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News: Klarheit gefordert

Gemeinsame Internetnutzung - wer ist verantwortlich?

Michael Nickles / 30 Antworten / Baumansicht Nickles

Wer ein ungeschütztes WLAN betreibt, der kann als Mitstörer haftbar gemacht werden, wenn Dritte über diese Verbindung Straftaten begehen. Oder auch nicht. Ob eine Strafe verhängt wird und wie hoch die ausfällt, ist Ermessenssache des jeweiligen Richters.

Ein wichtiges Urteil vom Bundesgerichtshof dazu gab es im Mai 2010 (siehe Milde Strafen für Betreiber unsicherer WLANs). Der damals Angeklagte war in Urlaub gefahren und hatte sein WLAN ungeschützt offen gelassen, es wurde für anscheinend illegale Nutzung einer Tauschbörse missbraucht.

Er wurde als Mitstörer verurteilt, aber die Richter ließen nur 100 Euro Abmahnungskosten zu. Weiter hat der Bundesgerichtshof bei seiner Urteilssprechung eine Auflage geschaffen, dass Besitzer eines WLANs sich bei dessen Einrichtung um einen zeitgemäßen Schutz kümmern müssen. Bezüglich WLANs und Mitstörer-Haftbarkeit hat der Bundesgerichtshof also eine Richtlinie geschaffen.

Jetzt gibt es einen neuen Fall um Mitstörer-Haftung, die auf höchster Ebene geklärt werden muss. Und zwar bei generellem Missbrauch eines Internetzugangs/Festanschlusses. Angeklagt war ein Polizist, über dessen Internetzugang Tauschbörsendelikte begangen wurde.

Kurioserweise war der Polizeibeamte selbst auf Onlinerecherche und Internetpiraterie spezialisiert. Es stellte sich raus, dass der volljährige Sohn seiner Lebensgefährtin die Leitung missbraucht hat.

Die Kosten für die Abmahnung soll der Polizist tragen, da er der Anschlussinhaber und damit verantwortlich ist, urteilte das Landgericht. Das Oberlandesgericht lehnte die eingereichte Berufung ab, bezog sich auf ein früher gefälltes Urteil.

Nach dem müssen Internetanschlussbesitzer andere Nutzer ihrer Leitung darüber aufklären, dass illegale Tauschbörsennutzung verboten ist. Da das Oberlandesgericht keine Revision gegen sein Urteil zuließ, wurde es jetzt vom Bundesverfassungsgericht dazu gezwungen den Fall erneut zu verhandeln.

Damit wird der Fall also wohl demnächst auf höchster Ebene landen und es wird dann ein grundsätzliches Urteil zur Haftbarkeit von Anschussinhabern geben.

Michael Nickles meint: Bislang urteilen Gerichte unterschiedlich bei der Mitstörerhaftung. Eine klare Richtlinie von oben kann da nur gut sein. Rauskommen kann allerdings nur ein Urteil: dass Anschlussinhaber in vollem Umfang haftbar sind.

Man kann sich als typischen Fall ja eine WG vorstellen, bei der sich mehrere einen Internetanschluss teilen. Passiert über diesen Anschluss etwas Illegales - wie soll dann ermittelt werden, wer es war?

Kommt ein Urteil, dass Anschlussinhaber nicht verantwortlich sind, dann ist das quasi ein Freibrief für beliebige illegale Internetnutzung. Das wird gewiss nicht passieren.

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ObelixSB Michael Nickles „Gemeinsame Internetnutzung - wer ist verantwortlich?“
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Hallo Mike,
Er wurde als Mitstörer verhaftet
Der damals Angeklagte

wir befinden uns hier aber im Zivilrecht, da wurde er sicher nicht verhaftet im Sinne von Knast, und Angeklagte gibts im Zivilrecht auch nicht, höchstens Beklagte.
Du solltest da mal besser auf die Begriffe achten.

LG

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Michael Nickles ObelixSB „Hallo Mike, wir befinden uns hier aber im Zivilrecht, da wurde er sicher nicht...“
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Thx für Hinweis - gemeint war natürlich "verurteilt". Dass es einen Unterschied zwischen "beklagt" und "angeklagt" gibt, wusste ich nicht.
Grüße,
Mike

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kongking Michael Nickles „Gemeinsame Internetnutzung - wer ist verantwortlich?“
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Kommt ein Urteil, dass Anschlussinhaber nicht verantwortlich sind, dann ist das quasi ein Freibrief für beliebige illegale Internetnutzung. Das wird gewiss nicht passieren.

Ack, dafür braucht man aber auch keine Glaskugel.

Ein klein wenig mehr Disziplin bei Anschlussinhabern wäre schon angebracht,
wenn es da um Wohngemeinschaften, "lernende" Kids oder gar in Trennung lebende Zweierbeziehungen geht.

Ich habe, ich hafte, da die deutsche Rechtsprechung hier eher abstrahiert und nicht kausalisiert.

Und ja, das geht für mich auch vollkommen i.O.

Gruß- Kongking



kongking
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mawe2 Michael Nickles „Gemeinsame Internetnutzung - wer ist verantwortlich?“
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Rauskommen kann allerdings nur ein Urteil: dass Anschlussinhaber in vollem Umfang haftbar sind.

Man kann sich als typischen Fall ja eine WG vorstellen, bei der sich mehrere einen Internetanschluss teilen. Passiert über diesen Anschluss etwas Illegales - wie soll dann ermittelt werden, wer es war?


Das halte ich für falsch!

Nur, weil man Probleme mit der Ermittlung eines "Schuldigen" hat, greift man sich einfach den Nächstbesten, der in der Nähe war?

Jemand wird mit einem Messer erstochen. Der Mörder ist nicht zu ermitteln, wohl aber der Verkäufer des Messers. Also wird der verknackt? Das kann es doch nicht sein, oder?

Die Methode, den Inhaber der entsprechenden IP-Adresse zu ermitteln, ist zwar schön einfach, reicht aber eben i.d.R. nicht aus, um den mutmaßlichen Gesetzesbrecher zu finden. Das kann doch aber in einem Rechtsstaat nur heißen, dass man andere Ermittlungsmethoden finden muss und nicht einfach aus Gründen der Bequemlichkeit den Falschen verurteilt!

Insofern würde ich sagen, dass nach rechtsstaatlichen Kriterien eben genau so ein Urteil (dass Anschlussinhaber in vollem Umfang haftbar sind ) nicht rauskommen dürfte!


Gruß, mawe2
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kongking mawe2 „ Das halte ich für falsch! Nur, weil man Probleme mit der Ermittlung eines...“
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Nur, weil man Probleme mit der Ermittlung eines "Schuldigen" hat, greift man sich einfach den Nächstbesten, der in der Nähe war?

Man greift nicht den nächstbesten, der in der Nähe war.
Man greift den Verantwortlichen.

Der Verantwortliche scheint momentan der Anschlusssinhaber zu sein.

Wen soll man denn greifen, wenn ein WLAN "ohne Kabel" nicht verschlüsselt ist oder ich in meiner angenommenen WG den
Zugang meines Mitbewohners mißbrauche?

Den imaginären Nutzer?

Gruß- Kongking
kongking
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mawe2 kongking „ Man greift nicht den nächstbesten, der in der Nähe war. Man greift den...“
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Man greift nicht den nächstbesten, der in der Nähe war.
Man greift den Verantwortlichen.


Jeder weiß: Ein WLAN kann nicht zuverlässig abgesichert werden. Nach Deiner Argumentation dürfte man dann ein WLAN niemals betreiben. Denn es kann immer missbraucht werden.

Du fändest es also ebenfalls richtig, dafür belangt zu werden, dass in Deiner Abwesenheit (z.B. Urlaub) ein Terrorist in Deine Wohnung einbricht und von dort einen Terroranschlag organisiert? Schließlich wärst Du ja dann der Verantwortliche?

Gruß, mawe2
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Olaf19 mawe2 „ Jeder weiß: Ein WLAN kann nicht zuverlässig abgesichert werden. Nach Deiner...“
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Ein WLAN kann nicht zuverlässig abgesichert werden. Nach Deiner Argumentation dürfte man dann ein WLAN niemals betreiben. Denn es kann immer missbraucht werden.

Deswegen hatten die guten alten WLAN-Router immer so einen besonderen Charme, wo man einfach die Antenne abschrauben konnte. Bei den neueren Teilen befindet die sich tief innen unterhalb der Verschalung. Bei meinem Alice-Router müsste ich das ganze Ding schon kaputtmachen um da ranzukommen - und das macht bei einem Leihgerät keinen so schlanken Fuß :-/

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Tux40000 Olaf19 „ Deswegen hatten die guten alten WLAN-Router immer so einen besonderen Charme,...“
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Deswegen hatten die guten alten WLAN-Router immer so einen besonderen Charme, wo man einfach die Antenne abschrauben konnte. Bei den neueren Teilen befindet die sich tief innen unterhalb der Verschalung. Bei meinem Alice-Router müsste ich das ganze Ding schon kaputtmachen um da ranzukommen - und das macht bei einem Leihgerät keinen so schlanken Fuß :-/


Hallo Olaf,

seit wann wird durch abschrauben von Antennen ein Sender deaktiviert? Ich schlage vor das Webinterface des Routers zu verwenden und das WLAN zu deaktivieren. :-)

Bye,
Bernd
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Olaf19 Tux40000 „ Hallo Olaf, seit wann wird durch abschrauben von Antennen ein Sender...“
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Hi Bernd, dann frage ich mich natürlich, wozu die Antenne gut sein soll, wenn das WLAN auch ohne sie funktioniert.

Deaktivieren übers Webinterface habe ich natürlich gemacht, darüber hinaus hat mein Alice-Teil einen "harten Ausschalter" auf der Rückseite. Das zusätzliche Abbauen der Antenne hätte eher den perfektionistischen Drang in mir zufriedengestellt :-)

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Tux40000 Olaf19 „Hi Bernd, dann frage ich mich natürlich, wozu die Antenne gut sein soll, wenn...“
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Hi Olaf,

durch die Antenne wird die im Sender erzeugte Hochfrequenzstrahlung abgestrahlt und verstärkt. Der Sender ist im Router eingebaut (eher ein Transceiver, er empfängt ja auch Daten), Eine Antenne ist ein passives Bauelement.

Weitere Infos: http://de.wikipedia.org/wiki/Sendeanlage

Bye
Bernd

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robinx99 Michael Nickles „Gemeinsame Internetnutzung - wer ist verantwortlich?“
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Man kann sich als typischen Fall ja eine WG vorstellen, bei der sich mehrere einen Internetanschluss teilen. Passiert über diesen Anschluss etwas Illegales - wie soll dann ermittelt werden, wer es war?

Kommt ein Urteil, dass Anschlussinhaber nicht verantwortlich sind, dann ist das quasi ein Freibrief für beliebige illegale Internetnutzung. Das wird gewiss nicht passieren.

Warum soll denn nur eines der extreme möglich sein?
Könnte man sich nicht auch ein System wie beim Auto vorstellen. Da gibt es ja auch die Situation, dass manchmal der Schuldige nicht ermittelt werden kann und dieser dann unbestraft bleibt. Aber damit dieses in Zukunft nicht mehr vorkommen kann gibt es dann halt die Auflage ein Fahrtenbuch zu führen. Warum sollte so etwas nicht auch bei Internet Vergehen kommen. Anschlüsse von denen ein Vergehen begangen wurden müssen in Zukunft genaue Logs führen.
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SoulMaster robinx99 „ Warum soll denn nur eines der extreme möglich sein? Könnte man sich nicht...“
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Ack. Genau so könnte man vorgehen ohne grossen Aufruhr zu provozieren.

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Olaf19 SoulMaster „Ack. Genau so könnte man vorgehen ohne grossen Aufruhr zu provozieren.“
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Mmh, ich bin mir noch nicht ganz sicher, ob die Idee mit dem Logbuch so praktikabel ist, aber zugegeben: erst einmal klingt das interessant.

Zumal ich mir am Computer gut vorstellen könnte, dass eine lokal installierte Software diese Funktion unterstützt. Diese Möglichkeit hätte ein Autofahrer nicht, der ein Fahrtenbuch führt, der müsste schon akribisch jede Fahrt per Hand festhalten.

CU
Olaf

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SoulMaster Olaf19 „Mmh, ich bin mir noch nicht ganz sicher, ob die Idee mit dem Logbuch so...“
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right.

ry SoulMaster

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kongking SoulMaster „right. ry SoulMaster“
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Supi.

Dann wird dann jeder aufschreien, der auf Datenschutz pocht. Zu Recht.

Das Proggy gehört dann auf jedes "internetfähige" Konstrukt zwangsverordnet,
das über Netzwerkzugriff verfügt.

Will ich nicht und die Umsetzbarkeit ist sowieso nicht gegeben.

Gruß- Kongking

kongking
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Olaf19 kongking „Supi. Dann wird dann jeder aufschreien, der auf Datenschutz pocht. Zu Recht. Das...“
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Nach der Logik müssten dann doch auch alle aufschreien, die dazu verpflichtet wurden, ein Fahrtenbuch zu führen?

Wenn man das nicht will, muss man sich eben so verhalten, dass so etwas nicht nötig wird. Also: niemand anderes ans Steuer bzw. an den Computer lassen.

CU
Olaf

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kongking Olaf19 „Nach der Logik müssten dann doch auch alle aufschreien, die dazu verpflichtet...“
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Nichts anderes habe ich geschrieben, der Anschlussinhaber ist verantwortlich.

Ich habe lediglich keine Lust auf zusätzliche Hard+ Software, die "zu meinem Schutz" Aktivitäten logt.

Gruß- Kongking

kongking
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usernull Michael Nickles „Gemeinsame Internetnutzung - wer ist verantwortlich?“
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Kommt ein Urteil, dass Anschlussinhaber nicht verantwortlich sind, dann ist das quasi ein Freibrief für beliebige illegale Internetnutzung. Das wird gewiss nicht passieren.

Wieso? Das heißt ja nicht, dass deswegen die Verfolgung von Usern durch private Unternehmen verboten werden würde (z.B. wegen mutmaßlicher Verletzung von Verwertungsrechten). Und auch die Nicht-Lizensierung ist weiterhin strafbar.

Es würde aber verhindern, dass der Anschlussinhaber pauschal haftbar gemacht wird für jeglichen IP-Traffic, der (angeblich) zu einer bestimmten Zeit von "seiner" IP-Adresse aus gesendet oder empfangen wurde. Und das ist schon lange fällig. Insofern drücke ich dem Cop auch die Daumen. Es sieht ja so aus, als wisse er, worum es geht.

Grüße,
usernull
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RogerWorkman usernull „ Wieso? Das heißt ja nicht, dass deswegen die Verfolgung von Usern durch...“
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Ich denke, die Haftung eines Wlan-Betreibers durch Sekundärschäden unberechtigter Nutzung durch Dritte sollte ausgeschlossen werden. Der Wlan-betreiber ist nachweislich in solchen Fällen nie der Täter.

Deshalb sollte man grundsätzlich alle Router im Werkszustand mit Verschlüsselung ausliefern. Wird die zwangsweise Verschlüsselung vorsätzlich vom WLan-Betreiber außer Kraft gesetzt, dann macht es sich zu 100% haftungsfähig. Dies sollte für alle privaten Nutzer gelten.

Z.B. in Internet-Cafes, im Bus, im Möbelhaus, oder auch beim Friseur, sollte man Wlan gratis nutzen dürfen ist quasi allgemeine Öffentlichkeit, darin sind dann die Nutzer zu 100% haftbar. das Problem stecht derzeit im technisch machbaren, würde aber mit einer Autentifizierung gehen. Jeder Zigarettenautomat geht so, wo man seine bankkarte reinsteckt. Für Wlan würde ein Personalausweis reichen, oder eine elektronische Kopie des Ausweises zur Nutzung von allen mobilen Geräten. Ähnlich eisnes Fingerprint. Aber Vorsicht, Ausweise sind auch nicht fälschungssicher. Bei einer solchen Nutzung würde dann aber kriminelle Handlung vollzogen, das Strafmaß sollte dann so abschreckend sein. So einen ausweis kann man auch für Taxifahrten, Buchungsberechtigungen, Bestellungen usw. nutzen.

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Olaf19 RogerWorkman „Ich denke, die Haftung eines Wlan-Betreibers durch Sekundärschäden...“
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Deshalb sollte man grundsätzlich alle Router im Werkszustand mit Verschlüsselung ausliefern.

Ist das heutzutage nicht schon längst Standard? Bei meinem Alice 1421 jedenfalls war es so. Aus purer Neugier habe ich probehalber einmal das WLAN aktiviert und bei der Gelegenheit festgestellt, dass die sechs oder sieben weiteren WLANs in meiner Nachbarschaft ebenfalls verschlüsselt waren, Da war nicht ein einziger, bei dem ich hätte durchschlüpfen können.

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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RogerWorkman Olaf19 „ Ist das heutzutage nicht schon längst Standard? Bei meinem Alice 1421...“
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Na da bist Du aber in einer "sicheren" Gegend. Beim Bekannten im Mehrfamilienhaus kommt man mit Wlan kaum ins übernächste Zimmer, weil kein Kanal mehr frei ist. Router sucht sich einen Kanal mit den schwächsten Signal und brezelt drüber. Störungen über Störungen. Je nach Wetterlage kommen auch noch einige Wlan von Bewohnern der gegenüberliegenden Straßenseite dazu, ebenfalls Mehrfamilienhaus. Die Gegend ist mit Wlan dermaßen "dicht", Anzahl wechselnd und von so 12 Wlans, die recht gut reinkommen, sind 4 ohne Verschüsselung. Es ist passiert, das mein Bekannter garnicht gemerkt hat, das sein eigenes Wlan ausgefallen ist, er hat durch automatische Verbindung in einen der 4 "Nachbar-Wlan" munter weitersurfen können.

In dicht besiedelten Gegenden sollten Hausverwaltungen privates Wlan verbieten und öffentliches Wlan der feinsten Güte den Mietern liefern, so wie Kabelfernsehanschluß, gratis im Mietzins enthalten. Dann wäre Schluß mit dem Wlan-Chaos. Jetzt sind wir wieder beim Thema, gemeinsame Nutzung, wer haftet?

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Andreas42 RogerWorkman „Na da bist Du aber in einer sicheren Gegend. Beim Bekannten im Mehrfamilienhaus...“
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Hi!

Jetzt sind wir wieder beim Thema, gemeinsame Nutzung, wer haftet?
Ich finde wir haben hier das generelle Problem, dass die Rechtsprechung das Internet als etwas komplett anderes betrachtet und zuwenig mit vorhandenen Fällen vergleicht.

Nehmen wir als Beispiel mal das Auto. ;-)

Im Ernst: wenn da jemand geblitzt wird, wird der Halter ermittelt. Ist er gleich automatisch der Schuldige? Nein, es ist ja durchaus denkbar dass mehrere das Fahrzeug nutzen und auch von der Rechtsprechung her, will man hier den Fahrer zu Verantwortung ziehen. wenn der nicht ermittelt werden kann, dann wird nicht einfach der Halter bestraft.
Bei härteren Fällen ist das ebenfalls der Fall: wenn die Karre geklaut wird und dann jemand überfahren wird, steckt auch niemand den Halter ins Gefängnis.

Sollte es nicht bei Haltern von Internetzugängen und deren Nutzern genauso sein? Der echte Verursacher muss ermittelt werden, wenn der nicht ermittelt werden kann, hat man Pech gehabt.

Hinzu kommt aber ein Problem, dass wir hier schon früher erwähnt haben und das die c't mal ausführlich dokumentiert hat: bei "Verstößen" am Internetanschluss (wenn die IP ermittelt wird), gibt es keine Möglichkeit für den Beschuldigten (=Anschlussinhaber) zu beweisen, dass das nicht sein Anschluss war!

Die c't hat in ihrem Artikel damals recherchiert, dass etwa 50% der ermittelten IPs keinem Anschluss zuzuordnen waren! Das Verfahren ist offenbar alles andere als genau und zuverlässig.
Normaldenkende Menschen würden jetzt einfach sagen "Ok, dann legen wir das Ermittlungsverfahren mal komplett offen, da kann sich jeder überzeugen, dass die ermittelte IP-Adresse in d en Fällen, in denen sie einem Anschluss zugeordnet werden kann, korrekt ist."

Ist jemand überrascht, dass die Abmahnindustrie das genau NICHT macht? Die Ermittlung der IP-Adresse hält sie so geheim, dass selbst die c't bisher noch keinen Bericht darüber bringen konnte, wie das genau passiert.

Und was soll man sagen, wenn man Fälle betrachtet, wie den der älteren Dame, die zwar einen Internetanschluß (wg. des Telefons), aber keinen Router besitzt um ihn für Internet zu nutzen, aber trotzdem für Verstöße im Urheberecht verurteilt wird? oder die Fälle, in denen ermittelte Anschlussinhaber glaubhaft belegen können, dass sie in Urlaub waren verurteilt werden? Sind das nicht genug hinweise, die auf fehlerhafte Ermittlungen hindeuten?

OK der normaldenkende Mensch würde jetzt einfach seinen Provider anrufen, die damals genutzte IP-Adresse abfragen und damit zeigen, dass das nicht die ist, die vorher ermittelt wurde.

Nun, dummerweise wird die eigene IP nach wenigen Tagen aus Datenschutzgründen gelöscht und zum Zeitpunkt der Abmahnung kann man sie nicht mehr anfordern. Ein Umstand, der sicherlich bewusst von der ganzen Abmahnindustrie in Kauf genommen wird...

Hier der sehr lesenswerte Artikel der c't:
http://www.heise.de/ct/artikel/Schwierige-Gegenwehr-1069835.html

Bis dann
Andreas

Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
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usernull Andreas42 „Hi! Ich finde wir haben hier das generelle Problem, dass die Rechtsprechung das...“
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Hi Andreas,

bei "Verstößen" am Internetanschluss (wenn die IP ermittelt wird), gibt es keine Möglichkeit für den Beschuldigten (=Anschlussinhaber) zu beweisen, dass das nicht sein Anschluss war!

Wenn das Gateway des User ein Protokoll führt (und lange genug speichert), steht Aussage gegen Aussage. Nur speichern (WLAN-)Router i.d.R. keine Logs. Dafür integrieren die Hersteller einen Syslog-Dienst. Dieser kann das Log aber nur auf einer anderen Maschine ablegen. Wie viele User machen das wohl? ;-)

Zu den offenen WLANs nochmal:
Ein offenes WLAN, über das bsp. nur die Standard-Ports für Web und Mail nutzbar sind, ist imho rechtlich kaum zu beanstanden. Ein versierter User richtet sich sowas auch in 5 Minuten ein.

Dummerweise konkurriert damit aber ein (DSL-)Endkunde mit Unternehmen, die kommerziell WLAN-Hotspots betreiben oder Internet-Zugänge per Mobilfunk-Netz anbieten. Diese Unternehmen haben ein nicht geringes Interesse daran, dass Gerichte (am besten das höchste) offene WLANs als Einfallstore des Verbrechens verurteilt.

Im übrigen wäre es auch leicht in die WLAN-Router/APs einen entsprechenden Wizard für das Gast-WLAN einzubauen. Letztlich muss ja nur ein passendes Regelwerk für die Firewall generiert werden. Macht aber kein Hersteller.

Grüße,
usernull

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Olaf19 usernull „Hi Andreas, Wenn das Gateway des User ein Protokoll führt und lange genug...“
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Unternehmen, die kommerziell WLAN-Hotspots betreiben oder Internet-Zugänge per Mobilfunk-Netz anbieten. Diese Unternehmen haben ein nicht geringes Interesse daran, dass Gerichte (am besten das höchste) offene WLANs als Einfallstore des Verbrechens verurteilt.

Diese Überlegung verstehe ich nicht - dann wären die doch selber fällig, wenn sie WLAN-Hotspots anböten, also sperrangelweit offene WLANs, und der Gesetzgeber bzw. die Rechtsprechung diese als "kriminalitätsfördernd" einstuft?

CU
Olaf 

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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usernull Olaf19 „Diese Überlegung verstehe ich nicht - dann wären die doch...“
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Die Provider-Hotspots sind ja per Passwort geschützt. Aber wer wird denn Geld ausgeben für einen kommerziellen Hotspot, wenn er an jeder Ecke über ein offenes WLAN ins Internet kann ;-)

Grüße,
usernull

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Olaf19 usernull „Die Provider-Hotspots sind ja per Passwort geschützt. Aber...“
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Die Provider-Hotspots sind ja per Passwort geschützt.

Kann der Provider denn feststellen, welcher seiner User welche Inhalte heruntergeladen hat? Dann wäre er natürlich aus dem Schneider.

wenn er an jeder Ecke über ein offenes WLAN ins Internet kann

Wie gesagt - bei mir in der Gegend ist weit und breit keins offen, bei ca. 6-8 verfügbaren. Alle mit virtuellem Vorhängeschloss.

CU
Olaf 

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Olaf19 Andreas42 „Hi! Ich finde wir haben hier das generelle Problem, dass die Rechtsprechung das...“
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Ist jemand überrascht, dass die Abmahnindustrie das genau NICHT macht? Die Ermittlung der IP-Adresse hält sie so geheim, dass selbst die c't bisher noch keinen Bericht darüber bringen konnte, wie das genau passiert.

Sind die Provider nicht verpflichtet, diese an die Rechtsvertreter der Contentindustrie herauszugeben?

Allerdings wundert mich in diesem Fall eines - wenn das so ist, dass die Abmahner die IPs immer von den Providern bekommen, dann könnten diese doch parallel dazu eine Warnung an ihren Kunden schicken. "Sie hatten dann und dann die und die IP, und wir mussten sie herausgeben". Wenn der Kunde dann begründete Zweifel hat, könnte er noch reagieren, nicht aber, wenn erst einmal so viel Zeit ins Land streicht, dass die Logfiles schon wieder gelöscht sind.

CU
Olaf 

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Olaf19 RogerWorkman „Na da bist Du aber in einer sicheren Gegend. Beim Bekannten im Mehrfamilienhaus...“
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In dicht besiedelten Gegenden sollten Hausverwaltungen privates Wlan verbieten und öffentliches Wlan der feinsten Güte den Mietern liefern, so wie Kabelfernsehanschluß, gratis im Mietzins enthalten. Dann wäre Schluß mit dem Wlan-Chaos.

Interessant... ich wohne in einer äußerst dicht besiedelten Gegend - keine Einfamilienhäuser, keine Gärten, nur klassischer Geschosswohnungsbau mit großen alten Mietshäusern. Trotzdem habe ich ein derartiges Chaos noch nicht beobachten können.

Ehrlich gesagt, ich weiß gar nicht, ob eine Hausverwaltung rechtlich überhaupt die Handhabe besitzt, privates WLAN zu verbieten. Haustierhaltung können sie teilweise(!) verbieten, aber ob und wie man eine Computeranlage benutzt - wäre mir neu.

CU
Olaf
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RogerWorkman Olaf19 „ Interessant... ich wohne in einer äußerst dicht besiedelten Gegend - keine...“
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Eine computeranlage ist doch nicht das Problem, sondern die übertrieben 100 gleichzeitig funkenden Wlans.

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Olaf19 RogerWorkman „Eine computeranlage ist doch nicht das Problem, sondern die übertrieben 100...“
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Das habe ich schon verstanden. Meine Antwort bezog sich ausschließlich auf die WLANs. Mit "ob und wie man eine Computeranlage benutzt" meinte ich: ob mit oder ohne Internet bzw. wenn ja, ob als LAN oder WLAN. Wie gesagt, mir ist da keine rechtliche Handhabe bekannt seitens der Hausverwaltungen.

CU
Olaf

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