Allgemeines 22.007 Themen, 148.997 Beiträge

News: Heikles Leistungsschutzrecht

Wird das Verlinken von Nachrichten verboten?

Michael Nickles / 12 Antworten / Baumansicht Nickles

Seit einiger Zeit geistert ein neuer Begriff durch die Medienlandschaft: Leistungsschutzrecht. Das wird bereits seit einigen Jahren diskutiert, nimmt aber erst jetzt langsam Form an.

Gemeint ist eine Gesetzeskonstruktion, die Rechte von Verlagen im Internet stärken soll. Bislang ist es so, dass kommerzielle Internetunternehmen wie Google "Artikel von Verlagen" präsentieren, sie beispielsweise auch in "News-Übersichten" auflisten. Durch die Einblendung von Werbung verdienen Unternehmen wie Google mit, ohne selbst Inhalte produzieren zu müssen.

Das neue Leistungsschutzrecht soll das verbieten, beziehungsweise sieht vor, dass Presseverlage an erzielten Einnahmen beteiligt werden. Ebenso sollen die Urheber von Inhalten ein Stückchen vom Kuchen abkriegen.

Ein typisches Fallbeispiel für die Sache ist Google News. Dort listet Google die aktuellen Nachrichten des Tages aus, auch eine gezielte Suche nach News ist möglich.

Diverse Verlage fürchten, dass diese "News-Seite" vielen Lesern genug ist, sie deswegen nicht mehr die Verlags-Webangebote nutzen. Google indessen argumentiert, dass Verlage Leser/Webseiten-Besucher gewinnen, wenn sie in Google-News aufgeführt werden.

Aus verschiedenen Gründen ist die Gesetzesidee heftig umstritten, auch seitens Verlagen gibt es Kritik. Recht lesenswert ist der Beitrag der Zeit.

Im Bundestag kümmert sich der Unterausschuss Neue Medien um die Sache. Und der hat jetzt eine vermutlich sinnvolle Entscheidung gefällt: sich mit einer Entscheidung weiterhin Zeit lassen.

Michael Nickles meint: Es gibt irre viele Diskussionspunkte um dieses Leistungsschutzrecht. Generell gilt im Fall "Google-News" erstmal: bereits jetzt kann jeder Verlag eine "Markierung" im Quellcode seiner Webseiten setzen, die Google die Erfassung für seine Suche verbietet.

Im Rahmen des Leistungsschutzrechts soll allerdings wohl auch diskutiert werden, dass "News von Verlagen" nur noch nach Einholen einer Genehmigung angerissen werden dürfen. Für normale Menschen (also alle die weder Autoren noch "Verlage") sind, mag das alles schnuppe sein. Denn: die Regelung gilt nur für gewerbliche Webseiten.

Aber genau das ist das Problem. Jede Seite die irgendwie Geld erwirtschaftet - und sei es nur eine winzige Anzeige auf der Seite eines Blogs - ist gewerblich. Blogger kommentieren oft Artikel aus der Presse und verlinken logischerweise auch auf diese. Exakt das wird durch das Leistungsschutzrecht verboten.

Auch in den Foren von Nickles.de wird es dann beispielsweise verboten sein, einen Link auf eine News zu setzen, die man irgendwo gefunden hat und eine Diskussion darüber anregen möchte. So was kann dann schnell zu einer saftigen Abmahnung führen.

Das mag momentan vielleicht übertrieben klingen - aber das neue Leistungsschutzrecht kann exakt hierzu führen, wenn es nicht präzise ausgearbeitet oder besser ganz darauf gepfiffen wird.

Als Autor und Verlagsinhaber wünsche ich mir schon lange, dass Unternehmen, die von Inhalten im Internet leben (das sind ganz vorne die Internetanbieter und natürlich die Suchmaschinen), an die Inhaltsschaffenden was abgeben sollten. Das angedachte Leistungsschutzrecht halte ich allerdings für unsinnig.

bei Antwort benachrichtigen
XAR61 Michael Nickles „Wird das Verlinken von Nachrichten verboten?“
Optionen

Ich glaube kaum, das du oder ich, welcher fast täglich Neuigkeiten produziert, nur 0,01 Prozent von diesem Kuchen abbekommt, die Krümmel sind längst aufgeteilt und mit dieser Gesetzgebung bremst sich Deutschland mal wieder selbst aus. Aber da sieht man mal wieder, das die Herrschaften eben nur Grütze anstelle von Hirn im Schädel haben.

bei Antwort benachrichtigen
Michael Nickles XAR61 „Ich glaube kaum, das du oder ich, welcher fast täglich Neuigkeiten produziert,...“
Optionen

0,01 Prozent halte ich für schwer übertrieben! Da musst Du schon noch ein paar Nullen hinter das Komma machen.
Grüße,
Mike

bei Antwort benachrichtigen
XAR61 Michael Nickles „0,01 Prozent halte ich für schwer übertrieben! Da musst Du schon noch ein paar...“
Optionen

Also, den Artikel solltest du unbedingt in Reichweite lassen, ich könnte mir vorstellen, dass das Baby noch für reichlich Staub sorgt, natürlich bin ich meiner Zeit vermutlich nur etwas vorraus. Aber ich persönlich lebe davon, das andere User die bei mir produzierten News oder wie man dazusagen mag hinaus in die weite weite Welt tragen und ich denke dies gehört einfach zur Informationsfreiheit dazu und zum anderem wäre es aus Sicht des Autors und Urhebers eines Artikels schon von vorteil wenn jemand welcher einen neuen Artiekel zum Original Artikel postet direkt darauf verweisen würde, problematisch sind allerdings dann die sogenannten Totenlinks.

bei Antwort benachrichtigen
Joerg69 Michael Nickles „Wird das Verlinken von Nachrichten verboten?“
Optionen

Was genau wollen die verbieten:
- lediglich das Setzen eines Links
- oder auszugsweise Zitate zum Link?

Eine eigene News-Seite mit inhaltlichen Schnipseln anderer Seiten zu betreiben, scheint mir auch parasitär.

Wer soll mir aber verbieten, einen reinen Link ohne inhaltiches Zitat zu setzen? An einem solchen Verbot können die Anbieter der Inhalte auch kein Interesse haben, weil dies ja kostenlose Werbung für sie ist.

Viele Grüße von Jörg
bei Antwort benachrichtigen
XAR61 Joerg69 „Was genau wollen die verbieten: - lediglich das Setzen eines Links - oder...“
Optionen

Vielleicht hast Du gerade den Nagel genau auf den Kopf getroffen, ich würde meinen wollen, das irgend jemand neidisch ist, das die einen kostenlose Werbung bekommen und eben die anderen dank des Geizes leer aus gehen und nun meinen wollen, das Geschehen zu ihren Gunsten drehen zu möchten.

bei Antwort benachrichtigen
Joerg69 XAR61 „Vielleicht hast Du gerade den Nagel genau auf den Kopf getroffen, ich würde...“
Optionen

Wenn die wirklich eine reine Verlinkung ohne inhaltliche Zitate "besteuern" wollen, dann hat das nichts mit einem Leistungsschutz von Urhebern zu tun, sondern mit einer reinen Sondersteuer. Und diese wird nicht ohne eine Totalüberwachung à la China zu verwalten sein, was ein gewünschter Nebeneffekt zu sein scheint.

Diese gammeligen Zeitungsverleger sind oft Gebietsmonopolisten ohne gesellschaftlichen Wert. Wertvoll nur für die politischen Landschaften, die "gepflegt" werden und im Gegenzug "Ehrenbürgerschaften" erteilen.

Ähnlich wie bei der Vorratsdatenspeicherung wird diese Litanei alle paar Wochen wieder aufgetischt. Und muß immer wieder pariert werden.

Wir erinnern uns an die Standort-Litanei der 1980iger Jahre. Steter Tropfen hölt den Stein. Jetzt haben wir 1-€-Jobber.

Aber wie anfangs gesagt, wer Inhalte gewerbsmäßig zitiert, der soll dafür auch lizenzmäßig den Urheber an den Gewinnen beteiligen müssen.

Viele Grüße von Jörg
bei Antwort benachrichtigen
reader Michael Nickles „Wird das Verlinken von Nachrichten verboten?“
Optionen

viele seiten haben rss-feeds. was ist damit?

bei Antwort benachrichtigen
XAR61 reader „viele seiten haben rss-feeds. was ist damit?“
Optionen

Kein Wunder das es zieht,... ja ich würde mal sagen, da hat doch schon wieder jemand vergessen die Hintertür zu schließen. Wird wohl nix werden mit unserem sauberen Gesetz...

bei Antwort benachrichtigen
Michael Nickles reader „viele seiten haben rss-feeds. was ist damit?“
Optionen

die werden dann abgemahnt, wenn sie Pech haben.

bei Antwort benachrichtigen
Joerg69 reader „viele seiten haben rss-feeds. was ist damit?“
Optionen

RSS-feeds auf eigene Inhalte - kein Problem.

Viele Grüße von Jörg
bei Antwort benachrichtigen
Systemcrasher Michael Nickles „Wird das Verlinken von Nachrichten verboten?“
Optionen
Das mag momentan vielleicht übertrieben klingen - aber das neue Leistungsschutzrecht kann exakt hierzu führen, wenn es nicht präzise ausgearbeitet oder besser ganz darauf gepfiffen wird.

Wann wurde in der Politik das letzte Mal etwas "präzise ausgearbeitert"?

Null Toleranz f?r Intoleranz
bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 Michael Nickles „Wird das Verlinken von Nachrichten verboten?“
Optionen
Diverse Verlage fürchten, dass diese "News-Seite" vielen Lesern genug ist, sie deswegen nicht mehr die Verlags-Webangebote nutzen. Google indessen argumentiert, dass Verlage Leser/Webseiten-Besucher gewinnen, wenn sie in Google-News aufgeführt werden.

Da kann ich mich der Google-Argumentation voll und ganz anschließen. Ich selbst nutze ganz häufig die Google News - das sind doch lediglich kleine Anreißer, wenn man sich wirklich für ein Thema interessiert, muss man schon den Links folgen und somit doch die Original-Verlagsseiten aufsuchen. Also macht Google kostenlose Werbung für die Verlagsinhalte und sollte eher dafür belohnt als zur Kasse gebeten werden. Die Argumentation, dass Verlagsinhalte gemieden werden, weil die Headline-Schnipsel von Google News der Leserschaft völlig ausreichen, ist völlig absurd.

Übrigens ist "Leistungsschutzrechte" mitnichten ein neuer Begriff - in der Musik gab es das schon immer. Es gibt auch eine Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL): http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_zur_Verwertung_von_Leistungsschutzrechten

Kurz zusammengefasst: Was für Komponisten und Musikverlage die GEMA, ist für ausübende Musiker (Orchester, Bands) und Plattenfirmen die GVL.

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
bei Antwort benachrichtigen