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News: Verbotene Software

Leitfaden zum Hackerparagrafen

Redaktion / 3 Antworten / Baumansicht Nickles

Seit Einführung des Hackerparagraphen herrscht Unsicherheit in Deutschland: Welche Programme darf man benutzen, wann macht man sich strafbar? Diese und ähnliche Fragen beantwortet der Bitkom in einem kostenlosen Leitfaden.

Das 16-seitige Papier wendet sich an Strafermittler und IT-Sicherheitsleute. Ein Bewertungsschema soll sie bei der Entscheidung unterstützen, ob im Einzelfall eine strafbare Handlung vorliegt: Welche Funktionen werden wofür benutzt und was hat die handelnde Person damit vor? Zum Beispiel werden Crack-Programme und Sniffer als kritisch angesehen, Portscanner und Debugger eher nicht.

Schließlich bringt die Publikation ein paar Beispiele und Tipps für die Durchführung von Tests. Insgesamt nicht viel Neues, aber immerhin der Versuch einer Klärung.

Quelle: ZDNet, Bitkom

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Xdata Redaktion „Leitfaden zum Hackerparagrafen“
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Bei allem was zum Schutz eines Rechners oder eines Netzwerkes dient, sollte es keinen geben der da irgendetwas zu verbieten hat.

Es geht doch nicht an das Gesetze geschaffen werden, von Leuten die sich nicht auskennen oder, -- in diesem Bereich "zurückgeblieben" sind.

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Hugo20 Xdata „Bei allem was zum Schutz eines Rechners oder eines Netzwerkes dient, sollte es...“
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Und ich fürchte für das Geschwafel haben die Herrschaften Verfasser und Konsorten auch noch ein heiden Geld einkassiert.
Gute Nacht Deutschland.

„Autovertreter verkaufen Autos. Versicherungsvertreter verkaufen Versicherungen. Und Volksvertreter?“(Stanislav Teroylec, polnischer Aphoristiker)
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jürgen81 Redaktion „Leitfaden zum Hackerparagrafen“
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Alles dummes Geschwätz, wenn die Software Open Source ist kann man fehlende Funktionen einbauen und auch noch umbenennen. Das Menü kann sich bei neuen DLLs erweitern oder auch nicht.
Wie will ein "Strafermittler" das testen?

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