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News: Diesmal andersrum

Gericht erlaubt Schwarzsurfen in offenen WLANs

Michael Nickles / 22 Antworten / Baumansicht Nickles

Die Nutzung von fremden WLANs ist eine heikle Sache - je nach "Richter" fallen Urteile recht unterschiedlich aus. Das Wuppertaler Landgericht hat jetzt mal eine erfreuliche Entscheidung gefällt: wer ein offenes WLAN verwendet, macht sich dadurch nicht strafbar.

In solchen Fällen wird häufig drum gestrittenen, ob so was einen Verstoß gegen die "Telekommunikationsgesetze" darstellt. Das beinhaltet unter anderem ein "Abhörverbot" - Nachrichten die für Fremde bestimmt sind, dürfen nicht abgehört werden. Strittig dabei ist, was unter Nachrichten zu verstehen ist - ein WLAN-Router teilt eigentlich bestenfalls mit, über welche IP-Adresse eine Verbindung ins Internet erfolgt und keine "persönlichen Nachrichten".

Die Wuppertaler Richter sahen es ebenfalls so und lehnten die Klage ab. Die entstand soweit bekannt, weil ein Laptop-Nutzer das ungesicherte WLAN eines Nachbars zum "Schwarzsurfen" genutzt hatte. Dem Kläger entstand dadurch allerdings kein nennenswerter Schaden, da er über eine Flatrate verfügte. Dabei hat der Beklagte offensichtlich Glück gehabt. Heise verweist im Zusammenhang auf ein Urteil des Amtsgericht Wuppertal aus dem Jahr 2007.

Da fiel die Entscheidung der Richter noch komplett andersrum aus, ein Nutzer eines freien WLANs wurde damals wegen "strafbarem Abhören von Nachrichten" verurteilt. Immerhin kam es damals nur zu einer Verwarnung mit Strafvorbehalt - der "Schwarzsurfer" wurde also nur verwarnt und ihm nur im Wiederholungsfall mit Strafe gedroht.

Sein Laptop wurde laut Heise allerdings als Tatwerkzeug eingestuft und deshalb einkassiert. Das Urteil zum aktuellen Vorfall kann auf der Webseite der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf nachgelesen werden: AG Wuppertal, Beschluss 26 Ds-10 Js 1977/08-282/08, 03.08.2010

Michael Nickles meint: Wieder mal eine sehr bizarre Geschichte. Da hatte also einer offensichtlich ein offenes ungesichertes WLAN und ein "Nachbar" surfte schwarz mit. Offene Fragen dabei: Warum hat der Kläger sein WLAN nicht dicht gemacht?

Wollte er das nicht oder hatte er nicht das dafür nötige technische Wissen? Und wenn er dieses Wissen nicht hatte - wie hat er dann mitgekriegt, wer sein WLAN eigentlich "unbefugt" nutzt?

Auf jeden Fall ist erfreulich, dass es inzwischen anscheinend Richter gibt, die genug technisches Wissen haben, um solche Fälle vernünftig beurteilen zu können.

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Ma_neva Michael Nickles „Gericht erlaubt Schwarzsurfen in offenen WLANs“
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Tag schön,

ich habe nicht genügend Fachwissen hierfür doch soweit ich mich erinnern kann können ältere Router noch nicht WAP2 und es ist oder soll sehr leicht sein in so ein "ungesichertes" WLAN einzusteigen. Habe hier ja schon mal davon berichtet wie ich sogar einen "Bekannten" in einer Gaststätte dabei überraschte wie er sich eingeklinkt hatte.
Denn es gibt ja leider genügend Leute die es sich nicht leisten können Geld für neue Router auszugeben, müßten dann woanders was abknapsen.
wie hat er dann mitgekriegt, wer sein WLAN eigentlich "unbefugt" nutzt?, da gibt es mehr Möglichkeiten. Er kann abgemahnt worden sein das er was illegal geladen hat, sein vorgegebenes Budget des Provider war verbraucht oder es war auf einmal was auf seinem NB zu erkennen, nicht von ihm :-).
Wie gesagt ist es eine Annahme von einem Laien.

Gruß
Manfred

Das Genie tut was es muß, das Talent tut was es kann
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mawe2 Ma_neva „Tag schön, ich habe nicht genügend Fachwissen hierfür doch soweit ich mich...“
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doch soweit ich mich erinnern kann können ältere Router noch nicht WAP2 und es ist oder soll sehr leicht sein in so ein "ungesichertes" WLAN einzusteigen.

Nur weil ein Router kein WPA2 kann, ist das WLAN noch lange nicht UNGESICHERT!

Ein WLAN kann auch mit anderen Sicherheitsstandards arbeiten. Es wird zwar immer behauptet, aber auch ein mit WEP oder WPA gesichertes Netz kann man nicht "einfach so" knacken.

Sicher - mit hinreichend viel krimineller Energie, kann man diese Standards aushebeln. Deswegen ist es trotzdem kein OFFENES WLAN.

"Offenes WLAN" kann nur heißen: Es wird überhaupt nicht verschlüsselt! Und das kann dann wirklich jeder nutzen, der das möchte.

Solange der "Einbrecher" in dem offenen WLAN keinen Blödsinn macht und "nur" schwarz surft, ist es ja eigentlich egal. Schwierig wird es, wenn derjenige irgendwas Illegales macht und der Besitzer des WLAN später dafür haften muss.

Es wäre jetzt mal an der Zeit, dass höchstrichterlich klargestellt wird, ob es nun eine Pflicht zur Verschlüsselung von WLANs gibt oder nicht!

Ansonsten wird es immer wieder richterliche Entscheidungen in der einen oder anderen Richtung geben.

Gruß, mawe2
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Conqueror Ma_neva „Tag schön, ich habe nicht genügend Fachwissen hierfür doch soweit ich mich...“
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Es ist immer wieder dasselbe:
- Virenscanner werden installiert und das wars, Updates ich doch nicht !
- Betriebssystem installiert, Updates muss ich doch nicht installieren.
- Router werden default installiert, obwohl jeder Hersteller hinweist, ein Passwort einzurichten, bzw. das Defaultpasswort zu ändern, da tausende anderer Geräte dasselbe haben.....
- Es kann mir niemand weismachen, dass die Informationen, dass WPA unsicher ist nicht bekannt ist. Wer ein altes Gerät verwendet dass sich nicht auf WPA2 umstellen lässt und er verwendet WLAN, ja dann muss er schauen, ob dies mit einem Firmwareupdate möglich ist, und wenn nicht, ein moderneres Gerät erwirbt. Aber zu behaupten, ich weiß von nichts, ist zu billig......

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Ralf103 Ma_neva „Tag schön, ich habe nicht genügend Fachwissen hierfür doch soweit ich mich...“
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jeder halbwegs ordentliche Router lässt sich mit aktueller Firmware auf WPA2 aufrüsten, entsprechend bieten auch die Hersteller entsprechende Treiber für Laptops etc. an, aber dazu muss man eben auch ein bischen mit seinen technischen Gerätschaften umgehen können (oder hier im Forum fragen) ;-)

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Maybe Michael Nickles „Gericht erlaubt Schwarzsurfen in offenen WLANs“
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Das Wuppertaler Landgericht hat jetzt mal eine erfreuliche Entscheidung gefällt: wer ein offenes WLAN verwendet, macht sich dadurch nicht strafbar.

Was ist daran erfreulich? Viele haben ihr WLAN offen, weil sie eben nicht die entsprechenden Kenntnisse haben und es evtl. schon jahrelang so läuft.

Wenn jemand eine Haustüre, oder ein Fenster, offen stehen lässt, heißt das doch auch nicht, das ich einfach reingehen darf!

Der rechtliche Aspekt ist klar, aber den kennt nun einmal noch lange nicht jeder.

Gruß
Maybe
"Es gibt nur eine falsche Sicht der Dinge: der Glaube, meine Sicht sei die einzig Richtige!" (Nagarjuna, buddhistischer Philosoph)
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komma8komma1 Maybe „ Was ist daran erfreulich? Viele haben ihr WLAN offen, weil sie eben nicht die...“
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Das erfreuliche an diesem Urteil ist, dass die Potentielle Gefahr einer sinnlosen Prozessflut abgewandt wurde.
Wäre es strafbar in ungesicherten Netzwerken "Schwarz zu Surfen", würde es mich nicht wundern es genügend leute gäbe welche Ihr Netzwerk mit Absicht offen lassen, um darauf zu lauern dass jemand die Gelegenheit nutzt und sich dort reinhängt. Nur um dann die erwischten Übeltäter mit Klagen zu überziehen.
Je nachdem wo man sein ungesichertes Netzwerk platziert kann da an Schadensersatzklagen schon ein lukratives Taschengeld bei Rauskommen.
Das wäre im Grunde eine ähnliche Situation wie wir Sie bei Hauptberuflichen Abmahnern haben.
Solchem Unfug wurde mit diesem Urteil nun ein Riegel vorgeschoben.

Wenn ich wissentlich mein WLan offen habe und mich dann beschwere weil jemand mit surft, dann ist das ungefähr so, als würde ich mit geschlossenen Augen über ein Autobahn laufen und würde dann den Fahrer welcher mich über den Haufen gefahren hat verklagen.

Kommunikationsquantität schlägt nur allzu leicht um in Belästigungsqualität (Robert Gernhardt 1937-2006)
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Maybe Michael Nickles „Gericht erlaubt Schwarzsurfen in offenen WLANs“
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Wenn ich wissentlich mein WLan offen habe und mich dann beschwere weil jemand mit surft, dann ist das ungefähr so, als würde ich mit geschlossenen Augen über ein Autobahn laufen und würde dann den Fahrer welcher mich über den Haufen gefahren hat verklagen.

Wenn es wissentlich gemacht wird, ist die Sache verständilich, vor allem, wenn dann illegale Dinge laufen, die man dann anderen in die Schule schieben kann.

Viele vergleichen WLAN aber immer noch mit DECT und da muss ich auch keine manuelle Verschlüsselung einbauen. Ich habe so ein Beispiel in der direkten Nachbarschaft. Der ältere Herr hat sein WLAN schon jahrelang ungesichert. Als ich ihn darauf aufmerksam machen wollte, bekam ich als Antwort, man solle nicht alles so eng sehen, es würde schon nicht passieren und überhaupt wäre das seine Angelegentheit. Und so denken immer noch verdammt viele. Von daher muss man auch mal an unsere älteren Mitbürger denken, die sich nicht so informieren, wie einige hier im Forum. Eine reine Verpflichtung per AGB´s der Provider ist da, meiner Meinung nach, nicht ausreichend.

Der Schritt vieler Hersteller, die Geräte schon ab Werk mit einer Verschlüsselung auszustatten, ist schonmal ein guter Anfang.

Gruß
Maybe
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Hassashin Michael Nickles „Gericht erlaubt Schwarzsurfen in offenen WLANs“
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Die Wuppertaler Richter sahen es ebenfalls so und lehnten die Klage ab. Die entstand soweit bekannt, weil ein Laptop-Nutzer das ungesicherte WLAN eines Nachbars zum "Schwarzsurfen" genutzt hatte.

Da wurde weder schwarz gesurft noch das WLAN gehackt, das Notebook hat einfach nur das gemacht, was es soll: sich mit dem Netz mit dem besten Signal verbinden. Mehr Details dazu gibt es auf ZDNET:
http://www.zdnet.de/news/digitale_wirtschaft_internet_ebusiness_surfen_in_offenen_wlans_landgericht_wuppertal_weist_beschwerde_zurueck_story-39002364-41539563-1.htm

Zum Kotzen finde ich, dass man je nach Gericht wegen Computerspionage oder "Schwarzsurfen" verurteilt wird oder aber frei gesprochen wird, weil das WLAN ja offen war. Oder aber als WLAN-Betreiber verurteilt wird, weil man seinen Router nicht extra absichert, sondern mit den unsicheren Firmeneinstellungen betreibt, und darüber dann z.B. Musik getauscht wird.

Und das alles für den gleichen Tatbestand: Surfen über offene WLANs.

Ich stelle mir gerade vor, ich komme an eine Straßenkreuzung, geradeaus ist mitten auf der Fahrbahn eine Absperrung, links ist trotz Abbiegerspur und grüner Ampel wegen Einbahnstraße die Einfahrt verboten, rechts ist nur frei für Anlieger ab 85 Jahren in Begleitung ihrer Eltern, aber nur zwischen Mitternacht und Viertel vor 4, wenden darf ich aber auch nicht, weil da ein "Wenden verboten"-Schild hängt.

Während ich noch auf der Kreuzung stehe und rätsele, wie ich denn nun eigentlich weiterkommen soll, kommt der Abschleppdienst und ich bekomme ein Bußgeld wegen Verkehrsbehinderung. Dolle Wurst.

Die momentane Rechtsprechung erinnert an einmal Hü, einmal Hott und dann wieder Überzwerch. Sowohl als Surfer als auch als Besitzer eines WLAN-Routers steht man zur Zeit doch immer mit einem Bein vor Gericht.

Danke an Rot-Grün, Schwarz-Rot und vor allem Brigitte Zypries, die mit ihren wirren, schwammigen und widersprüchlichen Internet- und Urheberrechtsgesetzen die Verwirrung bis heute komplett gemacht haben.

Ich soll zum Beispiel Kinderpornoseiten melden, falls ich über welche stolpere, bin aber gleichzeitig schon fast im Knast, weil ich die Bildchen ja in den Browsercache "heruntergeladen" habe.

Kein Wunder, dass kein Schwein mehr durchblickt und das Publikum einfachen Lösungen wie in "Tatort Internet" hinterher rennt.

Gruß
Hassashin

--
Was lange gärt, wird endlich Wut.
Gruß Hassashin -- Farcebook ist die Pest des Internet und gehört ausgerottet.
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digitalray Michael Nickles „Gericht erlaubt Schwarzsurfen in offenen WLANs“
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wusstet ihr, dass diese free angebote bei burger king usw. wirklich privatdaten ausspähen ?
habs mir zwar schon gedacht, aber als mein wm phone mir das haarklein aufgezeigt hat und sogar eine extra sicherheitswarnung gab, dass weder sichere verbindungen unterstützt werden (ist mir sonst noch nie passiert, weder mit meinem o2 datentarif noch mit meinem wlan router zuhause) und sogar der zugriff auf meine festplatte akzeptiert werden muss, ist schluss damit. irgendwo reicht es.

wieso muss ich burger king denn über ein javascript genehmigen auf meine festplatte zuzugreifen, ausserdem noch auf gespeicherte passwörter und "sensible daten", wenn ich bei denen im kostenlosen wlan surfen will ??

das hab ich bisher wirklich NIE gehabt, bei keiner verbindung.

und das war eine opera mobile meldung, weil man ja im wlan zuerst immer auf die anbieter seite kommt, z.b. t-online login oder eben burger king. bei burker king kommt aber gar nicht erst eine burger king portal seite, sondern nur ein javascript, das normal still und heimlich ausgeführt wird ohne einen html inhalt.

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nettineu Michael Nickles „Gericht erlaubt Schwarzsurfen in offenen WLANs“
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ich gehe da noch einen Schritt weiter. Viele nachbarn fragen, ob sie gegen Kostenbeteiligung über (m)einen Router mitsurfen wollen. Gestzlich ist dasnicht erlaubt, ich müßte dafür eine Betreibergesellschaft mit nachbarschaftliche Mitbeteiligung, oder Kundendienst gründen. Und genau da wird es wieder sehr teuer und steuerpflichtig. (Leistungen gegen Entgelt anderen bereitstellen).

Prinzipiell sollten sich Gerichte mit solchen Themen eigentlich garnicht beschäftigen. Mit gesundem Menschenverstand könnten das Nachbarn untereinander regeln. Aber daran mangelt es wohl bei beiden Nachbarn.

Bin viel unterwegs. Unglaublich voele offene WLans gibte im Lande. Im Auto vor der Tür just emails abfragen und Daten versenden, ist eine feine Sache und finde ich sehr freundlich vom Routerbetreiber. Anscheinend gibt es jedoch eine gesetzliche Lobby, gerichtlich unsereins an UMTS zahlend zu binden. Bringt wieder Millionen von Steuern.

Ein Beispiel dazu: in einem Studentenhochhaus mit 120 Bewohnern soll es dann 120 DSL-Anschlüsse geben mit ggfs. Routern geben? Wäre doch schlicht absurd. So sind aber die Gesetze. Unter uns, die Studenten regeln das unter sich sehr venünftig, aber gesetzwidrig. Gemeinnütziger Verein für soziale Kommunikationsnetze. Mitgiedsbeitrag 5 Euro/Jahr und eine Fete mit Gratis Bier springt auchnoch dabei raus.

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Linuxer5 Michael Nickles „Gericht erlaubt Schwarzsurfen in offenen WLANs“
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Viele Antworten erstaunen mich!

Auch wenn ich ein offenes WLAN finde, erlaubt es mir noch lange nicht dieses auch zu benutzen/missbrauchen.

Wenn Ihr Euer Auto auf der Strasse abstellt ohne es abzuschliessen ist es für Euch also völlig OK, wenn sich jemand anderes das Auto nimmt und damit surft, ähhh fährt?

Auch wenn ich mein Eigentum nicht abschliesse/absichere (Haus, Auto, Safe, Geldbörse, WLAN...) hat sich absolut niemand an meinem Eigentum zu vergreifen.

Nee, nee, Leute; die Antworten von Erwachsenen Menschen in einer rechtstaatlichen Demokratie sollte wirklich anders aussehen. Besonders schade finde ich die Meinung des Authors des Artikels dazu.....

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mawe2 Linuxer5 „Viele Antworten erstaunen mich! Auch wenn ich ein offenes WLAN finde, erlaubt es...“
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hat sich absolut niemand an meinem Eigentum zu vergreifen.

Das WLAN nimmt Dir ja keiner weg!

Wenn Du Dein Auto nicht abschließt, machst Du Dich sogar strafbar. Beim WLAN ist das noch nicht so richtig entschieden worden, ob es eine Verschlüsselungspflicht gibt, oder nicht.

Auf jeden Fall ist Schwarzsurfen nochmal was anders als ein handfester Diebstahl, z.B. eines Autos. Es wird allenfalls eine Leistung erschlichen aber kein Eigentum entwendet.

die Antworten von Erwachsenen Menschen ... sollte wirklich anders aussehen

Na, dann schau Dich mal noch ein bisschen in den Foren hier um. Du wirst staunen, was da noch so alles zum Vorschein kommt. Die Nutzung offener WLANs ist dagegen eine Bagatelle!

Gruß, mawe2
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nettineu Linuxer5 „Viele Antworten erstaunen mich! Auch wenn ich ein offenes WLAN finde, erlaubt es...“
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da muß ich Dir begründet freundlich widersprechen. "Rundfunk" ist etwas, das duch die Luft sich frei ausbreitet. Die Rechtsstaatlichkeit, diesee freie Angebot auch frei zu nutzen muß bleiben". Zuviele private, kapitalinteressierte Gesellschaften untergraben duch mangelhafte, oder bewußt falsche Meinungsäußerung dieses Recht und Pflicht.

Bei einem offen WLAN werden noch nichtmal diese Rechte und Pflichten unterstützt oder verletzt. WLan ist nichts anderes als ein interaktiver Sender zum Datenaustausch, bietet frei zugänglichen Informationen (www), falls Wlan Internetverbindung bereitstellt.

Ja warum soll sowas verboten sein/werden? Glaube, Du verdrehst da die Rechtsstatlichkeit zugunsten der Lobbyisten. Das die Rechtsstaatlichkeit schon selbst nicht eindeutig auf das Thema antworten antworten kann, wird durch gegensätzlich entschiedene Urteile bei Prozessen bewiesen.

Die Überschrift "Schwarzsurfen..." unterstellt, das man etwas Verbotenens macht. Das ist so nicht richtig. Surfen in offenen Wlans darf nicht verboten sein. Wenn der Wlan-Betreiber das nicht will, dann hat er doch zweifelsfrei die Möglichkeit verschlüsselt das WLan zu betreiben.

Also bitte mit der Kriche im Dorf bleiben und klar nachdenken und nicht gleich auf "Rechtsstaatlichkeit" pochen. Gesunder Menschenverstand hilft meist viel weiter und macht eine soziales Zusammenleben viel attraktiver. Siehe Beispiel "Studentenwohnhaus WLAN".

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Ralf103 nettineu „da muß ich Dir begründet freundlich widersprechen. Rundfunk ist etwas, das...“
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"Rundfunk" ist etwas, das duch die Luft sich frei ausbreitet.

und Rundfunk muss man bezahlen, das Beispiel hinkt

wenn ich mein Netzwerk, die Betonung liegt hier auf "mein" aus welchem Grunde nicht verschlüssele, heißt das noch lange nicht, dass da jemand drin rum surfen darf, immerhin klaute er mir damit Verbindungsraten und ich surfe in der Zeit langsamer, von illegalem Missbrauch gar nicht zu sprechen

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mawe2 Ralf103 „ und Rundfunk muss man bezahlen, das Beispiel hinkt wenn ich mein Netzwerk, die...“
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Es ist aber für den Außenstehenden nicht zu erkennen, ob ich mein WLAN offen lasse, weil ich es anderen gern zur Verfügung stelle oder ob ich es zwar offen lasse, es aber anderen gerade nicht zur Verfügung stellen will.

Ich finde schon, dass jemand, der sein WLAN anderen nicht zur Nutzung anbieten will, eine wie auch immer geartete Verschlüsselung nehmen sollte. Selbst eine schwache Verschlüsselung zeigt an: "Hier sollen keine ungebetenen Gäste rein."

Im Übrigen ist es zwar verboten, in die Rechner des offenen Netzes einzudringen und dort Daten zu lesen aber das steht ja hier auch nicht zur Debatte. Es gent ja nur um den Internetzugang. Und die dort verfügbaren Informationen sind sowieso öffentlich.

Gruß, mawe2

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Ralf103 mawe2 „Es ist aber für den Außenstehenden nicht zu erkennen, ob ich mein WLAN offen...“
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klar, im Prinzip hast du Recht, aber ähnlich könnte man auch argumentieren, dass überall dort, wo bei der Bahn keine Zugangskontrollen durchgeführt werden, Schwarzfahren erlaubt sein sollte, der Reisende kann ja nicht wissen, dass die Bahn die Züge nicht kostenlos zur Verfügung stellt, immerhin fahren sie ja sowieso von A nach B, ob einer drinnen ist oder nicht

wie gesagt, ich habe ja auch einen tatsächlichen Schaden durch den geringeren Datentransfer, ich zahle z.B. für DSL 6000, kann aber selber nur mit DSL 3000 surfen, weil ich ungebetene Gäste mit dabei habe

aber das Problem wird sich über kurz oder lang von selber lösen, entweder per Gesetz oder die Betreiber werden durch Schaden klug

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mawe2 Ralf103 „klar, im Prinzip hast du Recht, aber ähnlich könnte man auch argumentieren,...“
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wo bei der Bahn keine Zugangskontrollen durchgeführt werden, Schwarzfahren erlaubt sein sollte

Nein. Dafür gibt es Beförderungsbedingungen der Bahn. Da steht das drin.

Für (offene) WLANs gibt es keine (allgemeingültigen) Gesetze oder Regelungen, das ist doch das Problem.

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nettineu Ralf103 „ und Rundfunk muss man bezahlen, das Beispiel hinkt wenn ich mein Netzwerk, die...“
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Ralf103 bitte verstehe doch, wenn man ein Netzwerk offen betreibt, so ist die Nuzung durch "Fremde" kein illegaler Missbrauch. Verschlüssele Dein Wlan und gut iet es. Mein Vergleich hinkt nicht, denn ein bereitgestellter Internetzugang muß man beim Anbieter Netzbetreiber oder Provider auch bezahlen.

Möchte Dir ein weiteres Beispiel geben. Es gibt eine frei zugängliche Quelle im Tal. Das Grundstück gehört der Gemeinde. Nur weil das Grundstück der Gemeine gehört, darf ich aus der Quelle nicht trinken? Die Gemeide hat eine Sicherungspflicht. Wenn die Gemeide nicht will (warum auch immer), das daraus getrunken wird, so ist sie verpflichtet die Quelle unzugänglich zu betreiben. Sprich Zaun mit Schloß drumrum. Wer Schloß aufbricht oder Zaun niederreißt um dennoch aus der abgeschlossenen Quelle zu trinken, macht sich strafbar. Bei einer frei zugänglichen Quelle natürlich nicht.

Beim WLan ist es nicht anders. Du hast die Sicherungspflicht. Du bist der Betreiber des Wlan. Ansonsten macht sich überhaupt keiner strafbar.

Abgesehen davon, finde ich es sehr sozial, Durchreisenden, Touristen, Gästen und allen lieben Menschen einen Internetzugang kostenlos per WLan gelegentlich bereitzustellen (Hotels machen das z.B. sehr oft). Der Gegensatz von sozial ist... willst du das sein?

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Maybe nettineu „Ralf103 bitte verstehe doch, wenn man ein Netzwerk offen betreibt, so ist die...“
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Sorry, ich sehe das auch ein wenig anders, da ich danach erzogen wurde. Nur, weil etwas "offen" ist, heißt das noch lange nicht, dass ich eingeladen bin.

Die Richter setzen da einen Kenntnisstand vorraus, der einfach noch nicht so weit ist. Einen PC, einen Router etc. kann jeder kaufen, unabhändig vom Wissensstand. Inzwischen sind die meisten Router entweder werkseitig, oder providerseitig gesichert. Aber wie viele 802.11b, oder g Router, aus den letzten 10 Jahren, sind noch im Einsatz.

Immer wieder dieser Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", der nervt einfach nur. Das in einem Land, in dem vieles dafür getan wird, das eben nicht zu viele Informationen an das gemeine Volk gelangen.

Das Aktuelle BGB, oder GG sollte vielleicht in jedem Bücherregal stehen, aber nur, weil man sich einen PC anschafft, muss man noch lange kein IT-Recht/Telekommunikationsrecht etc. büffeln. Auto fahren wir auch alle! Und wer hat schon die aktuelle STVO im Regal stehen?

Gruß
Maybe

"Es gibt nur eine falsche Sicht der Dinge: der Glaube, meine Sicht sei die einzig Richtige!" (Nagarjuna, buddhistischer Philosoph)
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mawe2 Maybe „Sorry, ich sehe das auch ein wenig anders, da ich danach erzogen wurde. Nur,...“
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Immer wieder dieser Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", der nervt einfach nur.

Ich weiß jetzt nicht genau, wie Du das meinst, aber...

Willst Du, dass dieser Satz nicht mehr gilt? Dann würde jeder Gesetzesverstoß sofort mit dem Hinweis auf die eigene Blödheit begründet werden.

Kein Richter könnte noch irgendeinen Straftäter bestrafen, da der ja immer sagen kann "Hab ich nicht gewusst." I.d.R. wird es unmöglich sein, das Gegenteil (nämlich dass der jenige sich der Strafbarkeit bewusst war) zu beweisen.

Also auch wenn dieser Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" in manchen Fällen schwer anzuerkennen ist - ohne diesen Grundsatz wäre ein geordnetes Rechtssystem und eine Strafverfolgung unmöglich!

Und wer hat schon die aktuelle STVO im Regal stehen?

Die kann man auch online lesen, muss also nicht im Regal stehen. :-)

Gruß, mawe2
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Ralf103 nettineu „Ralf103 bitte verstehe doch, wenn man ein Netzwerk offen betreibt, so ist die...“
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Hi,

ich spreche hier rein theoretisch von "mein" usw., ich denke, dem Schwarzfahrerbeispiel ist nichts hinzu zufügen, ob deswegen die Verkehrsbetriebe dann als sozial oder nicht einzustufen sind, kann ich nicht beurteilen.
Gruss
Ralf

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nettineu Ralf103 „Hi, ich spreche hier rein theoretisch von mein usw., ich denke, dem...“
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ok, ich Denke so eine Diskussion trägt zur Meinungsbildung bei. Danke für Deine Sicht und Deine Beiträge. Man muß manchmal (auch ich) "andersrum " denken, damit einem klar wird, was eher Recht oder Unrecht ist. Ich meine hiermit nicht das vorherrschende Rechtssystem, denn da kennt diese Begriffe nicht.

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