Nachdem nun auch ein 1500€ Notebook für 400€ angeboten wurde. Diesmal schlugen jedoch 100000 Kunden weniger zu als beim 10€ Monitor den noch 140000 Kunden wollten. Bestellungen werden jetzt nur noch per Telefon angenommen.
http://www.hartware.net/news_47203.html
mfg
chris
Allgemeines 22.004 Themen, 148.973 Beiträge
Würde mich wunden wenn Dell die Ware nicht liefern müßte.
Also ich kenne zwar die Gesetzlage dahinten nicht aber die abgeschlossene Bestellung gilt doch normalerweise als rechtlicher Vertrag der nicht mal eben so vom Anbieter zurückgezogen werden kann.
Ich kann ja schließlich auchnich bei ebay und co. was für 1 Euro verticken und hinterher sagen: Ne bekommst nich weil ist ja viel mehr Wert. Da würd ich auch in Grund und Boden verklagt werden.
Hallo,
die Rechtslage ist grds. unterschiedlich.
So war zu dem ersten Vorfall darüber zu lesen, daß in Taiwan in der Tat mit Abgabe einer Internetbestellung ein Vertrag geschlossen wird.
Die deutsche Rechtslage sieht allerdings in einem Internetshop (wie auch den Waren im Regal eines realen Shops) lediglich ein invitatio ad offerendum, also die Aufforderung des Ladeninhabers an den Kunden, die Ware an die Kasse zu bringen und dort liegt dann erst ein Angebot vor, wenn die Kassiererin sagt "das Brot kostet 2 EUR". Ich kann das Angebot dann annehmen oder nicht.
Somit kann etwas derartiges in D´land - leider - nicht so schnell passieren. ;-)
Aber wenn, dann würde ich mir direkt ein paar Displays und Notebooks bestellen... und hoffen, daß die ebenfalls regelmäßig verwendete Klausel "Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen" nirgends steht. :-)
Gruß,
Dirk
Ganz so einfach ist es nicht. Diablo hat recht: ein eBay-Verkäufer z.B. kann nicht einfach z.B: ein teures Teleskop mit 1EUR anbieten und sich nach Auktionsende darauf zurückziehen, dass das Teleskop, dass er erst seit 4 wochen habe, mal 19.000 EUR gekostet habe und nun wolle er deswegen mindestens 10kEUR dafür sehen.
Ein ähnlicher Fall ist übrigens vor Jahren mal verhandelt worden, da gings nicht um ein Teleskop sondern um ein Auto, das auto wurde für einen lächerlichen Betrag versteigert - doch der verkäufer weigerte sich zu liefern, mit eben jener Begründung.
Die richter haben ihm dann allerdings doch etwas anderes erzählt...
Volker
Hallo Volker,
da hast Du Recht.
Allerdings ist auch der Online-Shop von Dell keine Auktion.
Bei einer Auktion geht es ja explizit um die angebotene Sache, also um konkret das Stück, das man da sieht bzw. auf dem Flohmarkt greifen kann.
Etwas anderes sind eben Online-Shops... hier gilt oben gesagtes.
Gruß,
Dirk
Der Unterschied bei der eBay-Auktion ist folgender: Das Starten einer Auktion gilt - laut eBay-AGB - als verbindliche Willenserklärung, den Artikel nach Ablauf des Auktionszeitraums an den Höchstbietenden zum Endpreis zu verkaufen.
Beim "normalen" Einkauf gibt der Käufer bzw. der Kaufwillige die erste Willenserklärung ab; der Verkäufer kann diese annehmen oder ablehnen. Nur im ersten Fall kommt ein Kaufvertrag zu Stande. Aber das hat Dirk ja schon erklärt.
Hi Diablo, der Vergleich mit ebay ist verfehlt.
Wenn ich dort einen Artikel für 1 € einstelle, dann tue ich das ja ganz bewusst - zum einen, um Einstellgebühren zu sparen, zum anderen, um Kaufinteressenten anzulocken, immer im Vertrauen darauf, dass die sich gegenseitig schön hochtreiben werden. So lange, bis sich ein einigermaßen marktüblicher Preis einpendelt - mein Pech wenn nicht, dann habe ich mich eben verspekuliert.
Bei Dell hingegen handelt es sich nicht um den Startpreis einer Auktion, sondern um einen groben Schnitzer bei der Preisauszeichnung. "Irren ist menschlich", wussten schon die alten Römer - mir passieren auch Irrtümer, da möchte ich auch nicht jedes Mal bestraft werden bis an den Rand meines existenziellen Ruins.
Ärgerlich ist allerdings die hohe Frequenz, mit der so etwas bei Dell passiert. Irgendwann muss man sich dann doch fragen, ob es nicht Absicht ist - oder wenigstens grobe Fahrlässigkeit.
CU
Olaf
Genau darum geht es, mitleid habe ich jedenfalls nicht mit diesem Unternehmen.
mfg
chris
ui ui ui. Ich wollte garkeine Grundsatzdiskusion über Ebay lostreten. Das war nur so der erste Gedanke der mir kamm als ich das gelesen hatte.
Natürlich gibt es dort rechtliche unterschiede mir gings mehr um die Aussage: Anbieter hat den Fehler gemacht also muß Anbieter auch dafür gerade stehen.
Hoffe das erklärts besser ;-)
Trotzdem bin ich sehr froh darüber das es hier im Forum doch soviele Leute gibt die sich direkt intensiv mit solchen Themen beschäftigen (wie die Rechtslage ist, was es für Möglichkeiten gibt usw.)