Vor einem Jahr hat die (ehemalige) Anwaltskanzlei Urmann zigtausenden Menschen das Weihnachtsfest mit teuren Abmahnungen versaut.
Anwalt Thomas Urmann hat wegen vermeintlichem Gucken von Pornos auf der Webseite Redtube.com abgemahnt und damit unter anderem einen Justizskandal ausgelöst.
Die zuständigen (inkompetenten) Richter vom Landgericht Köln haben den Abruf von Video-Streams als Urheberrechtsverletztung betrachtet und Urmann damit den Freibrief zur Massenabmahnung erteilt.
Auch nach massiver Aufklärungsarbeit der Presse und Zurückrudern der Richter, hielt Urmann an seiner Auffassung fest, dass bereits der Abruf von Video-Streams abmahnbar sei und kündigte weitere Abmahnungen an.
Beauftragt wurde Urmann von einem dubiosen Schweizer Unternehmen namens "The Archive AG", das behauptete Rechteinhaber der Pornos zu sein, wegen denen abgemahnt wurde. Mitte Mai 2014 zogen Urmann + Collegen die Reißleine und warfen das Mandat überraschend hin und es wurde ruhig in der Sache.
Jetzt hat es Thomas Urmann nochmal in die Schlagzeilen geschafft - und zwar gleich doppelt. Laut Meldung der Kanzlei GGR Rechtsanwälte – Gulden & Röttger GbR, die von Redtube-Abmahnungen Betroffene vertreten hat, ist es aus und vorbei mit Urmann und seiner Kanzlei.
Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat nach erhobener Beschwerde bestätigt, dass Urmann nicht mehr zur Rechtsanwaltschaft zugelassen ist. Die Webadresse www.urmann.com hat sich inzwischen in Rauch aufgelöst. Für Gulden & Röttger ist das "berufsrechtliche Verfahren" gegen Urmann erledigt.
Gemäß Bericht der Welt wurde dem "König der Porno-Abmahnungen" die Anwaltslizenz allerdings nicht entzogen - er hat seine Zulassung am 3. November selbst zurückgegeben.
Der Ärger wegen Abmahnungen ist für Ex-Anwalt Thomas Urmann aber wohl noch lange nicht vorbei. Laut Bericht von shopbetreiber-blog.de hat das Landgericht Regensburg nun bestätigt, dass Urmann bei einer anderen Abmahnungsgeschichte Rechtsmissbrauch begangen hat.
Nicht nur Urmanns Mandant sondern auch er selbst sind zur Schadensersatzleistung verpflichtet. In diesem Fall ging es um wettberwerbsrechtliche Abmahnungen im Auftrag einer Firma, die aus Sicht der Richter wohl nur zum Zweck der Abmahnungen gegründet wurde, kein anderes erkennbares Geschäftsmodell hatte.
Ein Abgemahnter hat sich erfolgreich gewehrt und Urmann und sein Mandant müssen die Verteidigungskosten in Höhe von 1.716,50 Euro (zuzüglich Zinsen) übernehmen.
Michael Nickles meint:
Die vom Redtube-Fall Betroffenen werden sich über Urmanns neue Schlagzeilen gewiss freuen. Es gilt aber zu wissen, dass sowohl der Entzug der Anwaltslizenz als auch die beschriebene Abmahnungsgeschichte nicht direkt mit der Redtube-Sache zu tun haben.
Der Begriff "Redtube" taucht aktuell nur deshalb in den Schlagzeilen auf, weil Urmann eben als "der Redtube-Abmahnanwalt" bekannt wurde. Laut Meldung der Welt, galt Urmanns Kanzlei als die zweitgrößte Abmahnkanzlei Deutschlands.
Die Anwaltslizenz stand wohl bereits seit März 2014 auf der Kippe, weil er die Insolvenz einer Wurstfabrik verschleppt hatte (siehe Bericht auf lawblog.de) und deshalb verurteilt wurde. Die jetzt verurteilte Abmahnnummer hat Urmann wohl den Rest gegeben und ihn zu seinem Entschluss bewegt, lieber selbst hinzuschmeißen.
Das Urteil ist von großer Bedeutung, da es klarstellt, dass Anwälte im Fall offensichtlich unrechter Abmahnungen persönlich zur Verantwortung gezogen werden können. Ein Rausreden man habe nur im Auftrag eines Mandanten gehandelt zieht also nicht mehr.
Anwälte werden es sich künftig gewiss gründlicher überlegen, ob sie sich auf einen Massenabmahnungs-Deal einlassen.