Ein US-Gericht hat einem Händler den Verkauf einer gebrauchten Computersoftware verboten. Im konkreten Fall ging es um ein gebrauchtes AutoCAD 14, das auf Ebay angeboten wurde.
Die Richter folgten damit einer Klage vom Autocad-Hersteller Autodesk. Das Spezielle bei diesem Fall: Autodesk untersagt den Verkauf einer gebrauchen Software in seinen Nutzungsbedingungen. Das Urteil wird von der "Software-Branche" natürlich gefeiert, löst Kritik und heftige Diskussionen aus.
Denn: die Richter haben quasi jedem Software-Produzenten das Recht erteilt, den Gebrauchtverkauf von Software zu verbieten, eine entsprechende Regulierung durch die Nutzungsbedingungen also für gültig erklärt.
Das US-Gerichturteil kann als PDF-Dokument runtergeladen werden.
Michael Nickles meint: Das große Problem ist, dass der Begriff "Software" natürlich sehr dehnbar ist. Generell lässt sich das für beliebige digitale Medienarten anwenden: Audio, Video, Ebooks und natürlich auch Computerspiele.
Mal gucken, wie sich das weiterentwickelt. In diesem Zusammenhang erinnere ich mich an eine (kirre) Geschäftsidee, die 2008 weltweit für Schlagzeilen sorgte. Da wollte jemand einen Online-Shop für gebrauchte MP3-Musikdateien aufmachen.
Es sollte also eine Plattform entstehen, über die auch DRM-freie MP3-Dateien weiterverhökert werden dürfen. Der Betreiber hatte sich dazu einige Gedanken gemacht, damit das alle sauber abläuft und legal ist. MP3-Uploads von Anbietern sollten mit einem digitalen Fingerabdruck versehen werden um sicherzustellen, dass jeder sie nur ein Mal weiterverkaufen kann (siehe Gebrauchte MP3s verkaufen).
Der Gebraucht-MP3-Onlineshop www.bopaboo.comging im Dezember 2008 als Beta an den Start. Aus der Geschäftsidee scheint allerdings nichts geworden zu sein. Die URL lässt sich inzwischen nicht mehr aufrufen.
Eine offizielle Mitteilung, was mit dem Laden passiert ist, lässt sich nicht finden. Die finale Twitter-Nachricht des Betreibers gab es am 28. April 2009: "we are quietly bopaboo'ing away. y'all just sit tight.". Auf gut Deutsch heißt das wohl "wir schmeißen leise das Handtuch". Und das ist wohl passiert.
Ich hatte mal einen hersteller gefragt ob ich bebrauchte Software wieder verkaufen darf. ich dürte das Selbsverständlich. Ich wollte mir mal eine teure Software kaufen, und das eventuell wieder verkaufen, anstatt in die Tonne zu werfen.
Aber in Amerika wird so manches von einem anderen Fenster bzw. Blickwinkel betrachtet.
Die Relevanz für Deutschland ist absolut Null...
Ich geb Dir Brief und Siegel, das kommt in Deutschland 1:1. Unsere Marionetten-Regierung ist doch den Lobbyisten hörig.
Dann sollen die konsequenterweise aber alternativ zum Kauf eine monatliche Nutzungsgebühr anbieten, für Leute, die das Programm vielleicht nur vorübergehend nutzen möchten.
Aber ich glaube eh nicht, daß ich nochmal irgendeine Software kaufe - gibt ja inzwischen alles als GNU.
... wenn dem wirklich so wäre, hätte es sicher auch niemals die Regelung gegeben, dass man Microsofts Betriebssysteme als OEM-Software in Deutschland verkaufen darf.
Ergo wäre ich persönlich nicht ganz so pessimistisch wie du und würde erst einmal schauen, was da noch kommen mag ... ;-))
2. Ist das Rechtssystem und die Rechsprechung in den USA und Deutschland fundamental unterschiedlich und das hat sich auch durch die Amerikanisierung nicht geändert...
ich meine, der artige Fälle werden von Gerichten eintschieden und das oberste Grericht ist bei uns der BGH.
Nicht eine Regierung ist hier fähig ein Urteil zu fällen. Gesetzesvorlagen werden natürlich eingebracht und im Bundestag beschlossen und erst durch Unterschrift des Bundespräsidenten erlangt dann das Gesetz rechtskraft.
Ach, wird doch manchmal was gedankenlos da hingeschrieben, behauptet!
don_carlo
don_carlo,
Sie unterstellen mir also mangelnde Kenntnisse bezüglich Gewaltenteilung, Legislative und Judikative. Süß. Peinlich ist nur, wenn einer den Oberlehrer spielen will, und dabei selbst dummes Zeug labert. Urteile können auch rechtskräftig werden, wenn der Verfahrenszug nicht bis zum obersten Gericht gegangen ist.
Ihr Posting enthält übrigens in drei Sätzen insgesamt neun Rechtschreib- und Kommafehler.
Mit den besten Empfehlungen
Jörg69
Jawohl Herr Lehrer, das ist Ihre Meinung und ich bin halt anderer Meinung. Mit den Fehlern gebe ich Ihnen recht Ich habe leider meinen Schrieb nicht mehr durchgelesen OK. Sorry wenn es Ihnen so weh getan hat, dass Sie extra darauf hinweisen mussten.
mfG don_carlo
Generell lässt sich das für beliebige digitale Medienarten anwenden: Audio, Video, Ebooks und natürlich auch Computerspiele.
- und Betriebssysteme.
Die Relevanz für Deutschland ist absolut Null...
Noch.
Bisher konnten (und wollten) die Mächtigen ihr gieriges Sabbern nach mehr und mehr Gewinn noch nie unterdrücken.
In dieser oder jener Form wurde imnmer schon versucht, dem Großen Vorbild Ferengi, Pardon, USA nachzueifern.
Man muß nur (nicht nur) so manche Gerichtsentscheide eines weit nördlich gelegenen Deutschen Gerichtes anschauen, die allesamt für die Geldaristokratie und gegen den Pleps (absichtlich so ausgedrückt!) gerichtet sind.
Man muß nur (nicht nur) so manche Gerichtsentscheide eines weit nördlich gelegenen Deutschen Gerichtes anschauen, die allesamt für die Geldaristokratie und gegen den Pleps (absichtlich so ausgedrückt!) gerichtet sind.
ich wundere mich stets aufs Neue, in Diskussionen und Foren wissen solche Weisheiten fast alle, doch da wo wirklich einmal (alle 4 Jahre nur einmal) an diesem System der Lobbyisten gerüttelt werden könnte machen fast alle wieder brav ihr Kreuzchen und nehmen genau diese Lobby auf die sie dann anschließend schimpfen.
Ist doch jedem klar das die sich nicht ändern nur weil sie ein paar Tage lang was schwafeln was man hören möchte ohne aber Taten zu zeigen, das läßt man sowieso. Nach so vielen gleichartigen Debakel müßte auch der Dümmste begriffen haben.
in Diskussionen und Foren wissen solche Weisheiten fast alle, doch da wo wirklich einmal (alle 4 Jahre nur einmal) an diesem System der Lobbyisten gerüttelt werden könnte machen fast alle wieder brav ihr Kreuzchen und nehmen genau diese Lobby auf die sie dann anschließend schimpfen.
Naja, viele Alternativen gibt es ja nicht!
Rechts wählt man nicht, wenn man ein wenig Grips im Kopf hat, bei den etablierten "Volksparteien" führen letztlich alle mögliche Konstellation ja doch mehr oder weniger dahin, was wir heute haben und Linke kan man ja nicht wählen, die wollen uns ja alle in einem stalinistischen System versklaven und uns unseren Privatbesitz nehmen.
Der Sozialismus wird ja nun von den z.Z. Herrschenden gründlich verrissen (scheinbar haben sie eine imense Angst vor diesem Gesellschaftsmodell) und als Schreckgespennst übelster Art dargestellt und sein zwangsläufiges Scheitern müssen, immer am ehemaligen Ostblock festgemacht, obwohl das dort ja kein Sozialismus im Sinner seiner Väter war.
die Linken sind nicht da um uns unseren Privatbesitz nehmen., lese einfach mal ihr Programm :-), jedoch für ein wenig mehr an Gerechtigkeit schon :-). Auch gibt es eine Farbe "grün" noch, die zwar auch viele Mängel hat doch auch etwas mehr an Gerechtigkeit und Ökologie im Programm hat.
Es gibt ein paar Alternativen die weg von diesem korrupten System führen ohne radikale Rechte zu nehmen, da müßte man wirklich gar kein Grips im Kopf haben wenn man die nimmt.
schuhuu, ma_neva
1. ich schrieb vom Eigentum an den Produktionsmitteln, nicht vom Eigentum an den Gütern des Reproduktionsbereichs, also Häuschen , ( einstweilen noch ) Fortbewegungsmittel, Essen, Trinken, Kleidung, Bettwäsche und Kondome,
UND ICH MEINTE DAS VERDAMMT ERNST UND NICHT SPÖTTISCH
2. Die Linken haben kein Programm, sondern einen Entwurf, und den kenne ich auswendig, inclusive der Stellungnahmen der verschiedenen Strömungen innerhalb der LINKEN, vom Forum Demokratischer Sozialismus bis zur KPF - Kommunistische Plattform.
Wenn sich dort doch jemand glasklar zur Eigentumsfrage äußern würde, ich würde wochenlang klatschen.
3. Die Debatte über Veräußerungsrechte von "gekauften" Programmen findet INNERHALB DES SYSTEMS statt, deswegen macht es keinen Sinn, systemsprengende Argumente zu verwenden. Solange die bürgerliche Eigentumsordnung gilt, ist es konsequent, dem Autor eines Programms das Herrschaftsrecht über sein geistiges Eigentum zu garantieren, dazu gehört das Verbot der Weiterveräußerung durch privatrechtliche Verträge.
Deshalb kritisiere ich die Kritik an der amerikanischen Rechtsprechung, empfehle aber eine erdweite grundgesetzkonforme öffentliche Lösung für Veräußerungsrechte an zeitweilig genutzten Programmen, also eine staatliche Vorgabe für die Weitergabe von Nutzungsrechten und die Bedingungen dieser Weitergabe.
4. Ich bin ein Anhänger der ökosozialistischen Erklärung von Belèm und würde mich freuen, wenn der eine oder andere Leser meines Beitrages diese mal liest. Mit anderen Worten: Du, Manfred, hast völlig recht, darauf hinzuweisen, dass wir kaum ein dringenderes Problem haben, als das Sägen an dem Ast zu unterbinden, auf dem die Menschheit insgesamt sitzt. Meiner Meinung nach gibt es Ökologie nur zusammen mit Sozialismus, denn erst wenn der Profit nicht mehr der Maßstab für Eingriffe in die Natur ist, hört die Zerstörung der Erde auf.
O.k., Meister Superschlau, dann ziehen wir das anders auf. Dann ist vor dem Kauf oder der zeitweisen Überlassung ein entsprechender Vertrag abzuschließen. Und zwar, bevor die Leute beim Elektronik-Markt durch die Kasse gehen.
Die Verkäufer warten sicher schon darauf, sich mit den Kunden auf endlose justizbürokratische, Kümmel spaltende Diskussionen und Erläuterungen einzulassen. Wieviel die dann noch am Tag verkaufen? Ein oder gar zwei Produkte pro Verkäufer?
Den Vertretern der großen Handelskonzerne und Ihren sehr geehrten, umsatzgeilen Rechteinhabern können Sie dann in einer Besprechung der Angelegenheit gerne ihre fulminanten lateinischen Zitate vorsingen. Mal sehen, ob die da geil von werden.
auweia, Jörg 69 ( ist 69 Deine Standard-Haltung ? )
Superschlau stimmt ja, aber der Rest ? ¿ ? ¿
Du beklagts Dich ZU RECHT über die Macht der Verkäufer, ihre Vertragsbedingungen praktisch zu diktieren.
Das ist aber nicht der Verkäufer bei MediaMarkt/Saturn/Conrad/Pearl/ oder wie die armleuchternden Seller sonst heißen mögen, sondern der Aufkäufer des Autorenrechtes auf Verwertung seines geistigen Eigentums. Der Autor ist gewöhnlich selbst nur ein Sklave !!
Die Konzerne und deren Vertragsjuristen sind das Problem und nicht die End-Sklaven dieses Systems.
Es bleibt nur die Kaufverweigerung und/oder der Aufbau einer Käufer-Markt-Macht SOWIE die Inhaltskontrolle nach dem Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( nur BRD natürlich ).
Ich erwarte von einem deutschen oder amerikanischen Gericht keine systemsprengenden Urteile; das heißt noch lange nicht, dass ich das System verteidige, sondern nur, dass ich INNERHALB des herrschenden Systems die Gerichtsentscheidung für korrekt halte.
Oft werden Gerichte dafür angepisst, dass sie Entscheidungen treffen, die kein vernünftiger Mensch versteht.
Leider wird dabei oft übersehen, dass die Parlamentarier und /oder Regierungen für die Gesetze verantwortlich sind und nicht die Richter.
Lasst uns also das System diskutieren und nicht seine Interpreten. !!!!!
Ihre Denkweise ist so wirr wie das Farbenspiel Ihres Kostüms. Im Karneval sehen wir Ihnen das gerne nach ... aber der 11.11. ist noch nicht. Eine Systemfrage stellt sich hier nicht - außer der Reformbedürftigkeit des AGB-Gesetzes.
Ich beklage mich nicht über Macht der Verkäufer. Ganz im Gegenteil, das sind die Realisten, die an vorderster Front, in the line of fire, das Produkt verkaufen und vertreten müssen.
Die Verkäufer diktieren die Vertragsbedingungen nicht, sondern die Software-Hersteller versuchen, dies zu praktizieren. Bisher ist es so, daß der Käufer die Katze im Sack kauft, weil er die Vertragsbedingungen erst nach dem Kauf und Öffnen der Verpackung mitgeteilt bekommt.
Die Konzerne und deren Vertragsjuristen sind das Problem
Welche Konzerne meinen Sie? Die Handels- oder die Software-Konzerne?
die Linken sind nicht da um uns unseren Privatbesitz nehmen.
Das ist natürlich nicht meine Meinung, sondern ein Auszug aus dem Katalog der Bösartigkeiten, die man der Linken durch stetes Wiederholen andichten möchte und der "gemeine" Mann auf der Straße es scheinbar auch glaubt, denn sonnst müssten wahrliche andere Wahlergebnisse rauskommen.
Also wenn ich die Wahlplakate der hiesigen Linken noch richtig im Kopf habe, dann hießen zwei der Slogans "Reichtum für alle!" und "Reichtum besteuern!".
Seitdem frage ich mich, in welcher Reihenfolge dies geschehen soll...
Richtig !
Während Abgeordnete sich am Freitag früh noch schnell in die Anwesenheitslisten eintragen und dann schnell zu ihrem Flieger in die Heimat eilen, schreiben die Vertreter der Lobbyisten IM GEBÄUDE DES BUNDESTAGES als "Serviceleistug" Gesetzesvorlagen.
... wenn dem wirklich so wäre, hätte es sicher auch niemals die Regelung gegeben, dass man Microsofts Betriebssysteme als OEM-Software in Deutschland verkaufen darf.
Ja, gut, bei OEM kann man die Software mit dem alten Rechner zusammen verkaufen. Das ist aber nur ein Teil des Marktes.
Mich würde es ja nicht wundern,wenn ab und zu mal ein Richter nach den Urteilen der USA schielt und von dort abkupfert.
Ob dies dann auch irgendeinem europäischen Recht enspricht ist dann ein Anderes, aber dazu muss man ja nochmals vor Gericht gehen - und einige Tausender vorauszahlen, und ob das dann gleich jeder kann...???
Mich würde es ja nicht wundern,wenn ab und zu mal ein Richter nach den Urteilen der USA schielt und von dort abkupfert.
Das haben wir doch schon. Die Bundesregierung beauftragt amerikanische Anwaltskanzleien, immerhin mit Sitz in Deutschland, mit der Ausarbeitung von Gesetzesvorlagen, geschehen bei der Rettung der HRE-Bank.
... und ich dachte, die Gesetze seien zueinander inkompatiebl?
Hat Deutschland nicht direkte Gesetzgebung, während die USA eine indirekte hat?
So jedenfalls haben wir das mal gelernt, bei Deutschland kann ich mich aber auch irren....
Hat Deutschland nicht direkte Gesetzgebung, während die USA eine indirekte hat?
Haben wir doch auch:
In Deutschland werden die Gesetze direkt zwischen Lobby und Regierung verhandelt (Bsp. Laufzeitverlängerung der KKWs), in den USA indirekt durch Bestechung einzelner Senatoren.
Wenn ich einen Artikel mit meinem Geld legal erworben habe, gehört der Artikel mir - egal, um was es sich handelt. Und ob ich dieses Teil früher oder später in die Tonne werfe, damit Frisbee spiele oder weiterverkaufe, entscheide ICH.
Leider muß ich aber dem einen oder anderen Gesprächsteilnehmer hier Recht geben. BRD - USA - da ist bald nichtmehr viel Unterschied. Es wäre längst an der Zeit, dass sich das deutsche Volk auf die Hinterläufe stellt und den Damen und Herren in Berlin, Lobbyisten und sonstigem Pack den Kampf ansagt. Offenbar geht es noch zu gut in diesem Land.
Na, das deutsche Volk kann sich ja nicht gegen die Politik wehren, da eine indirekte Demokratie auch gleich eine indirekten Diktatur ist, so ist es gar nicht möglich, dass das Volk gegen solches Vorgehen ein Referendum aufnimmt.
Sonst - und da bin ich mir ziemlich sicher - wäre das Harz4 bestimmt schon längst ausgehebelt worden, da dies zuvielen ja nicht passt, den es gehört sich ja gar nicht, dass die Politik die Unternehmungen mit Steuergelder über die Ein-Euro-Jobs subventioniert und so Milliarden an die eigentlich gutgehenden Unternehmungen verschenkt...
Dank dem stagnieren ja auch die Lohnanpassung/-erhöhungen seid Jahren.
Na, das deutsche Volk kann sich ja nicht gegen die Politik wehren, da eine indirekte Demokratie auch gleich eine indirekten Diktatur ist, so ist es gar nicht möglich, dass das Volk gegen solches Vorgehen ein Referendum aufnimmt.
Nun, solange 93% der an einer Wahl teilgenommenen Wähler ihre Stimme einer Partei geben, deren Programm nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dürfen sich diese Wähler auch nicht beschweren, wenn die gewählten Parteien das machen, was in ihrem vorher veröffentlichten Parteipriogramm steht: Das Grundgesetz brechen.
Gemeint sind alle in den Parlamenten vertretenen Parteien:
CDU/CSU/FDP/SDP/Grüne/Linke
Wer es nicht glaubt, der schaue sich mal die Fragen im Wahl-O-Maten an:
Man muß nur noch ein paar der Fragen ins Deutsche übersetzen:
Quotenregelung bei gut bezahlten Jobs für Frauen (Frauenquote) heißt auf Deutsch: Männer bekommen den Job nicht mehr! Verstoß gegen Art. 3 Grundgesetz (Gleichberechtigung) und Art.4 europäische Menschenrechtskonvention (Diskriminierungsverbot)
Gegen Mindestlöhne heißt auf Deutsch, für sittenwidrige Bezahlung von Arbeitnehmern. Dies verstößt gegen das Sklavereiverbot (war das nicht Art. 2 GG?) und gegen den Sittenwidrigkeitsparagraphen.
Diese beiden von 26 Fragen aus dem Whl-O-Maten-Katalog reichen schon aus, um allen im Bundestag vertretenen Parteien verfassungswidriges Verhalten nachzuweisen.
Wenn ich einen Artikel mit meinem Geld legal erworben habe, gehört der Artikel mir - egal, um was es sich handelt. Und ob ich dieses Teil früher oder später in die Tonne werfe, damit Frisbee spiele oder weiterverkaufe, entscheide ICH.
Genau... und ansonsten: Europa ist nicht USA. Ob es hier jemals so weit kommen wird wie dort, darf bezweifelt werden. Abwarten und Tee trinken, nicht zu viel Pessimismus schieben!
Wenn du ein Softwarepaket kaufst, erwirbst du Medien, Dokumentation, Verpackung -- und die Nutzungslizenz. Das alles darfst du sehr wohl gebraucht wieder verkaufen, inklusive der Lizenz. Kein Hersteller hat ein Recht dazu, dir das zu verbieten. Mag sein, dass Jogi49 das etwas platt formuliert hat - im Kern der Sache hat er aber recht.
Der Artikel von Mike bezieht sich ja auch auf ein Urteil aus dem amerikanischen Rechtswesen. Ob es bei uns jemals so kommen wird, ist reine Spekulation.
nochmals an Olaf19 und andere mit der " gebrauchten " Argumentation:
Es gibt zwar das jus primae noctis, und bestimmt auch zu jedem Programm EINEN, der es zum ersten Mal gestartet hat, aber danach ist die Jungfrau keine mehr und das Programm "gebraucht".
Also kaufen ALLE ( außer dem ersten Käufer ) ein GEBRAUCHTES Programm.
Mit anderen Worten: es geht NICHT um die Packung, den Datenträger, die Anleitung etc, sondern um ein NUTZUNGSRECHT, kein Eigentumsrecht. Die Kartonfixierten MÜSSEN umdenken !!
Und ob der Autor nur an je einen SEIN Recht zur Nutzung seines Geisteswerkes vertickt oder dem Berechtigten - wie inzwischen zB Kleinweich - das Recht zur Weitergabe bei Beendigung der Nutzung des weitergebenden einräumt. ist seine Entscheidung und natürlich auch verhandelbar. Zu den grundgesetzlichen Einschränkungen bei den privatrechtlichen Einschränkungen habe ich schon früher geschrieben; jedenfalls wird es für zulässig gehalten, für die Weitergabe einen Beitrag zu erheben, zB für Kosten der neuen Registrierung etc.
Wenn die hier mehrheitlich vertretene Auffassung anhält und sich am Markt durchsetzt, Nutzungsweitergabe müsse kostenfrei gegenüber dem Autor möglich sein, werden wir demübernächst nur noch zeitabhängige Programmnutzungsrechte haben, dann ist egal, wer die Scheibe einlegt, aber es muss monatlich - täglich - stündlich gezahlt werden - oder je Anwendungsfall. Das gibt es alles schon, aber im Hochpreis- und Spezialsegment, nicht bei Massenware.
Also noch was lateinisches: quidquid agis, prudenter agas, et respice finem
Im übrigen: Privateigentum an Produktionsmittel abschaffen hilft echt weiter, auch bei geistigen Werken.
Es gibt zwar das jus primae noctis, und bestimmt auch zu jedem Programm EINEN, der es zum ersten Mal gestartet hat, aber danach ist die Jungfrau keine mehr und das Programm "gebraucht". Also kaufen ALLE ( außer dem ersten Käufer ) ein GEBRAUCHTES Programm.
Tja, nur leider gilt diese Erkenntnis nicht exklusiv für Computersoftware, sondern für jedes beliebige andere Produkt auch - sofern es nur ge- und nicht ver-braucht wird.
Das einzige, was exklusiv für Computersoftware gilt, ist diese ganze spitzfindige Wortklauberei um sog. "Nutzungsrechte", die die Hersteller den arglosen Käufern "gönnerhaft" einräumen.
Wenn ich einen Kühlschrank kaufe, gehört mir selbstverständlich nur das Gerät und nicht der Konstruktionsplan dazu - der ist geistiges Eigentum z.B. der Firma Bosch.
Wenn ich im Möbelhaus einen Designer-Sessel kaufe, gehört mir nicht mehr und nicht weniger als - der Sessel, das macht mich nicht zum geistigen Eigentümer des Designs.
Wenn ich eine Flasche Coca-Cola kaufe, gehört mir nur diese Flasche samt Inhalt, nicht aber die streng geheim gehaltene Coca-Cola-Rezeptur.
Wenn ich ein Softwarepaket kaufe, gehört mir - rischtisch! - auch nur das, was drin ist, und nicht das Urheberrecht an der Software.
Nur dummerweise hat dies auch niemand gefordert... warum Software-Hersteller immer meinen, für sich eine Extrawurst braten zu müssen und die halbe Welt verständnisinnig dazu nickt, wird mir immer ein Rätsel bleiben. Auch, warum die amerikanische Rechtsauffassung in Europa die richtige ist - und nicht die europäische.
Schau dich einfach einmal um, was bei ebay und anderswo an gebrauchter Software angeboten wird - und anscheinend nicht moniert wird, ebay löscht nämlich gnadenlos jede Auktion, die nicht bei 3 auf den Bäumen ist, sobald irgendein Hallodri einen wichtigmacherischen Einwand dagegen erhebt (habe ich selbst schon erfahren müssen, wenn auch noch nicht mit gebrauchter Software).
Wenn es wirklich verboten wäre, Software gebraucht zu verkaufen, hätte die Contentmafia längst dazwischen gehauen. Noch sind wir nicht in Amiland - halten wir uns also einfach an die eigenen Gesetze und nicht an die unserer Ex-Besatzer.
schade, Olaf19, da warst Du mit Deinen Beispielen ( Sessel, Cola-Flasche ) auf dem richtigen Weg, und dann machst Du doch wieder die Rolle rückwärts.
Das Ziel des SESSELFLASCHENBRÖTCHENkaufs ist der Gebrauch/Verbrauch des MATERIELLEN Kaufgegenstandes.
Das Ziel des Programm"kaufs" ist NICHT die Benutzung des materiellen Trägers als solchem, sondern der "Idee", die der Träger beherbergt. Und der Ideenerzeuger will dir zum Zerplatzen nicht seine Idee verkaufen, sondern das Recht zur Nutzung NICHTEXKLUSIV. Das verkauft er auch nur Dir und nicht Deinem Nachbarn.
WENN Du dann nicht mehr nutzen willst, kannst Du erdweit im allgemeinen unter Übergabe des Trägers der Idee das Nutzungsrecht weitergeben. Es ist daher auch bei eBay nichts rechtswidriges im Busch, WEIL die Lizenzgeber zu 99,72 % mit der Weitergabe, die ihr VERKAUF nennt, einverstanden sind.
Der Ideenerzeuger ist aber nicht verpflichtet, Dich das machen zu lassen. Wenn er bei Einräumung des Nutzungsrechtes mit Dir vereinbart, dass die Weitergabe verboten oder genehmigungspflichtig ist, dann ist das Vertragsinhalt geworden und Du musst Dich daran halten oder den Nutzungsvertrag NICHT abschließen oder einen anderen Vertrag aushandeln. Es ist daher nicht zu beanstanden, wenn ein Richter in D oder USA diesen VERTRAGSINHALT auch durchsetzt, denn er ist weder sittenwidrig noch verstößt er gegen das AGB-Gesetz.
Selbst im Kaufvertragsrecht ist es absolut erlaubt und in bestimmten Bereichen üblich ( vor allem Kunsthandel ), die Weiterveräußerung auszuschließen, zB durch Einräumung eines Rück-Vorkaufsrechtes oder einer Genehmigungspflicht bei Weitergabe des Eigentums.
Also behandelt Software gedanklich nicht wie Ware, sondern wie eine Idee, die ihr nutzt, dann geht alles wie von selbst ( wo kann man noch HB kaufen ? ) und die sinnlose Aufregung legt sich wieder.
Hallo
Auto-CAD ist sicher eine nicht ganz billige Software und auch nicht für den Normaluser gedacht, da sie jetzt auch schon sehr umfangreich ist.
Aber aus allem was ich hier lese, wer ist denn nun der Vertragspartner des Rechteinhabers.
Ist es der Käufer, der die Software CD und den gültigen Key hat ?
Wenn ja, wer ist denn dieser Käufer, ich habe über tausend CD/DVD mit Programmen, Spielen und Videos, doch nicht eines davon wurde mit meinem Namen gekauft, sondern Bar bezahlt.
Wenn ich die CD, den Key und die Quittung zusammen verkaufe, wer ist denn dann der Vertragspartner ?
schuhuu @ groggyman
wir machen einen flotten sechser, um Deine Fragen zu beantworten.
1. Mitspieler DER GEISTIGE VATER, meist ein armes Programmiererschwein
2. Mitspieler DER SKLAVENHALTER DES 1. , meist ein Großkonzern in IT
3. Mitspieler DER VERTREIBER des 2., für Orgware meist ein OEM, für Konzernware meist ein Großhändler mit angehängten Kleingeschäftssklaven ( wo Du hingehst )
4. Mitspieler DER VERKAUFSSKLAVE des 3, das ist der, der mit Dir redet, aber nix zu sagen hat.
5. Mitspieler DER SKLAVE seiner Programmbedürftigkeit, also Du und ich
6. Mitspieler DER NACHFOLGESKLAVE, dem Du das Zeugs "verkaufst"
Varianten sind Autorenverlage, in denen 1 - 3 oder sogar 1 - 4 zusammenfallen. Ein Beispiel: die Hersteller von HDCopy, ein sehr nützliches Programm für die Übertragung kompletter Festplatten 1 zu 1 auf andere Festplatten, sind in Personalunion 1 bis 4.
Rechteinhaber ist fast nie der wirkliche Programmerzeuger, sondern sein "SCHEFF", in den allermeisten Fällen von bekanntem Nutzungsrechtehandel auf diesem Globus MICROSOFT, der seine Orgware ( BEtriebssysteme ) mit Vorliebe über die Hardwarehersteller vertickt, aber gerne auch für den zehnfachen Preis in die Läden schiebt. Argument hierfür: die OEMs machen den Support selbst, bei Ladenware muss MICROSOFT selbst ans Telefon.
Dieser Laden - also der 2 - regelt seine Rechtsbeziehungen zum Endnutzer in der Weise, dass er selbst Rechte-Inhaber bleibt und 3 und 4 nur dazu benutzt werden, die GELEGENHEIT ZUM ABSCHLUß EINES NUTZUNGSVERTRAGES zu verschaffen.
Du kaufst also Pappe, Papier, eine Silberscheibe und die Chance auf Abschluß eines Vertrags über die Nutzung eines Programms.
Wenn Du dann das Scheibchen einlegst, offeriert Dir der 2 seine Bedingungen für die Nutzung. Erklärst Du Dich damit einverstanden, bist DU DER VERTRAGSPARTNER DES 2, nicht des 3 oder 4 oder 1!! 3 haftet nur für die Brauchbarkeit des Materials BIS ZUM Abschluß des Nutzungsvertrages, aber nie für den Inhalt des Nutzungsrechtes. Ist also der Karton kaputt, gehst Du zum 3 , ist das Programm zwar ausführbar aber Schei?e, also mangelhaft, gehst Du zum 2.
Also ist im Wesentlichen der Softwarekonzern Dein Vertragspartner, nicht der Laden, der nur für physische Mängelfreiheit haftet.
Ich habe in den Urzeiten der privaten Computernutzung , ca. 1980 ff, sogar erlebt, dass im Geschäft vor dem "Kauf" ein Papier ausgefüllt werden musste, welches an den Autor bzw. Rechteinhaber ging und die Grundlagfe für den Vertrag schuf, das Programm auch nutzen zu dürfen.
ZWEITER TEIL Deiner Frage:
WENN der 2 sich in seinen Vertragsbedingungen mit der Weitergabe des Nutzungsrechtes DURCH DICH einverstanden erklärt hat, schließt Du wie der 3 einen Vertrag mit Deinem Nachfolger und VERMITTELST diesem die Gelegenheit zum Abschluß eines VErtrages mit dem 2.
Denn auch Dein Nachfolger muss wieder beim Installieren eine Vertragserklärung an den 2 abgeben, nicht an Dich oder den 3 oder den 1.
Also: DER ZENTRALE NUTZUNGSVERTRAG WIRD IMMER - AUCH BEI WEITERGABE - NUR ZWISCHEN NUTZER UND RECHTEINHABER ABGESCHLOSSEN. Die weiteren kaufvertragsähnlichen Vorgänge sind demgegenüber nahezu unwesentlich.
Wo beginnt die "IDEE" und was ist "Verbrauchsgegenstand" oder "Nutzungsgegenstand"?
Nach Deiner Definition steckt in jedem Nutzungsgegenstand eine Idee, also dürfte nicht frei weiter veräußert werden ohne den "Schöpfer" (Designer, Künstler, Literaten, Autor usw.) seine Zustimmung dafür zu haben oder diese zu erkaufen!?
Starker Tobak sage ich mal ganz schlicht dazu. Ich habe "ES" bezahlt, dann dürfte es nicht "verkauft" sondern müßte "Vermietung" oder "Leasing" heißen oder groß sichtbar drauf stehen das ich es nicht als persönliches Eigentum betrachten darf und nicht ohne Zustimmung weiter veräußern darf, sonst wäre es ja Betrug und Vorgaukelung falscher Tatsachen an dem Kunden/Käufer.
Tag Eulenspiegel, nachdem ich deine Beiträge ein Weilchen auf mich habe wirken lassen...
Denke bitte nicht, dass du hier sinnlos gegen eine Wand schreibst - ich verstehe durchaus, was du meinst. Nur, verstehen ist das eine - davon überzeugt werden das andere. Und deswegen:
Das Ziel des SESSELFLASCHENBRÖTCHENkaufs ist der Gebrauch/Verbrauch des MATERIELLEN Kaufgegenstandes. Das Ziel des Programm"kaufs" ist NICHT die Benutzung des materiellen Trägers als solchem, sondern der "Idee", die der Träger beherbergt. Und der Ideenerzeuger will dir zum Zerplatzen nicht seine Idee verkaufen
...und genau das hat niemand gefordert. Hier werden Unterschiede zwischen Software und anderen Verbrauchsgütern herbeikonstruiert, die es gar nicht gibt. Jedem Gebrauchsgegenstand liegt eine "Idee" zugrunde, ein Design, eine Rezeptur, ein Konstruktionsplan - ganz gleich, ob das ein besonderer Geschmack, schönes Aussehen, bequemes Sitzen oder eine sonstwie geartete Funktionalität das ist. Keine Ware auf der Welt wird "um ihrer selbst", nur wegen ihres Materialwertes gekauft. Die Sonderstellung, die die Softwarehersteller für sich in Anspruch nehmen, ist weder redlich noch realistisch.
...sondern das Recht zur Nutzung NICHTEXKLUSIV. Das verkauft er auch nur Dir und nicht Deinem Nachbarn.
Hypsch... erst "NICHTEXKLUSIV", und dann aber: "NUR DIR" und nicht den anderen :-D Und auch hier wieder: "Exklusiv"rechte hat kein Mensch gefordert - und braucht auch kein Mensch. Im Gegenteil! Dann wäre der Gebrauchtverkauf nämlich tatsächlich verboten.
Im wirklichen Leben läuft das ganz anders ab. Ein Softwarehersteller macht Tausende seiner Softwarepakete fertig und verteilt sie kreuz und quer, landauf landab über Ladengeschäfte und Versandhändler. Ich gehe in den Laden, zeige auf ein Paket und sage "das will ich haben", oder noch einfacher. Ich nehme es mir selbst aus dem Regal, gehe zur Kasse und bezahle. Und dann ist dieses Paket mein Eigentum, und ja - jetzt kann ich es nutzen wie es mir beliebt, und zwar im Rahmen dessen, was der Gesetzgeber vorgibt und nicht etwa der Hersteller.
Der Hersteller weiß doch gar nicht, wer in den Laden geht und seine Sachen kauft, und das geht ihn auch gar nichts an. Wenn der Hersteller sagt, ich möchte nicht, das Neonazis/Ultralinke/Türken/Juden mit meiner Software arbeiten, dann hat er beim oben geschilderten Vertriebsweg gar keine Möglichkeit, dies zu verhindern. Also nichts war's mit der "individuellen" Einräumung eines Nutzungsrechts.
Du musst Dich daran halten oder den Nutzungsvertrag NICHT abschließen oder einen anderen Vertrag aushandeln. Es ist daher nicht zu beanstanden, wenn ein Richter in D oder USA diesen VERTRAGSINHALT auch durchsetzt, denn er ist weder sittenwidrig noch verstößt er gegen das AGB-Gesetz.
Das ist der letzte Knackpunkt: Ich habe mit dem Hersteller genau gar keinen Nutzungs- oder sonstigen Vertrag ausgehandelt oder abgeschlossen. Ich habe einen Kaufvertrag mit meinem Händler.
Erst wenn ich das Softwarepaket nach Hause getragen und die Verpackung aufgerissen habe, erfahre ich zu meinem Erstaunen, dass der Hersteller mir plötzlich einen weiteren Vertrag unterjubeln will, von dem ich bis dato offiziell noch gar nichts gewusst habe. Inoffiziell schon, weil ich so ein gut informierter Mensch bin, aber ist es wirklich zumutbar, dass jeder von uns den Beipackzettel einer Ware kennen muss, bevor er die Ware kauft?
Was passiert denn eigentlich, wenn ich mit den Nutzungsbedingungen / Lizenzvertrag nicht einverstanden bin? Soll ich die Software dann wieder zum Händler tragen und mein Geld zurückverlangen? Muss er mir das zurückerstatten, für ein gebrauchtes Produkt mit beschädigter Originalverpackung?
Wie anders sähe es aus, wenn der Hersteller seine Software nur direkt vertriebe und tatsächlich mit jedem Käufer einen individuellen Vertrrag abschlösse! - tut er aber nicht.
AN OLAF
Du hast so hübsch unrecht, weil Du den Unterschied zwischen dem Recht zum Gebrauch oder Verbrauch eines Kaufgegenstandes nicht unterscheiden willst von dem Recht zur nicht exklusiven Nutzung eines Geistigen Eigentums anderer.
Du schließt nämlich im Geschäft keinen Nutzungsvertrag ab, sondern einen Sachkauf. Dieser Kauf berechtigt Dich NOCH NICHT zur Programm-Nutzung, sondern erst die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen bei Installation. Mit dieser Zustimmung zu den Vertragsbedingungen schließt Du keinen Vertrag mit dem Mediamarkt/Saturn oder so ab, sondern mit dem Inhaber des Nutzungsrechtes, zB Microsoft. Du könntest ja auch mal meine Antwort an Hansapark lesen . . .
Und dass Du davon überrascht wirst, dort Vertragserklärungen abgeben zu müssen, um nutzen zu dürfen . . .
Ja bist Du denn dem Film " Und täglich grüßt das Murmeltier " entsprungen ???
Spätestens ab der zweiten Installation ist es ein Zeichen schwerer geistiger Leistungsminderung, von den Regeln überrascht zu sein, die für Rechtenutzung gelten - erdweit !!
Das geistige Eigentum anderer nutze ich - wie weiter oben dargelegt - *auch bei anderen* Kaufgegenständen, nur dass deren Hersteller nicht so viel Gedöns darum machen. Und die Frage nach der "Exklusivität" stellt sich weiterhin nicht.
Warum gibt es eigentlich keine Lizenzverträge für die Nutzung von Musik und Filmen? Die CD/DVD ist ja auch nur ein totes Stück Plastik, und Musik wie auch Filme höre und sehe ich auch nur "nicht-exklusiv".
Und dass Du davon überrascht wirst, dort Vertragserklärungen abgeben zu müssen, um nutzen zu dürfen . . .
*Das* sind die Realitäten mit denen wir uns auseinanderzusetzen haben und nicht das Wunschkonzert der Software-Rechteinhaber, die sich anscheinend für etwas Besonderes halten.
dass sich eine juristische Mindermeinung auf Wikipedia verirrt, spricht gegen Wikipedia und nicht für den Meinungsrechteinhaber.
Natürlich unterliegen die Klauseln der Inhaltskontrolle nach AGB, DAS SCHREIBE ICH DOCH SCHON DIE GANZE ZEIT.
Und natürlich erwirbst Du bei einer CD mit Musik oder einer DVD mit Film auch nur das Abspielrecht und nicht das Recht an der abzuspielenden Musik, das muss doch garnicht erst erwähnt werden, es gilt auch bei absolut taubstummen und analphabetischen Vertragsbeteiligten. Du erwirbst auch nicht das Recht, DEN FILM oder DIE MUSIK weiterzuverkaufen, sondern nur den Träger der Abspielmöglichkeit darfst Du weitergeben, wenn Du ihn nicht zum Mehrfachgebrauch kopiert hast und selber eine Abspielmöglichkeit behälst. Dann darfst Du nämlich garnichts mehr !!
Nur in den engen Regeln des UrhG ist kostenfreies Kopieren INKLUSIVE der damit verbundenen MEHRFACHBENUTZUNG erlaubt, von was auch immer.
Und der Software-Onkel darf verhindern, dass sein geistiges Produkt mehrfach genutzt, der Datenträger dazu aber nur einmal gekauft wird. Daher hat er - erdweit anerkannt - auch das Recht, die Weitergabe an andere durch den ursprünglichen Endkunden zu KONTROLLIEREN, nicht, sie gänzlich zu verhindern, aber das hatte ich ja schon beim ersten Mal geschrieben.
Bei mir ist Musik übrigens Ernährung für mein Gehirn, insbesondere meine Gefühle, aber bestimmt nicht für meine Trommelfell-Hammer-Amboss-Weiterleitungsnerv-Konstruktion. Du klebst zu sehr am Material, auch mit diesem Spruch.
Woher weißt du, dass es sich um eine "Mindermeinung" handelt? Wer sagt mir, dass die Mehrheit der Juristen deine Auffassung stützt?
Und natürlich erwirbst Du bei einer CD mit Musik oder einer DVD mit Film auch nur das Abspielrecht und nicht das Recht an der abzuspielenden Musik, das muss doch garnicht erst erwähnt werden
Warum müsssen solchen Banalitäten dann bei Software immer und immer wieder erwähnt werden? Außerdem beantwortet es nicht meine Frage, warum Anbieter anderer Formen von geistigem Eigentum es nicht genau so machen, also ihren CDs und DVDs entsprechende Knebelverträge beilegen. Wer dann immer noch die Folie aufreißt, erkennt damit an, dass... usw.
Du erwirbst auch nicht das Recht, DEN FILM oder DIE MUSIK weiterzuverkaufen, sondern nur den Träger der Abspielmöglichkeit darfst Du weitergeben,...
DAS SCHREIBE ICH DOCH DIE GANZE ZEIT, dass es mir - und sicherlich auch anderen - gar nicht darum geht, die *Urheberrechte* an den Werken zu erwerben. Du konstruierst hier ein Szenario, das für die Praxis ohne Belang ist. Wer einen Tonträger kauft, der will die Musik anhören - wer eine DVD kauft, will den Film gucken - wer ein Softwarepaket kauft, will das Programm installieren und laufenlassen.
Kopieren war ebenfalls nicht unser Thema, insofern gehen deine Hinweise dazu, sowohl bei der Musik als auch bei der Software, am Thema vorbei. Im übrigen ist das Thema Kopieren durch das Urheberrecht geregelt und nicht durch irgendwelche EULAs, auch wenn sicherlich dazu immer etwas drinsteht. Also der Gesetzgeber bestimmt was Sache ist und nicht der Hersteller.
Im Wesentlichen beschränkst du dich darauf, Fragen zu beantworten, die kein Mensch gestellt hat und deren Antworten sich von selbst verstehen. Im Kern der Sache hast du mich bislang überhaupt nicht widerlegt.
CU
Olaf
P.S. "Am Material kleben" tun die Leute, die ernsthaft vorrechnen, wie viel ein CD-Rohling kostet und herumjammern, dass eine kommerzielle Musik-CD im Laden 16,99 kostet. So etwas lese ich hier über die Jahre immer wieder, und das ärgert mich die Platze, weil hier eine geistige Leistung komplett missachtet wird, wenn nicht verachtet... interessanterweise kommen solche Vergleiche bei Software nicht. Jedenfalls hat hier noch keiner moniert, dass ein Windows Ultimate nicht teurer sein dürfe als ein Home Basic, weil ja CD-Plastik, Handbuch-Papier und Kartonpappe das Gleiche kosteten. Bei Musik und auch Filmenn wird komischerweise so gerechnet....
P.P.S. Mein Gehör ist kein totes Material :-o
...jetzt schweife ich ab ;-)
es wird etwas schwafelig . .
Ob Du den seit 1900 im BGB ( und schon im Preussischen Allgemeinen Landrecht vorher ) verankerten Unterschied zwischen Rechteverkauf und Sachverkauf nun akzeptierst oder nicht, geht mir sonstwo vorbei.
Du willst erkennbar die zustimmungsfreie Weitergabe von geistigem Eigentum als GESETZES-Inhalt propagieren, wo doch der Inhalt von wechselseitigen Rechten und Pflichten eine Frage des VERTRAGS-Inhaltes ist, sofern dieser nicht gegen ZWINGENDE Rechtsnormen verstößt.
Aber DEN Unterschied realisieren Deine Beiträge bisher auch nicht.
Ganz gewiss ist die Ausformung von Nutzungsrechten im Bezug auf die Weitergabefrage in erster Linie eine Urheberrechts- und damit AUCH eine Kopier-Frage - IMMER.
Wir alle haben schon unerlaubt kopiert - das war unerlaubt vom GESETZ.
Wahrscheinlich haben wir auch unerlaubt Progranmm-Code weitergegeben, das war unerlaubt vom GESETZ UND VOM VERTRAG.
Und wenn wir einen Programmträger UNKOPIERT weiterverkauft haben, war das SEHR WAHRSCHEINLICH erlaubt - vom Gesetz sowieso und vom Vertrag auch , in den meisten Fällen.
Herrschende Meinungen in der Juristerei stellt man fest bei Rechtsprechungs- und Kommentierungsrecherchen, bestimmt aber nicht bei Wikipedia.
Welche Schlacht Du da gerade schlägst und mit welchem Interesse, ist mir unbekannt und schleierhaft. Es war auch nicht das Thema der "VERBOTENEN" Weitergabe von Datenträgern mit Programmen, wie es von Michael N. angestoßen wurde.
Du kannst gerne mit mir - ARM in ARM - die VertragsINHALTE der Großkonzerne kritisieren, aber nicht die Rechtsprechung für die herrschende Privatrechts ( = kapitalistische Eigentums- ) Ordnung verantwortlich machen.
Geh zu Deinem Bundestagsabgeordneten und fordere eine Änderung des AGB-GEsetzes, des BGB und etlicher EU-Richtlinien, aber lass die Juristen in Ruhe damit, die sind nur die Henker und nicht die Köche.
Ich hatte im übrigen nicht von TOTEM, sondern von Material allgemein gesprochen; dazu zählen auch eiweißgestüzte ( als lebendig angesehene ) Körperteile ( Augen, Ohren, Haut, Geschmacks=Geruchsnerven ), die nur der Weitergabe von Informationen dienen, aber nicht der Erzeugung von Empfindungen.
Deine Ohren leben auch gut ohne den Krach, aber Dein Stammhirn nicht.
Wir alle haben schon unerlaubt kopiert - das war unerlaubt vom GESETZ.
Wahrscheinlich haben wir auch unerlaubt Progranmm-Code weitergegeben, das war unerlaubt vom GESETZ UND VOM VERTRAG.
Und wenn wir einen Programmträger UNKOPIERT weiterverkauft haben, war das SEHR WAHRSCHEINLICH erlaubt - vom Gesetz sowieso und vom Vertrag auch , in den meisten Fällen.
Quark und Blödsinn, ich habe noch NIE was kopiert, höchstens auf dem PC von CD um nicht laufend die CD einzulegen wenn ich mal den Titel hören will.
Davon war gar keine Rede.
Jedoch ist es so ziemlich einsam mit Deiner Meinung und ich finde Nirgends eine Übereinstimmung dazu.
Auch nicht auf Wikipedia oder in sonstigen Link zu Recht.
Ware ist gekauft und nicht illegal besorgt und muß dem Kunden gehören, ansonsten muß auch BGB geändert werden.
Also, Manfred,
wenn Du geschwiegen hättest, wärst Du trotzdem kein Philosoph geworden.
Ob DU etwas findest oder nicht, ist doch völlig irrelevant, Du weißt ja noch nicht einmal, wo Du suchen sollst.
Wenn Du noch nie was kopierst hast, wirst Du im Himmel ziemlich einsam sein; dazu zählt nicht nur die Musik, die Du auf PC ziehst - schon verboten - , sondern auch die 2. Sicherungskopie Deiner ORIGINAL-Betriebssystemssoftware etc etc. - auch verboten - alles verboten, und zwar DURCH VERTRAG.
Der BGH hat zuletzt am 9 August 2010 entschieden ( STEAM-FALL ), dass Weiterveräußerungsverbote in Software-Vertragsklauseln WIRKSAM sind.
Wem das nicht herrschende Meinung genug ist, der kann ja die BGH-Entscheidungen dazu rückwärts gehen bis in die 80er Jahre hinein.
Eine Empfehlung, Manfred: versuch es mal mit inhaltlichen Beiträgen, statt mit unbegründeten Meinungsäußerungen im Stile von: ZITAT "QUARK und BLÖDSINN" // "habe nichts gefunden" // "stehst alleine da " usw usw
Wenn Du noch nie was kopierst hast, wirst Du im Himmel ziemlich einsam sein; dazu zählt nicht nur die Musik, die Du auf PC ziehst - schon verboten -
Falsch. Solange du keinen Kopierschutz dafür umgehen musst, ist es erlaubt eine Kopie seiner Musik CD´s zu erstellen.
sondern auch die 2. Sicherungskopie Deiner ORIGINAL-Betriebssystemssoftware etc etc. - auch verboten - alles verboten, und zwar DURCH VERTRAG.
Hat er nicht und da leg ich meine Hand für ihn ins Feuer.
Der BGH hat zuletzt am 9 August 2010 entschieden ( STEAM-FALL ), dass Weiterveräußerungsverbote in Software-Vertragsklauseln WIRKSAM sind.
Einmal belegen bitte.
Eine Empfehlung, Manfred: versuch es mal mit inhaltlichen Beiträgen, statt mit unbegründeten Meinungsäußerungen im Stile von: ZITAT "QUARK und BLÖDSINN" // "habe nichts gefunden" // "stehst alleine da " usw usw
Dann geh mal mit gutem Beispiel vorraus. Ok du zitierst nicht aber du wirfst hier mit BGB Geschichten um dich die absolut nichtssagend sind. Es ist nunmal nach EU Recht sowie auch nach deutschem Recht erlaubt, gebrauchte Software zu veräussern. Mit dem Kauf der Lizenz erwirbst du das Nutzungsrecht welches du inkl Lizenz weitergeben kannst. Du darfst in dem Fall natürlich keine Kopie für dich behalten.
Und nun schließe ich mich Olafs Überschrift an,
*PLONK*
schon verboten - , sondern auch die 2. Sicherungskopie Deiner ORIGINAL-Betriebssystemssoftware etc etc. - auch verboten - alles verboten, und zwar DURCH VERTRAG.
wie willst Du wissen das ich das doppelt gemacht habe?
Habe ich nämlich nicht, habe nur die Recovery erstellt die mir angezeigt wurde bei der Inbetriebnahme des NB: Legen Sie 5 DVD bereit
und nicht mehr. Also was daran dann verboten sein soll mußt Du schon begründen oder aber aufschreiben mit "Hausnummer"
schuhuu, Manfred,
da Du nicht mämnlein genug bist, sekber zu googeln, folgende Empfehlungen:
1. BGH STEAM
Du erhälst 38.500 Hinweise
2. Softwareveräußerung
Du erhälst 1.280.000 Hinweise
Wenn Du die nicht alle lesen willst, könntest Du genausogut stattdessen Jura studieren ( wie ich ), eine Dissertation über Urheberrecht schreiben ( wie ich ), 36 Jahre Berufspraxis ansammeln ( wie ich ) und dann NICHT MEHR verlangen, dass ich Dir Quellen nenne, denn die könntest Du selber finden, ohne jeden nennenswerten Aufwand.
schreib mir mal, wofür Du Dich entschieden hast . . .
schreib mir mal, wofür Du Dich entschieden hast
ganz einfach für die rechtlich sichere Seite, auch wenn sie eine drastische Beschneidung der Besitzrechte (des käuflichen Erworbenen) darstellt. Habe Dir ja berichtet s.o. das ich keinerlei Doppel angefertigt habe und das es von Dir eine Unterstellung ist die Du belegen solltest.
Ich habe nicht "Jura" studiert, nur Eisenbahnbau, prahle damit jedoch nicht umher und lege Dir auch kein Gleis in deinen Vorgarten :-(.
Ein Beruf dient auch der Lebenserhaltung mit einer gewissen Qualität, die ich aber nicht mit Dir hier debattieren möchte.
Du willst es immer noch nicht verstehen. Spannend ist doch nicht die Frage, was ich akzeptiere oder nicht akzeptiere - spannend sind die Fakten. Insbesondere solche, die schon seit 1900 erdweit gelten.
Und da ist es dir immer noch nicht gelungen, irgendetwas Erhellendes dazu beizutragen, wieso für die Softwarehersteller andere (erweiterte!) Rechte gelten sollen als für die Kreativen auf anderen Gebieten (Musik, Film, Haustechnik, Essen & Trinken...).
Stattdessen drehst du dich weiterhin im Kreise mit den ewig gleichen Platitüden - und ich mache den Fehler und befeuere es auch noch mit den ewig gleichen Rückfragen. Das meinte ich mit "nuff said" = "enough said" = genug gesagt... es bringt einfach keine weitere Erkenntnis mehr.
So, und damit ich die gleiche Dummheit nicht ewig wiederhole, bestelle ich die Antwortbenachrichtigung zu diesem Thread jetzt ab. Anfangs hatte ich den Eindruck, es hier mit einem Menschen zu tun zu haben, der einiges an juristischer Sachkenntnis mitbringt, verbunden mit einigem Witz und Esprit.
Die Penetranz, mit der du die ewig gleiche Unlogik hier wiederholst und dabei auch noch tust, als hättest du alle Weisheit der Welt gepachtet, lässt mich eher annehmen, es mit einem Exemplar der Spezies "Forentroll" zu tun zu haben. Schade, da hatte ich anfangs einen ganz anderen Eindruck.
Meine Argumente stehen alle da, man muss sie nur *sinnentnehmend* lesen und interpretieren. Und hätte sie dann auch gerne *logisch* wiederlegen können, wenn man es denn nur gekonnt hätte.
Lieber Eulenspiegel, irgendwann habe ich aufgehört, Ihre schwachsinnigen Ergüsse zu lesen.
Einigen wir uns wie folgt: es wird Software-Herstellern künftig verboten, ohne weiteres ihre Produkte in Kaufhäusern anzubieten.
Wollen die das dennoch dort verticken, dann gilt das gleiche, wie für die Telefonvertragsverticker: Berater dort hinstellen und dezidierte Verträge aushandeln.
Im Übrigen ist das hier ein wundervolles Bilderbuchbeispiel, wie weit sich das Justizbürokratentum in Deutschland von der Realität entfernt hat.
69, da haste doch vor und nach dem Abschalten der Benachrichtigungen über neue Beiträge pausenlos in den Spiegel geschaut und uns berichtet, was Du da siehst, also erzählst Du uns ausschließlich über DICH.
Apropós Jura: Ich habe zwei juristische Staatsexamen, eine Dissertation ( über Urheberrecht !!! ) und drei weitere Studiengänge( Geschichte, Philosophie und Sozialpädagogik, mit einer Diplomarbeit zur Krönung ) hinter mir, dazu eine 36 - jährige juristische Berufspraxis, und DU bist ein DummschwätzerTROLL.
Wer anderer Leute Rechtschreibfehler zählt, ist eher ein Fall für das LKH. Wenn Du mir Deinen Wohnort bekannt gibst, kann ich Dir eine Empfehlung liefern.
...und ich kenne mindestens eine Person, ein vormals blühendes junges Leben, hat sich ein Jura-Studium angetan, hat alle verblödeten intellektuellen Schwänze abgekaut, hat es mit Erfolg zum Abschluß gebracht, und war danach berufsunfähig, mußte sich in psychiatrische Behandlung begeben.
Ja, aber der Inhalt von Lizenzen und auch anderer Verträge und AGBs darf kein geltendes Recht verletzen, denn dann ist entweder die ganze Lizenz oder zumindest der betroffene Teil nicht wirksam.
viel interessanter ist imho, was das für Hardware bedeutet. Einen MP3-Player weiterzuverkaufen, oder ein navi das man ersetzt ist heute etwas alltägliches. Schaut man sich jedoch die ToS für die Firmware, also die Software für das gerät an, steht dort fast immer, dass ein wiederverkauf ausgeschlossen wird. Die Frage ist nur: Wie soll man ein Gerät, das an seine Software gebunden ist, ohne diese weiterverkaufen?
dieses Weiterverkaufs-Verbot ist ja doch nur reine abzocke.
Und wenn dies ein Richter so bestimmt, dann hat er mit aller Wahrscheinlichkeit wohl eine hohle Hand machen können - und vielleicht, aber nur vielleicht!!! die zusätzlichen Steuereinnahmen des Staates noch im Auge...
Das Ganze kommt mir vor wie die Musikindustrie:
Zuerst hat man das gute Stück auf der Kassette gekauft und zusätzlich sogar noch auf der Schallplatte, dann nochmals auf der CD und schliesslich zum vierten Mal beim Download in einem Store - und die Industrie bekommt den Hals immer noch nicht voll!
Wie soll man ein Gerät, das an seine Software gebunden ist, ohne diese weiterverkaufen?
Ganz einfach: Indem man den ganzen Scheiß einfach ignoriert.
Wer sagt eigentlich, dass ein Hersteller das Recht hat, dem Eigentümer der rechtmäßig erworbenen Ware vorzuschreiben, was er damit anzustellen hat?
Wenn ich beim Bäcker ein Brötchen kaufe, kann der mich dann auch per Vertrag dazu zwingen, dieses mit Marmelade statt mit Wurst zu bestreichen? Ist es nun mein Eigentum oder nicht?
Es wäre schön, wenn hier mal ein Jurist Auskunft geben würde zum Verkauf gebrauchter Software in Deutschland. MAGIX Video deluxe 16 darf ich weiterverkaufen, aber die Löschung meiner Registrierung läßt sich MAGIX mit 9,99 Euro bezahlen. Adobe CS3, seinerzeit für ein Schweinegeld bei Ebay ersteigert, darf ich laut Auskunft von Adobe nicht weiterverkaufen, weil das so in den Nutzungsbedingungen steht, die ich bei der Installation akzeptiert habe. Ich darf also mit Software, die ich rechtmäßig gekauft habe und die dann ja wohl mir gehört, nicht machen, was ich will! Danke, Software-Raubritter!
Die Frage ist nur, ob das Verbot der Softwarebranche wirklich hilft. Immerhin sind es besonders die Hersteller sehr teurer Programme, die einen Daumen drauf behalten wollen. Dabei sieht es doch so aus: Wer ein älteres oder schwächeres Produkt besitzt, würde gerne aufrüsten. Aber nur wenn er das Gebrauchte für gutes Geld loswird, häufig wird der Erlös auch für den Neuerwerb gebraucht. Der Käufer des Gebrauchten würde i.d.R. ohnehin nicht neukaufen, weil der entweder kein Geld oder keinen Bedarf für das neue Produkt hat. Und irgendwann steht der ganz arme Anwender in der Kette, der entweder was Billiges kauft, oder was Teures raubkopiert.
Ergo: Sowohl der Hersteller als auch die Anwender profitieren vom Gebrauchthandel. In vielen Branchen ist es völlig klar und durch Inzahlungnahme wird diese Kette geschlossen, z.B. der Autohandel oder früher auch Fotogeräte.
Sollten die Hersteller von Software hierdran rühren kann das also ein Eigentor werden!
Hier spricht der Haus- und Hofjurist:
Das Problem mit dem Software-Verkauf zerfällt in zwei Teile:
1. Gegenstand eines Software-"KAUF"-Vertrages ist nicht der Träger des Programms ( Floppy, CD/DVD, Code zum Abtippen und Selbstkompilieren in Schriftform etc. ) , sondern das Nutzungsrecht an dem Programm = Steuerungstechnik-"IDEEN".
Es ist daher das Recht der Vertragsparteien, den Inhalt ihrer wechselseitigen Rechte
IM RAHMEN DER VERFASSUNG nach Belieben zu regeln. Dazu zählt auch das Recht, die Weiterveräußerung von einer Zustimmung und ggf. einem weiteren Entgelt abhängig zu machen.
Alle Meinungsäußerungen, die darauf beruhen, das Programm wie ein Brötchen zu behandeln zu wollen, sollen, dürfen, müssen, das ich ( immer wieder !! ) selbst essen , verschenken oder wegschmeißen oder weiterverkaufen kann, gehen daher in die juristische Irre.
Diese Grundsätze gelten in einer bürgerlichen Eigentumsordnung zwangsläufig und überall.
Hat daher der Autor des Programms im USA-Fall mit dem Erwerber vereinbart, dass dieser nicht veräußern darf, so hat er - mit Einschränkungen gleich unten - auch das Recht, die Einhaltung dierser Vertragsklausel zu verlangen.
2 Gegen ein TOTALES Verkehrsverbot bezüglich des Programm-Trägers und der Programm-Nutzung durch individuale Vertragsklauseln spricht allerdings in D das Grundgesetz und auch verschiedene gesetzliche Regelungen, zum Beispiel im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es ist Ausfluß der Eigentumsgarantie, dass dem berechtigten Nutzer die Möglichkeit eingeräumt werden muss, sein Nutzungsrecht zu übertragen, wie bei einem Brötchen das Brötchen selbst. Der Autor darf nur verhindern, dass das gekaufte Nutzungsrecht jetzt zwei mal, viermal, achtmal benutzt wird und er nur einmal Kohle bekommt.
Das macht alle Absprachen gegenstandslos ( =verstoßend gegen Art. 14 I GG ) , durch die dem Erwerber des Nutzungsrechts jede Verwertung seines Rechts verboten wird.Nach meiner Auffassung müßte dem Weitergabeverbot eine Rücknahmepflicht entsprechen; fehlt eine solche, muß die Weitergabe gestattet sein, kann aber von einer Anzeigepflicht an den Autor oder ähnlichem begleitet werden zur Sicherung des Urheberrechtes, vielleicht auch von einer kleinen Gebühr für das Recht der Weitergabe des Programm-Datenträgers.
Das wird wohl so oder sehr ähnlich eine EU-Richtlinie werden, und in dem Falle wird sich die amerikanische Brutal-Rechtsprechung eher NICHT erdweit durchsetzen.
Ich plädiere sowieso für die Abschaffung der bürgerlichen Eigentumsordnung, da hätte ich dann das Problem nicht mehr (;-))
Hat daher der Autor des Programms im USA-Fall mit dem Erwerber vereinbart, dass dieser nicht veräußern darf, so hat er - mit Einschränkungen gleich unten - auch das Recht, die Einhaltung dierser Vertragsklausel zu verlangen.
Was nennen Sie Denn eine Vereinbarung? Doch sicherlich nicht die 100 Seiten kleingedruckten AGB-Scheißdreck, dessen geistigen Konsum sich niemand antuen will, für dessen Studium man länger braucht als für die Einarbeitung in die Software.
Vielleicht sollten die Juristen dieser Welt es mal auf die Reihe bekommen, sich dem realen Leben etwas anzunähern und sich kürzer zu fassen. Eine DIN A4-Seite, 10 Punkte AGB. Das hat zu genügen. Die Leute wollen nicht solch geistigen Dünnschiß ins Gesicht geschmiert bekommen.
Die Vertragsbedingungen sind ja Teil der Produkteigenschaften. Ich kann für meinen Teil sagen, daß ich für solchen Müll kein Geld mehr ausgeben werde. Es gibt Alternativen.
Gegenstand eines Software-"KAUF"-Vertrages ist nicht der Träger des Programms ( Floppy, CD/DVD, Code zum Abtippen und Selbstkompilieren in Schriftform etc. ) , sondern das Nutzungsrecht an dem Programm = Steuerungstechnik-"IDEEN". Es ist daher das Recht der Vertragsparteien, den Inhalt ihrer wechselseitigen Rechte
IM RAHMEN DER VERFASSUNG nach Belieben zu regeln. Dazu zählt auch das Recht, die Weiterveräußerung von einer Zustimmung und ggf. einem weiteren Entgelt abhängig zu machen.
Das Dumme ist nur, dass der *Kauf*vertrag nicht zwischen mir und dem Software-Entwickler/-Hersteller geschlossen wird, sondern mit meinem Händler.
Erst wenn dieser Kaufvertrag erfolgreich abgeschlossen ist, ich die Verpackung aufgerissen, das Siegel gebrochen und den Inhalt ausgepackt habe, erfahre ich, dass der Hersteller nunmehr versucht, mir einen zweiten Vertrag aufs Auge zu drücken - nachdem ich meiner vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Verkäufer längst nachgekommen bin.
Den Händler möchte ich sehen, der aufgrund dieser Gegebenheiten das aufgerissene Software-Paket wieder zurücknimmt.
Alle Meinungsäußerungen, die darauf beruhen, das Programm wie ein Brötchen zu behandeln zu wollen, sollen, dürfen, müssen, das ich ( immer wieder !! ) selbst essen , verschenken oder wegschmeißen oder weiterverkaufen kann, gehen daher in die juristische Irre.
Nur wer sagt mir, dass deine Meinungsäußerung die juristisch richtige ist?
Und dass man ein Brötchen nicht beliebig häufig essen kann, hat bestimmt keine juristischen Gründe.
die werden sich alles leisten können, solange downloads aus "dubiosen quellen" halbwegs sicher sind.
erst wenn man nicht mehr auf warez entspannt zugreifen kann, werden sich mehr Menschen um vernünftige Regelung der Lizenzen kümmern - dann aber wird es die Industrie so richtig treffen :) es wird dann viel mehr auf die aAGBs als sonstwas geschaut - photoshop würde zB von der bildfläche verschwinden :P
jetzt brauchts keiner - dann wirds auch keiner haben - und so wirds mit vielem.
Irrtum, mein Lieber. Nicht die Warez nehmen den Lizenzgebern die Butter von Brot, sonder ihr eigenes Unvermögen, den zukünfigen Käufer trotz kostenloser Alternativen gängeln zu wollen. Denn wer zu viel will, der bekommt manchmal garnichts. Zumindest nicht von mir.
Ein kleiner Trost bleibt doch schließlich, nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Und wer seine gebrauchte Software verscheuern will, wird sich auch von so einem Schrotturteil nicht abhalten lassen.