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News: Bereitstellen strafbar?

Filesharing-Prozess wird wieder aufgerollt

Redaktion / 4 Antworten / Baumansicht Nickles

Das Verfahren gegen die mutmaßliche Filesharerin Jammie Thomas wird wieder aufgenommen. Im Oktober 2007 war sie zu 222000 Dollar Strafe verurteilt worden.

Der Richter von damals räumte Fehler in dem Prozess ein, deswegen wird jetzt wahrscheinlich neu verhandelt. Konkret geht es um das "Bereitstellen" urheberrechtlich geschützter Dateien in P2P-Netzen. Im ersten Prozess hatte der Richter noch gemeint, das wäre strafbar. So wie es jetzt aussieht, muss aber tatsächlich ein Datei-Transfer stattgefunden haben, bevor man von Urheberrechtsverletzung sprechen kann.

Quelle: futurezone

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Olaf19 Redaktion „Filesharing-Prozess wird wieder aufgerollt“
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Heißt das denn, dass von den Dateien, die sie bereitgestellt hat, kein einziger anderer User auch nur ein einziges Exemplar heruntergeladen hat?! Unwahrscheinlich...

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Conqueror Olaf19 „Heißt das denn, dass von den Dateien, die sie bereitgestellt hat, kein einziger...“
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nix

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dr_rock Conqueror „Juristische Spitzfindigkeiten“
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Das heisst dann, erst einen der runterlädt erwischen mit dem Beweis und Details was er heruntergeladen hat und von wo, damit man den Bereitsteller belangen kann. Das wird ja dann schon etwas schwieriger, da das ganze ja von verschiedenen Bereitstellern stammen kann.

Eigentlich müsste dann das "Produkt" auch komplett sein, sonst kann man ja nichts damit anfangen, heist, es müsste auch noch eine Nutzung nachgewiesen werden ... Interessant! Was meint Ihr?

Viel Spass an die Suchtrupps.

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Cliffanger dr_rock „Das heisst dann, erst einen der runterlädt erwischen mit dem Beweis und Details...“
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Ich habe vor kurzem gelesen, dass der Prozess bei privaten Filesharing eingestellt worden ist, nur bei gewerblichen gefahntet wird, ist das richtig oder falsch.
Gruß Cliffanger

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