Der Europäische Gerichtshof hat Überwachungsstaaten einen kleinen Klaps verpasst. Es wurde geurteilt, dass Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht verstößt. Der Schutz der Privatsphäre ist den EU-Richtern wichtiger, als Argumente, durch Vorratsdatenspeicherung ließe sich Kriminalität bekämpfen.
Aus der Mitteilung des Gerichtshofs (PDF) geht hervor, dass die Richter Vorratsdatenspeicherung als enormen Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens verurteilen.
Es sei nicht sichergestellt, dass sich die Datensammelei nur auf das absolut Notwendige beschränkt.
Auch gäbe es keine hinreichenden Garantien, dass gesammelte Daten vor Missbrauchsrisiken sowie vor jedem unberechtigten Zugang und jeder unberechtigten Nutzung geschützt seien.
Michael Nickles meint:
Die Entscheidung aus Luxemburg lässt die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung erneut aufkochen. Ich bin mal gespannt, wie sich unser neuer Minister für Justiz- und Verbraucherschutz - Heiko Maas, SPD - die Entscheidung zurechtredet.
Noch im Januar hatte sich Maas entgegen Vereinbarung im Koalitionsvertrag, gegen die Widereinführung der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen, wollte erst (das jetzt erfolgte) Urteil des Europäischen Gerichtshofs abwarten. Das Einknicken des "Verbraucherschützers" folgte im Februar. Da erklärte Maas, dass er die Vorratsdatenspeicherung rasch einführen will, ihm die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs egal ist. Was für ein Wahnsinn!
Es lohnt sich, die Pressemitteilung der EU-Richter genau durchzulesen. Denn: zwar wird die Vorratsdatenspeicherung durchaus verteufelt, aber nur in ihrer geplanten Form! Den Richtern fehlen beispielsweise konkrete Bestimmungen (Lügen), die regeln, dass nur wirklich nötige Daten gesammelt werden.
Die Vorratsdatenspeicherung scheitert grundsätzlich also ganz einfach an "Formfehlern". Und das bietet unserer Stasi 2.0 (inzwischen 3.0?) genug Spielraum zum Nachbessern des "Vertragswerks". Es müssen lediglich ein paar zusätzliche Datenschutzversprechen hinzugelogen werden.