Olaf, es steht doch außer Frage, daß jemand seine beim Händler gekaufte Software weiter verkaufen darf. Mir ist zumindest kein rechtgültiges Urteil bekannt, daß gegenteiliges Behauptet. Weißt Du da mehr? Wie schon geschrieben, wenn Du beim Händler eine Software kaufst, oder eine Software mit deinem Rechner zusammen erhältst* dann hast Du eine Ware gekauft, die Du frei weiter verkaufen darfst. Jeder Hersteller, der in Deutschland Geschäfte machen will und hier seine Produkte verkauft ist dazu verpflichtet deutsches Recht anzuerkennen und muß dies demnach auch erlauben, bzw anderslautende Bestimmungen einer EULA sind schlichtweg ungültig (wenn die EULA aufgrund anderer Umstände nciht ohnehin bereits ungültig ist).
* es gibt jedoch einen Haken an der Sache. Ein Hersteller kann zum Beispiel die Software so verändern, daß sie nur mit dem verkauften Gerät funktioniert oder sich nur einmal installieren lässt oder ähnliches. Wenn dies zur Eigenschaft des Produktes gehört und dem Kunden beim Kauf bekannt ist, dann ist dies zulässig. Man kann dies dann zwar tortzdem weiter verkaufen, hat aber keinen Anspruch darauf, daß der Hersteller diesen Weiterverkauf ermöglicht, bzw die Nutzung nach dem Weiterverkauf.