Leute, neulich stellte ich fest, dass das dringend benötigte Teil bei keinem der bekannten Teileversender auffindbar war, auch nicht bei Ebay, bis ein eine Ausnahme in Irland (leider mit Lokalversand)
Aber mercateo lieferte einen Treffer, sogar in Deutschland. Bei diesem Treffer habe ich dann direkt nachgeschaut und stand erwartungsgemäß vor dem Problem, dass ich keine Firma bin.
Also "Blahblahservice +Name +GbR" angegeben, mit KreKa bezahlt und gut.
Aber nun habe ich ein schlechtes Gewissen :) und möchte gerne für die Paar Euro + Versand die Steuern nachzahlen.
Wo und wie mache ich das am besten?
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Hallo i.mer,
Du schreibst, dass Du das "Teil" ja nun schlussendlich in Deutschland erworben hast.
Damit hast Du, nachdem Dein "Versender" ja wohl auch die Märchensteuer ordnungsgemäß in Rechnung gestellt hat (muss er ja), auch Deiner Pflicht genüge getan.
Du brauchst also sicher kein schlechtes Gewissen zu haben.
OK, diese Vertriebsstruktur von solchen Vertreibern, die streng nach Strukturen wie
1. Generalimporteur
2. Bundeslandvertriebshoheit
3. Gebietsvertriebshoheit
4. Bezirksvertriebshoheit
5. ..........
6. ......
.
.
Endkundenpreise
arbeiten, hast Du mit dieser Masche durchbrochen.
Wenn´s Dein Verkäufer aber wirklich ernst damit gemeint hätte, hätte er von Dir als Neukunde erstmal Deinen Gewerbeschein verlangen müssen.
Hat er wohl nicht.
Also mach Dir keinen Kopf und schlaf gut und freu Dich das Du das Teil hast.
Aha, gut zu wissen, die MwSt ist ja ausgewiesen, wenn da also nichts dazukommen dürfte, dann bin ich ja beruhigt.
Aber nun habe ich ja eine falsche Angabe gemacht. Könnte das irgendeine rechtliche Auswirkung haben, zumindest theoretisch?
Oder ist das eine reine Wunschaufteilung, die die Firmen machen?
Und selbst wenn: die eintscheiden ja selbst, wen sie als Kunde haben möchten. Die Tatsache, dass hier nicht wirklich geprüft wurde macht es noch nicht besser?
Ich kann ja auch nicht mit ruhigem Gewissen schwarzfahren, nur weil nie kontrolliert wird, oder?
Also da kannst Du ganz beruhigt sein!
Wenn der Verkäufer Dir das Teil verscherbelt, ohne einen Gewerbenachweis von Dir zu verlangen, dann kannst Du ja dafür nicht krank sein.
Die machen das mit dem "Gewerbenachweis" ja nur wegen der Konditionen.
Um sich, bzw. Ihre Verkaufsstruktur, die ich ja schon oben skizziert habe, zu schützen.
Da kassiert ja jeder, der in der Hierarchie vorkommt, vom Vorgänger und haut seine eigene Handelsspanne plus Märchensteuer drauf.
So kommt dann beim Endkunden schlußendlich der fette und gesalzene Endbetrag raus.
OK, da bin ich ja beruhigt.
Ja, den hat es nicht nur theoretisch, denn für das Geschäft gilt nicht mehr das BGB als Grundlage. Somit entfallen einige für Endkunden vorteilige Regelungen wie z.B. das Widerrufsrecht und auch in Punkto Gewährleistung sieht es bei Geschäften zwischen Gewerbetreibenden anderst aus, als gegenüber Endkunden.
Einige "Firmen" (gerade im Ebay-Umfeld) versuchen mit solchen "nur an gewerbliche Kunden"-Klauseln rechtliche Vorgaben zu umgehen, indem sie proforma vorgeben nicht an Endkunden zu verkaufen, was sie natürlich mit vollem Wissen trotzdem tun.
Na gut, in diesem Fall ist es irrelevant, Conrad und Reichelt nehmen auch keine Bauteile zurück, und Garantie gibt es auch keine.
Zudem hatte ich keine Wahl, denn das Tein dab es weit und breit nicht für Privatkunden zu kaufen, eben ein verdammt seltener Halbleiter. Außerdem würde er dann wohl das 5- bis 6-fache kosten, wenn man ähnliche, verfügbaren Typen anschaut.
Dass aber die ganzen Endverbrauscherregelungen entfallen, sollte mir eigentlich auch bekannt sein, hatte mich soch mal damit auseinadergesetzt, nur in dem Fall waren ja alles Überlegungen in diese Richtung liegen gelassen.
Also vielen Dank nochmals für die Aufklärung.
Du bist in diesem Rechtsgeschäft als Scheinkaufmann aufgetrete. Das heißt, dass der Kaufvertrag nach den Bestimmungen des HGB zustandekam. Wie Xafford schon schrieb, sind die HGB-Regelungen strenger als die des BGB, weil von Kaufleuten im Geschäftsverkehr mehr Sorgfalt verlangt wird.
Meinstes Du nicht eher "freier", aka Vertragsfreiheit? Immerhin erlegen sie weniger rechtliche Randbedingungen den Vertragparteien auf und lassen einen weiteren Verhandlungsspielraum...
Aber eigentlich ist das auch nur Wortklauberei ;o)
So kann man das auch formulieren:
Das BGB regelt die Beziehungen zwischen profitgeilen Profis und naiven, gutgläubigen Verbrauchern. Da muss natürlich die schützende Hand des Gesetzes über den dummen Verbraucher gehalten werden.
Das HGB gilt für den Rechtsverkehr der Profis untereinander; die sind nicht ganz so schutzbedürftig.
So besser? ;-)
Bestens ;o)
Aber wo Du gerade unseren schönen, vorsorglichen Staat ansprichst, mich beschäftigt schon lange der Widerspruch, dass unser lieber Staat den armen Bürger für so dämlich hält ihn vor Allem und sogar sich selbst schützen zu müssen.
Andererseits mutet er diesem armen, unreifen und geistig minderbemittelten Bürger jedoch zu eine so schwere Entscheidung zu treffen, wie sie bei demokratischen Wahlen nötig ist. Mal sehen wie lange es dauert, bis ihm auch diese schwere Bürde abgenommen wird.
Ich meine es kann doch nicht sein, dass sich ein so toller Staat als Legitimation auf dumme Bürger stützen muss...
Hallo i.mer,
eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (definiert nach § 705 BGB) wird als Gesellschaft nicht nach dem Handelsrecht (HGB) beurteilt, sondern nach dem BGB (darum nennt man sie auch BGB-Gesellschaft!).
Weiter: Eine GbR hat nicht zwingend etwas mit Gewerbe zu tun: Sie kann auch ein Zusammenschluß von Bürgern zu einer Tipp-Gemeinschaft im Lotto oder zur Organisation einer Klassenfahrt sein (oder was dir sonst noch einfällt. Diese GbR hat weiter auch keine Firma (keinen eigenen Namen)und wird auch nicht in das Handelsregister eingetragen. Und schließlich bist du auch kein Scheinkaufmann; so heißen Leute, die sich in das Handelsregister haben eintragen lassen, aber behaupten, dass sie keine Gewerbetreibenden seien. Da du dich nicht in das Handelsregister eingetragen hast, bist du in diesem Fall überhaupt kein Kaufmann und es gilt für dich nicht das Recht des Kaufmanns (und natürlich auch nicht die Pflicht des Kaufmanns!).
Falls du öfters solche Einkäufe tätigen willst, dann gründe doch mit irgend einem Bekannten eine Gesellschaft, die einen bestimmten Zweck verfolgt (das muss wie gesagt nichts gewerbliches sein), macht eine kurze Satzung dazu (ist formfrei), und schon habt ihr eine richtige GbR. Das könnte man dann auch als Gelegenheitsgesellschaft bezeichnen.
Leute, die tatsächlich nur an Wiederverkäufer (Händler usw.) verkaufen wollen, lassen sich durch eine GbR nicht beeindrucken - die verlangen dann den Gewerbeschein.
Also, alles in allem: Im Grunde hast du nichts zu befürchten. An deiner Stelle würde ich aber so etwas lieber unterlassen oder eben eine tatsächliche GbR gründen (kostet nichts; keine Behördengänge usw.), un du wärst auf der sicheren Seite.
Na, noch einen schönen Abend. Gruß Calixtus
Also da hört sich diese Definition schon plausibler an:
Scheinkaufmann
Die Rechtsprechung hat den Grundsatz entwickelt, dass jemand, der durch sein Auftreten im Geschäftsverkehr den Eindruck erweckt, er sei Kaufmann, die ihn belastenden Folgen der Kaufmannseigenschaft gegen sich gelten lassen muss.
Ein Scheinkaufmann ist kein Kaufmann; er haftet jedoch gegenüber gutgläubigen Dritten wie ein Kaufmann. Hinsichtlich der Haftung, nicht aber der Rechnungslegung, muss er sich wie ein Kaufmann behandeln lassen.
Quelle: Wikipedia