hi,
wie sooft wird dieser "berühmte" Satz aus dem Zusammenhang gerissen, das Gedicht "Nachtgedanken" hatte weniger einen politischen - , als viel mehr einen familiären Hintergrund:
Zitat:
http://gutenberg.spiegel.de/heine/gedichte/nachtged.htm
Denk ich an Deutschland in der Nacht,
Dann bin ich um den Schlaf gebracht,
Ich kann nicht mehr die Augen schließen,
Und meine heißen Tränen fließen.
Die Jahre kommen und vergehn!
Seit ich die Mutter nicht gesehn,
Zwölf Jahre sind schon hingegangen;
Es wächst mein Sehnen und Verlangen.
Mein Sehnen und Verlangen wächst.
Die alte Frau hat mich behext,
Ich denke immer an die alte,
Die alte Frau, die Gott erhalte!
Die alte Frau hat mich so lieb,
Und in den Briefen, die sie schrieb,
Seh ich, wie ihre Hand gezittert,
Wie tief das Mutterherz erschüttert.
Die Mutter liegt mir stets im Sinn.
Zwölf Jahre flossen hin,
Zwölf lange Jahre sind verflossen,
Seit ich sie nicht ans Herz geschlossen.
Deutschland hat ewigen Bestand,
Es ist ein kerngesundes Land,
Mit seinen Eichen, seinen Linden
Werd ich es immer wiederfinden.
Nach Deutschland lechzt ich nicht so sehr,
Wenn nicht die Mutter dorten wär;
Das Vaterland wird nie verderben,
Jedoch die alte Frau kann sterben.
Seit ich das Land verlassen hab,
So viele sanken dort ins Grab,
Die ich geliebt - wenn ich sie zähle,
So will verbluten meine Seele.
Und zählen muß ich - Mit der Zahl
Schwillt immer höher meine Qual,
Mir ist, als wälzten sich die Leichen
Auf meine Brust - Gottlob! Sie weichen!
Gottlob! Durch meine Fenster bricht
Französisch heitres Tageslicht;
Es kommt mein Weib, schön wie der Morgen,
Und lächelt fort die deutschen Sorgen.
Zitatende
Zurück zum Thema:
dieses Urteil wird - soweit vorliegend zu lesen und zu beurteilen - niemals vor der letztendlich entscheidenden Instanz des Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Bundesverfassungsgericht
Bestand haben, Zensur - egal in welcher Form, ob "vor" - oder "nachsorgend" - Art.5 GG, 1.3 findet nicht statt, nachzulesen
hier =GG von 1 - 49
Deswegen werden Forumsbetreiber niemals zur Rechenschaft gezogen werden können, es würde schlichtweg und einfach dem GG widersprechen.
Nach dem geltenden Recht der Unschuldsvermutung (dem Staat obliegt der Nachweis + die Zuordnung eines Straftatbestandes! {= Juristendeutsch}) müssen Beleidigungen gleich welcher Art (Volksverhetzung usw.)
dem Posterer eindeutig zugeordnet werden (können)............eine heikle Angelegenheit, denn dann sind/wären die Provider gefordert.
Bis jetzt sind die Voraussetzungen - sprich gesetzliche Rahmenbedingungen für die Herausgabe der Daten in diesem Bereich noch nicht endgültig geklärt - wichtiger - noch nicht rechtsgültig festgelegt.
Gruß
NANÜ
P.S. zu den bewußt falsch
zitierten Ausdrücken, Sätzen +
Gedichten, die dann zu Sprüchen
werden, gehört z.B. auch B. Brecht:
Stelle dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin.......
......dann kommt der Krieg zu dir! + weiter
"Wer zu Hause bleibt, wenn der Kampf beginnt,
und läßt andere kämpfen für seine Sache,
der muß sich vorsehen, denn: Wer den Kampf nicht teilt,
wird teilen die Niederlage. Nicht einmal
den Kampf vermeidet, wer den Kampf vermeiden will:
Denn er wird kämpfen, für die Sache des Feindes,
wer für seine eigene Sache nicht gekämpft hat."
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