Im August erwischte es in Bayern einen Foren-Betreiber. In dessen Forum wurde ein Link entdeckt, das zu einem Download-Dienst führte bei dem urheberrechtlich geschützte Dateien angeboten wurden. Das Amtsgericht Augsburg ordnete darauf hin beim Betreiber des Forums eine Hausdurchsuchung an, um nach Beweisen für die Verbreitung von Raubkopien zu stöbern.
Vorangegangen war laut Lawblog.de die Anzeige eines Internet-Surfers, den der Link im Forum entdeckt hat. Lawblog.de bezweifelt in diesem Zusammenhang unter anderem, dass die Ermittlungsbeamten die Inhalte im Forum überhaupt verstanden haben, da dort nur Türkisch geschrieben wurde.
Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt bestätigt, dass die Verdachtslage zu geringfügig war, um eine Hausdurchsuchung zu rechtfertigen. Auch sahen die Richter nicht ein, dass der Betreiber eines Forums aufgrund eines Links als strafverdächtig einzustufen ist. Hinzu kommt Kritik an der Vorgehensweise der Ermittler.
Die haben beispielsweise nicht überprüft, ob es in dem Forum auffällig viele Links zu "Raubkopie-Download" gibt. Auch wurde versäumt, die Ausdrucke der Forums-Seite, die der Anzeigenerstatter geliefert hatte, zu überprüfen. Schließlich haben sich die Ermittler nicht mal die Mühe gemacht, den Verfasser des Forenbeitrags mit dem Link ausfindig zu machen.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Hausdurchsuchung aus diesen Gründen als unverhältnismäßig erklärt.