Das Ausspähen von Daten ist in Deutschland eine Straftat. Und damit trifft es aufgrund des WLAN-Schnüffelskandals jetzt auch Google. Im April kam raus, dass Googles Streetview-Karren auch den Datenverkehr privater WLAN-Netzwerke aufzeichneten (siehe Geheimnis von Google's Kamera-Karren gelüftet).
Laut Google handelte es sich dabei um ein "Versehen". Obgleich Google den Fehler umgehend eingestanden und sich bereit erklärt hat, mit den Datenschutzbehörden zu kooperieren, hat der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für den Datenschutz (Edgar Wagner) jetzt einen Strafantrag gegen Google gestellt.
Der Strafantrag bezieht sich auf die Verantwortlichen von Google in Deutschland und in den USA. Nach Auffassung von Wagner hat Google in allen Städten und vielen Gemeinden des Landes Rheinland-Pfalz Straftaten begangen (gem. § 44 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz, § 202 b Strafgesetzbuch und § 148 Abs. 1 i.V.m § 89 Telekommunikationsgesetz).
Obgleich Google das Scannen von WLAN-Datenverkehr seit 6. Mai 2010 eingestellt hat, seien die begangenen Rechtsverstöße als erheblich zu bezeichnen.
Michael Nickles meint: Natürlich führt an diesem Strafantrag kein Weg vorbei, eine gesetzliche Sonderregelung für Google ist nicht denkbar. Bringen wird das alles vermutlich allerdings nichts.
Ich bin mal gespannt, wer bei Google als "Verantwortlicher" ermittelt wird - bereits das dürfte ziemlich knifflig werden.