Ein US-Gericht hat der Unterhaltungsindustrie Recht gegeben und beschlossen, dass Internet-Tauschbörsen zumindest in den USA für die Handlungen ihrer Anwender haftbar gemacht werden können. Nun wird eine Klagewelle gegen Tauschbörsen erwartet.
Die Betreiber der Tauschbörsen werden haftbar gemacht, wenn Benutzer der Börsen gegen Urheberrechte verstoßen.
Die US-Filmindustrie wertet das Urteil als 'historischen Sieg'.
Archiv Sound, Video, MP3 und Co 8.736 Themen, 38.491 Beiträge
Wo bleibt folgerichtig dann die Klage gegen Microsoft? Auf, US-Filmindustrie, M$ ist mit seinem Betriebssystem ebenfalls Erfüllungsgehilfe für die selben Verbrechen: "...wenn die Benutzer der Börsen (Betriebssystem) gegen Urheberrechte verstoßen."!!!!
Klasse, bietet auch noch gleich die Grundlage für die nächste Klage gegen alle amerikanischen Waffenhersteller!!!!
Hoch lebe die "unabhängige" US-Justitz!!!
Grüsse, ThomasS
Hi Thomas,
wenn's nur das_Betriebssystem wäre - das ginge ja noch.... aber Microsoft ist wesentlich tiefer in das Thema Filesharing involviert, als man gemeinhin annehmen möchte.
CU
Olaf
Hi Olaf,
Danke für den Link, die Meldung hier auf Nickles ist aber auch etwas irreführend dargestellt.
Tatsächlich ist der Klage stattgegeben, weil die Betreiber ihre Software mit der Möglichkeit des Downloads illegaler Inhalte beworben haben.
Das relativiert die ganze Sache doch erheblich.
"Die Betreiber der Tauschbörsen werden haftbar gemacht, wenn Benutzer der Börsen gegen Urheberrechte verstoßen."
Diese Aussage stimmt so nicht.
"Es gebe genügend Hinweise darauf, dass die Filesharing-Software der Beklagten für illegale Zwecke gedacht gewesen sei beziehungsweise dafür, dass die Nutzer zu illegalen Handlungen angestiftet werden sollten. Grokster und Streamcast hätten es beispielsweise in ihrer Werbung darauf abgesehen, Nutzer der ehemaligen Tauschbörse Napster für ihre Dienste zu gewinnen, als diese unter juristischem Druck stand.
Hersteller von Geräten oder Software, die mit der Möglichkeit zur Copyright-Verletzung promotet würden, könnten auch für die Rechtsverletzungen Dritter, die die Geräte oder die Software nutzten, verantwortlich gemacht werden.
Mit der am heutigen Montag veröffentlichten Entscheidung hat der Supreme Court nun nicht entschieden, dass Tauschbörsensoftware grundsätzlich illegal sei. Vielmehr schloss er sich insoweit der Argumentation der Unterhaltungsindustrie an, dass er bei Grokster und Streamcast Anzeichen dafür sah, die Software sei explizit mit der Möglichkeit zur Verletzung des Urheberrechts beworben worden."
Heise news 27.06.2005 17:28
http://www.heise.de/newsticker/meldung/61120
Also geht es in erster Linie um das Bewerben illegaler Nutzungsmöglichkeiten. Wenn sie ihre Software rein ihrem Zweck entsprechend, des Filesharings, beworben hätte, ev. noch mit dem Hinweis keine illegalen Aktionen damit auszuführen, wäre der Klage sicher nicht stattgegeben worden.
Also auch die Bitte an die Redaktion, solche Infos etwas diferenzierter zu veröffentlichen; und nicht ganz so reisserisch im Stil von "Bild".
Grüsse, ThomasS
WOUW, diese Begründung für die Zulassung einer Klage muss man sich erstmal auf der Zunge zergehen lasse und verdauen. Das eröffnet ja ungeahnte und bisher unvorstellbare Klagemöglichkeiten! Die Post kann drannkommen, jeder Autohersteller ist demnächst drann, Baseball wird demnächst nicht mehr gespielt werden können weil die Produzenten von Schlägern im Knast sitzen.
Die Hersteller von Waffen können haftbar gemacht werden, wenn die Benutzer der Waffen gegen Gesetze verstoßen.
Die Betreiber postalischer Dienste können haftbar gemacht werden, wenn die Benutzer der Dienste gegen Gesetze verstoßen.
Die Hersteller von Kraftfahrzeugen können haftbar gemacht werden, wenn die Benutzer von Kraftfahrzeugen gegen Gesetze verstoßen.
Die Hersteller von Baseballschlägern können haftbar gemacht werden, wenn die Benutzer der Schläger ihren Mittmenschen die Schädel einschlagen.
Paradiesische Zustände eröffnen sich da ja, sollte man doch in betracht ziehen nach Amyland auszuwandern!