Bereits seit 2009 wird an einem neuen Gesetz namens Leistungsschutzrecht gebastelt.
Simpel gesagt ist das ein neues Gesetz, das sicherstellen soll, dass Presseverleger im Internet nicht unbezahlt "ausgebeutet" werden dürfen. Längst existiert zwar das Urheberrecht und Copyright, wer Material im Internet klaut und selbst veröffentlicht, begeht eine Straftat.
Diese bewährten Schutzmaßnahmen sind den Verlegern im Internet-Zeitalter aber nicht mehr ausreichend genug, sie fordern eine Verschärfung, eben das besagte Leistungsschutzrecht. Das soll es bereits verbieten, eine Überschrift oder einen Vorschautexts eines Werks zu veröffentlichen.
Damit wäre sozusagen das Verlinken von Inhalten im Internet mit Originalüberschrift nicht mehr gestattet. Wäre das Leistungsschutzrecht in dieser Variante durchgewunken worden, hätte das unabsehbare Risiken für alle bedeutet, die im Internet publizieren.
Bereits ein "halber" angeblich abgeschriebener Satz hätte dann folgenschwere Abmahnungen bedeuten können und "Blogger" in den Ruin treiben. Zwar hätte das nur gewerbliche Webseiten betroffen, aber bekanntlich reicht bereits ein einziger Werbe-Banner um eine Seite als gewerblich einzustufen.
Drum wurde in letzter Minute die zweite Variante des Gesetzes geschaffen. Es wurde so umgeschraubt, dass es nur noch Suchmaschinen (also in erster Linie) Google betrifft. Google wäre es damit also verboten, Nachrichten und Artikel von Webseiten in seinen Fundergebnissen zu liefern.
Die Zeit verweist unter anderem auf Verlage wie den Axel Springer Verlag, die das neue Leistungsschutzrecht fordern, weil sie befürchten, dass Google durch die Einblendung der Fundergebnisse mit Werbung Geld verdient und sie nicht daran beteiligt werden.
Michael Nickles meint: Die Verlage wollen also Geld von Google haben, damit Google ihre Inhalte verstichworten und finden darf. Absurd. Eigentlich kämpfen ja alle Webseiten-Betreiber exakt um das Gegenteil: nämlich in Google gefunden zu werden.
Was soll eine Zeitung bitte davon haben, wenn sie in Google nicht mehr gefunden wird? Abseits davon braucht es das Leistungsschutzrecht schon deshalb nicht, weil jeder Webseiten-Betreiber im Code seiner Seite eine Anweisung einbauen kann, worauf Google diese Seite dann nicht in den Index aufnimmt. Man kann natürlich drüber streiten, dass es vielleicht anders rum sein müsste: Google also nur Zutritt im Fall einer expliziten Erlaubnis zulassen.
Was passieren wird, wenn das Leistungsschutzrecht in der jetzigen Version 2.0 kommt? Ganz einfach: Google wird auf die Inhalte der Verlage pfeifen und die werden dann ganz dumm gucken. Dann muss ein weiteres Gesetz gebastelt werden, das Google dazu zwingt, die Inhalte der Verlage wieder zu finden (und dafür zu zahlen?). Es wird also kompliziert.