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News: Kampf gegen Link-Verbote

Heise-Verlag legt Verfassungsbeschwerde ein

Redaktion / 10 Antworten / Baumansicht Nickles

Im Urteil des Oberlandesgerichts München wurde am 28. Juli 2005 entschieden, dass Heise.de im Rahmen eines Beitrags keinen Link zum Software-Hersteller Slysoft setzen darf, weil der Software anbietet, mit dem sich ein DVD-Kopierschutz umgehen lässt. Die Berichterstattung über derlei Software ist zwar zulässig, das Setzen eines Links allerdings nicht.

Christian Persson, Chefredakteur von heise online: "Hyperlinks sind essenziell für Texte im WWW und deren eigentlicher Mehrwert gegenüber Artikeln in Zeitschriften". Die Pressefreiheit werde erheblich eingeschränkt, wenn nun Redakteure in jedem Einzelfall genau prüfen müssen, ob verlinkte fremde Inhalte die Rechte irgendeines Dritten verletzen könnten.

Aus diesem Grund wird der Heise-Verlag Verfassungsbeschwerde gegen das Link-Verbot einlegen.

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falkecool Redaktion „Heise-Verlag legt Verfassungsbeschwerde ein“
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Na, jetzt bin ich aber einmal so richtig gespannt!

Was der Herr Persson von sich gibt, finde ich für die Begründung richtig, egal, ob man auf eine Seite stößt, die illegales Material anbietet oder nicht!

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razielkanos falkecool „Heise-Verlag legt Verfassungsbeschwerde ein“
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ich finde es ohnehin etwas sinnfrei das ich belangt werden kann wenn ich einen link auf eine seite setze auf der "vorbotenes" seht. selbst wenn ich alle 14 tage mal meine links durchckeck, und um 12.00 der link auf xy in dordnung ist, der herr xy aber um 12.05 dann doch nackige kinder draufstellt...

alles strange...

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Massafagga razielkanos „Heise-Verlag legt Verfassungsbeschwerde ein“
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Aber grade in Hinblick auf solch schlimme vergehen wie Kinderpornografie halt ich ein verbotfür sinnvoll... Klar die aktuelle durchführung ist nicht grade gut, wenn einen die Musikindustrie für einen Link für "all of mp3" einen ihren Anwalt vorbeischicken kann der sagt durch diesen Link entstehen uns svchäden in Höhen von 100000€ die abmahngebühr beträg hierfür 5000€- aber wenn man den Seitenbetreiber eine vernünftige frist(3-4 Wochen) zur entfernung einer Seite geben kann mit einer geringen aufwandspauschale für den anwalt(mein vorschlag wären vllt. 20-50€ als höchstsatz) bevor die hartern geschützen aufgefahren werden könnnen.

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ThomasS Massafagga „Aber grade in Hinblick auf solch schlimme vergehen wie Kinderpornografie halt...“
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Sorry, dann hast du den Hintergrund der Beschwerde nicht verstanden. Hier geht es nicht um das Verlinken im Allgemeinen, sonder im speziellen Bezugen auf jornalistische Arbeit, wozu auch die Quellenangabe bei seriöser Berichterstattung zwingend gehört; also um die Sicherstellung der "Pressefreiheit"! Dazu gehört auch das Verlinken zu den Inhalten auf welche sich ein Bericht bezieht, damit JEDER die Möglichkeit hat, den Wahrheitsgehalts eines Berichts zu prüfen und sich anschliessend eine eigene UNABHÄNGIGE MEINUNG bilden zu können!!!!

Was hier von einer Interessen-Lobby durch missbrauch der Gesetzgebung erreicht werden will ist nichts anderes als primitive ZENSUR!

Man kann hierbei Heise nur Respekt zollen und ihnen viel Erfolg wünschen! Wenigstens ein Verlag der MUTIG und konsequent die verfassungsmässig garantierten freiheitlichen Rechte verteidigt; im Gegensatz zu anderen die unkritisch devot und braf mit vorrauseilendem Gehorsam reagieren und FREIWILLIG ZENSIEREN!

Grüsse, ThomasS

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falkecool ThomasS „Sorry, dann hast du den Hintergrund der Beschwerde nicht verstanden. Hier geht...“
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Stimmt, das habe ich vergessen zu wünschen: "Viel Glück" auch von mir!

Im übrigen: dito!

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Massafagga ThomasS „Sorry, dann hast du den Hintergrund der Beschwerde nicht verstanden. Hier geht...“
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Hier geht es nicht um das Verlinken im Allgemeinen, sonder im speziellen Bezugen auf jornalistische Arbeit, wozu auch die Quellenangabe bei seriöser Berichterstattung zwingend gehört; also um die Sicherstellung der "Pressefreiheit"!

Was ist wenn einer einen bericht über Kinderpornografie macht, und Links auf Seiten in Timbuktu macht die diese anbieten da es dort erlaubt ist?
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ThomasS Massafagga „Hier geht es nicht um das Verlinken im Allgemeinen, sonder im speziellen Bezugen...“
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"Was ist wenn einer einen bericht über Kinderpornografie macht, und Links auf Seiten in Timbuktu macht die diese anbieten da es dort erlaubt ist?"

Dann wäre dies im Rahmen der jornalistischen Quellangabe vollkommen legitim. Dein Beispiel krankt nur daran, das solche Seiten nie offen zugänglich sind sondern IMMER in irgendeiner Form geschützt sind und somit nie ein freier Zugriff möglich ist. Somit ist deine Fragestellung in der Form rein hypotetisch und nicht realitätbezogen, kann also nicht als akzeptable Begründung einer solch massiven Einschränkung der Presse, Berichts-und Aufklärungsfreiheit hergenommen werden.

Aufgrund von rein hypotetischen Annahmen welche keinerlei Realitätsnähe haben Grundrechte einzuschränken ist nicht akzeptabel. Du kannst beliebige Möglichkeiten konstruieren und damit auch beliebige Einschränkungen und Verbote begründen und rechtfertigen. So funktioniert aber keine freiheitlich demokratische Gesellschaftsordnung.

Zudem wären solche Verbote nochdazu kontraproduktiv, "AUFKLÄRUNG" ist das Zauberwort, nicht über Verbote totschweigen und verdrängen!!!

Grüsse, ThomasS

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Massafagga ThomasS „ Was ist wenn einer einen bericht über Kinderpornografie macht, und Links auf...“
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Klar aber wa ist wenn jemand einen Pressedienst über Kinderpornografie ausmacht, dafür angemessenes Geld nihmt und dafür kostenlose Kindersex anbieter in Timbuktu verlinkt...

Klar das ist wieder ein konstruiertes beispiel, aber wennn man Leute verklagen kann die einen Link auf eine Seite setzen aber die Leute umgeschoren davonkommen die zu diesen Link noch 2 Sätze schreiben und sich dann auf die Meinungs-/Pressefreiheit berufen und diesen Link nur als Quelle angeben ist das meiner Meinung nach auch nich richtig. Wenn man das alles aber erlauben würde, wär es meiner meinung nach auch nicht richtig wenn Leute die illegale eiten betreiben auf die aber gelinkt werden darf in Deutschland in Deutschland belangt werden dürften...

Als konsequenz hätten wir viele Anbieter mit abartigen perversen Zeugs wieder auf deutschen betreibern, rechte Proganda etc. und könnten nichts dagegen tun...

Aufklärung ist sicherlich gut aber bei manchen Sachen reicht mir der Mantel des Schweigens.

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Herman Munster ThomasS „Sorry, dann hast du den Hintergrund der Beschwerde nicht verstanden. Hier geht...“
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´S is halt immer wieder dasselbe einseitige Geblubber: es geht erschreckend vielen, die Argumente wie dieses(Meinungsfreiheit) im Munde führen, im Grunde nicht ein Jota eines Jotas darum, diese "Meinungsfreiheit" zu stützen, sondern nur darum, exzessiv, aber straffrei zu kopieren. ZIEHE SICH DEN SCHUH AN, WEM ER PAßT!!! Erschreckend ist jedenfalls, daß stets in diesem Zusammenhang (Copyright und die Wege, drumherum zu kommen), so überaus erschreckend häufig jemand Kinderpornos ins Spiel bringt. PFUI! Dazwischen ist ja wohl eine Universum-weiter Unterschied! Einen größeren könnte es nicht geben! Oder ist man schon derartig degeneriert, daß man da keinen mehr zu sehen vermag?

Ein Link zu einer Seite, die das "AnyDVD-Problem" bespricht, wäre sinnvoll, aber der Link auf genau die Seite einer Firma und eines Produktes, das KEINEN ANDEREN SINN HAT als Kopierschutze zu umgehen, also dort Kopieren zu ermöglichen, wo es eigentlich nicht möglich bzw. erlaubt ist, kann auch nicht in Ordnung gehen. Wer so ein Programm sucht, das das kann, was AnyDVD kann, kommt so direkt zum Ziel, da hat die Industrie schon recht. Zwar kann man sich den Link auch mühelos googeln, aber, wie man ja bei den Fragen auf diesem Forum immer und immer wieder lesen kann, weiß kaum jemand, wie das geht. Ich will den SlySoft-Leuten nicht einen Hauch von illegalem Handeln vorwerfen, aber zu welchen Zwecken, könnte man denn AnyDVD legal einsetzten? CDs/DVDs, die aufgrund eines z.B. Kratzers usw. nicht vollständig ausgelesen werden können, sind auch mit dem besten AnyDVD aller Zeiten nicht auslesbar. OK, OK, es gibt Kopierschutze, die aufgrund von defekten Stellen auf dem Rohling nicht mir-nix-dir-nix auslesbar sind, AnyDVD kann da Wunder wirken, aber das ist dann ja wohl ein anderer Fall. Weil die Fehlerstellen vorsätzlich plaziert wurden, weil sie zu einem Kopierschutz dazugehören und keinen zufälligen Materialfehler darstellen.

Bevor der falsche Eindruck entsteht: ich verachte und verurteile Musik/Filmindustrie und die ihren hörige Arschlitik auf das Äußerste. Jedoch ist AnyDVD auch ohne die aktuelle Umsatzsicherungs-Gesetzgebung, die noch einen draufsetzt, nur zu Illegalem einsetzbar. Im Gegensatz zu anderen Produkten von SlySoft, CloneDVD z.B., das man auch ausgesucht leicht zu vollkommen legalen Zwecken einsetzten kann, dürfte das bei AnyDVD schwer fallen.

Presse/Meinungsfreiheit ist ein derartig hohes Gut, daß man es auf gar keinen Fall mit etwas derartig Nichtigem wie "AnyDVD" vermurksen darf!!! Sonst könnte es Industrie-Aktivisten einfallen, einen Zusammenhang herzustellen zwischen "Presse/Meinungsfreiheit" und "da gehts es immer NUR um illegale Sachen" und die ihnen hörige Arschlitik dahingehend zu beeinflussen. Wie wir ja an der aktuellen und kommenden Copyright-Gesetzgebung sehen, parieren die aufs Wort.

Selbstverständlich wünsche ich dem Heise-Verlag sehr viel Glück bei diesem Vorhaben!

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TAsitO Redaktion „Heise-Verlag legt Verfassungsbeschwerde ein“
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Hallo.
Hm - einerseits bin ich ja schon mit-verantwortlich für meinen Nächsten ~~
andererseits -
jeder ist doch für seine Site verantwortlich !!
Ts.
Gruss.

http://www.talk-about.org/leben-ist-mehr/default.asp
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