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News: Anti-GEZ Gerichtsurteil

PC-Rundfunkgebühren auf der Kippe

Redaktion / 14 Antworten / Baumansicht Nickles

Anfang 2007 erklärte die GEZ Internet-fähige PCs als Rundfunkempfänger und damit gebührenpflichtig (siehe GEZ für Internet-PCs kommt). Jetzt hat ein Münsteraner Student erfolgreich gegen den WDR geklagt. Der Student, verfügte weder über Radio noch Fernseher und hatte erklärt, seinen PC mit Internetzugang nicht zum Rundfunkempfang zu nutzen. Dennoch forderte der WDR die Rundfunkgebühren.

Der Student agrumentierte, es könne nicht bei fast universell nutzbaren elektronischen Geräten eine allgemeine Gebührenpflicht angenommen werden, nur weil mit ihnen theoretisch auch ein Rundfunkempfang möglich sei. Der WDR konterte, die Gebührenpflicht sei bereits für das Bereithalten eines Geräts fällig, mit dem sich Hörfunk- oder Fernsehprogramme empfangen ließen.

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Münster gab dem Studenten Recht und urteilte, dass er nicht rundfunkgebührenpflichtig ist. Dass laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag bereits die Geeignetheit eines Gerätes zum Empfang grundsätzlich ausreiche, um es gebührenpflichtig zu machen, lies das Gericht nicht gelten.

Eine erkennbare Nutzung für Rundfunkempfang ist aus Sicht des Gerichts nur bei Empfangsgeräten wie Fernsehern und Radios gegeben. Bei der Bereithaltung von "Multifunktions-Geräten" kann nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass diese für Rundfunkempfang genutzt werden.

Das Urteil ist aus Münster ist nicht das erste dieser Art. Im Juli 2008 hatte bereits ein Anwalt erfolgreich gegen die Rundfunkgebühr geklagt, die für seine PCs gefordert wurde (siehe Keine Gebühren für Kanzlei).

Die GEZ ist bei ihrer Suche nach neuen Einnahmequellen indessen unermüdlich kreativ. Jüngst sorgte sie für Schlagzeilen, als sie "Autoaufkleber" als Indiz für Rundfunkgebührenpflicht betrachtete (siehe GEZ - Blechen für Autoaufkleber).

Quelle: Pressemitteilung

Conqueror Redaktion „PC-Rundfunkgebühren auf der Kippe“
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Die Gebühren wurden wahrscheinlich schon eingeplant. Jetzt müssen diese prozessieren oder die Politiker umstimmen um die Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages zu beantragen.

Balzhofna Conqueror „Der kann nach hinten losgehen“
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Studenten sind doch sowieso von der GEZ befreit? Hatte wohl zuviel Zeit...

peterson Balzhofna „Studenten sind doch sowieso von der GEZ befreit? Hatte wohl zuviel Zeit...“
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Ich glaube, nur wenn Bafög...

Crazy Eye peterson „Studenten sind doch sowieso von der GEZ befreit?“
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richtig, ohne Baför muss man zahlen.

dalai Balzhofna „Studenten sind doch sowieso von der GEZ befreit? Hatte wohl zuviel Zeit...“
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Hier geht's ums Prinzip und nicht darum, ob jemand mit zu viel Zeit gegen sowas klagt.

MfG Dalai

Rüdiger129 Redaktion „PC-Rundfunkgebühren auf der Kippe“
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Hallo liebe Diskussionsteilnehmer,
Ich hatte mal eine Bratpfanne, mit der konnte ich ebenfalls einen Radiosender empfangen. Vielleicht sollte ich diese Bratpfann, die immer noch in meinem Besitz ist auch als Rundfunkempfänger anmelden.

systemratgeber Rüdiger129 „Hallo liebe Diskussionsteilnehmer, Ich hatte mal eine Bratpfanne, mit der konnte...“
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Und ich geh zur Kindergeldstelle und beantrage Kindergeld.
Auf die Frage wieviele Kinder ich habe Antworte ich wahrheitsgerecht mit: 0
Dann sage ich aber, das ist schon Okay, schließlich habe ich den Apparat dafür...

Kleiner Witz am Rande.... ;-) Alt aber gut.

TAsitO systemratgeber „Und ich geh zur Kindergeldstelle und beantrage Kindergeld. Auf die Frage...“
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Echt gut :-))

Pumbo Redaktion „PC-Rundfunkgebühren auf der Kippe“
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Ob das Urteil eines Verwaltungsgerichtes so viel Gewicht hat, quasi "rechtsverbindlich" zu sein...? Ich befürchte, leider nicht. Aber sicher schon der Schritt in die richtige Richtung.

Katastrophal finde ich, das erst Gerichte so einem politisch alimentierten Betrug am Bürger einen Riegel vorschieben müssen. So was wäre in meinen Augen primäre Aufgabe unserer Volks(ver)treter. Dabei winken diese Lutscher solche Dinge einfach durch.

Olaf19 Pumbo „Ob das Urteil eines Verwaltungsgerichtes so viel Gewicht hat, quasi...“
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Mit einem Hauch von Sachkenntnis hätten unsere Politiker diese hirnrissige Gesetzgebung gar nicht erst verabschieden dürfen. Aber im richtigen Leben ist es wahrscheinlich noch schlimmer: Die Sachlage ist denen vollkommen wurscht, es geht darum möglichst viel Kohle abzuziehen für die Anstalten, in deren Aufsichtsräten die sitzen.

Was mir nicht so gut gefällt:

nur weil mit ihnen theoretisch auch ein Rundfunkempfang möglich sei.

Ist er eben nicht. Das sollte jedem klar sein, der sich mit dem Internet und der ihm zugrunde liegenden Technik ein paar Minuten beschäftigt hat.

Der WDR konterte, die Gebührenpflicht sei bereits für das Bereithalten eines
Geräts fällig, mit dem sich Hörfunk- oder Fernsehprogramme empfangen ließen.

Und genau das trifft auf einen internetfähigen Computer gar nicht zu - siehe oben.

CU
Olaf

Herid Junior Olaf19 „100% ACK, Pumbo!“
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Je nun, klassischen Rund"funk", der nach alter Väter Sitte über elektromagnetische Wellen verbreitet wird, kann man mit einem halbwegs normal ausgestatteten PC (ohne TV- oder Radiokarte) tatsächlich nicht empfangen. Das Problem ist ja, daß unsere öffentlich - rechtlichen Sendeanstalten ungefragt angefangen haben, Teile ihres Programms übers Internet zu streamen, und dafür nun zwangsweise abkassieren wollen. Und ein handelsüblicher Computer ist ja tatsächlich in der Regel auch internetfähig (daß das ganze Spielchen eine Gravenreutherei erster Klasse ist, bestreitet wohl keiner).

Da hilft wohl nur EDV - gestützter Bürokratieabbau, d.h. jeden zweiten erschießen und durch einen Computer ersetzen - halt, nein, da werden ja wieder GEZ - Gebühren fällig...

Olaf19 Herid Junior „Rund "funk"“
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Grüß dich Herid,

mein Lieblingsbeispiel: Tagesschau, Fußballübertragungen, "Wetten dass" oder andere Sendungen mit Straßenfegercharakter. Wer diese Sendungen mit den technischen Möglichkeiten des Rundfunkempfangs sehen möchte, kann dies ungestört tun, ganz egal, ob Millionen andere dies auch vorhaben.

Nun stelle man sich vor, das ganze liefe stattdessen als Audio-Video-Stream über einen Server(!!) - was dann bei einem plötzlichen Millionenandrang mit dem passiert, das kann sich jeder ausmalen, der sich fünf Minuten oder länger mit Computertechnik beschäftigt hat.

Durch das Streamen von Audio- und Videomaterial kann man Rundfunk- oder Fernsehempfang bestenfalls "simulieren" - das war es aber auch schon. Und das entscheidende Stichwort ist "ungefragt" - ich habe die Livestreams der Öffentlich-Rechtlichen nicht bestellt, genau so wenig wie Zattoo und ähnliche "Lösungen". Also soll man mich mit dieser Geldschneiderei gefälligst in Ruhe lassen.

Wann kommt eigentlich endlich die öffentlich-rechtliche Zeitung, damit man alle abzocken kann, die einen Briefkasten zum Empfang bereithalten?

CU
Olaf

neugier1 Redaktion „PC-Rundfunkgebühren auf der Kippe“
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Hallo Leute,
ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Die ÖR behaupten doch einen Bildungsauftrag zu haben. Nun will das aber keiner von denen, die was zu sagen haben. Denn in der Vergangenheit war es für ein System immer der Untergang, wenn die Masse anfing lesen und schreiben zu lernen und dann noch mehr.
Wenn es wirklich sein soll, das wir eine "gebildete Nation" werden sollen, so soll man in Deutschland erst die Kleinstaaterei abschaffen und Abschlüsse innerhalb Deutschlands anerkennen, gleich in welcher Ecke der gemacht wurde. Warum wird die lernwillige Jugend in die "Fänge" der Privatschulen getrieben? Falls man sich das als Eltern leisten kann. Bildung sollte nicht bezahlt werden Müssen. Sie ist noch kein Luxus!
neugier1

Olaf19 neugier1 „Hallo Leute, ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Die ÖR behaupten doch...“
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Naja, es geht weniger darum, was die ÖRA von sich "behaupten", sondern darum, was rundfunkrechtlich festgeschrieben ist. Dieser "Auftrag", von dem immer so viel die Rede ist, sieht vor allem eine große Vielfalt vor - Information und Bildung einerseits, Unterhaltung und Sport andererseits.

Das ist auch alles schön und gut und ich habe eigentlich gar nichts dagegen.

Nun sieht das Rundfunkrecht aber auch vor, dass nur diejenigen sich finanziell daran beteiligen, also Rundfunkgebühren zahlen, die auch Rundfunkteilnehmer sind, nämlich indem sie ein Rundfunkgerät zum Rundfunkempfang bereithalten.

Ich habe mich vor 8 Jahren dagegen entschieden. Ich habe im September 2000 alle Geräte abgeschafft - genauer gesagt: nur meinen Videorecorder. Der Fernseher war schon ein paar Jahre vorher weg, ebenso wie das Radio.

Die GEZ hat mir damals keine Fragen gestellt. Im Gegenteil, ich bekam sogar unaufgefordert(!!) die bis Jahresende 2000 im voraus bezahlten Rundfunkgebühren kommentarlos zurückerstattet. Da war ich sehr positiv überrascht.

An meiner Einstellung zum Thema Rundfunk hat sich bis heute nichts geändert - ich vermisse die Berieselung durch TV und Radio weniger denn je. Das einzige, was sich geändert hat, ist die Rechtslage: Nach wie vor bin ich kein Rundfunkteilnehmer, "darf" seit Januar 2007 aber trotzdem wieder dafür mitbezahlen.

Das ist auch eine Methode, wie man bis dato friedliche Bürger zu Rundfunkhassern umerziehen kann - nach wie vor bin ich kein Rundfunkteilnehmer, zahlen soll ich jetzt aber trotzdem. Das ist Willkür pur. So züchtet der Staat sich Feinde heran...

CU
Olaf