittlerweile die viel größere Plage. Angemessen wären dann nach meiner Auffassung 12.000,00 € und 500 gemeinnützige Stunden.
Gruß Sven
Bei Ebay wird beschissen was das Zeug hält.
Das muss jeder mitmachen.
Wer sich weigert wird bei der Politik angeschissen weil er nicht betrügt!
Und dann wirste verurteilt, kannst nie mehr Politiker werden.
mein Gott, die meisten hier sollen mal aufhöreen sich ständig mit Schlafftabletten voll zu pumpen.
Wer meint, erkönnte nicht genug Geld für sein Zeug bekommen sollte es nicht versteigern. Es gibt genug Möglichkeiten seinen Kram zum festen Preis zu verkaufen. Preistreiberei finde ich extrem unsportlich
... sorry - aber heutzutage Ebay und Sportlichkeit in einem Atemzug zu nennen, hieße doch auch Eulen nach Athen zu tragen ...
schuhuu, es wird weithin die zivilrechtliche und die strafrechtliche Sicht velwechsert:
das preistreiben sollende Selbst- oder täuschende Fremdbieten ist durch die Nutzungsbedingungen verboten, ABER als VERTRAGSBESTANDTEIL, nicht als Bestandteil eines Strafrechtes. Mit den deutschen Strafgesetzen würde ich einen selbstbietenden Preistreiber nicht verurteilen können, als Straftatbestand bietet sich nur BETRUG an, aber es fehlt an Täuschungshandlungen - diese müssen gegenüber jemandem und nicht gegenüber "jedermann " verübt werden; warum das in England möglich ist, weiß ich nicht; die haben case law und wenig geschriebene Regeln. Der Richter kann sich also was ausdenken und das allgemeine Kantsche Sittengesetz zur Begründung benutzen!!!
Gewöhnlich bietet der nicht pathologische eBay-Käufer seinen Betrag nach SEINEM Wertempfinden und nicht nach dem der anderen Interessenten - wer sich hochtreiben läßt, weil er als der beste, größte, schönste oder reichste erscheinen möchte ( wem gegenüber eigentlich ??? ), hat sowieso einen Hau und verdient nicht unbedingt strafrechtlichen Schutz.
Saldo: Ebay-Verbot und that's it
mfsg Eule
Die Strafe ist völliger Blödsin, auch das ebay Millionenbeträge dafür ausgäbe, Selbstbieter ausfindig zu machen.
1. ebay verdient an höheren Bietpreisen mit höheren Provisionen (ja warum denn auch nicht?)
2. ebay kassiert an "überbotenen" Auktionen glatt zweimal, denn ein nicht verkaufte Ware wird erneut eingetellt
3. ebay darf in kann keine Anklage wegen gleicher IP-add machen, denn es ist wie es ist, selbst einer Ehe gibt es 2 volljährige einzeln voll geschäftsfähige Personen. Und wenn die sich nicht einig sind, so ist es durchaus denkbar, das der "Partner" das Verkaufsgut behalten möchte, also unter gleicher IP mit anderem Konto mitbietet.
4. ebay hat auch nichts gegen volljährige weitere Familienmitglieder mit eigenem Konto (und immer noch gleicher IP), mitbieten erwünscht und erlaubt!
5. ebay hat auch nichts gegen weiter Bekannte und Freunde, die mitbieten, je höher der Preis, desto besser.
Wie es in GB zu dem Urteil gekommen ist, bedarf weiterer Recherche. Alles Andere ist Spekulation.
Was ist denn das für ein komisches Strafrecht in Großbritannien? Preistreiberei bei Internetauktionen soll strafbar sein? Naja - andere Länder, andere Sitten.
Im übrigen verstehe ich die ganze moralin-säuerliche Aufregung nicht, die mir hier aus einigen Beiträgen entgegenschlägt.
Wenn mir ein Artikel zu teuer wird, biete ich eben nicht weiter mit und fertig ist der Lack. Wo ist da das Problem? Hier Begriffe wie "Betrug" in den Mund zu nehmen ist einfach nur lächerlich.
Ich jedenfalls stelle meine Artikel bei ebay nicht aus wohltätigem Samaritertum ein um anderen Leuten ein Schnäppchen zu schenken.
CU
Olaf
Ich jedenfalls stelle meine Artikel bei ebay nicht aus wohltätigem Samaritertum ein um anderen Leuten ein Schnäppchen zu schenken.
Natürlich nicht du alter Kapitalist aber Betrug ist es natürlich trotzdem wenn jemand vorgibt die Spielregeln eines Marktes
zu akzeptieren und dann den Preis künstlich und verbotener Weise in die Höhe treibt unabhängig davon wann wie und wo. Allerdings wurde in England bemerkenswerter Weise noch nie ein Ölkonzern verknackt wenn vor dem langen Osterwochenende wieder der Benzinpreis stieg.... Im Prinzip schliesslich das gleiche.
Allerdings wurde in England bemerkenswerter Weise noch nie ein Ölkonzern verknackt wenn vor dem langen Osterwochenende wieder der Benzinpreis stieg.... Im Prinzip schliesslich das gleiche..
Das sehe ich nicht so! Am Wochenende steigt die Nachfrage, und - zumindest in einem theoretischen Markt - bestimmen Angebot und Nachfrage den Preis. Bei Scheingeboten bei Ebay handelt es sich dagegen um keine reale Nachfrage und ist daher auch ken Markt, es ist einfach Betrug am System und den anderen Beteiligten: Ebay wird um die Einstellgebühren geprellt und der Käufer zahlt mehr als dem Marktwert entspricht.
"Unter Betrug versteht man im strafrechtlichen Sinn ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter in rechtswidriger Bereicherungsabsicht das Opfer durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen gezielt so irreführt, dass es sich selbst oder einen Dritten am Vermögen schädigt, d.h. materiellen Schaden zufügt."
(Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Betrug)
Sowohl Ebay als auch der Käufer sind eindeutig geschädigt.
Gruß, Gerhard
Ebay ist schon deswegen nicht geschädigt, weil die um so mehr Kohle verdienen, je höher die Gebote gehen...
CU
Olaf
Ebay ist schon deswegen nicht geschädigt, weil die um so mehr Kohle verdienen, je höher die Gebote gehen...
Ebay und das englische Gericht sehen das ganz offensichtlich anders.
Ebay ist nicht nur um die Einstellgebühren geprellt, sonden wird auch indirekt geschädigt, weil dieser Markt für potentielle Käufer unattraktiv wird in dem Maße, wie sich der Eindruck einstellt, dass dieser Markt manipuliert wird. Ich möchte jedenfalls nirgends kaufen, wo ich AGB- und vereinbarungswidrig übers Ohr gehauen werde.
Gruß, Gerhard
Ebay ist nicht nur um die Einstellgebühren geprellt,
Und noch einmal: Ebay ist eben nicht geprellt, denn je höher die Auktion geht, desto mehr Provision kassieren die.
Ob ein englisches Gericht das anders sieht oder nicht, ist herzerfrischend gleichgültig.
sonden wird auch indirekt geschädigt, weil dieser Markt für potentielle Käufer unattraktiv wird in dem Maße, wie sich der Eindruck einstellt, dass dieser Markt manipuliert wird.
Mein Gott, ist das an den Haaren herbeigezogen.
Der Tisch ist reichlich gedeckt bei ebay - wenn ein Verkäufer zu viel verlangt, kaufst du eben beim nächsten.
Wenn du allem aus dem Wege gehen willst, dann gehe nur noch auf Sofortkauf-Artikel. Die haben noch den Vorteil, dass du nicht erst auf das Ende des Angebotes warten musst.
Warum eigentlich immer diese einseitige Parteinahme zugunsten der Käufer? Verkäufer sind auch Menschen, die haben genau so wenig zu verschenken wie die Käufer.
CU
Olaf
Warum eigentlich immer diese einseitige Parteinahme zugunsten der Käufer?
Ich kann zwar nicht für Gerhard sprechen, aber auch ich neige dazu, den Versuchen, die Preise künstlich in die Höhe zu treiben, einen ganz energischen und knallharten Riegel vorzuschieben.
Aus einem einzigen Grund:
Weil ich (von Ausnahmen abgesehen) dem Menschen nicht zutraue, seine Gier nach noch mehr Gewinn außen vor zu lassen.
Verkäufer jaulen laut auf, wenn es maximierten Gewinnen an den Kragen geht, aber ich bin noch keinem Verkäufer begegnet, der bei überzogenen Gewinnspannen von sich aus einen günstigeren Preis anbietet.
Wer A sagt (sprich: gegen das Erschweren von Preistreibereien meutert), muss auch B sagen (sprich: bei überzogenen Erlösen Nachlass anbieten).
Hierzu ist aber noch nichts gekommen - auch von dir nicht.
Und solange das so ist, gehe ich davon aus, es vor allem mit Gierhälsen zu tun zu haben, die sich nur für ihre Gewinne interessieren.
Davon ausgenommen sind diejenigen, denen finanziell "der Arsch brennt" und zur Behebung einer finanziellen Notlage vorübergehend und zeitlich befristet zur Preistreiberei greifen.
Gruß
Shrek3
Der grundsätzliche Denkfehler liegt darin, in diesem Zusammenhang immer von "Gewinnmaximierung" zu sprechen. Wenn ich einen Gegenstand gebraucht verkaufe, ist das nichts anderes als die Realisierung eines Verlustes - so wird ein Schuh draus.
Ist die Schnäppchenjägerei der Kauflustigen nicht auch eine Form von Gier? Würdest du als Käufer freiwillig zu viel bezahlen, wenn du das Gefühl hättest, der Preis war viel zu niedrig? (...was ich tatsächlich einmal getan habe, in England in einem Buchantiquariat - aber das ist eine andere Geschichte.)
Und was ist ein "überzogener Erlös"? Der Endpreis einer Auktion ist nie überzogen, sonst würdest du doch niemanden finden, der das zahlt.
CU
Olaf
Ist die Schnäppchenjägerei der Kauflustigen nicht auch eine Form von Gier?
Sie findet ohne Manipulation des Preises statt.
Davon abgesehen, hat kein Ebay-Käufer die Mittel, im Verlaufe einer Auktion den Preis "künstlich" zu beeinflussen.
Würdest du als Käufer freiwillig zu viel bezahlen, wenn du das Gefühl hättest, der Preis war viel zu niedrig?
Ich hechel nicht jedem Euro hinterher und bin deshalb weder als Verkäufer noch als Käufer ein harter Brocken.
Bei geldgeilen Verkäufern/Käufern ist meine Bereitschaft, ihnen entgegen zu kommen begrenzter.
Bei Ebay ist das mit der Einschätzung des Gegenübers naturgemäß sehr viel schwieriger.
Auch ist es bei gebrauchten Waren oft so eine Sache - was für den einen wertvoll ist, mag für den anderen genau das Gegenteil sein.
Dinge, die ich nicht mehr benötige, deren Anwesenheit mich sogar belasten, wechseln auch schon mal umsonst den Besitzer.
So hatte ich bei meinem letzten Umzug Sachen einfach verschenkt, da ich froh war, sie losgeworden zu sein.
Und was ist ein "überzogener Erlös"? Der Endpreis einer Auktion ist nie überzogen, sonst würdest du doch niemanden finden, der das zahlt.
Man kann es sich auch einfach machen. Nur, weil es jemanden gibt, der auch den teuersten, durch Manipulation zustande gekommenen Preis bezahlt, heißt das noch lange nicht, dass Erlöse nicht überzogen sein können.
Überträgt man diese Logik auf alle anderen Geschäftsbereiche, so gäbe es kein überteuertes Medikament und kein überzogenes Kreditangebot mehr und wir könnten die Vokabel "Wucher" einstampfen...
Gruß
Shrek3
Überträgt man diese Logik auf alle anderen Geschäftsbereiche, so gäbe es kein überteuertes Medikament und kein überzogenes Kreditangebot mehr und wir könnten die Vokabel "Wucher" einstampfen...
Richtig! Die Vokabel "Wucher" kann man einstampfen.
Die kommt nämlich genau dann zum Tragen, wenn man die extreme Notlage eines anderen ausnutzt - was bei einem "Käufermarkt" wie ebay wohl kaum zutreffen dürfte.
Ich hechel nicht jedem Euro hinterher und bin deshalb weder als Verkäufer noch als Käufer ein harter Brocken.
Dito - ich auch nicht.
Es ging mir in diesem Thread auch weniger darum, was ich selbst bei ebay so treibe... sondern eher darum, dass ich nicht andere Leute verurteilen mag, wenn sie die Preise treiben.
Wenn die Treiberei dazu führt, dass keiner mehr den Artikel kauft, hat der Verkäufer selber schuld. Wenn trotzdem einer kauft, muss er es selbst wissen. Aber das ist eine Sache zwischen dem jeweiligen Käufer und Verkäufer, darüber kann ich mich nicht moralisch entrüsten.
CU
Olaf
absolut
ich habe ein eigenes limit
ob ein realer käufer oder ein -friendly- bidder über das limti geht, ist sekundär.
und ich schau weiter, aber ich schau doch net nach, ob der selbe artikel wieder erscheint (obwohl man das sich anzeigen lassen könnte)
und auch bei richtigen auktionshäusern gibts strohmänner....
was ich den gb auktionen neide ist das "reserve" bidding.
wieso dürfen die und wir in den anderen ländern nicht?
Also Betrug, vor allem im strafrechtlichen Sinne wie in dem beschriebenen Fall, würde ich das nicht nennen, meinetwegen moralisch verwerflich und selbstverständlich nicht den ebay Grundsätzen entsprechend, aber diese Grundsätze sind eh nicht wirklich vernünftig und zielen eher auf die exzessive Gewinnmaximierung von ebay ab, als auf einen gerechten Marktplatz, insofern kann ich verstehen, wenn man in bestimmten Fällen versucht, diese Grundsätze zu umgehen. Es gibt demgegenüber vielmehr wirklich kriminelle Betrüger, die Kunden um Geld und Ware prellen und von ebay quasi geduldet werden, solange die Gebühren pünktlich abgeführt werden, dagegen ist ein "Preistreiber" bei Auktionen doch eher Pipifax und der britische Richter ähnlich weltfremd wie die Kollegen in Hamburg oder krigisische Linienrichter.
Schon interessant, dass die beklopptesten Urteile/Gesetze immer aus englischsprachigen Ländern kommen.
Das befestigt bei mir den Verdacht, dass die Inselaffen und deren Nachkommen doch im Großen und Ganzen einen Dachschaden haben.
Ich hab heute ne interessante Mail bekommen von Ebay wegen einem Fall der schon nen halbes Jahr her ist.
WG0118 Sie erhalten eine Kulanzzahlung von eBay!
Guten Tag XXX (xxx@xxx.de),
wir bedauern außerordentlich, dass Sie Ihren auf eBay gekauften Artikel 310165233453 nicht erhielten und auch den gemeldeten Fall mit der Reaktion geschlossen haben, dass das Problem mit Ihrem Verkäufer xxx nicht geklärt werden konnte.
Sie sind ein besonders treuer und aktiver Käufer auf eBay und Ihre Zufriedenheit ist unser Anliegen. Als einmalige Kulanzleistung wird eBay Ihnen daher eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5 Euro per PayPal zukommen lassen, die einen großen Teil Ihres finanziellen Verlustes ersetzt.
Auch nicht schlecht was .
Gruss an Alle !
Jetzt hab ich all die Worte gelesen, und ich kann nach wie vor nicht verstehen, was an der angeprangerten Sache so schlimm (strafbar) sein soll. Olaf hats schön auf den Punkt gebracht, mit dem Argument, er stelle ja nicht aus wohltätigen Gründen ein. Ich will hier bewusst die Moral mal aussen vor lassen, denn eBay hat für mich absolut nichts mit Moral zu tun. Sie sollten eher mal versuchen, die ganzen üblen Typen dranzukriegen, die ihre Betrügereien mit der fehlenden Verantwortlichkeit (Gewährleistungsausschluss bei privat) zu verschleiern. Wenn ich nur (viel zu oft) schon lese "Ich KANN aufgrund der Gesetzeslage keine Gewähr...). Als obs ums KÖNNEN ginge. Heuchel, heuchel !
Und selbst wenn jemand (gespaltene Person, eBay-Süchtiger, usw.) ganz bewusst auf selbst eingestellte Ware selbst und evtl. sogar mehrfach bieten würde, so what ? Er geht als Volljähriger bei jedem Bieten separat rechtliche Pflichten ein. Wenn jemand für dieses Spiel mit sich selbst entsprechend zahlt (Gebühren), OK, warum nicht. Kann mir doch egal sein. Ich biete solange ich es für richtig halte, und Ende.
Und die Idioten, die nur gewinnen wollen, selbst wenn sie Zeug im Wert von 50€ für 200€ ersteigern, sind mir egal. Sie bräuchten sowieso mehr einen Arzt als ein Urteil in Sachen eBay !
Alibaba
Wenn ich nur (viel zu oft) schon lese "Ich KANN aufgrund der Gesetzeslage keine Gewähr...). Als obs ums KÖNNEN ginge. Heuchel, heuchel !
Gibst Du als privater Verkäufer von Gebrauchtgeräten jeweils ein volles Jahr Gewährleistung?
Wenn der Verkäufer in Bezug auf die Funktionsfähigkeit beim Verfassen der Artikelbeschreibung gelogen hat, ist es übrigens völlig egal, ob er Gewährleistung ausschließt oder nicht. Er hat dann ganz einfach seine Hauptpflicht aus dem Kaufvertrag ("Kaufsache frei von Sachmängeln übergeben") nicht erfüllt.
@out-freyn: Nein, out-freyn, gebe ich nicht. Aber ich tu auch nicht so (scheinheilig), als könne ich das, dürfe aber nicht, weil irgendjemand/etwas es mir unmöglich macht. DAS, so hatte ich geschrieben, würde mich so anstinken.
Diese Pflicht ("Kaufsache frei von Sachmängeln zu übergeben") wurde ja hier auch schon mehrfach erwähnt. Das ist ja durchaus richtig so, nur hängts dann an der Beweispflicht, und der sog. "Streitwert" ist ja auch nicht unerheblich. Beides machts rechtlich fast unmöglich, sich sein Geld zurückzuholen, wenn man wieder mal als Entsorgungsstätte missbraucht worden ist. Und die Dreistigkeit mancher Zeitgenossen machts kaum noch möglich, ein Problem erstmal im ruhigen Gespräch zu klären. Wie soll man gegen "F.. Dich, Du Pis... !" oder "Ick haach Dir uff de Fresse !" in Ruhe argumentieren; und Klage wegen eines def. 15€-Boards...
Seit dieser Gesetzes-Novelle 2002 (die durchaus viel Gutes mitgebracht hat) kaufe ich kaum noch was bei eBay & Co. Mir ist der Missbrauch dort zu arg geworden.
Grüsse
Alibaba
Hi Alibaba, sei ein bisschen nachsichtig mit den privaten Verkäufern.
Die EU hat ein erstaunliches Gespür dafür, alle Klarheiten zu beseitigen und den Menschen ihre Sicherheit zu nehmen - was bleibt, ist ein Riesenhaufen FUD (Fear, Uncertainty and Doubt). Dieses sogenannte Anti-Diskriminierungsgesetz, Umsetzung einer EU-Richtlinie, ist auch so ein Bolzen - darüber schreibe ich jetzt aber nichts, weil a) nicht zum Thema und b) sonst rege ich mich wieder fürchterlich auf :-o
Die Leute haben einfach Angst etwas falsch zu machen - und machen gerade deswegen erst recht alles falsch.
Was die wenigsten wissen: Auch nach der Reform des BGB von 2002 in Einklang mit den neuen Richtlinien der EU ist ein Gewährleistungsausschluss bei Privatverkäufern so überflüssig wie ein Kropf! - siehe auch meinen Thread vom Oktober 2008: http://nickles.de/forum/contra-nepp/2008/gewaehrleistung-bei-ebay-ausschliessen-doch-ueberfluessig-538470474.html
Es ist schon richtig: Wenn man darauf verzichtet, ist man ein halbes Jahr lang zur Gewährleistung verpflichtet. Dies bezieht sich aber nur auf Sachmängel, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorgelegen haben. Und diesen Sachverhalt müsste der Käufer nachweisen, was nach einigen Monaten schwierig werden dürfte. Eine Beweislastumkehr gibt es bei Geschäften unter Privatpersonen nicht.
Zu mir sagte einer der Anwälte fast wörtlich: "Wenn Sie ein Gerät gebraucht verkaufen und es ist technisch völlig in Ordnung, dann brauchen Sie diesen Gewährleistungsausschluss nicht. Wenn das Gerät erst nach ein paar Monaten kaputt geht, hat der Käufer keine Ansprüche gegen Sie - es sei denn, er könnte beweisen, dass der Mangel von Anfang an vorgelegen hat."
Das Lustige an diesem Thread: Anstatt dass irgendjemand meine Botschaft freudig zur Kenntnis nimmt, hebt ein munterer Wettbewerb um die bestmögliche Formulierung zum Gewährleistungsausschluss an - so viel zum Thema Ignoranz von Menschen. Pisa lässt grüßen...
Einer der Teilnehmer hat nichts Besseres zu tun, als sich - völlig zu recht! - über die "Buchstabensuppe" der anderen zu mokieren, nur um anschließend seine eigene Buchstabensuppe zum Besten zu geben :-(
CU
Olaf
Da sieht man mal wie die Meinungen auseinandergehen. Da meine Vorredner ja oftmals das Moralische ausgeschlossen haben möchte ich das jetzt mal anführen. Moralisch finde ich ist ein absolutes NO GO. Das ist doch nicht in Ordnung.
Hier in der City gibts ne Galerie dort werden oft sehr ansehnliche Dinge versteigert, ich war schon öfter da weil mir dieses Auktionsatmosphäre richtig gut gefällt. Ich glaub ich würd aber schön abflippen wenn ich mitbiete und sehe wie mein einziger Gegenbieter der eigentliche Besitzer des Artikels ist.
Das geht doch nicht, ganz egal aus welchem Grunde. Ich dramatisiere das jetzt einfach mal und behaupte (Dramatikmodus an) das eines der grössten Probleme unserer Gesellschaft doch darin besteht das das Geld über die Moral gestellt wird. (Dramatikmodus aus)
Bis jetzt waren die Möchte-Gern-Moralprediger die schlimmste Feinde des Menschen, und das wird wohl auch so bleiben.
Eigentlich heißt es ja nicht umsonst "leben und leben lassen".
also ebay ist sicher daran interessiert, dass der endpreis möglichst hoch ist, denn dann steigen die gebühren.
bei GB sogar 2 fach denn pay pal schneidet auch mit, da die keine euro überweisungen kennen.
also das interesse von ebay ist wohl geheuchelt.
denn wenn man ebay selber drauf aufmerksam macht. wenn man sowas selber entdeckt, dann kriegt man meistens gar keine antwort oder ein bla bla textmodul.
nachdeme ebay ab nächsten monat auch die 1€ auktionen beschränkt ist das ein weiterer hinweis drauf, dass sie keine privaten und gebrauchten artikel mehr wollen, sondern premium sachen.
mit den 1€ artikeln machen sie offensichtlich nicht genug gebühren
leider gibts keine alternative, weder im deutschsprachigen raum noch weltweit.
das wissen die genau und nützen das schamlos aus.
ansonsten ist ebay eine firma wie alle anderen: mit geringstem aufwand den größten profit machen.