Lieber Olaf,
schöner Tipp und schöne Bescherung: Ein Prachtstück eurokratischer Verkomplizierung bis zum Abwinken. Auf BEREC war ich schon anderweitig gestoßen und auch auf das PDF-Dokument, durch das man sich arbeiten soll.
Da haben mich speziell die Fußnoten sehr beeindruckt wie zum Beispiel diese:
20 Whereas NRAs are not competent to enforce the Privacy Directive (Directive 95/46/EC as amended by Regulation (EC) 1882/2003 (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=URISERV:l14012&from=EN), they are in many countries empowered to enforce the ePrivacy Directive (Directive 2002/58/EC, as amended by Directive 2006/24/EC and Directive 2009/136/EC (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2002L0058:20091219:EN:PDF)
Folgt man angebotenen Links, um noch ein bisschen und noch ein bisschen und schließlich noch ein bisschen schlauer zu werden, weiß man in dem Gestrüpp am Ende kaum noch, um was es eigentlich gehen soll.
Vor einigen Monaten – auf einem Empfang – stieß ich u.a. auf einige Leute von der Telekom und von 1&1, die sich zu dem unterhielten, was den Endanwender am meisten interessiert: Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit. Da stand im Vordergrund, das “man” die Sorgen dem Dienstleister überlassen sollte. Der müsse eine Mindestgeschwindigkeit allein schon derart anbieten und garantieren, das IPTV und VOIP einwandfrei funktionieren.
Das sind, wie wir ja alle wissen, Fernsehen und Filme sowie Telefonie über das Internet. – Dafür werden Geschwindigkeiten um oder über 60,0 Mbit/s für Download und 10,0 Mbit/s für Upload sozusagen als Standard angeboten. Mir gegenüber waren sie der Meinung, dass dieses die Untergrenze sein und bleiben müsse, weil sonst einige Dienste kaum noch funktionieren würden.
Dazu kann ich aus eigener Erfahrung nur anmerken,
dass diese Leistung reicht, um etwa Amazon FireTV
und auch Internet-HD-Video sowie Telefonie zur
gleichen Zeit störungsfrei zu nutzen.
(Hängt aber tw. vom genutzten Server-Typ ab!)
In diesem Bereich sollten auch entsprechende Leistungen für den mobilen Betrieb ohne Auflagen für den Endanwender angeboten werden.
Einen Mehrpreis für eine Mehrleistung stellen sich Anbieter wie 1&1 und Telekom vor allem da vor, wo es um die reine Übertragung von sehr großen Datenmengen geht.
Aber was ist da »groß« und welche Art von »Daten«?
Der Unterschied ergebe sich schon da, meinte der Vertreter von 1&1, wo jemand einen Film als File herunterladen oder sich als Stream nur anschauen wolle. Zum Anschauen reiche eine heute fast übliche Leistung {zumindest in den gut erschlossenen Gebieten} völlig aus; diese Leistung könne aber bei einem Download des Films/Videos sehr ermüden.
Als anderes Beispiel wurden die Cloud-Nutzungen gennant: Wer da etwa ein volles System-Backup fahren wolle, unterscheide sich sehr von jemandem, der nur ein inkrementelles Backup fahre. Da müsse man wohl auch zwischen privaten und gewerblichen Nutzern unterscheiden und zudem überlegen, wer einen »wirklichen« und eher zwingenden Bedarf habe und wer nicht. So könnten besonders hohe Übertragungsgeschwindigkeiten für private Anwender durchaus auch mehr kosten; denn ohne einen spürbaren Mehrpreis würden die privaten Anwender sonst sehr schnell die Kapazitäten »verstopfen«. Gewerblichen Anwender könne man gesonderte Berechnungen ersparen, indem bei ihnen höhere Grundpreise für Flatrates berechnet würden.
Aber das sind ja nicht die alleinigen Anliegen bei BEREC.
Da geht es ja nicht unwesentlich um Angebote mit »Vorfahrtsrechten« auf den Leitungen oder auf Kontingente nicht angerechneter Datenmengen von bestimmten Anbietern.
Die Leute von Telekom und 1&1 machten sich da keine Sorgen um den privaten Anwender, um die Leistungen für ihn und die anfallenden Kosten. Das werde mit bestimmten Angeboten im Rahmen von Flatrates so abgedeckt, dass ein »vernünftiger« Interessent sich keine Sorgen zu machen brauche. Er müsse nur einigermaßen abschätzen können, was er wirklich brauche. Und da habe man aus den Nutzungsstatistiken bereits Konsequenzen gezogen und in die Tarifgestaltungen einfließen lassen.
Die auch diskutierte “Netzneutralität” hielt man für eine eher akademische Angelegenheit, um die sich der Normalverbraucher keine Gedanken machen müsse. Die würden ihn sowieso überfordern.
Das mag insofern auch hier stimmen, wie ja eine Beteiligung an der »Public consultation on draft BEREC Guidelines on implementation of net neutrality rules« sowieso nur bevorzugt in Englisch erwünscht ist.
Dazu soll man genau die Punkte angeben, zu denen man sich äußern möchte.
Diese Punkte jedoch genau einzugrenzen und mit ihren oft über Fußnoten und Links verquickten weiteren Aspekten zu verbinden, grenzt schon an Strafarbeit.
Eurokratismus – eben...
Dabei wäre es ganz einfach: Gleiches Recht für alle! – Und fertig!
Ausnahmen höchstens für »Blaulicht«-Fälle im sozialen Interesse.