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OVP

[PoT]CreMatoR / 9 Antworten / Baumansicht Nickles

Muss man die Originalverpackung bei einem Umtausch (Umtausch bzw. bei einem Defekt) aufheben, oder genügt lediglich der Kassenbeleg/die Quittung aus?
Gibt es dazu auch einen rechtlichen Verweis (BGB)?

Ich besitze keinerlei Fähigkeiten als Hellseher und beantworte Fragen nach meinem derzeitigen Kenntnisstand. MfG PCM
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Waidler [PoT]CreMatoR „OVP“
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Hallo,solange die Garantie gilt hebe ich die Verpackung auf.

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gelöscht_84526 [PoT]CreMatoR „OVP“
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Der Kassenbeleg reicht. Es ist nicht notwendig, die Originalverpackung aufzubewahren.

Ich würde es so sehen:

14-Tage-Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz: braucht OVP
24-Monate-Gewährleistungsfrist: keine OVP nötig, ist aber zumindest dann, wenn du das Teil selber einschicken willst, sehr hilfreich.

Gruß

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Crusty_der_Clown [PoT]CreMatoR „OVP“
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Moin,

Ein Umtausch ist ja eine freiwillige Kulanzleistung des Verkäufers, da kann er natürlich sehr wohl drauf bestehen, daß die Originalverpackung noch vorhanden ist.

Bei einem Defekt innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist kann der Verkäufer auf keinen Fall darauf bestehen und kein Verkäufer, der nicht gerade am Rande der Legalität - oder noch etwas weiter im Abseits - arbeitet, wird darauf bestehen. Der Hersteller, der eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende (freiwillige) Garantie anbietet, kann dabei wieder auf die Originalverpackung bestehen, mir ist allerdings kein Fall bekannt, wo das verlangt wird.

Die Anmerkung von King-Heinz "14-Tage-Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz: braucht OVP würde mir mein gesunder Menschenverstand so auch sagen und wäre für mich eine Selbstverständlichkeit und sollte nach meiner Meinung nach auch für andere so sein, man kann ja sicher durchaus mal 14 Tage eine Verpackung aufheben, falls man tatsächlich vorhaben sollte, den Kaufvertrag zu widerrufen, tatsächlich ist dem aber nicht so und kann, falls ein Händler sowas in seinen AGB oder Artikelbeschreibungen schreibt, zu einer (teuren) kostenpflichtigen Abmahnung führen - das entsprechende, durch die Presse gegangene Urteil, ist noch gar nicht so alt (vielleicht ein Vierteljahr). Siehe dazu http://www.internetrecht-rostock.de/rueckgabe-originalverpackung.htm

Gruß
Jürgen

"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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xafford Crusty_der_Clown „Moin, Ein Umtausch ist ja eine freiwillige Kulanzleistung des Verkäufers, da...“
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Ich habe die Seite jetzt nicht ganz durchgelesen, kenne das Urteil aber. Festgestellt wurde, dass die Rückgabe nciht ausgeschlossen werden darf, wenn die Verpackung fehlt. Was aber in den Artikeln über dieses Urteil meist fehlt ist der Hinweis, dass es für einen Händler durchaus erlaubt (und naheliegend) ist bei fehlender Originalverpackung eine Wertminderung aka "Nutzungspauschale" für das zurück gegebene Gerät vom Erstattungspreis abzuziehen.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Crusty_der_Clown xafford „Ich habe die Seite jetzt nicht ganz durchgelesen, kenne das Urteil aber....“
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Das könnte sicher durchaus passieren. Wie dort im Streitfall allerdings die Entscheidung eines Gerichtes darüber ausfallen würde, ist vermutlich so vorhersagbar wie heute der Wetterbericht vom 25. Mai 2009. Ich würde mich weder als Händler noch als Kunde darauf verlassen, mit so einem Abzug auf der sicheren Seite zu stehen. Kommt wohl vermutlich darauf an, wer das dickere Fell hat...

Gruß
Jürgen

"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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xafford Crusty_der_Clown „Das könnte sicher durchaus passieren. Wie dort im Streitfall allerdings die...“
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Ja, damit hast Du allerdings Recht... Auf Hoher See und vor Gericht zählen Venrunft und Gerechtigkeit nicht, oder wie das Sprichwort noch mal lautete ;o)

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Alle [PoT]CreMatoR „OVP“
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Wird das gerät im Laden umgetauscht, dann geht man ohne Verpackung hin.
Das neue Gerät kommt aus der Originalverpackung, das defekte wird da reingepackt.
Fertig.

Wird das Gerät eingeschickt, bekommst Du es repariert in irgend einem Karton wieder.
Auch kein Problem.

Wer hebt schon die ganzen Kartons über Jahre auf?
Und vor allen Ding, wer hat den Platz?
Gibt ja auch größere Sachen.

Schon mal einen großen Fernseher gekauft? Karton m * m * m ?

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idefix1968 Alle „Das ist vollkommen egal.“
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Wenn Du bei Aldi/Medion kaufst sollst Du selbst die großen Kartons aufbewahren. Sonst mußt Du warten, bis sie Dir per Post einen Karton zuschicken, den Du zum Einsenden benutzen sollst (in meiner Verwandtschaft schon mit defekten Fernsehern etc. innerhalb der Garantie/Gewährleistung passiert).

Ich selbst gehöre zu denjenigen, die genügend Platz haben und dies alles aufbewahren, bis die Zeit gekommen ist alles zu entsorgen. :-)
Wer einen Speicher "und" einen Keller hat, kann sich dies erlauben. Und nicht gefaltet, sondern noch in der ursprünglichen aufgebauten Form. Da kommt einiges zusammen. Bei einem Umzug war dies auch schonmal von Vorteil.

Gruß, Henning

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[PoT]CreMatoR Nachtrag zu: „OVP“
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Danke für Eure Antworten.
Speziellen Dank an Crusty für den Link.
Dieses Urteil hatte ich noch im Gedächtnis, aber sehr unvollständig...

Ich besitze keinerlei Fähigkeiten als Hellseher und beantworte Fragen nach meinem derzeitigen Kenntnisstand. MfG PCM
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