Den Telekommunikationsanbietern ist kein Mittel schäbig genug um Kunden die Kohle aus der Tasche zu ziehen. In den Werbebotschaften wird "gelogen" bis sich die Balken biegen, erst kompliziertes Kleingedrucktes klärt auf, was mit dem "Sternchen" gemeint ist.
Und auch zwischen den Anbietern tobt inzwischen die Schlammschlacht. Kürzlich hat der "Telefon-Terrorist" Tele2 erfolgreich die Telekom verklagt. Die hatte ihren ISDN-Bestandskunden Schreiben geschickt, die suggerierten, dass der ISDN-Vertrag angeblich aufgelöst wird und man in einen "anderen Kompletttarif" wechseln musste. Der "Drittanbieter" Tele2 fühlte sich beschissen, weil bei so einem Vertragswechsel zu einem Telekom-Komplettangebot dem Drittanbieter Kundschaft verloren geht (siehe Gericht stoppt Verbraucher-Irreführung der Telekom).
Jetzt hat die Telekom erfolgreich einen Schlammkübel über Tele2 gekippt. Tele2 hat in einem Werbeslogan für einen Mobilfunktarif mit 180 Freiminuten als Geschenk für Neukunden geworben. Tatsächlich gab es allerdings nicht wirklich Freiminuten, sondern eine Gutschrift in Höhe von 4,18 Euro. Tele2 hatte zwar im Kleingedruckten drauf hingewiesen, dass mit "Freiminuten" nur Gespräche ins Festnetz gemeint sind, das Oberlandesgericht Düsseldorf lies das allerdings nicht gelten und stimmte der Unterlassungsklage der Telekom zu. Damit ist es Tele2 ab sofort verboten, mit "Freiminuten" zu werben.
Michael Nickles meint: Wenn sich bei einer Überschrift bei einer Werbung ein Sternchen befindet, dann steckt IMMER Verarschung dahinter. Verbrauchern wird dadurch Zeit gestohlen, weil sie mühsam Kleingedrucktes studieren müssen, um Angebot vergleichen zu können.
Diese Sauerei gehört endlich ausnahmslos verboten. Kleingedrucktes beziehungsweise Fußnoten haben in Anzeigen nichts verloren.