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Wie ist das 14 tägige Rückgaberecht

Conqueror / 5 Antworten / Baumansicht Nickles

nach Fernsendegesetz zu interpretieren:
Gelten die 14 Tage ab Erhalt der Ware oder schon ab Versand der Ware ?

Wie ist dann diese Satz zu interpretieren ?
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.

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xafford Conqueror „Wie ist das 14 tägige Rückgaberecht“
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Frühestens mit Erhalt der Belehrung bedeutetso viel, dass sich die Frist eben so lange herauszögert, bis Du die Belehrung bekommst. Auf gut Deutsch: Schickt Dir jemand die Ware, vergisst aber Dich vorher über dein Widerrufsrecht zu belehren, so hast Du so lange ein Widerrufsrecht, bis er dem nachkommt (plus 14 Tage).

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Crusty_der_Clown xafford „Frühestens mit Erhalt der Belehrung bedeutetso viel, dass sich die Frist eben...“
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Schickt Dir jemand die Ware, vergisst aber Dich vorher über dein Widerrufsrecht zu belehren, so hast Du so lange ein Widerrufsrecht, bis er dem nachkommt (plus 14 Tage)
Ich glaube, das stimmt jetzt nicht mehr so ganz, ganz am Anfang (zu Zeiten des Fernabsatzgesetzes) war das wohl so. Jetzt müßte der Zeitraum auf 30 Tage verlängert worden sein, sofern keine oder keine ausreichende Belehrung stattgefunden hat. Ich lasse mich diesbezüglich aber gerne eines Besseren belehren, wenn jemand dazu noch nähere Infos hat.

Ansonsten gilt die Frist halt frühestens ab Erhalt der Belehrung oder ab Warenerhalt (folgende Situation: Der Händler läßt das Gerät zur Einsparung von Versandkosten direkt vom Hersteller oder Distributor praktisch kommentarlos an dich senden, seine Rechnung kommt erst 3 Tage später per Post hinterher: 14-Tage-frist hier ab Erhalt der Rechnung mit der Belehrung. Gleiche Situation, aber der Paketdienst bummelt erstmal und findet dann deine Anschrift zunächst nicht, das Paket trifft 3 Tage nach Erhalt der Rechnung ein: Die Frist beginnt ab Erhalt der Ware). Auf keine Fall jedoch ab Versand der Ware.

Gruß
Jürgen
"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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xafford Crusty_der_Clown „Schickt Dir jemand die Ware, vergisst aber Dich vorher über dein Widerrufsrecht...“
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So weit ich weiß treten die 30 Tage dann ein, wenn die Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsabschluß (oder Wareneingang?) an den Kunden übermittelt wird. Ich bin aber auch nciht mehr auf dem neusten Stand. Trotzdem steht im entsprechenden Paragraphen immer noch "frühestens mit Erhalt der Belehrung", was darauf hinweisen würde, dass die Frist immer noch unbegrenzt sein kann, wenn keine Belehrung erfolgt.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Crusty_der_Clown xafford „So weit ich weiß treten die 30 Tage dann ein, wenn die Widerrufsbelehrung erst...“
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oder wie auch immer, ich bin da auch kein Experte. Was bin ich froh, fast ausschließlich gewerbliche Kunden zu haben, irgendwie ist das streßfreier.


Gruß
Jürgen

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GarfTermy Conqueror „Wie ist das 14 tägige Rückgaberecht“
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