Heute, am Dienstag den 22. August, wird ein wichtiges Gerichtsverfahren stattfinden, das über die Zukunft der Meinungsfreiheit auf deutschen Internetseiten entscheidet. Es geht um das so genannte "Heise-Urteil", das seit einiger Zeit ordentlich Kohle in die Kasse von Abmahnanwälten spült.
In erster Instanz hatte das Hamburger Landgericht entschieden, dass Internet-Forenbetreiber jegliche Beiträge von Lesern vor ihrer Veröffentlichung auf Rechtmäßigkeit überprüfen müssen.
Argumente, dass eine derartige Überprüfung unvertretbaren Aufwand und eine Beschneidung der öffentlichen Meinungsfreiheit bedeutet, ließen die Richter nicht gelten.
Heute geht das "Heise-Verfahren" in die zweite Runde. Alle Details dazu hier auf Heise.de: Heise-Forenurteil geht in die zweite Runde.
Ein aufgrund des Heise-Urteils abgemahnter Foren-Betreiber - Martin Geuss - reichte gegen seine Abmahnung eine negative Feststellungsklage ein. Diese sollte ebenfalls heute am 22. August verhandelt werden. Allerdings entschloss sich das Hamburger Landgericht, vergangenen Donnerstag diese Klage auf unbestimmte Zeit zu verschieben.
Alle Details dazu hier: Verhandlung abgesagt!