Seltsame Entwicklungen ergeben sich jüngst: Das LG Saarbrücken verweigert der Musikindustrie die Herausgabe von Nutzerdaten, meldet heise online.
Schutzwürdige Interessen der beschuldigten Person würden dem entgegenstehen, heisst es da märchenhaft. Das war aber schon immer so.
Die IP-Adresse allein soll jedenfalls nicht reichen, um Akteneinsicht zu bekommen, meinte das Gericht.
Quelle: heise onlne