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Rücktritt vom Internet- Kauf

jueki / 15 Antworten / Baumansicht Nickles

In meinem Bekanntenkreis wurde eine Frage diskutiert - und es gab keine Klarheit.
Wißt Ihr da Genaueres?
Bei einer Bestellung von Waren per online- Bestellung habe ich ein 14- tägiges Rücktrittsrecht.
Wie sieht das mit Software aus? Und zwar solche, wo einem ein Schlüssel zugesendet wird, der zum Update berechtigt.
Es gibt in diesem Falle zwei Möglichkeiten

- Direktbestellung per online- Bestellung
- Bestellung per Mail.

Der Grund meiner Frage:
Es wurde durch ein Mißverständnis innerhalb einer Familie eine Software 2x bestellt - so wie oben beschrieben.
Kann der Besteller da von einer dieser beiden Bestellungen (die beide ausgeliefert wurden) zurücktreten?

Wäre nett, wenn Ihr mir da die Gesetzlichkeiten schildern könntet.
Es wurde der Händler noch nicht befragt, damit das klar ist, ja? Ich möchte eben nur gerne wissen, wie das vom Gesetz her geregelt ist.

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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peterson jueki „Rücktritt vom Internet- Kauf“
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Warum fragen die nicht einfach bei der Firma, was man da machen kann?
Erwartest Du hier eine kompetente Rechtsberatung?

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jueki peterson „Warum fragen die nicht einfach bei der Firma, was man da machen kann? Erwartest...“
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Ich erwarte bei jeder meiner Fragen, die ich seit dem 19.12.2002 stelle, eine Antwort.
Weiter nichts, ok?
Also keine Absolution, keine bindenden Verträge - nur eine einfache Antwort.

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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peterson jueki „Ich erwarte bei jeder meiner Fragen, die ich seit dem 19.12.2002 stelle, eine...“
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;O)

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Max Payne jueki „Rücktritt vom Internet- Kauf“
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§ 312 d BGB:

(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
...
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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jueki Max Payne „ 312 d BGB: 4 Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist,...“
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das habe ich soweit auch gelesen, max_payne - aber eben nicht richtig verstanden.
Die "Lieferung" bestand in weiter nichts, als in einem zum Update berechtigten Key.
Der ja jederzeit gesperrt werden kann. Einer von beiden jedenfalls.
Wie schon im Startposting gesagt - Peterson hat das nicht gelesen- es wurde noch kein Kontakt mit der Firma aufgenommen - ist auch nicht meine Sache.
Ich wollte eben nur wissen, wie man in der Gemeinschaft hier die Rechtslage sieht.

Jürgen

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Max Payne jueki „das habe ich soweit auch gelesen, max_payne - aber eben nicht richtig...“
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Der ja jederzeit gesperrt werden kann.

So einfach ist das nicht. Das geht nur, wenn die Aktivierung der Software zwingend über das Internet erfolgen muss. Und auch dann wird sich der Hersteller für den Mehraufwand bedanken.

Wenn Du den Key kennst (oder zumindest davon ausgegangen werden muss), gilt die Software als "entsiegelt" und das Rückgaberecht existiert nicht. Das ist auch bei Software so, die man sich runterlädt und dann den Key per eMail bekommt.
The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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ABatC jueki „Rücktritt vom Internet- Kauf“
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Etwas ausführlicher:
http://www.123mietrecht.de/R%C3%BCcktrittsrecht-nach-Fernabsatzgesetz-bei-Lizenzkauf-im-Internet__f11512.html

Natürlich gibt es immer noch die Option, über eine Kulanzregelung das mit dem Anbieter zu klären (Fall schildern und ihn bitten, einen Key zu sperren). Aber zwingen kannst du ihn dazu wohl nicht...

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jueki Nachtrag zu: „Rücktritt vom Internet- Kauf“
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gut - da weiß ich nun ein bischen mehr Bescheid.
Danke!

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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WVB-38 jueki „Rücktritt vom Internet- Kauf“
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Hast du genau die Software erhalten, auf die du geboten hast, Dann gebe dich mit der Lieferung zufrieden,

Hat dir der Liferant nicht genau das geliefert, worauf du geboten gahast??? dann melde die "Unstimmigkeit" an und fordere "´Rückerstattung" oder Lieferung der "verprochenen" Software. Das halte ich für "fair" un durchstzbar.



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jueki WVB-38 „Hast du genau die Software erhalten, auf die du geboten hast, Dann gebe dich mit...“
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Was hältst Du davon, mein Posting, also meine Frage mal genau zu lesen?
Dann wirst Du erkennen, das ich etwas ganz was anderes fragte, als Du mir eben beantworten willst.

Jürgen

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koralle1942 jueki „Was hältst Du davon, mein Posting, also meine Frage mal genau zu lesen? Dann...“
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Wow, ganz schön arrogant......
Neuer Ton bei Nickles ??????
Grüße

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jueki koralle1942 „Wow, ganz schön arrogant...... Neuer Ton bei Nickles ?????? Grüße“
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Neuer Ton?
Nein. Was denkst du, wenn Du einen fragst, wie spät es ist und dieser antwortet "Das Schuhgeschäft ist gleich um die Ecke!" ?
Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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floidfat jueki „Was hältst Du davon, mein Posting, also meine Frage mal genau zu lesen? Dann...“
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Sorry ich bin eigentlich recht friedliebend, aber in diesem Fall gebe ich dir recht.

Gruß

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degmic jueki „Rücktritt vom Internet- Kauf“
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Hallo,

Dies ist keine Rechtsbelehrung! - Nur meine Meinung:

Wenn die Software, bzw. der Umschlag mit der Lizenz entsiegelt ist, erlischt das Rücktrittsrecht in der Regel, dann sprich mit dem Verkäufer! - Ist das Siegel OK, hast du die Software ja nicht damit benutzt, das Rücktrittsrecht müsste dann ziehen.
Hatte der Verkäufer denn keine Widerrufsbelehrung in seinem Angebot?
Office 2007 Lizenzen MLK, sind mitlerweile normal, man kann sich die Software aber kostenlos herunterladen oder gegen Gebühr (Euro 15,- netto) im Internet bestellen. -Wo ist das Problem?

Michael

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jueki degmic „Hallo, Dies ist keine Rechtsbelehrung! - Nur meine Meinung: Wenn die Software,...“
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Wo ist das Problem?
Es gibt keines - und es gab keines.
Ich habe eine Frage gestellt und diese wurde mir ausreichend beantwortet.
Und - es handelt sich nicht um Office. Mir ist unklar, woraus dies geschlossen werden kann.

Ich bedanke mich noch einmal bei allen für die Antworten .
Das Thema ist somit für mich erledigt.

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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