Hallo !
Ich habe bei eBay auf ein Buch geboten.
Einen Tag darauf wurde ich überboten, nicht weiter tragisch, da ich das Buch inzwischen geschenkt bekam.
Aber derjenige der mich überboten hat, hat sein Gebot kurzfristig zurückgenommen.
Jetzt sind noch ca. 20 Stunden bis zum Auktions-Ende. So da(ss) (ß) (?) ((:)) ich mein Gebot auch nicht mehr rückgängig machen kann.
Das Buch kann ich spielend leicht wiederverkaufen, aber muss ich den Kauf jetzt abschließen ?
Danke für die Antworten im Voraus
Allgemeines 22.004 Themen, 148.973 Beiträge
Durch die Abgabe eines Gebots hast Du eine verbindliche Willenserklärung abgegeben, den Auktionsartikel zu kaufen, wenn Du am Auktionsende Höchstbietender sein solltest.
Die Wirksamkeit dieser Willenserklärung wird auch durch ein zwischenzeitlich höheres Gebot eines anderen Bieters nicht beeinflusst. Solltest Du also am Ende Höchstbietender sein, wird Dir nichts anderes übrigbleiben, als den Kauf abzuschließen.
Allerdings kann in den verbleibenden Stunden (und vor allem den letzten Minuten) der Auktion ja noch das eine oder andere passieren.
Ich würde auch mal schauen, ob der zwischenzeitliche Überbieter ganz gerne mal bei Auktionen dieses Verkäufers mitbietet - evtl. geht es ja darum, die Auktion ein wenig zu pushen...
Mal dumm gefragt:
Warum konnte der 'Überbieter' sein Gebot zurückziehen und warum kann es der Fragesteller nicht, bzw. gelten die von Max Payne beschriebenen Regeln nicht auch für den Gebotsrückzieher??
Gruss,
kds
du kannst dein Gebot soundso viele Stunden vor Angebotsende zurückziehen, falls du noch nicht überboten wurdest. Hab ich auch mal gemacht.
Aber ich weiß jetzt nicht, wie das ist, wenn du überboten wurdest, aber das Gebot dann zurückgenommen wurde.
Aber ich denke, das mit 20h bis Auktionsende könnte kritisch werden...
Mfg,
Hühnerschregga
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_2.html
http://pages.ebay.de/help/policies/invalid-bid-retraction.html
Die Grenze liegt übrigens inzwischen bei 12 Stunden.
Hi
Manchmal ist das ganz einfach nur ein simpler Trick.
So soll dein Höchstgebot herausgefunden werden und du wirst so hochgepuscht. Der Höchstbieter zieht zurück und du bist der Gelackmeierte.
gruß Franz
daran hatte ich auch grade gedacht ;)
Hallo,
So soll dein Höchstgebot herausgefunden werden und du wirst so hochgepuscht
So würde ich das auch einschätzen.
Inzwischen sollte die Auktion ja abgelaufen sein. Wie ist es denn ausgegangen threadstarter?
Gruß
Frank
Ich habe letztens auch so ein ähnliches "Erlebnis" gehabt. Da wurde ich doch ständig um 50 Cent überboten, das Teil ging in der Folge für 50 Cent über meinem letzten Gebot weg. Zwei Stunden nach Auktionsende bekam ich von Ebay die Nachricht, dass der Verkäufer das Teil neu eingestellt hatte (ich hatte nicht nur geboten, sondern auch noch zusätzlich das Angebot beobachtet, deshalb bekam ich diese Nachricht).
Danach hat der Verkäufer noch eins draufgesetzt: Am nächsten Tag bekam ich vom Verkäufer ein "Angebot an den unterlegenen Käufer/Bieter". Er bot mir das Teil nun zu dem Preis an, welcher meinem letzten Gebot entsprach - also der Preis, zu dem das Teil angeblich ersteigert wurde minus 50 Cent!
Was da gelaufen ist, das kann man sich doch als Ebay-Nutzer mit jahrelanger Erfahrung an 5 Fingern ausrechnen. Natürlich habe ich das Angebot nicht (!!) angenommen. Verarschen kann ich mich nämlich alleine.....
Gruß
K.-H.
Hallo,
das gibts bei eBay leider häufig. Meldung an eBay bringt da auch gar nichts.
Interessant sind solche eBayer evtl., wenn sie als privat auftreten und viele solcher Geschichten ablaufen lassen. Dann kann man zart mal darauf hinweisen, dass das Finanzamt am Ort des Anbieters vielleicht Interesse an Informationen haben könnte.
Hinweis auf Finanzamt wirkt übrigens öfter und effektiv ;-)
Gruß
Frank
In dem Fall, wo Du überboten worden bist, ist das Gebot für Dich NICHT mehr bindend.
Du kannst den Artikel nehmen, bist aber nicht gezwungen.
Alles andere Geschriebene ist Plödsinn.
Auszug aus ebay AGB §10
Stellt ein Anbieter, auf der eBay-Website einen Artikel im Angebotsformat Auktion ein, gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt der Anbieter einen Startpreis und eine Frist (Angebotsdauer), binnen derer das Angebot per Gebot angenommen werden kann. Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Bieten-Funktion an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.