Einen weiteren Etappensieg gegen Facebook, hat der Verbraucher Zentrale Bundesverband (VZBV) beim Berliner Kammergericht errungen. Streitgründe sind die allgemeinen Geschäfts- und Datenschutzbestimmungen von Facebook, der Freundefinder, der Adressbuchimport und Einladungs-Emails, die Facebook dadurch verschickt.
Die Sache ging nun in die zweite Runde und das Kammergericht hat die Berufung von Facebook zurückgewiesen. Gestritten wurde unter andere darum, welches Datenschutzrecht für Facebook Anwendung finden soll. Facebook hat seinen Hauptsitz in den USA, um "europäische Angelegenheit" kümmert sich die Niederlassung in Irland. Die Berliner Richter haben nun klargestellt, dass für Facebook das deutsche Datenschutzrecht anzuwenden ist.
Der Rechtstreit zwischen dem VZBV und Facebook tobt bereits seit 2010. Im April hatten die Verbraucherschützer damals den Gesetzesgeber dazu gedrängt, Facebook endlich zu bremsen. Im November 2010 folgte dann die Klage vor dem Berliner Landgericht, weil Facebook vorausgegangen Abmahnungen ignoriert hat. Das Urteil folgte dann im März 2012. Und mit der Berufung dagegen ist Facebook nun gescheitert.
Aktuell ist noch die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten. Eine Revision gegen das Urteil hat das Kammergericht Berlin nicht zugelassen. Facebook bleibt jetzt noch eine Nichtzulassungsbeschwerde, um die Sache eventuell zum Bundesgerichtshof zu ziehen.
Der VZBV hat darauf hingewiesen, dass der Freundefinder und Co. mittlerweile leicht modifiziert wurden und Facebook auch einige AGB-Stellen mit den ursprünglich beanstandeten Klauseln modifiziert hat. Im Kampf für ein europaweit hohes verlässliches Datenschutzniveau, sehen sich die Verbraucherschützer bestärkt. Es soll sich für global tätige Unternehmen nicht mehr lohnen dürfen, sich in Ländern niederzulassen, die besonders "Datenschutzfreundlich" in ihrem Sinne sind.
Erneut wird die Bundesregierung gedrängt, sich für eine zügige Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung einzusetzen. Laut Koalitionsvertrag wurde versprochen, ein "europaweit einheitliches Schutzniveau beim Datenschutz zu garantieren". Erst durch so einen einheitlichen Rechtsrahmen, bestehe Verlass darauf, dass sich US-Unternehmen an europäisches Recht halten müssen.
Michael Nickles meint:
Es ist selbstverständlich kein Zufall, dass US-Datenkraken wie Facebook und Google ihre europäischen Hauptquartiere in Irland haben. Die simple Erklärung liefert unter anderem ein Bericht der Zeit. Es ist der extrem lasche Umgang mit Datenschutz, der dort Alltag ist.
Und Facebook und Co hoffen eben, dass sie diese witzlosen irischen "Datenschutzregelungen" für Europa ausnutzen können. Der große Mist ist die endose Zeit, die bei solchen Streiterein draufgeht. Ich bin mir sicher, dass Facebook weiten den Weg durch die Instanzen, bis zum Bundesgerichtshof geht. Damit lässt sich "für ein Taschengeld" weiter Zeit gewinnen.
Dass die Bunderregierung sich wirklich um den Datenschutzdreck schert, den Facebook produziert, bezweifle ich. Weshalb auch?