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News: Dritte Niederlage

Motorola verliert Tastatur-Patentstreit gegen Microsoft

Michael Nickles / 1 Antworten / Baumansicht Nickles

Microsoft hat einen gravierenden Patenstreit gegen den Smartphone-Hersteller Motorola gewonnen. Dabei geht es um das Patent Soft Input Panel System And Method. Gemeint sind damit Methoden bei Geräten, die über keine Eingabegeräte wie Tastatur verfügen, diese virtuell auf einem Touchscreen einzublenden. Unter anderem geht es also um das hier:


Bei jedem Smartphone gibt es für Eingaben eine virtuelle Tastatur, die auf dem Display eingeblendet wird. Generell beschreibt das Microsoft-Patent jegliche virtuelle Tastaturen - also wohl auch einen "Ziffernblock", der für Telefonieren gebraucht wird.

Das Münchener Landgericht hat gestern entschieden, dass diese virtuelle Tastatur bei Motorola Smartphones das Patent von Microsoft verletzt. Den Ärger trifft natürlich Google, das Motorola im August 2011 übernommen hat.

Konkret ist Google/Motorola jetzt also gezwungen Lizenzgebühren an Microsoft zu blechen, oder auf eine virtuelle Tastatur zu verzichten (was bei einem Smartphone kaum möglich sein dürfte).

Sollte es in der Sache nicht zu einer Einigung kommen, hat Microsoft die Möglichkeit für betroffene Motorola-Geräte in Deutschland ein Verkaufsverbot zu erwirken. Der aktuelle Fall ist bereits der dritte, in dem Microsoft über der Münchener Landgericht einen Patentstreit gegen Motorola gewonnen hat.

Michael Nickles meint:

Lesenswert zur Sache ist unter anderem der Blog-Beitrag von FOSS Patents. Dem ist unter anderem zu entnehmen, dass von den führenden Android-Smartphone-Herstellern, Motorola (Google) der einzige ist der sich weigert, Lizenzgebühren an Microsoft zu blechen.

Entsprechend macht Microsoft jetzt halt Druck. Die Geschichte wirft zwangsläufig Fragen auf. Das Patent von Microsoft um das es hier geht, wurde (so ich die Patenschrift richtig interpretiere) 1998 eingereicht.

Das erste Smartphone mit Touchscreen soll allerdings das Simon von IBM gewesen sein - und das kam bereits 1992 raus. Zudem wurde der Touchscreen bereits 1965 erfunden. Und es ist doch selbsterklärend, dass es auf einem Touchscreen "Schaltflächen" gibt, auf die draufgedrückt wird und die dann ein Software-gesteuertes Ereignis auslösen.

Aber Microsoft hat hier halt wohl das wirklich entscheidende Patent.

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Also, langsam wird es doch verrückt mit diesen Trivial-Patenten. Hört das denn nie auf- wahrscheinlich nicht. Hier geht es um zu viel Kohle.
Was ist eigentlich mit den in der Industrie üblichen Touch-Bedienung z.B. an den CNC-Maschinen. Diese haben doch schon seit den frühen 90iger Jahren diese Art der Bedienung.
Vielleicht wird noch auf eine normale Tastatur demnächst auch noch eine Lizenz kassiert.
Ich glaube, ich werde mir den Lichtschalter patentrechtlich schützen lassen, am besten mit einer sehr, sehr allgemein gehaltenen Beschreibung wie etwa "eine formunabhängige Einrichtung zum Schalten v. elektr. Energie" ... Verrückt...

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