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News: Berliner Raubüberfall auf Apple Store

Polizei hat vermutlich verbotenes Dashcam-Video veröffentlicht

Michael Nickles / 15 Antworten / Baumansicht Nickles

Mit einem dreisten Überfall am 20. September haben drei bislang unbekannte Täter die Einnahmen der Berliner Apple-Filiale erbeutet, den Geldtransporter überfallen. Die Berliner Polizeibehörde hat jetzt zwecks öffentlicher Fahndung ein Video des Überfalls und Bilder davon veröffentlicht.

Hier überqueren die drei Räuber mit ihrer Beute die Straße zu ihrem Fahrzeug. (Foto: Polizei Berlin)

Die ermittelnde Kriminalpolizei hat folgende Fragen:

- Wer kennt die in dem Video erscheinenden Personen oder deren Aufenthaltsort?

- Wer kann sachdienliche Angaben zu dem Überfall vom 20.September 2014 und der anschließenden Flucht machen?

- Wer kann Hinweise auf die Verwendung der Kennzeichenschilder B-JS 6870 zwischen deren Diebstahl am 25. Juli 2014 und dem Überfall am 20.September 2014 geben?

- Wer hat das Inbrandsetzen des Fluchtfahrzeuges in der Bundesallee beobachtet?

- Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise geben?

Michael Nickles meint:

Zwei Fragen kamen mir zu der Sache in den Sinn. Wo kommt dieses Video her und warum ist es erst jetzt aufgetaucht beziehungsweise warum wurde es erst jetzt veröffentlicht? In der Pressemitteilung der Polizei steht lediglich, dass die Täter bei ihrer Flucht "aus einem anderen Fahrzeug" aufgezeichnet wurden.

Hat jemand die Tat zuvor beobachtet und dann bewusst mit dem "Smartphone" gefilmt? Oder wurde der Vorgang von einer sogenannten "Dashcam" aufgezeichnet? Das sind spezielle Kameras die im Auto installiert werden und permanent das Geschehen aus Fahrersicht aufzeichnen. Im Fall der Beweisführung bei einem Unfall ist das gewiss praktisch, aber verboten.

Erst gestern hat die Zeit drüber berichtet, dass die Behörden jetzt gar damit beginnen wollen, für Dashcam-Einsatz saftige Bußgelder zu verhängen. Wenn Autofahrer Dashcam-Filme beispielsweise einer Versicherung oder der Polizei aushändigen oder sie im Internet veröffentlichen soll der Erlass eines Bußgeldbescheids geprüft werden. Die Folge kann dann eine Geldstrafe bis 300.000 Euro sein, wegen Verstoß gegen §43 des Bundesdatenschutzgesetzes.

Abseits vom Raubüberfall dürfte die Herkunft des Videos und dessen jetzige Veröffentlichung also eine enorme Diskussion auslösen.

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Arehton Michael Nickles „Polizei hat vermutlich verbotenes Dashcam-Video veröffentlicht“
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Oder wurde der Vorgang von einer sogenannten "Dashcam" aufgezeichnet?

Ja, stammt von einer DashCam

Wenn Autofahrer Dashcam-Filme beispielsweise einer Versicherung oder der Polizei aushändigen oder sie im Internet veröffentlichen soll der Erlass eines Bußgeldbescheids geprüft werden. Die Folge kann dann eine Geldstrafe bis 300.000 Euro sein, wegen Verstoß gegen §43 des Bundesdatenschutzgesetzes

Und was heißt das jetzt genau? Man darf Filmen, aber das Material nicht verwenden? Da soll sich noch einer auskennen. Lächelnd

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Nashörnchen Michael Nickles „Polizei hat vermutlich verbotenes Dashcam-Video veröffentlicht“
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Das Stichwort ist Güterabwägung:

So eine Dashcam bau ich mir in aller Regel ein, um irgendwelchen Kleinkram aufzunehmen - Falschparker, jemand hat mir die Vorfahrt genommen - eher unwichtige Ordnungswidrigkeiten halt. Das ist nicht unbedingt gewünscht, weil es im Zweifel mehr Arbeit als Nutzen bringt. Außerdem steht das Persönlichkeitsrecht in den allermeisten Fällen höher.

Ganz anders so ein Raubüberfall - das ist ein Verbrechen, man wird Zeugen gesucht haben und als solcher hab ich mich an der Aufklärung zu beteiligen. Hier steht auch das Persönlichkeitsrecht deutlich niedriger.

Na ja - und 3 Wochen, bis sich ein Zeuge meldet, das Video ausgewertet und schließlich veröffentlicht wird, find ich jetzt nicht soooo lange. Wer weiß, was die damit in der Zwischenzeit schon alles gemacht haben...

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Waldschrat_70 Nashörnchen „Das Stichwort ist Güterabwägung: So eine Dashcam bau ich ...“
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Na ja, so eine Dashcam kann auch nützlich sein, wie letztens auf der
Autobahn wo so ein Rindviech aus Deggendorf mit mir Wildschwein spielen wollte, nur weil ich kein Foto von der Polizei haben wollte. Es war vor Blitzern gewarnt und ich habe mich an die Begrenzung gehalten.

Gruß
Jürgen

einem computer für seine leistung zu bewundern ist genauso als würde man einem bügeleisen beifall klatschen wenn es warm wird
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Systemcrasher Michael Nickles „Polizei hat vermutlich verbotenes Dashcam-Video veröffentlicht“
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Erst gestern hat die Zeit drüber berichtet, dass die Behörden jetzt gar damit beginnen wollen, für Dashcam-Einsatz saftige Bußgelder zu verhängen.

Vielleicht bin ich ja nur wieder Paranoid, aber ich habe das Gefühl, die dafürzuständigen Bearbeiter gehören zu den Verkehrsraudies und haben Angst, dabei gefilmt und bestraft zu werden.

Anders kann ich mir das Verbot nicht erklären.

Null Toleranz f?r Intoleranz
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InvisibleBot Systemcrasher „Vielleicht bin ich ja nur wieder Paranoid, aber ich habe ...“
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Anders kann ich mir das Verbot nicht erklären.

Die wollen die Polizei vor einer Flut von "Kleinanzeigen" schützen. Die arbeiten wegen der ständigen Belastung mit allen möglichen Einsätzen (Fußball etc.), reisende Einbrecher und diverse andere Arbeitsmehrungen - in Verbindung mit der Pensionierung der geburtenstarken Jahrgänge - sowieso schon am Limit. Und das Letzte was man da brauchen kann ist zusätzliche Arbeit durch neue technische Spielereien.

Ich war neulich bei der Polizei um eine Anzeige zu erstatten, weil jemand mein Auto angeschrammt hat und abgehauen ist. Da ging es zu wie im Taubenschlag, dazu vor mir schon ein Haufen Leute. Hab über eine Stunde gewartet bis ich dran war, obwohl 4 Polizisten nur damit beschäftigt waren, sich um die wartenden Leute zu kümmern. Als ich dran war, hab ich ein wenig mit dem Mann geredet, der sagte das ist da jeden Tag so - von Mittag bis spät Abends. Erst gegen zehn Uhr Abends wirds auf der Dienststelle ruhiger, dann kommen die dazu sich überhaupt mal um die Anzeigen usw. zu kümmern die sie den ganzen Tag so aufnehmen und den ganzen Schreibkram dazu zu erledigen. Da ist dann aber noch nicht wirklich etwas ermittelt zu dem Vorgang. Und ständig muss die Arbeit unterbrochen werden, weil irgendwas neues, dringendes ist. Er bat mich daher auch gleich von Nachfragen abzusehen wenn ich nicht so schnell was höre...

- Beat the machine that works in your head! -
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Systemcrasher InvisibleBot „Die wollen die Polizei vor einer Flut von Kleinanzeigen ...“
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Er bat mich daher auch gleich von Nachfragen abzusehen wenn ich nicht so schnell was höre...

Dabei gäbe es unzählige Möglichkeiten, die Polizei zu entlasten. Derartige Videoanzeigen könnten z.B. von einer Art "OmbutsmaNN" bearbeitet werden. Polizei muß beoi Anzeigen ja nicht immer gleich tätig werden. Weiß jetzt aber nicht genau, welche rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen sind.

Wofür ich kein Verständnis habe: Daß die Polizei bei roßveranstaltungen als Sicherheitspersonal mißbraucht wird.

Da gibt es Firmen, die sich auf so etwas spezialisiert haben.

Null Toleranz f?r Intoleranz
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Systemcrasher Michael Nickles „Polizei hat vermutlich verbotenes Dashcam-Video veröffentlicht“
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Erst gestern hat die Zeit drüber berichtet, dass die Behörden jetzt gar damit beginnen wollen, für Dashcam-Einsatz saftige Bußgelder zu verhängen.

Man fragt sich unwillkührlich, aus welchem Irrenhaus die Verantwortlichen jener "Behörden" geflohen sind.

Allerdings beleidigt man damit ja die anderen Insassen.

Fazit: Freie Fahrt für alle Raser, Drängler, Ausbremser und andere Verkehrsroudies. Vollgas vor dem Kindergarten, egal wie viele tote Kinder, gefilmt werden darf das ja nicht. Also kein Risiko. :(

Armes Deutschland.....

Null Toleranz f?r Intoleranz
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andy11 Michael Nickles „Polizei hat vermutlich verbotenes Dashcam-Video veröffentlicht“
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Die Olsenbande. Andy

Ohne Wein kan?s uns auf Erden Nimmer wie dreyhundert werden Ohne Wein u. ohne Weiber Hohl der Teufel unsre Leiber. J.W.vG.
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habus21 Michael Nickles „Polizei hat vermutlich verbotenes Dashcam-Video veröffentlicht“
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Das mit der Olsenbande kam mir auch gleich in den Sinn, als ich das Foto gesehen habe.

In meiner Tageszeitung stand zum Thema Dashcam, von der das Video stammt, folgendes: Lediglich die ungepixelte Veröffentlichung eines solchen Videos verstößt gegen den Datenschutz.

Ob Gerichte das als Beweismittel anerkennen ist wohl noch umstritten, bei Versicherungen wäre ich vorsichtig, könnte ja schon als Veröffentlichung interpretiert werden.

Die Veröffentlichung des Überfallvideos wurde übrigens richterlich abgesegnet. Es traf ja schließlich Apple und nicht den kleinen Gemüsehändler an der Ecke...

Gruß Habus

http://wetter-aus-teltow.de
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zarastro habus21 „Das mit der Olsenbande kam mir auch gleich in den Sinn, als ...“
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Datenschutz finde ich sehr wichtig, er sollte aber an der richtigen Stelle angewandt 

werden. Was hat er für einen Sinn, wenn es Spionen erlaubt wird ihre Zentralen in Deutschland

 einzurichten und die Bürger nicht vor  dem Abhören  geschützt werden?

Gruß

Zarastro.

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torsten40 Michael Nickles „Polizei hat vermutlich verbotenes Dashcam-Video veröffentlicht“
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Zum Glück waren die Leute damals nicht so paranoid!

http://www.youtube.com/watch?v=f-OZxAYXLNE

Was hätt ich nur so manche schlaflose nacht ohne Strassenfeger gemacht

Freigeist
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gelöscht_311356 Michael Nickles „Polizei hat vermutlich verbotenes Dashcam-Video veröffentlicht“
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Geschichten werden nicht wahr, auch wenn sie aus der "Zeit" stammen!

Wahr hingegen ist, dass es derzeit noch KEIN gerichtliches/rechtskräftiges Verbot gibt; im Gegensatz, der Bußgeldbescheid des BayLDA wurde vom VG Ansbach als unwirksam erklärt. Nebenäußerungen dazu sind belanglos, auch wenn sie von Richtern stammen.

Auf Grund der völlig offenen Rechtslage werden, so jüngst das BayStMI, keine polizeilichen Maßnahmen gegegen DashCam-Benutzer bei Straßenverkehrskontrollen eingeleitet.  Es erfolgen auch keine Mitteilungen an das selbstherrliche bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht - das, so meine langjährigen Wahrnehmungen, es sonst ja auch nicht so genau mit dem Datenschutz zu nehmen scheint.

"Datenschutz" verkommt immer mehr zum Synonym für "Täterschutz" - zwar nicht generell, sonder dort, wo ein den "Schützern" in den Kram passt.  Das BDSG ist doch nur ein Vorwand, seine Schöpfer nahmen es selber nicht ernst - auch nicht die behaupteten "Unabhängigkeiten" der Aufsichtsbehörden.

Als Verkehrsteilnehmer sollte man doch froh sein über allfällig mögliche Beweissicherungen durch DashCam-Aufnahmen.  Zumindest dann, wenn man von einem Psychoptahen und 18-jährigen Rowdy niedergefahren wird und als einzig Überlebender unter 4 Toten übrig bleibt.

Ja, Rowdies, die auf dem Münchner Mittleren Ring drängeln oder mit 150 überholen, nein, korrekt heißt es "vorbeifahren", die sind schon sehr erpicht darauf, dass ihre grundgesetzlich verbrieften Persönlichkeitsrechte nicht verlezt werden... 

Fährt man mit einer DashCam über die Grenze nach Österreich, kann man allerdings seine Blauen Wunder erleben.  Dort ist sogar das Mitführen im ausgeschalteten Zustand echt verboten/strafbewehrt.  Und dies in einem Lande, wo man nicht nur als NS.Bandit und Wiederbetätiger Innenminister werden konnte, die ganze Gestapo-Bande nahtlos nach die Krieg weiterbeschäftigt wurde einschließlich des Häschers von Anne Fank, sondern ein anderer Innenministers der jüngeren Zeit neulich als Krimineller in den Knast wandern musste.

 

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Protest Michael Nickles „Polizei hat vermutlich verbotenes Dashcam-Video veröffentlicht“
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Hallo alle, ich weis nicht ob es jemandem aufgefallen ist. Eine Veröffentlichung im internet ist nicht sofort ein Verstoß gegen den Datenschutz. Ich denke, damit das Dazenschutzgesetzt überhaupt wirksam wird, müssen "erkannbare" bzw. "identifizierbare" Personen/Autonummern abgebildet sein. Wenn das nicht der Fall ist, kann jedes Filmmaterial nach dem Fotorecht veröffentlicht werden. sind die von den Datenschützern angegebene Gründe nicht auf jedes bildaufzeichnende Gerät anwendbar? Worin besteht der Unterschied ob nun eine Videosequenz von einer "Dashcam" einem "smartphon" oder von einem "camcorder" aufgezeichbnet wurde? Das Video oben könnte auch von einem "smartphone" oder einem "camcorder" aufgezeichnet worden sein. Dashcams, smartphons, camcoder und Fotoaparate machen alle das selbe. Wäre eine dashcam aus den angegeben Gründen verboten, dann würde das auch für smartphones und camcorder in gleichem Maße gelten! Nach den Fotorecht war und ist es schon immer verboten die Interessen dritter zu verletzen. Ein allgemeines verbot der dashcams würde dazu führen, dass aus dem Auto heraus überhaupt nicht mehr gefilmt und fotographiert werden dürfte. Und worin besteht der unterschied von "im" Auto und "neben" dem Auto? So meine ich, dass die Datenschützer übers Ziel hinausschießen und das allemeine Fotorecht angreifen.

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gelöscht_311356 Protest „Hallo alle, ich weis nicht ob es jemandem aufgefallen ist. ...“
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@Protest

Es gibt nicht "die" Datenschützer!

Wenn du Datenschutz-Aufsichtsbehörden meinst, dann kannst auch erhebliche Unterschiede im Verhalten feststellen.  Im gegenständlichen Fall wollte sich wohl ein "Präsident" hervortun und eine ähnliche Öffentlichkeitswirkung erreichen wie zwei oder drei andere auch.  Dabei scheitertere er im Übereifer jedoch aus formalen Gründen, pikanter Weise sogar bei ehemaligen Kollegen am Verwaltungsricht.  Grundlage bildete übriges der anonyme "Düsseldorfer Kreis", Anlaufpunkt für hübsche Deinstreisen kreuz und quer durch Deutschland.  Gab er doch, just im Karneval, ein Grundsatzpapier heraus über ein Verbot für den DashCam-Einsatz...

Zum "Fotorecht":  Hier gilt das Urheberrecht!

Beispiel:  Als nach meinem spektakulären Unfall, ich war unschuldig daran und blieb  unter vier Toten alleine übrig, die Polizei meinen Führerschein der Presse zum Ablichten gab, wurde meine Beschwerde darüber verworfen.  Nicht ich hatte ein Recht auf mein Führerscheinbild, sondern der Fotograf!  Ja, und dieses Hickhack geht bis heute so weiter.  Man muss sich fortografieren lassen, man muss sich filmen lassen, einmal ist die Videokamera im Fahrstuhl verboten, das andere Gericht gesattet sie, einmal rein in die Kartoffel, einmal raus.  Der seinerzeit hier wohlbekannte Geschäftsführer von "compuserve" beispielsweise wurde vom Amtsgericht mit Hilfe eines dämlichen, selbst ernannten "Gutachters" verurteilt, das Berufsungsgericht sprach ihne jedoch wieder frei.

Auch Berufsjuristen sind nicht immer für voll zu nehmen, und Richter urteilen häufig nach Lust und Laune.  Neuester, echter Datenschutz-Skandal:  Abkommen mit den USA über Spitzeldienste in deutschen Netzen, Kontrolle auch kleinen Sparbuchinhaber zu Gunsten amerikanischer Steuerbehörden.

Und Datenschutz-Aufichtsbeamte können nur dumm zugucken, weil sie ohnedies trotz angeblicher Unabhängisgeit nichts zu sagen haben, wenn es der politischen Führung nicht in den Kram passt.

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Protest gelöscht_311356 „@Protest Es gibt nicht die Datenschützer! Wenn du ...“
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Unter "Datenschützer" verstehe ich alle "Personen" die mit (Über)eifer alle "Daten" schützen wollen. Die Frage ist nun: Was sind Daten? bzw. was ist "Personen" bezogene Datenspeicherung? Leider haben die Gesetzgeber das nicht eindeutig Spezifiziert - so dass Interpretationsspielraum bleibt. Die "Begründung" der "Datenschützer" für ein dashcam verbot kann auf jedes Lichtbild aufnehmende Gerät angewendet werden! Also auch auf jeden Fotoapparat - auch mit Film! Denn, es ist technisch möglich einen Film einzuscannen und anschließend das digitale Bildmaterial eletronisch zu verarbeiten. Ergo, würde mit dieser Argumentation es auf ein generelles Bild- und Filmverbot im öffentlichem Raum hinauslaufen! Es wird nicht berücksichtigt, dass eine Abgebildete Person "eindeutig Identifizierbar" sein muss - und das ist sie in aller Regel nicht. Das Fotorecht, verbietet aber eine "Veröffentlichung" von "identifizierbaren" Personen ohne deren Einverständnis. Das "Foto" selbst ist eigentum des Fotgraphen. Dieser kann aber ohne Einverständnis berechtigter dritter damit nichts anfangen als in seinem Archiv verschimmeln zu lassen. Die Frage ist nun, ob das fotographieren/filmen von Personen die zufälling Teil eines bildes Fims werden bereits zu "Personenbezogener" Datenspeicherung gehört. Laut der Interpretation der "Datenschützer" des Datenscghutzgesetzes JA. Weil diese davon ausgehen, dass mit der entsprechenden technischen Ausstatung ein "Personenbezug" hergestellt wwerden "könnte" - ich wiederhole "KÖNNTE" - Damit wäre aber auch jede Form von fotografieren/filmen mit Bildaufzeichnenden Geräten generell verboten - weil diese Möglichkeit des nachträglich hergestllten Personenbezugs mit der entsprechenden technsichen Ausstatung immer gegeben ist. Bei der "dashcam" geht es aber primär um Selbsschutz gegen Verkehrsteilnehmer die gefährlich in den Verkehr eingreifen. Und ein dashcam-verbot schützt eben diese personen, so dass diese vor gericht weiter lügen dürfen. dashcam-verbot = Täterschutz! Gesetzt den Fall, die Täter im oben gezeigtem Film wären erkennbar, dann würden die "Datenschützer" mit ihrer Interpretation solche Täter schützen! Was die "datenschützer" verhindern wollen ist sowieso verboten - das wiederrechtliche veröffentlichen von "erkennbaren" personen im internet.

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