Aktuell ist es ein wenig ruhig geworden um Megaupload-Chef Kim Schmitz, der in Neuseeland auf seinen Auslieferungsprozess im August wartet. Zwischenzeitlich hat der elektronisch fußgefesselte Schmitz nach seiner Freilassung auf Kaution, diverse Kanonen gegen die US-Regierung aufgestellt.
Er fühlt sich siegessicher beim Megaprozess gegen Megaupload in den USA. Inzwischen soll Schmitz die erfahrene große US-Anwaltskanzlei "Quinn Emanuel Urquhart and Sullivan" mit Schwerpunkt Urheberrecht für seine Verteidigung gewonnen haben.
In einem Bericht von Ars Technica wird jetzt spekuliert, dass die US-Regierung eine neue Taktik gegen Megaupload fährt, es dadurch eventuell gar nicht zu einem großen Prozess kommen wird.
Der Kern ist einfach der, dass Anwälte Geld kosten. Und da die Konten von Megaupload eingefroren sind, kann Schmitz die Kanzlei nicht blechen. Die US-Regierung wird es wohl nicht genehmigen, dass Schmitz aus den eingefrorenen Konten Geld zum Finanzieren seiner Anwälte kriegt.
Argumentiert wird damit, dass ihm die Neuseeländische Justiz bereits monatlich 16.000 Dollar zugesprochen hat und das genug für Anwälte sein dürfte. Ob sich damit eine Kanzlei vom Kaliber "Quinn Emanuel Urquhart and Sullivan" ist natürlich sehr fraglich.
Und bekanntlich hat man in den USA ohne enormer "Anwaltsgewalt" bei Megaprozessen kaum Megachancen. Sollte es nicht am Geld scheitern, hat die US-Regierung anscheinend schon eine zweite Masche parat. Die Schmitz vertretende Kanzlei wird eventuell nicht akzeptiert, weil ihr Interressenkonflikt angelastet wird.
"Quinn Emanuel Urquhart and Sullivan" soll unter anderem bereits Unternehmen der gegnerischen Partei vertreten haben, darunter Disney, Paramount und Time Warner. Genau das ist aber vermutlich bei allen gewichtigen auf Urheberrechtsgeschichten spezialisierten US-Kanzleien der Fall.
Sollte Schmitz es nicht schaffen, in den USA von einer spezialisierten Kanzlei vertreten zu werden, dann sieht es düster für ihn aus. Und seitens der US-Regierung gibt es sogar noch einen dritten Punkt, der Schmitz ärgern soll.
Sie wirft ihm vor, dass er sich gegen seine Auslieferung an die USA wehrt und damit quasi als "Gesetzesflüchtiger" gilt. Und so lange dem so ist, brauche er in den USA auch keine vertretenden Anwälte.