Endlich mal ein Urteil aus Hamburg, welches Forenbetreiber freuen dürfte.
Die rigide Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg bezüglich der Haftung für Internetforen und Blogs sorgt bereits seit Jahren für erhebliche Rechtsunsicherheit unter den Betreibern derartiger Angebote. Dieser Rechtsprechung hatte das Hanseatische Oberlandesgericht nun in einer neuen Entscheidung eine klare Absage erteilt, jetzt liegt auch die schriftliche Begründung des Urteils vom 4. Februar 2009 vor (Az. 5 U 180/07).
Das OLG Hamburg widerruft hier ein Urteil, welches in Zusammenhang mit einer Klage von der Abz..kerseite "Mar..ns Kochbuch" gefällt wurde. Zudem lässt das OLG keine Revision gegen das nun gefällte Urteil zu!
Hier geht es zum Bericht bei Heise: Klick.
Wurde Zeit, dass da mal was passiert. Aber dass das ausgerechnet aus Hamburg kommt, damit hätte ich nun wirklich nicht gerechnet....
Gruß
K.-H.
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Aber dass das ausgerechnet aus Hamburg kommt, damit hätte ich nun wirklich nicht gerechnet....
Wie wahr, da bist du nicht der einzige.
Gruss
Marcel