Mehrfachtätern die Internetleitung zu kappen - ob das wohl mit dem deutschem Recht auf Information vereinbar wäre?
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/raubkopien2.html
![](/thumbnails/75x75/user/avatar/default_avatar.jpg)
Mehrfachtätern die Internetleitung zu kappen - ob das wohl mit dem deutschem Recht auf Information vereinbar wäre?
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/raubkopien2.html
"deutschem Recht auf Information" - wohl ein Witzbold? - Welche Information? Wessen Information? Recht für wen? usw. usf.
Ich nehme an, er meint den (gefettet hervorgehobenen Teil von) Artikel 5 GG:
(1) 1Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. 3Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
[...]
Der Gedanke ist doch gar nicht so verkehrt - ich mag den Führerscheinvergleich.
Wer mit dem Auto mit 200 auf der Landstraße fährt sagt auch, er hätte ein Recht auf Mobilität - aber es ist nunmal verboten.
Schön finde ich ja nur, daß man auch ohne Führerschein Auto fahren kann - wie die Franzosen wissen wollen wer da wo surft - zumal die entsprechenden Leute ja wohl im anonymisieren kundig sein werden - wäre doch mal interesant ?!?
Trotzdem scheint die Frage ja an aktualität zu gewinnen, wenn ich mir die Pläne einiger EU-Parlamentarier so angucke. Und EU-Recht schlägt nunmal nationales Recht.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/101916