Zunächst sollte der Unterschied zwischen Garantie und Sachmängelhaftung (früher: "Gewährleistung") verdeutlicht werden:
--- Sachmängelhaftung: Du hast darauf Anspruch, daß die Kaufsache zum Zeitpunkt der Gefahrenübergabe mängelfrei war.
--- (Haltbarkeits-)Garantie: Du hast darauf Anspruch, daß die Kaufsache über einen bestimmten Zeitraum mängelfrei bleibt.
Eine Garantie wird meistens vom Hersteller darauf abgegeben, daß ein Produkt über einen bestimmten Zeitraum mängelfrei bleibt. Allerdings können bestimmte Komponenten auch von der Garantie ausgeschlossen werden (z. B. beim Mobiltelefon der Akku) oder man gibt nur auf bestimmte Teile Garantie (z. B. beim Auto nur auf den Motor). Niemand wird gezwungen, eine Garantie anzubieten - tut man es aber, ist derjenige, der die Garantie erklärt (ob nun Hersteller, Verkäufer oder ein Dritter), daran gebunden (§ 443 BGB). Die Sachmängelhaftung bleibt davon unberührt.
D. h. es kann gut sein, daß die Sachmängelhaftung seitens des Verkäufers ausgeschlossen wurde, der Hersteller jedoch eine (freiwillige) Garantieleistung erbringt. Glück gehabt!
Solltest Du ein Produkt ersteigern, für das die Garantiefrist des Herstellers noch nicht abgelaufen ist, ist es ratsam, den Verkäufer vorsorglich um den Kaufbeleg, die Garantiekarte o. ä. zu bitten. Ansonsten könntest es im Garantiefall schwer werden, dem Hersteller zu belegen, daß die Frist noch nicht abgelaufen ist, und Du wärst u. U. auf dessen Kulanz angewiesen ...