Ein aktueller Bericht von Patrick Breyer, Betreiber der Datenschutz-Webseite www.daten-speicherung.de, enthüllt einen neuen Skandal der Telekom. Angeblich hat die Telekom Verbindungsdaten ihrer Nutzer an Staatsanwälte herausgegeben, ohne dass die dafür nötige richterliche Anordnung eingeholt wurde.
Konkret ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen Tauschbörsen-Nutzer, die urheberrechtlich geschützte Hörbücher getauscht haben. Allein aufgrund Forderung der Staatsanwaltschaft, lieferte die Telekom die Kundendaten der verdächtigen Tauschbörsen-Teilnehmer inklusive deren exakte Verbindungsdaten, in welchen Zeiträumen die Internetnutzung stattfand. Die Herausgabe solcher Daten ohne gerichtlichen Beschluss, stellt eine Straftat dar.
Patrick Breyer informiert über eine weitere brisante Tatsache des Skandals: die Daten wurden von der Telekom ganz einfach per Email an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Dabei wurde angeblich nur eine primitive Verschlüsselung der Daten durchgeführt: eine passwortgeschützte ZIP-Datei, bei der das Passwort gerade mal 4 (in Worten VIER) Zeichen lang war.
Derart primitiv geschützte ZIP-Dateien lassen sich mit simplen kostenlosen Tools schnell knacken. Zudem laufen Emails über diverse Server, wo sie leicht abgefangen werden können.
Patrick Breyer belegt seine Vorwürfe mit einem Auszug einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte, die ihm offensichtlich zugespielt wurde. Die anonymisierte Akte kann hier als PDF eingesehen werden: PDF zu Auskunftserteilung
Quelle: www.daten-speicherung.de