Spiele - Konsolen, PC, online, mobil 8.972 Themen, 42.579 Beiträge

News: 5 Dollar oder weniger Nutzen

Steam: Valve schränkt Funktionalität für Nichtzahler ein

Michael Nickles / 4 Antworten / Baumansicht Nickles

Pech für alle, die Valves Spieleplattform nutzen aber nicht zahlende Kunden sind. Community-Funktionen wie beispielsweise Chat-Teilnahme und Freundschaftsanfragen werden für Nichtzahler eingeschränkt. Volle Funktionalität kriegt nur, wer auf der Steam-Plattform für mindestens 5 Dollar einmalig etwas kauft, meldet Gamespot. Das Unternehmen begründet die neue Vorgehensweise mit Kampf gegen Betrüger, die Steam für Phishing und Spam missbrauchen.

In den Schlagzeilen ist Steam aktuell auch wegen einer umstrittenen Nutzungsbedingung beim Kauf von Spielen.

(Foto: mn)

Generell räumt Steam-Betreiber Valve Kunden der Europäischen Union zwar ein zweiwöchiges Rückgaberecht für online erworbene Spiele ein, aber es gibt dabei wohl einen Haken: bei Akzeptieren der Nutzungsbedingungen während des Kaufs, wird dieses Widerrufsrecht vorzeitig aufgehoben.

Kaufen ist natürlich nur möglich, wenn die Nutzungsbedingungen akzeptiert werden.

PC-Games hat bei der Verbraucherzentrale Bayern mal wegen der Sache nachgehakt und eine durchaus interessante Antwort erhalten: Valves Vorgehensweise ist aus Sicht der Verbraucherschützer gesetzlich korrekt.

Eine Verzichtserklärung in den AGB sei nicht zulässig, eine Bestätigung per Setzen eines Häkchens durch den Käufer aber durchaus.

Michael Nickles meint:

Ich wusste nicht, dass Steam nennenswert interessante Online-Community-Funktionen für Nichtkunden bietet, weil ich Steam nicht nutze. Betrüger durch "Zahlung" eines 5 Dollar Beitrags auszuhebeln ist aber gewiss okay.

Eher fragwürdig finde ich die Ansicht der Verbraucherzentrale, dass gesetzliche Vorgaben durch eine Einwilligung der Käufer ausgehebelt werden können. Wobei es gewiss auch diskutabel ist, in wie weit ein "Rückgaberecht" bei einem Computerspiel überhaupt Sinn macht. Das Geld für eine Kino-Eintrittskarte kann man schließlich auch nicht zurück verlangen, nachdem der Film geguckt (= ein Spiel durchgezockt) wurde.

bei Antwort benachrichtigen
zombie2 Michael Nickles „Steam: Valve schränkt Funktionalität für Nichtzahler ein“
Optionen

  Find ich gut,

Steam hat gute Preise und auch lukrative Angebote für Spiele. Ich kann Spiele auf eine Wunschliste setzen und nicht selten folgt eine Aktion mit richtig gutem Preisnachlass. Ebenso kommen Angebote für Spiele, die ich 3 Tage kostenfrei zocken kann. Anschließend kann ich das Spiel kaufen oder einfach wieder löschen.  Ich selber habe 3 Steam Accounts (für Gameserver, PC, Laptop, bzw. Linux Rechner) und eine eigene Gruppe. Ich kann Spiele auch über andere Plattformen als Geschenk online erwerben, nur leider nehmen es Anbieter mit der Altersfreigabe nicht so genau und auch die Rechtmäßigkeit der Lizenzen ist oft fragwürdig. Somit tauchen 11 jährige Kinder oder Pubertierende Jugendliche in Spielen mit einer Altersfreigabe von 18+ auf.

bei Antwort benachrichtigen
Maybe Michael Nickles „Steam: Valve schränkt Funktionalität für Nichtzahler ein“
Optionen
Wobei es gewiss auch diskutabel ist, in wie weit ein "Rückgaberecht" bei einem Computerspiel überhaupt Sinn macht. Das Geld für eine Kino-Eintrittskarte kann man schließlich auch nicht zurück verlangen, nachdem der Film geguckt (= ein Spiel durchgezockt) wurde.

Auch wenn das jetzt etwas in Richtung OT geht: Ich fände zumindest ein eingeschränktes Rückgaberecht bei Computerspielen angemessen. Sicherlich ist das bei Software nicht so einfach umzusetzen.

Bei Games, die man bestenfalls noch als "buggy" bezeichnen kann oder die eben einfach nicht laufen, sollte eine Rückgabe aus eben diesen Gründen möglich sein. Dem Käufer ist es egal, ob das wirtschaftliche oder programmiertechnische Gründe hat.

Kann ich ein verbuggtes Spiel auf einer modularen PC-Plattform, aufgrund der unzähligen Konfigurationsmöglichkeiten, noch nachvollziehen, so bekomme ich wirklich Wut, wenn ein Spiel auf einer Konsolen-Plattform nicht ordentlich läuft. Da haben die Entwickler ja nun wirklich alle Zeit und Möglichkeiten, ihr Produkt anzupassen. Aber nein, der Vorstand muss das unfertige Produkt natürlich vorzeitig und unfertig auf den Markt schieben.

Zudem ist das P/L-Verhältnis bei aktuellen Spielen häufig nur noch mies. Für 60 Euro bekommt man vielleicht noch 8-10 Stunden Spielespass, dann ist bereits Ende.

Gruß

Maybe

"Es gibt nur eine falsche Sicht der Dinge: der Glaube, meine Sicht sei die einzig Richtige!" (Nagarjuna, buddhistischer Philosoph)
bei Antwort benachrichtigen
Max Payne Michael Nickles „Steam: Valve schränkt Funktionalität für Nichtzahler ein“
Optionen
Eher fragwürdig finde ich die Ansicht der Verbraucherzentrale, dass gesetzliche Vorgaben durch eine Einwilligung der Käufer ausgehebelt werden können.

Das ist keine fragwürdige Ansicht der Verbraucherzentrale, sondern ganz einfach geltendes Recht. Das steht nahezu wortwörtlich in § 356 (5) BGB:

(5) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher

1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und

2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
bei Antwort benachrichtigen
JimmZz Michael Nickles „Steam: Valve schränkt Funktionalität für Nichtzahler ein“
Optionen

Ich persönlich finde die Idee gar nicht mal so schlecht. :) 

Wo ich bin, herrscht Chaos, aber ich kann ja nicht überall sein!
bei Antwort benachrichtigen