Guten Morgen Ihr Lieben,
Freenet verkauft an 1&1 - habe ich jetzt einen Grund, meinen am 05.02.09 geschlossenen Vertrag mit freenet (Vertragslaufzeit = 2 Jahre) zu kündigen?
Ich ziehe am Wochenende um von Frankfurt nach Dortmund und mein Partner hat bereits einen 1&1 Anschluß, den er auch beruflich nutzt, während ich auf meine Nummern auch gut verzichten kann.
Deshalb wüßte ich gern, ob es eine Möglichkeit gibt durch die Übernahme von freenet durch 1&1, vorzeitig aus meinem Vertrag auszusteigen.
Liebe Grüße,
Sandra
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Ich denke da kannst Du nur mit Kulanz seitens des Providers rechnen, ansonsten sind die Vertragsbedingungen maßgebend.
Und Rechtsberatung kann und wird Dir hier keiner geben können.
Was steht denn dazu in den AGBs?
Schau mal hier vorebi...
Würde aber auch sagen, das du da nicht ohne weiteres raus kommst.
....*grins* - durch diesen Beitrag hab ich ja überhaupt erst von dem Verkauf erfahren, ich hab nämlich noch keine Post bekommen...
Da hast du definitiv kein Recht auf ne Sonderkündigung.
Und Kulanz ist bei 1&1 AFAIK ein Fremdwort.
Das ist definitiv nicht richtig. Dieser Punkt ist zwar nirgends im BGB geregelt; die herrschende Meinung (u.a. des BGH) ist jedoch eindeutig. Genaueres siehe mein Posting weiter unten.
Ist vielleicht etwas spät, aber manchmal kommt man durch so einen Umzug raus(da sind einige Firmen kulant), dadurch das du übern Partner immernoch bei der Firma bist stehen die chanchen gar nichtmal so schlecht auch wenn ich denke das es etwas spät ist.
Es wird vermutlich so sein, wenn dein Anbieter dir am neuen Wohnort einen gleichwertigen Anschluss zur Verfügung stellen kann, wird er die Kündigung nicht akzeptieren.
-Ich bin dauch umgezogen, mein Anbieter, KabelBW kann mir am neuen Wohnort keinen Internetanschluss über Kabel anbieten, so akzeptierte er die vorzeitige Kündigung.
Das ist eine Sache. Das andere ist, dass Sandra offenbar mit ihrem Partner zusammenzieht und dort bereits ein Anschluss besteht. Somit hätte Sandra den Vertrag nicht geschlossen, wenn sie schon vorher dort eingezogen wäre.
@Sandra: Ich würde hier mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage argumentieren. Nach § 313 (3) BGB steht Dir in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht zu:
§ 313 BGB:
(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.
(2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.
(3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich, oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktritts tritt für ein Dauerschuldverhältnis das Recht zur Kündigung.
Ach so?
Und warum darf ich nicht raus aber die da??
Ich hätte den Vertrag nie geschlossen, wenn ich gewuß hätte, dass mein schöner freenetzugang an die Spambolzen von 1&1 verhökert wird.
Kleines Bonmont: Wir hosten hier eine gewerbliche HP über 1&1 und haben dann aber den emailverkehr ganz schnell von dem dazugehörigen mailservice auf freenet umgeleitet, weil wir über das 1&1 Postfach in Spam absoffen. Die Sackgesichter wollten noch mal Extrakohle für Spamfilter, bei freenet ist das schon lange inklusive-kaum Spam. Seitdem: 1&1 = a...lecken bei mir.
Und?
Muss ich jetzt auch umziehen??
.... oooch Gottchen, armes Pumbo, nur kein Neid bitte :-))
es steht ja noch gar nicht fest, daß das alles so klappt, wie erhofft.
Und außerdem, was spricht gegen eine neue Wohnung? Vielleicht findest Du ja eine mir 'ner schöneren Aussicht oder einem größeren Garten oder so, man weiß ja nie....
Liebe Grüße
Sandra
Auch für Dich gibt es Hoffnung!
Der Providervertrag wurde ursprünglich zwischen Dir und freenet geschlossen. freenet ist damit Schuldner der Leistung. Der Austausch des Vertragspartners (= Schuldners) bedarf zwingend Deiner Zustimmung.
Der BGH hat sich schon des Öfteren mit dieser Thematik befasst - die Position der Richter ist dabei eindeutig:
Die Vertragsübernahme ist nicht eine Kombination von Abtretung und Schuldübernahme, sondern ein einheitliches Rechtsgeschäft. Sie bedarf der Zustimmung aller Beteiligten (vgl. BGHZ 96, 302, 308; BGHZ 154, 171, 175). Die Vertragsübernahme kann als dreiseitiger Vertrag oder aber auch durch Vertrag zwischen zwei Beteiligten geschlossen werden, der durch den dritten Beteiligten genehmigt werden muss (vgl. BGHZ 72, 394, 396; 96, 302, 309).
Empfehlung: Widerspreche einer Vertragsübernahme durch 1&1 ausdrücklich schriftlich! Dieses Schreiben schickst Du per Einschreiben an freenet. Im selben Schreiben kannst Du außerordentlich kündigen, da freenet bereits angekündigt hat, die geschuldete Leistung in Zukunft nicht mehr zu erbringen. freenet ist somit nicht in der Lage, den Vertrag bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist zu erfüllen. Außerdem kannst Du, Pumbo, in Deinem Schreiben freenet auffordern, den belegten Port kurzfristig für einen anderen Anbieter freizugeben. Für Sandra ist dieser Punkt nicht erforderlich.
Was möchtest Du trinken, mein Freund? *g*
Hallo Max Payne,
Das war eine ganz wunderbare Antwort, da besteht ja tatsächlich noch Hoffnung, vielen Dank!
Liebe Grüße
Sandra
Hallo Sandra,
dann hast Du ja jetzt die Auswahl :-)
Der "Wegfall der Geschäftsgrundlage" funktioniert beim Umzug eigentlich immer recht gut und außerdem hat Dein Umzug ja nichts mit dem Wechsel freenet - 1&1 zu tun.
Den Vorteil sehe ich darin, dass der Wegfall der Geschäftsgrundlage eindeutig gesetzlich geregelt ist. Bei dieser Vertragsübernahme-Geschichte kannst Du Dich "nur" auf Grundsatzurteile des BGH stützen.
Hallo Zusammen,
heute Abend wird die Kündigung in Angriff genommen und ich werde, sobald es Antwort von der Gegenseite gibt, in meinem Forum das Ergebnis bekannt geben.
Bis dahin vielen Dank für all die hilfreichen Antworten!
Liebe Grüße
Sandra
Hallo,
bin neu hier - hab aber mal eine (100) Frage(n) die zum Thema passt!
Will auch umziehen. Bin ebenfalls erst von strato zu freenet und von denen jetzt zu 1&1 "weiter verkauft" worden - Menschenhändler !!! ; )
Jetzt bin ich über die AGBs gestolpert. Hatte gelesen das es folgendermaßen läuft / oder lief
Bei Freenet: Umzug, gleich alter Vertrag wird normalerweise gekündigt und durch neuen ersetzt.
Bei 1&1: Umzug, gleich alles bleibt unberührt, da Anschlüsse deutschlandweit verfügbar
Was heißt das aber jetzt für mich?
- behalte ich meinen alten freenet-Vertrag, bzw. bekomme einen neuen bei 1&1 zu gleichen Konditionen?
- bleibt mein freenet-Vertrag jetzt bei 1&1 bestehen bis Ende der Vertragslaufzeit (egal ob Umzug oder nicht)
- verfallen die alten Konditionen mit dem Umzug und ich muss mich jetzt, wenn ich nicht lange ohne DSL dastehen will, auf einen neuen mit den Konditonen von 1&1 einlassen
??? TOTAL CONFUSION !!!
Und auf der Freenet Hotline gibt es nur noch ein Besetztzeichen und bei 1&1 ist natürlich alles völlig überlastet. Hatte letzten Montag noch alles vorab mit freenet geklärt. Die Dame war auch ganz bemüht das gleich mit mir abzuschließen. Ich hatte noch eine Frage an die Technik und hab mich dann nicht zurückverbinden lassen - hat ja noch Zeit : (
Und jetzt flattert die Woche dieser Hammer in den Briefkasten! Eigentlich will ich mit 1&1 eh gar nix am Hut haben nach dem ich mir insbesondere die Kündigungsbedingungen durchgelesen habe - Thema Kulanz!
Und da ich ja ursprünglich von Strato komme - sind die jetzt auch komplett in 1&1 aufgegangen? Mein Webhosting Paket wurde nämlich immer noch weiter über Strato verwaltet.
Gibt es da jetzt vielleicht eine Möglichkeit durch den Wechsel raus zu kommen? Das brauche ich nämlich eigentlich nicht mehr wirklich.
Oder war der Wegfall der Geschäftsgrundlage jetzt ganz speziell auf die Geschichte mit dem Spam-Filter bezogen.
Sorry, ich weiss! Fragen über Fragen, aber ich finde die Sache echt grade etwas difiziel : (
Vielen dank für Hilfe im voraus ++++++++
Hi Sandra.
Wenn sich deine Vertragsbedingungen nicht ändern, also für dich als Kundin alles beim alten Trott bleibt, hast du keinen Kündigungsgrund. Sollte sich aber finanziell etwas ändern, sprich teurer werden, dann ja. Das ist das was ich weiß. Es macht auch nichts, dass du durch den Umzug das Bundesland wechselst. Von Hessen nach NRW, oder ist es Frankfurt/Oder?
Gruß Jogi
Hallo Jogi,
ich ziehe von Frankfurt/Main in die Nähe von Dortmund und das als gebürtige Hamburger Deern :-))
Aber eins steht mal fest: Nie wieder!
Dies wird der endgültig letzte freiwillige Umzug in meinem Leben sein, allerhöchstens höhere Gewalt kann mich vielleicht dazu bewegen, noch einmal mein Domizil zu wechseln!
Gute Nacht,
Sandra
Hummel Hummel
Du machst mir Angst, du kommst immer näher. Von meiner Heimatstadt nach Frankfurt waren es knapp 30 Km. Von Dortmund bis zu mir (jetzt) sind es knapp 17 Km. Keine Angst, ich komme nicht zu Besuch. Mit einem Trolli sind 17 Km zu weit. Außerdem rutschen die Sloggies meiner Oma in die Kniekehlen, da kann man noch schlechter laufen.
Viel Spaß für den Umzug
Gruß Jogi
Wer weiß, ob das überhaupt 17 km sind.
Da Sandra in die Nähe von Dortmund umzieht, könnte das sogar gleich um die Ecke sein.
Dagegen wären auch Trolli und Sloggies machtlos...
Gruß
Shrek3
Moin Moin.
Stimmt, könnte sein, aber ein Argument was gegen einen Besuch spricht ist mein Feldwebel. Hatte ich noch nicht erwähnt. Das Seil was ich an der Eisenkugel habe, ist gerade so lang, dass ich mich in der Wohnung frei bewegen kann.
GrinseGruß
Jogi
haahaahahahahahahahahahah.......oh mein Gott, wie fürchterlich......... Du hast mein ganzes Mitleid.....
Aber, wenn Du mal 'ne Ausrede brauchst, um Deinen Knast verlassen zu können, sag Bescheid, ich hab immer ein paar auf Lager :-))
Allerdings gibts die nur, wenn Du versprichst, die Sloggis mit einem guten Gummiband zu versehen, bevor Du Dich damit auf öffentliche Wege traust....
LG
Sandra
Hi Sandra.
Danke für dein Mitleid, tut gut. Ist wie Balsam für die Seele. Aber ich darf nicht klagen, oder habe mich nach 33Jahren daran gewöhnt. Ein Kumpel von mir ist noch schlimmer dran. Er bekommt immer Sekundenkleber auf seine Jaffakiste, bevor er sich setzen darf. Mit der Kiste am Hintern traut er sich nicht auf die Straße. Ich hatte mal einen Arbeitskollegen, der wurde entlassen, weil er keine Ausrede mehr hatte.
Ich weiß dass jetzt einige Mitglieder die Nase rümpfen und tz, tz, tz, sagen, aber Spaß muß sein. Mir wird nachgesagt, ich wäre aus Blödsinn zusammengesetzt. Siehst du ja an meinem Namen.
hey, wo ist meine Antwort?
Ok, hat sich erledigt, kam nur mit Verzögerung!
Ich will auch raus und tue es jetzt denn mit Gierschlu... und Partner will ich nix zu tun haben.
Lest alle mal hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/%C3%9Cbernahme--Freenet-zu-11-__f82478.html
Einschreiben mit Rückschein an : 1 und 1 und gleichzeitig an freenet. Und Tschüßßßß.
Gruß
Yogi
Inhaltlich passt das zu dem, was Max Payne weiter oben schreibt.
vgl. hier:
http://www.nickles.de/thread_cache/538629121.html#_pc
Hi out-freyn
Danke für den link, hatte ich noch nicht gelesen.
Problematisch an der ganzen Geschichte könnte aber ein Nahtloser Übergang zum neuen Anbieter mit allen drei alten Telefon Nummern werden.
Falls da noch wer von Euch Tips hat wärs klasse.
Ich bin Freiberufler und nutze das Tel auch geschäftlich. Da die Nummern überall im I-Net veröffentlicht sind wär ein Rufnummern Wechsel fatal.
Hallo Leute
Heute ging meine Kündigung raus.
Per Einschreiben mit Rückschein, gleichlautend an die Freenet Breitband GmbH und 1 und 1. Paralel werde ich das auch noch mal Faxen, denn doppelt genäht hält besser.
Für alle die nicht wissen wie sie das formulieren sollen hänge ich mein Künigungsschreiben mal an.
Ich bin kein Rechtsanwalt! Ich habe die Infos mühsam zusammengetragen übernehme aber keinerlei Garantie das alles so korekt ist und will hier auch keinerlei Rechtsberatung machen.
Aber dennoch ists vielleicht ein Anhaltspunkt, wie die Kündigung formuliert werden kann.
1&1 Internet AG
Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur
Betreff: Kdn.: xxxxx (Kdn. Freenet xxxx)
Vertragsnummer: xxxxxx
Paul Mustermann
Schokoladen ecke 3
007 Musterstadt
Sonderkündigung
Sehr geehrter Sachbearbeiter der 1 & 1 Internet AG
Anscheinend ist die Firma 1&1 nicht in der Lage die bisherigen Leistungen der übernommenen Freenet Breitband GmbH ab dem 1.12.2009 zu erbringen. 1&1 ist nicht in der Lage einen störungsfreien Ablauf zu gewährleisten,
Das stellt eine wesentliche Änderung des Leistungs Umfangs dar.
Der Übernahme des Vertrages, den Ich mit der Freenet Breitband GmbH geschlossen habe durch die Firma 1 und 1 widerspreche ich hiermit.
Der BGH hat sich schon des Öfteren mit dieser Thematik befaßt - die Position der Richter ist dabei eindeutig:
Die Vertragsübernahme ist nicht eine Kombination von Abtretung und Schuldübernahme, sondern ein einheitliches Rechtsgeschäft. Sie bedarf der Zustimmung aller Beteiligten (vgl. BGHZ 96, 302, 308; BGHZ 154, 171, 175). Die Vertragsübernahme kann als dreiseitiger Vertrag oder aber auch durch Vertrag zwischen zwei Beteiligten geschlossen werden, der durch den dritten Beteiligten genehmigt werden ums (vgl. BGHZ 72, 394, 396; 96, 302, 309).
Ich wurde nicht über den anstehenden Wechsel des Vertrages zu 1 und 1 informiert, sondern erhielt lediglich am 1.12.09 eine Email und ein postalisches Schreiben in dem mit keinem Satz das bestehende Recht auf Sonderkündigung innerhalb von 14 Tagen informiert wird.
Der einseitige Wechsel auf Seiten des Vertragspartners 1 und 1stellt einen "wichtigen Grund" im Sinne des für Dienstverhältnisse einschlägigen § 626 BGB dar, wegen dem das Vertragsverhältnis sofort gekündigt werden kann.
Anderslautende AGB-Regelungen sind nur unter den engen Voraussetzungen des § 309 Nr. 10 BGB möglich.
In den AGB der Freenet Breitband GmbH § 16.5 steht: „ Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrags durch eine Partei ist nur mit vorheriger Zustimmung der jeweils anderen Partei zulässig.“
Ich nutze das gegebene Sonderkündigungsrecht und kündige hiermit den mit der Freenet Breitband AG geschlossenen Vertrag zum xxxx.
Ich bitte ich um umgehende Port Freigabe durch 1 und 1 und die umgehende Freigabe aller Tel. Nummern, so daß ich sie zu nahtlos zu einem anderen Anbieter portieren kann.
Anderenfalls behalte ich mir vor gerichtlich Schadensersatz Ansprüche geltend zu machen
Die Kündigung bezieht sich auf den gesamten bisherigen Leistungsumfang.
Für eine schnellstmögliche Bearbeitung wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Bitte betätigen sie diese außerordentliche Kündigung umgehend.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Musterman
Sonnige Grüße
SunshineYogi
Liebe Sandra,
Ich hatte damals auch Probleme mit meinem Internet Anbieter als ich mein Internet Anschluss ummelden wollte.
Mir hat damals die Seite weiter geholfen vielleicht bring sie dir auch etwas.
Ansonsten wünsche ich dir viel Glück und das du schnell und einfach "raus kommst"!
Liebe Grüße Natascha