Nicht dass ich konkret befürchte gefilzt zu werden. Aber ich habe einige Horrorstorys von Hausdurchsuchungen gelesen, die mir doch Sorgen machen. In einem konkreten Fall wurde bei jemanden statt raubkopierter Software lediglich der Einsatz von Shareware festgestellt. Kleinere Tools, für eigentlich ein paar Euro fällig gewesen wären. Obwohl wesentliche Standartprogramme ordnungsgemäß und legal betrieben wurde, wurde der PC sichergestellt und nicht mehr herausgerückt. Die Polizei habe die Urheber der Shareware aufgefordert, Anzeige zu erstatten, was aber nicht geschah. Rechner war trotzdem weg. Ist das legal? In was für Fällen ist so etwas üblich? Wer hat Erfahrung mit sowas? Ich nutze einiges an Software gewerblich und habe einige OEM-Versionen im Einsatz, dessen Nutzung durch das bekannte BGH-Urteil keineswegs pauschal legal ist. Ich habe keinen Bock mir wegen unklarer Rechtslage die Hütte leerräumen zu lassen. Schreibt doch mal, was ihr so erlebt habt! Das ich hier unter meinem vollen Namen poste, mache ich bewußt, denn ich habe soweit ein reines Gewissen...
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"Das ich hier unter meinem vollen Namen poste, mache ich bewußt, denn ich habe soweit ein reines Gewissen..."
Dazu sage ich nur: Mein Name lautet James Bond :) (Soll heißen, man kann viel erzählen bzw. schreiben)
Nun aber zu deinem Problem bzw. zu deiner Frage:
Ich denke nicht, das dein Fall tatsächlich so passiert ist, denn wo würden wir den leben, wenn die Polizei einfach hereinspazieren kann, und dann den PC beschlagnahmen, und den dann nicht wieder hergeben?
Zur Gesetzteslage kann ich nichts sagen, nur ich denke, dass schon ein Grund vorhanden sein muss, damit die Polizei dein Haus durchsuchen kann.
Falls die Wirklich soetwas passiert, würde ich sofort mit einem Anwalt in Kontakt treten.
mfg stefan
Ich habe auch erfahrungen mit Hausdurchsuchungen...meine frau hat auch schon mehrmals unser haus durchsucht..aber nie etwas gefunden.Letzte Woche hat sie Ihren Autoschlüssel gesucht.
Dein Freund Heinzi
tach auch,
also ich weiß ja nicht, wie sich das bei nem pc verhält, aber objekte die zur durchführung einer straftat benutzt werden, sind für gewöhnlich anschließend in staatlichen eigentum.
ob dazu ein rechner zählt auf dem illegale software läuft oder ein rechner mit dem illegale software verteiben wird(und seis nur zum privatgebrauch)wird wohl von staatsanwalt zu staatsanwalt unterschiedlich eingestufft.
aber im allgemeinen ist das wirklich praxis das gegenstände die auch nur entfernt was mit einer straftat zutun hatten auch einbehalten werden.
inwieweit man die herausgabe erzwingen kann, hängt wohl von den genauen umständen ab.
ich jedenfalls hatte damals zwar durchaus interesse mein kram wieder zu kriegen, aber der aufwand(und die dadurch zusätzlich anfallenden anwaltskosten) waren es mir nicht wert.
damals, heute seh ich das zwar anders, aber dat is wohl zu spät.
mfg
deleen
@mastre1: das mit dem grund geht schneller als einem lieb ist.
du mußt nur an den richtigen staatsanwalt kommen!
Ich denke, dass dein Kumpel verloren hat. Bei solchen Dingen bist du ohne Promistatus und/oder Geld und Lobby praktisch rechtlos. Dazu kommt noch, dass nicht der Wert der Programme entscheidend ist, sondern ob du den PC für eine Straftat benutzt hast. Unabhängig von der Anzeige des Programmierers war das ja der Fall und ich schätze, dass das ein monatelanges Tauziehen zur Folge hätte, in dem sich der Vertreiber des Programmes evtl. doch noch von den Behörden breit schlagen lässt.
Was die Rechlosigkeit anbelangt seien hier mal 2 Beispiele erwähnt:
Ein Mann, selbstständiger Handwerker wurde von seinem missgünstigen Nachbarn wegen Waffenhandels in einem Privatgespräch mit dem örtlichen Sheriff verdächtigt. Ergebnis: der Typ wird von einem SEK-Team halb tot geschlagen(inkl. Spätfolgen), kann seinen Beruf warscheinlich nicht mehr ausüben und es wurde, genau, nichts verbotswidriges festgestellt. Nicht eine Entschuldigung hat es gegeben und die Namen der Täter werden, natürlich nur aus Sicherheitsgründen, unter Verschluss gehalten.
Ein Bekannter bekam mal nach einer wüsten Kneippentour Morgens um 7 Besuch von den vermummten Herren, weil ihn ein Nachbar als Terroristen gemeldet hatte. Die diversen blauen Flecken und teilweise kaputte Wohnungseinrichtung, who cares? Bei solchen Aktionen gehen bevorzugt elektronische Geräte 'zufällig' kaputt. Da fällt ein Plattenspieler von selber runter, die Kaffemaschine stürzt sich vor Scham von der Arbeitsplatte, so alltägliche Vorkommnisse eben.
Meine Meinung ist, dass bei den Vollzugsbehörden oft genug nur die klügeren Kriminellen arbeiten. Die gehen ihrem 'Handwerk' mit offizieller Billigung nach und werden selten genug dafür bestraft, denn wenn die Polizei erst im Haus ist, dann wird schon was dran sein- ergo ist das Opfer immer irgendwie selber Schuld.
Nur so als Tip, ortsansässige Anwälte bringen bei Behördenärger, zumindest in Städten mit bis zu 100000 Einwohnern meist nicht viel. Man kennt sich vom Studium und diversen Partys und versucht die Zeit bis zur Rente möglichst locker rumzubringen. Da sind Urteile zu oft schon klar, bevor es überhaupt zur Verhandlung kommt.
Seltsam, dass sich das SEK gerade in deinem Bekanntenkreis so wohl fühlt. Ich z.B. kenne weit und breit keine Fälle wie du sie geschildert hast.
Wenn dir das "Regime" in Deutschland so übel mitspielt, solltest du vielleicht Asyl in einer Demokratie deiner Wahl beantragen. Aber natürlich nur, wenn du nicht von staatlichen Zwangsmitteln (BaFög u.ä.) zum Hierbleiben verdammt wurdest.
Nun, wenn man keine Ahnung hat..., nicht war? Ansonsten vielleicht auch mal das lesen was einem nicht so behagt/respektive nicht ins selbstgefällige Weltbild passt.
Ich wüsste nicht, dass es in meinem ersten Beispiel irgendwo erwähnt wäre, dass ich den Mann kennen würde. Das war im Internet zu lesen(übrigens äusserte sich AI in dem Zusammenhang besorgt über die zunehmende Vertuschung behördlicher Gewaltdelikte in D) und im Fernsehen zu sehen (Nachrichten), inkl. einer Pressekonferenz zu dem Fall und im Stern gab es auch einen Bericht dazu. Natürlich, ist klar, wenn es in deinem Bekanntenkreis nicht passiert, dann gab es sicher nie Gewalttätigkeiten durch Vollzugsbeamte. Ich wusste gar nicht, dass du in einer für ganz Deutschland repräsentativen Enklave lebst. Ob man meinen als SEK-Übungsgelände bezeichnen kann, weil es vor einigen Jahren so einen Vorfall gab? Aber bitte, ich will dein Schubladendenken nicht erschüttern.
Ansonsten fällt mir zu deinem Posting nur ein, dass du dir deine eigene Signatur mal zu Herzen nehmen solltest. Da du mich anscheinend versuchst als eine Art persönlichen Lieblingsfeind zu etablieren, kann ich dir versichern, deine Posts in Zukunft zu ignorieren. Es ist mir einfach zu blöd meine freie Zeit mit Leuten zu verschwenden, die nur darauf lauern aus meinen Äusserungen irgendwelche halbseidenen Unterstellungen zu konstruieren. Auf das übliche "danngehdochnachdrübenwennesdirhiernichtpasst" Geplärre derer, die wirklich nichts zu sagen haben erspare ich mir weiter einzugehen.
Schade um die vertane Zeit.
Der geniale Fabulierer, "Baron von Fetzen", ist ja ein richtiges Sensibelchen.
Hallo Fetzen, ich muß Dir da widersprechen. Hätte eine Straftat vorgelegen, so hätte ein Staatsanwalt Anklage erhoben, denn dann wäre eine Anzeige der Programmierer nicht vonnöten. Allerdings kann die Staatsanwaltschaft den Computer beschlagnahmen als Beweismittel bis zum endgültigen Abschluß der Ermittlungen oder bis zur Verjährung der vermuteten Straftat, um Beweismittelvernichtung zu verhindern, falls einer der Programmierer doch noch Anzeige erstattet.
Egal wie man´s dreht oder wendet, der Bekannte bekommt den Rechner auf Antrag (den muß man meines Wissens stellen) zwar zurück, aber zu dem Zeitpunkt wird der Rechner wohl den Status einer Antiquität haben.
Einem Freund von mir in Speyer passierte einmal etwas ziemlich übles mit einer Hausdurchsuchung. Er kam spät Abends nach Hause, stellte fest, daß seine Tür offen war, ging in die Wohnung und wurde von hinten gepackt. Dummerweise war er langjähriger Kampfsportler und reagierte dementsprechend, ohne zu sehen, wer ihn da gepackt hatte.
Bei der Hausdurchsuchung wurde zwar nichts belastendes gefunden, dafür wurde er wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt, Gefährliche Körperverletzung und was weiß ich noch angeklagt.
Schön dich wieder öfter zu lesen, auch wenn du mir widersprichst. ;)
Akzeptiert, nur kommt es ja letztlich auf das gleiche raus.
Ich hatte mal so ein nettes Erlebnis, als ich auf dem Weg zu einer Theaterprobe in Braunschweig kontrolliert wurde. In meinem Kostümkoffer befand sich eine ungeladene Schreckschusspistole ohne Magazin. Nach einem mehrstündigen Spiessrutenlaufen, unter reger Beteiligung aller anwesenden Beamten, auf der Wache konnte ich mich dann vom Acker machen. Nach einem 3/4 Jahr, als wir das Stück schon nicht mehr spielten habe ich das Teil dann zurück bekommen.
Ich widersprech Dir doch gerne ;o)...
Tja, was fährst auch mit so gefährlichen Waffen durch die Lande? ;o)...Mir passierte etwas ähnliches auch mal, allerdings mit einer echten Waffe auf dem Weg zum Schießplatz. Möchte ich nicht wieder erleben müssen das Gefühl, wenn zwei Polizisten ihre Waffe ziehen...
Relativ Xafford, ich bin auch Sportschütze und schon 2 mal in ne Kontrolle geraten wo ich auch Waffen transportiert hatte.
Ein freundlicher Hinweis bei der Übergabe der Fahrzeugpapiere das ich auf dem Weg zum schießstand bin und im Kofferaum schusswaffen samt der entsprechden Dokumente liegen, und das ganze ging recht entspannt über die Bühne, das Intersse an meiner Kurzwaffe (schießtechnisch) war beide Male größer als das an meinen Verbandskasten und Warndreieck.
Zum Thema Hausdurchsuchungen:
Es darf nur der Bereich des Hauses / Wohnung durchsucht werden der explizit im Durchsuchungsbeschluss steht, also den erst mal ganz genau durchlesen und wenn etwas unklar ist nachfragen, bevor du die freundlciehn Leute in die gute Stube reinläßt. Weiterhin wenn es dir spanisch vorkommt immer einen Rechtsbeistand hinzuziehen (sofort) und wenn möglich Zeugen, ein Protokoll der Durchsuchung selbst anfertigen, und von eventuellen Zeugen bestätigen lassen, einige Beweismittel sind auf diese Art und weise schon von Gerichten als illegal deklariert worden weil sie aus Räumen stammten die nicht hätten durchsucht werden dürften. (wenn z.b. die EDV-Anlage von XYZ beschlagnahmt werden soll, aber die die von ABC auch beschlagnahmt wird (z.B. von der Freundin / Mitbewohner/in) sind alle daruf gefudenen Beweismittel nicht verwertbar auch wenn sie XYZ belasten). Außerdem hat man das Recht bei der Durchsuchung anwesend zu sein, wenn die einem sagen "warten sie in der Küche bis wir fertig sind" ist das nicht legal, man darf denen so in den Füßen stehen wie man will, ein Druchsuchungsbeschluss schränkt die persönliche Bewegungsfreiheit nicht ein, und verpflichtet auch nicht zur Mithilfe.
Hallo Fockel, bei mir war es damals etwas unentspannt, da ich zu der Zeit noch etwas unseriöser aussah. Ich glaube Polizisten mißtrauen langhaarigen Waffenbesitzern in alten Kisten etwas ;o)
Übrigens, kann es sein, daß Du amerikaisches Recht mit deutschem Recht etwas durcheinanderschmeißt? In Deutschland sind nämlich illegal erlangte Beweißmittel nicht automatisch nicht vor Gericht zugelassen.
Diese Regelung finde ich eh schwachsinnig. Ich finde, da heiligt der Zweck die Mittel. Ich fände es bei Kapitalverbrechen völlig ok, wenn Beweismittel nicht auf dem "normalen Dienstweg" erlangt werden, zB. Durchsuchung ohne Erlaubnis. Allerdings muß die Glaubwürdigkeit der Beweise dennoch gewährleistet sein. Bei unserem Thema hier sehe ich das anders. Da sehe ich es nicht als gerechtfertigt an, wenn einem auf üble Nachrede hin die Bude umgepflügt wird. Auch fände ich es unrechtmäßig, wenn bei der "Gelegenheit" auch mal der Rechner der Freundin oder des Mitbewohners gleich einkassiert wird. Ein wesentlicher Aspekt ist allerdings hier untergangen. Es dürfte wohl ein großer Unterschied sein, ob Raubkopien (womöglich gegen Geld) vertrieben werden, oder ob lediglich nichtlizensierte Software eingesetzt wird. Letzteres ist m.E. eine zivilrechtliche Sache, die sich häufig durch Nachkaufen der entsprechenden Vollversionen innerhalb einer kurzen Frist vom Tisch bekommen läßt. Der Vertrieb von Raubkopien ist allerdings ein Straftatbestand. In diesen Fällen dürften die Hausdurchsuchungen i.d.R. keinen unschuldigen treffen, denn die Polizei beobachtet solche Gestalten ausgiebig, um auf einen Schlag möglichst viele Partner und Hintermänner zu erwischen. Falls diese Ermittlungen nix stichhaltiges bringen, wird wohl kein Staatsanwalt eine Hausdurchsuchung anstreben.
Stimmt, generell ist das nicht so, aber bei Durchsuchungen die per Durchsuchungsbeschluss angeordnet sind dürfen die Beamten auch nur das durchsuchen was dort drin steht. Anders bei Durchsuchungen die im Falle "Gefahr in Verzug" stattfinden, aber da gibt es eh keine Beweismittel aus illegal beschlagnahmten Objekten.
Aber ein halbwegs guter Anwalt regelt das schon.
Ich weiß nicht wie die Deutsche Rechtslage ist.
In Ösiland läuft es rechtens NUR so ab.
Ohne Durchsuchungsbefehl hat die "He" keine Chance.
Bzw.: Trotz Durchsuchungsbefehl muß die Polizei auf das Beikommen deines Anwaltes oder Zeugen warten.
Na wenn das stimmt!
Hab ich ein Glück in Österreich zu wohnen :)
mfg stefan
In Deutschland ist es im Prinzip so wie in Österreich.
Durchsuchen darf die Polizei, wenn sie einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss bekommen hat. In diesem muss die Anschuldigung etc. stehen. Außerdem muss wenn möglich ein Zeuge (Beschuldigter, sein Anwalt, Nachbar etc.) anwesend sein.
Außerdem darf bei Gefahr im Verzug durchsucht werden, also z.B. wenn davon auszugehen ist, das bis zum Beschluss der Beschuldigte entweder die Beweise vernichtet hat oder ein Opfer zu schaden kommt etc.
Zusätzlich darf zur Gefahrenabwehr die Tür aufgebrochen werden, wenn z.B. die Polizei klingelt, keiner macht auf, aber sie riechen GAS (auch wenn das Haus keinen Gasanschluss hat).
Beschlagnahmen darf die Polizei, wenn sie die Dinge als Beweis benötigt oder z.B. der Besitz strafbar ist. Einen PC können sie deshalb erst einmal beschlagnahmen, da sie vermuten könnten, das dort illegale Audio-CDs aufgespielt sind oder Hackertools, um kopiergeschützte Audio-CDs digital zu kopieren.
Software Kopierschutz zu umgehen ist nicht illegal, nur bei digitalem Audio.
Die Polizei muss aber vorher Beweise haben, nur dann gibt es einen Durchsuchungsbeschluss. Es geht also nicht, erst mal durchsuchen, etwas Strafbares werden wir schon finden. Außerdem gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Polizeigesetze. In wieweit diese hier in die Bundesgesetze eingreifen weiß ich nicht.
Wenn man einen Anwalt einschaltet, kann er beim Staatsanwalt die Ermittlungsakte anfordern. Die Polizei darf natürlich nicht unbefristet den PC behalten, dafür sie muss schon etwas vorzuweisen haben.
Wenn ich bei Shareware nicht zahle ist das aber keine Straftat, sondern nur zivilrechtlich von Bedeutung. Daher darf die Polizei, wenn es nur darum geht, afaik den PC nicht behalten.
Fazit:
Es muss schon etwas mehr vorgelegen haben bei den Horrorstorys von Hausdurchsuchungen und es wird wohl auch etwas mehr vorliegen, sonst geht das nicht. Totaler Blödsinn ist (noch), dass die Polizei mit einem SEK die Bude stürmt, weil du eine WIN XP OEM bei ebay gekauft hast und für dich privat auf deinem PC deine Lieblingsmusik in mp3 hast und den Kopierschutz dafür geknackt hast.
Möglich ist aber, dass die Polizei kommt, wenn man auf dem Schulhof oder bei ebay massenweise kopierte CDs verkloppt.
"Die Polizei muss aber vorher Beweise haben, nur dann gibt es einen Durchsuchungsbeschluss"
Sei dir da man nicht so sicher!
ok, als erstes sollte man den Begriff "Beweis" genauer definieren, aber es reicht wirklich die üble nachrede irgendwelcher durchgenallter leute um so einen vorgang ins rollen zu bringen.
ich kann das aus eigener erfahrung sagen!
und die aktion lief wirklich unter dem motto "erst mal durchsuchen, etwas Strafbares werden wir schon finden".
mfg
deleen
ein Beweis ist nicht nur die faktische Vorlage sondern auch die formale Behauptung, da hast du schon Recht.
Halöle -
also, wenn ich ehrlich bin wundert mich das alles nicht so wirklich.
Ich bin in der schönen Stadt München daheim und dieses Verhalten von Polizei oder sonstiger staatlicher Gewalt ist in meinem Bekanntenkreis (also auch ehemalige klassenkameraden , arbeitskollegen usw...) durchaus normal.
Wenn es einen Verdacht - begündet oder unbegründet spielt in der realität keine Rolle - gibt, gibt es für alle eventualitäten das Polzeirecht und eine enstprechende Auslegung (ist in München auch kein Problem auf der Sicherheitskonferenz 13 Jährige in Sicherheitsverwahrung zu nehmen und den Erziehungsberechtigten den Zugang und Anwaltsvermittlung zu verwehren). Also, wenn sich die Exekutive was vornimmt, dann bleibt für den normalbürger nur der Blick in die Röhre.
Allerdings wird bei dem betreffenden nicht ohne einen Grund die Bude gefilzt. Was sie dann finden ist was anderes - und da kann man mit shareware und so nur sagen - dumm gelaufen.
Und herausgabe von beschlagnahmten Eigentum hängt ganz schwer davon ab, wie begründet er das wiederbraucht, ob das Verfahren noch läuft, ob die Exekutive Zeit hatte das Material zu sichten (ach ja, Monitore werden üblicherwise auch mitgenommen - können ja daten drin sein...:-))
Also,wenn ich ehrlich bin.
Den PC sieht er die nächste Zeit nicht wieder, außer er hat viel Geld für Anwalt nd co...
Ich muß hier mal eines anmerken: Der Fall hat sich nicht in meinem persönlichen Umfeld abgespielt. Ich habe davon in der Fachpresse gelesen, weiß allerdings leider nicht mehr wo. Sollte mir das noch einfallen, werde ich es noch schreiben, ist schon eine ganze Weile her. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das alles wirklich so passiert ist. Dieses Posting hatte ich dazu gedacht, um herauszufinden wie realistisch solche Szenarien sind. Immerhin ist eines klar: Nahezu jeder Privatmann begeht Verstöße gegen diverse Urheberrechte, die nicht jeder Staatsanwalt als belanglos einstuft. Und die eigentliche Beschlagnahmung des PCs ist sicher auch normal. Nur meiner Rechtsaufassung nach sollte die Kiste dann nach ein paar Tagen Beweissicherun´ng wieder herausgerückt werden, falls die Experten nix wesentlich finden. Schließlich beschlagnahmt die Polizei auch nicht gleich jedes Auto, auch wenn damit Gesetzverstöße begangen werden, die für einen Strafbefehl reichen.
In Coburg wurde ja bekanntlich der Spieleentwickler Crytek mit 150 Mann BePo und Kripo auf den Kopf gestellt. Crytek gab zu, daß Lizenzen unrechtmäßig für weitere Rechner vervielfältigt wurden und die Computer blieben da, die konnten weiterarbeiten. Es kommt wohl auf die einzelnen Beamten an (und deren Computerverständnis) wie auch auf das Verhalten des Beschuldigten.
Wenn einer in keiner Weise kooperativ und vielmehr noch extrem bockig ist, lassen sie ihn ihre Macht wohl eher spüren. Es gibt ganz fiese und ganz nette Polizisten, Glückssache.
Zum Verständnis einer Sache: Am Samstag sah ich ein Bild in der hiesigen Presse, da hatte so ein armer Teufel eine Jim-Beam-Flasche zum Rauchapparat umfunktioniert und war damit erwischt worden, das war ein Foto wert! Der Pressesprecher der Polizei sagte, das hätte sich ein abhängiger Hascher gebastelt, "um Geld zu sparen". Ist doch völlig unlogisch, diese Aussage, und genauso kann es mit allem anderen passieren, wo das Verständnis fehlt.
Darf man überhaupt das eigentum einer person betrereten??? DAs wär doch Hausfriedensbruch und geht ohne einen durchsuchungsbefehl nicht oder???
MFG T-Killa
Es ist ein Unterschied ob eine Durchsuchung beim einer Privatperson oder einer Firma stattfindet.
Bei einer Firma können nicht einfach sämtliche PCs beschlagnahmt werden, da die Firma sonst im selben Augenblick pleite bzw. handlungsunfähig wäre. Normalerweise werden dann lediglich die "Beweise gesichert", d.h. es werden von der Polizei Datensicherungen angelegt, oder vorhandene Datensicherungen kopiert bzw. beschlagnahmt. Nur in Notfällen (Datensicherung nicht möglich, keine Zeit etc.) werden Computer von Firmen beschlagnahmt.
Bei Privatpersonen ist nicht zu befürchten das die aufgrund eines beschlagnahmten Computers handlungsunfähig sind, deswegen wird hier der PC grundsätzlich mitgenommen. Und hier hängt es vom Staatsanwalt bzw. vom Willen der Polizei ab, ob nur der PC oder die komplette Anlage inklusive Monitor usw. weg ist. Denn rechtlich gesehen ist das Tatmittel immer die komplette Anlage, nicht nur der PC allein. Wer auf seinem PC sehr wichtige Daten hat, die er unbedingt benötigt, kann nach der Durchsuchung beim Staatsanwalt beantragen, dass ihm diese Daten ausgehändigt werden. (Geht natürlich nur, wenn es sich dabei um Daten handelt, die nichts mit dem Tatvorwurf zu tun haben.) In der Regel bekommt man diese Daten dann auch, wenn man den Datenträger (CD, Festplatte) für das Kopieren zur Verfügung stellt.
PS: Die Geschichte mit dem "PC weg wegen Shareware" halte ich übrigens für ein Gerücht. Dazu gibt es keine rechtliche Handhabe, schon gar nicht wenn die betroffenen Firmen keine Anzeige erstatten. Wenn es so war: Beim Staatsanwalt die Herausgabe des PCs verlangen, wenn er das nicht macht, Beschweren.
In der unserer lokalen Presse stand letztens ein Artikel zu dem Thema Raubkopien. In den meisten Fällen war die Polizei wegen anderer Delikte unterwegs (Rauschgift, Diebstahl, Hehlerei etcetera). Dabei sind ihnen einige Male nebenbei ein paar Raubkopien in die Hände gefallen, wo es dann eine Anzeige gab. Direkt auf die Jagd nach Raubkopierer würden sie wohl nur gehen, wenn sie jemanden auf der Spur sind, der Raubkopien kommerziell vertreibt.
Andreas
Wäre für mich ne Katastrophe, wenn die Grünen meinen Rechner mitnehmen würden....
Mfg Achmed
Eine praktische und theoretische Kurzanleitungfuer den smarten und aufgeklaerten User ueber die Vorbereitung und erfolgreichesDurchstehen von Hausdurchsuchungen
http://www.gulli.com/dokumente/recht/hausdurchsuchung.html
hi,
hatte auch eine HD, bei mir wurden aber keine beweise zur entlastung sichergestellt, sprich sie haben keine einzige original cd mitgenohmen. nun behauptet der staatsanwalt das nie welche da waren.
Boss