Download-Dienste und Tauschbörsen 2.606 Themen, 14.829 Beiträge

News: Mildes Urteil aus Hamburg

Nur 30 Euro Schadensersatz für Tauschbörsen-Delikt

Michael Nickles / 14 Antworten / Baumansicht Nickles

Ein überraschendes Urteil bezüglich Schadensersatzes bei einem Tauschbörsen-Delikt, hat jetzt das Hamburger Landgericht gefällt. Es ging um einen Vorfall im Jahr 2006. Ein damals knapp 16jähriger hat in eine Tauschbörse kurzfristig zwei Musikstücke "getauscht" - eins von Rammstein und eins von Westernhagen.

Er wurde dabei von den Fahndern der Medienindustrie erwischt und wegen Urheberrechtsverletzung zu Schadensersatz verklagt. Dabei forderten die Kläger 600 Euro. 300 Euro vom 16jährigen und 300 Euro von seinem Vater, dessen Internetzugang er verwendet hat. Über das Urteil werden sich die klagenden Musikverlage nicht freuen. Der Angeklagte wurde zu 15 Euro Schadensersatz pro Musiktitel verurteilt.

Die Schadensersatzklage gegen seinen Vater lehnte das Hamburger Landgericht ab. Im Pressebericht der Hamburger Justiz wird was Urteil recht detailliert begründet. Offensichtlich ließen es die Richter nicht zu, dass die Musikverlage die Schadensersatzsumme nach eigenem Ermessen festlegen.

Die sollte aus Sicht der Richter angemessen sein, also nicht mehr betragen, als ein legaler Erwerb der Musiktitel gekostet hätte. Mildernd kam hinzu, dass die beiden Musiktitel zwar von bekannten Künstlern stammen, im Jahr 2006 aber bereits mehrere Jahre alt waren.

Es wurde deshalb nur ein begrenztes Interesse daran veranschlagt. Die Richter schätzen, dass aufgrund der wohl nur kurzen Bereitstellung der Titel in der Tauschböse, es allenfalls zu 100 Downloads pro Stück gekommen sein könne. Anhand dieser Zahl wurden dann die 15 Euro Schadensersatz festgelegt.

Den Vater des Beklagten hat das Gericht übrigens durchaus als Mitstörer eingestuft, weil es seinem Sohn den Internetzugang unkontrolliert gestattet hat. Die Begründung einer Schadensersatzpflicht durch dieses Fehlverhalten, sah das Gericht allerdings nicht als gegeben.

Michael Nickles meint: Da hat der Kerl verdammtes Glück gehabt. Das Urteil ist durchaus Milde. Man sollte sich auf keinen Fall drauf verlassen, dass das immer so ist. Zudem können die Musikverlage noch Rechtsmittel gehen dieses Urteil einlegen. Und ich gehe mal davon aus, dass sie das tun werden.

bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_300542 Michael Nickles „Nur 30 Euro Schadensersatz für Tauschbörsen-Delikt“
Optionen

Diverse Gerichte, die mit Urheberrechtsklagen nur noch so überflutet werden und sich, wohl zurecht, als verlängerten Arm der Medien-Abmahn-Industrie missbraucht sehen, wollen dem Irrsinn wohl endlich einen Riegel vorschieben.

mfg :)

bei Antwort benachrichtigen
Conqueror Michael Nickles „Nur 30 Euro Schadensersatz für Tauschbörsen-Delikt“
Optionen

Man kann es nicht oft genug schreiben. Der gleiche identische Vorfall kann an einem anderen Gericht total anders ausfallen, und dies kann nicht sein das ein Urteil abhängig von Befindlichkeiten der Richter ist. Ist ein Richter Pro-Musikindustrie dann wird man verdonnert.

bei Antwort benachrichtigen
Lukas9Gelöscht Michael Nickles „Nur 30 Euro Schadensersatz für Tauschbörsen-Delikt“
Optionen

Landgericht Hamburg? Sind das nicht alles Lobbyisten dort? Man hört doch so oft, dass die Medienindustrie gerne in Hamburg klagt, weil die Gerichte dort ja so "urheberrechtfreundlich" seien.

Etwas besseres als den Tod finden wir überall
bei Antwort benachrichtigen
Ma_neva Lukas9Gelöscht „Landgericht Hamburg? Sind das nicht alles Lobbyisten dort? Man hört doch so...“
Optionen

Tag schön,

Man hört doch so oft, dass die Medienindustrie gerne in Hamburg klagt, weil die Gerichte dort ja so "urheberrechtfreundlich" seien.
da war sicherlich ein "Aushilfsrichter" eingesprungen wegen der ohnehin Überlastung der Gerichte und weil sie dachten es ist nur ein 08/15 Fall, wie immer eben :-), doch dieser Richter hatte seine eigenen Ansichten dazu, endlich mal einer der Recht spricht und nicht das Wort verdreht zum Geldhahn :-).
Man kann so da dann doch mal wieder den Glauben an "Recht" finden :-).

Gruß
Manfred

Das Genie tut was es muß, das Talent tut was es kann
bei Antwort benachrichtigen
SmallAl Michael Nickles „Nur 30 Euro Schadensersatz für Tauschbörsen-Delikt“
Optionen
Offensichtlich ließen es die Richter nicht zu, dass die Musikverlage die Schadensersatzsumme nach eigenem Ermessen festlegen.
Genau das ist meiner Meinung nach richtig und wichtig !
remember: Today is the first day of the rest of your life !
bei Antwort benachrichtigen
nettineu Michael Nickles „Nur 30 Euro Schadensersatz für Tauschbörsen-Delikt“
Optionen

naja, es gibt immer 2 Seiten. Urheberrechtsverletzungen finde ich auch nicht so prickelnd. Kinder und Jugendliche sind doch nicht blöd? Was ich nicht verstehe, warum überhaupt Tauschbörsen genutzt werden. Man komm doch völlig legal an gewünschte Musik dran. Z.B. radiotracker oder andere Webradios. Westernhagen eingeben und am nächsten Morgen ist die Platte mit Westernhagen voll. Völlig legal. So wie früher Cassette rein und Aufnahmeknopf gedrückt. Selbst bei einer Prüfung des eigenen Archiv haben die Dateien eine Herkunftskennzeichnung. So kann man die Legalität sogar blind nachweisen.

Tauschbörsen an sich finde ich dennoch gut, wenn man z.B. seine privates Bildachiv mit Freunden teilen will usw., aber nicht geklaute Musik.

bei Antwort benachrichtigen
reader Michael Nickles „Nur 30 Euro Schadensersatz für Tauschbörsen-Delikt“
Optionen

Es macht aber sinn - der soll nur die tatsächlichen schaden abzahlen, nicht die rechte am lied kaufen. dass man für ein älteres stück die rechte für wenige tausend euro erwerben könnte ist gut möglich.
kennt sich einer damit aus?

bei Antwort benachrichtigen
nettineu reader „Es macht aber sinn - der soll nur die tatsächlichen schaden abzahlen, nicht die...“
Optionen

Ja, ich kenne mich damit aus. Es ist wie auf einem orientalischen Basar. viele wollen an einem Werk eines Künstlers mitverdienen. Realistisch bestimmt der vermutlich erzielbare Gewinn den Preis für ein Musikstück. Künstler bleiben mit wenigen Prozenten dabei sehr oft auf der Strecke.

Wer Zeit hat und diesen Artikel aus Zeitschrift Kürbiskern 1972 lesen mag, total entlarvend und realistisch, mit der Zeit hat sich nichts geändert. http://www.rockarchiv.infopartisan.net/texte/text015.html

bei Antwort benachrichtigen
pc-king2008 Michael Nickles „Nur 30 Euro Schadensersatz für Tauschbörsen-Delikt“
Optionen

Mir ist etwas ähnliches passiert:

Haben seit Januar 2010 mehrmals Post von 3 verschiedenen Anwaltskanzleien erhalten.
Alle beziehen sich auf Urheberrechtsverletzung / Unterlassung + Zahlung einer Entschädigung von ~ 750,-€ / pro Fall, wegen Nutzung von Tauschbörse (utorrent).
Es wurde über die IP bei unserem Provider der Anschlussinhaber angeschrieben, welcher mein seit 4 Jahren verstorbener Vater ist (wurde beim Provider nicht geändert).
Das w-lan hat unsere Mutter (66 Jahre alt, keine Ahnung von Technik!) leider damals nicht gesichert und hierüber wurden die Dateien verbreitet.
Nach 9 Monaten (und diverser Schreiben von den Anwälten), kamen nun von allen 3 Anwälten Angebote für einen Vergleich, wonach gegen eine Zahlung von 500,-€ die ganze Sache eingestellt werden könnte...

Wie sollte meine Mutter nun vorgehen???

bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_305164 pc-king2008 „Mir ist etwas ähnliches passiert: Haben seit Januar 2010 mehrmals Post von 3...“
Optionen

Anwalt, Strafantrag stellen gg. die Abzocker.

bei Antwort benachrichtigen
pc-king2008 gelöscht_305164 „Anwalt, Strafantrag stellen gg. die Abzocker.“
Optionen

Nun, da keine Rechtschutzversicherung besteht wäre ein Anwalt zu nehmen da nicht genauso teuer für alle 3 Fälle?

bei Antwort benachrichtigen
Ma_neva pc-king2008 „Nun, da keine Rechtschutzversicherung besteht wäre ein Anwalt zu nehmen da...“
Optionen

Nabend,

wäre ein Anwalt zu nehmen da nicht genauso teuer für alle 3 Fälle?
Frage beantwortet!
bildantworten

aus meiner selbst gemachten Erfahrung mit einem Anwalt für IT Recht, nein. Ich hatte damals ~ 140,-€ Gesamtausgaben (ohne Fahrkosten zu berechnen), damit war dann der Fall an "Kormeier " abgeschlossen, war vor ca 3 -4 Jahren. Direkter Kontakt mit dem Anwalt war 2 mal, danach dann telefonisch und per E-Mail.
Danach habe ich dann eine Rechtsschutz mit IT drin abgeschlossen.

Gruß
Manfred

Das Genie tut was es muß, das Talent tut was es kann
bei Antwort benachrichtigen
pc-king2008 Ma_neva „Nabend, aus meiner selbst gemachten Erfahrung mit einem Anwalt für IT Recht,...“
Optionen

DANKE für den Hinweis, Ma_neva!
Einen Anwalt welcher Fachrichtung sollte ich denn suchen?

bei Antwort benachrichtigen
Ma_neva pc-king2008 „DANKE für den Hinweis, Ma_neva! Einen Anwalt welcher Fachrichtung sollte ich...“
Optionen

Hallo,

da Google Du am Besten nach. Ich weiß ja nicht wo Du wohnst. Ich hatte einfach nach IT Recht geschaut und dann wer schon Erfahrungen mit Abmahnzockerei hatte. Mußte 70 km fahren mit der Bahn.
Auch hier bei Nickles müßte es etliche Link zu Abmahnanwälte und gute Verteidigungskanzleien geben. Nehme einfach Google und schaue welche in Deiner Gegend verfügbar sind.

Gruß
Manfred

Das Genie tut was es muß, das Talent tut was es kann
bei Antwort benachrichtigen