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peterson normalo_04 „freispruch für ebay käufer“
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Das kommt letztendlich drauf an.
In diesem Fall war es eine Auktion mit geringem Startpreis.

Wäre es eine Festpreisauktion mit einem Preis weit unter dem Einkaufspreis, dann hätte das Gericht anders gesprochen.

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gelöscht_84526 peterson „Das kommt letztendlich drauf an. In diesem Fall war es eine Auktion mit geringem...“
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"Das kommt letztendlich drauf an.
In diesem Fall war es eine Auktion mit geringem Startpreis."


Das hätte das erstinstanzliche Gericht aber auch schon sehen müssen....

Gruß
K.-H.
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peterson gelöscht_84526 „ Das kommt letztendlich drauf an. In diesem Fall war es eine Auktion mit...“
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Wenn man auf die Prozeßkosten schaut, dann hat der 1. Richter ja richtig gehandelt.
*lol*

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