Hallo Forum,
immer schön das lan, wlan oder noch besser die TAE-Dose im Auge behalten! Neuerdings besteht eine gemeinschaftliche Haftung bei häuslichem Internetzugang auch für volljährige Personen, wie z. B. Ehemann und
Ehefrau, Kinder und Freund(in).
Zum Urteil geht es insbesondere hier: http://www.golem.de/0912/71968.html
MfG.
violetta
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Nabend,
ist einfach nicht zu verstehen. Wo bleibt da die die Volljährigkeit und deren Garantie? Ist das mit dem GG , BG oder Verfassung überhaupt in Einklang zu bringen? Da müßte doch in jedem Fall die Tochter als Verursacher am Pranger stehen und nicht der Vater. Man haben wir Richter, da sind sogar die Rechtsgelehrten nicht konform mit und die verkünden es einfach, bleibt einem die Spucke weg.
Gruß
Manfred
Das Gericht hat genauso geurteilt wie bei einem Verkehrsverstoß im ruhenden Verkehr (vulgo: Falschparken). Dafür wird auch zunächst einmal der Halter des Fahrzeugs zur Rechenschaft gezogen, unabhängig davon, wer den Verstoß tatsächlich begangen hat. Der Halter hat jedoch seinerseits einen zivilrechtlichen Anspruch gegen den Täter.
Dieser Fall steht in Analogie zum Fahlschparkerbeispiel, denn von außen ist ja nicht erkennbar, wer da hinter dem Router an welchem PC die Maus bedient. Auch hier ist zunächst der Inhaber des Anschlusses die einzig identifizierbare Person.
So haben ja auch schon das LG Hamburg (AZ: 308 O 407/06) sowie das LG Frankfurt (AZ: 2-3 O 771/06) eine Haftung des Inhabers für ein offenes WLAN bejaht. Allerdings hat das OLG Frankfurt (AZ: 11 U 52/07) entschieden, dass der Inhaber erst dann haftet, wenn er vom konkreten Missbrauch seines Anschlusses/WLANs Kenntnis hat.
Das OLG Frankfurt meinte aber auch:
Selbst wenn man eine anlass- bzw. verdachtsunabhängige Überwachungspflicht des Internet-Anschlussinhabers - etwa im familiären Bereich - annimmt, geht eine uneingeschränkte Haftung des WLAN-Anschlussinhabers deutlich weiter, weil dieser für das vorsätzliche Verhalten beliebiger Dritter, die mit ihm in keinerlei Verbindung stehen, eintreten müsste. Allerdings darf mit Hilfe der Störerhaftung, die einen eigenverantwortlich Handelnden treffende Pflicht, sich recht- und gesetzmäßig zu verhalten, nicht über Gebühr auf Dritte ausgedehnt werden
Außerdem meint das OLG noch (und das passt wieder zum aktuellen Fall):
Störer kann auch derjenige sein, wer die Möglichkeit einer Rechtsverletzung, zu der er einen adäquat kausalen Beitrag geleistet hat, nicht erkannt hat, sie aber hätte erkennen und mit zumutbaren Mitteln verhindern können.
Mir ist bloß nicht ganz klar, wie die vom Gericht verlangte "Unterweisung" nachgewiesen werden soll. Auf Video aufnehmen (lassen) und bei YouTube einstellen?
"Außerdem meint das OLG noch (und das passt wieder zum aktuellen Fall):
Störer kann auch derjenige sein, wer die Möglichkeit einer Rechtsverletzung, zu der er einen adäquat kausalen Beitrag geleistet hat, nicht erkannt hat, sie aber hätte erkennen und mit zumutbaren Mitteln verhindern können."
Dies würde aber bedeuten, ich muss meinen volljährigen Familienmitglieder, von vornherein die Begehung mögliche Rechtsverletzungen unterstellen, wo bleibt da die Vertrauensbasis?
Wenn eines meiner Familienmitglieder mit meinem Taschenmesser, welches ich in meinem Schreibtisch liegen habe, dem Nachbarn die Reifen löschert, bin ich dann haftbar (Gefährdungshaftung)?.
Streng genommen musst Du das beim Auto ja auch. Wenn Deine volljährigen Kinder bzw. die Gattin das Auto nutzen und in einer Feuerwehrzufahrt abstellen, bekommst Du als Halter zunächst mal das Knöllchen.
Wenn eines meiner Familienmitglieder mit meinem Taschenmesser, welches ich in meinem Schreibtisch liegen habe, dem Nachbarn die Reifen löschert, bin ich dann haftbar (Gefährdungshaftung)?
Wenn das Messer am Tatort zurückbleibt und Dein Name draufsteht, bist Du sicher einer der ersten Ansprechpartner... ;-)
Mit beiden Argumenten hast Du erst einmal Recht.
Aber in beiden Fällen würde ich nicht in Mithaftung genommen, zusätzlich zum Verursacher -wenn ich ihn den nenne.
Nach dem obigen Urteil würde ich in den Knast gehen, wenn zB. mein volljähriger Sohn mit dem von mir ausgeliehenen Auto einen Bankraub begeht.
Begründung: Ohne das von mir ausgeliehene Auto hätte er den Bankraub nicht begehen können.
Das kann man natürlich auf alles Mögliche ausdehnen.
vg hatterchen45
Störerhaftung gut und schön. Wenn also der Vater als Mitstörer herangezogen wird weil er (wie auch immer) seine volljährige Tochter nicht im Griff hat, dann soll es eben so sein.
Aber was ist jetzt mit dem Zugangsprovider? Der ist doch mindestens genauso ein Mitstörer! Da traut sich der (namentlich nicht genannte Rapper) wohl nicht ran?
Also wenn man der Argumentation des Gerichts irgendwie folgen würde, müsste auch der ISP verurteilt werden.
Gruß, mawe2
PS: Ob Filesharing gut oder böse ist, lasse ich mal dahingestellt. Wenn meine Tochte jedoch Rap hören würde, hätte ich mir um dem Misserfolg meiner Erziehung doch schon mal Gedanken gemacht!
Dasi ist wieder eine Kinder Argumentation.
Ich sage immer: "Wenn der Hund nicht geschissen haette, dann waere ich nicht ausgerutscht".
Gruss
Sascha
Natürlich muss man dagegen in die Berufung gehen und wenn es sein muss bis vor das höchste Gericht.
Solche Urteile widersprechen sowohl der allgemein gültigen Rechtsauffassung als auch den allgemeinen Lebensumständen in einer Familie. Denn hier geht es ja nicht um minderjährige Kinder sondern um Erwachsene. Wo kommen wir den hin, wenn ich den Internetzugang blockiere weil ich evtl. meiner Frau nicht traue? Erzieherische Maßnahme gegen meine Frau, etwa durch Liebesentzug?
Solchen Richtern sollte man ihre Kompetenz absprechen.
Gruß
hatterchen45
Schönen Abend,
schon wieder begegnen wir uns ;-),
etwa durch Liebesentzug?
, das ist ja eigentlich mehr die erzieherische Art (Ader) auf Seiten der Frauen ;-), wir Männer sind da doch meist toleranter ;-).
Aber das diese Richter (oder der Richter) Inkompetent sind leuchtet doch schon einem Nichtjuristen ein.
Wie der zu solch einer Auffassung überhaupt "Rechtlich" gelangt ist , ist mir doch schleierhaft.
Schönen 4.Adventsabend noch ;-).
Gruß
Manfred
Nein. Der Vater haette seine Fuersorgsfalt Plicht nachkommen muessen. Das die Voll Jaehrige Tochter, das getan hat was sie wollte, kann man an den Pranger stellen.
Wie mein Vater es sagte: "Solange du deine Beine unter mein Tisch stellst, machst du das was ich dir sage. Wenn es dir nicht passt, da ist die Tuer".
Somit, haette der Vater es ihr ausdruecklich sagen sollen. Nix Filesharing. Aus und Basta.
Eltern haften zwar nicht mehr bei Volljaehrigkeit. Nur Volljaehrige Kinder muessen es wissen. Solange sie noch bei die Eltern wohnen. Haften die Eltern.
Gruss
Sascha
Wenn es eine richtige Tochter ist dann sagt diese; dann kaufe ich mir halt meinen eigenen Tisch !
Grinsegruss.
Hi Sascha,
habt ihr in Mexico noch die Prügelstrafe?
Möglicherweise wusste der Vater ja vorher gar nichts von diesem Filesharing seiner Tochter.
Er hätte sie also vorsorglich vor die Türe setzen müssen. ist doch schwachsinnig. (vom Richter)
Gruß
hatterchen45
In wessen Wohnung, denn bitte?
In ihr eigener Zimmer ?
Auf wessen Rechnung denn ?
Gruss
Sascha
Wow krasses ding, aber ich glaub kaum das das urteil lange ebstand hat.
Hallo Forum,
es ist sehr schwer dieses Urteil als juristischer Laie nachzuvollziehen. Ganz entscheidend ist, wer hier Eigentümer und Betreiber der TAE-Dose (der techn. Anlage etc.) ist. Und das war in diesem Falle augenscheinlich der in Mitschuld genommene Vater.
Ja, so kann es gehen, wenn die Kinder wieder nicht hören wollen.
MfG.
violetta
@violetta
Tut mir leid, aber wir reden hier nicht von Kinder, sonder von volljährigen Familienmitglieder. Oben wurde schon die Ehefrau erwähnt. Soll ich als Ehemann bei meiner Frau auch "erzieherische Maßnahmen" anwenden müssen?
Solch ein Urteil, mit dieser Begründung kann ich persönlich leider nicht im geringsten verstehen. Auch nicht die Meinung von Prosseco. Was dein Papa sagt und macht, spielt hier überhaupt keine Rolle.
Mfg
Hallo Balzhofna,
ich will Dich nicht aus Deinen Träumen reißen, aber juristisch bleiben Kinder immer (Deine) Kinder. Wir können uns lediglich über minderjährige oder volljährige Kinder unterhalten und diese sind im Gesetz eindeutig definiert.
Im obigen Falle wird der Vater wohl nicht aus seiner Mithaftung herauskommen. Zu meinem Bedauern.
Sollte dieses Urteil dann auch noch durch die nächste Instanz bestätigt werden, dann können wir uns auch beim Thema "ungesicherte wlans" auf etwas gefasst machen.
MfG.
violetta
Nabend schön,
meistens ist es doch so das die volljährigen Kinder mehr Erfahrung und Kenntnisse vom PC-Wesen haben als die Eltern (in diesem Fall der Vater). Natürlich wird sie ein eigenes Zimmer mit eigenen Anschluß zum Router haben, wie soll da der Vater (Eltern) eine Aufsichtspflicht ausüben?
Da ist ein totaler Widerspruch zwischen "Theorie" und "Praxis".
Nicht nur dann "ungesicherte wlans" auf etwas gefasst machen.
, auch gesicherte sind für etliche Leute keine Hürde (bei knacken), selbst gesehen im Cafe (kein I-Net Cafe, ganz normales). Habe ihn gefragt wie er ins Netz geht ob mit Stick oder Karte? Darauf er, soll man still sein, er hat nur Pause und er macht nix was Geld kostet (kannte den Menschen ;-), sonst hätte ich nicht gefragt), er war einfach auf der Durchreise mit Aufenthalt (seine Pause ;-(). Macht das jemand mit arglistigem Grund dann ist doch auch der "geknackte Zugang" haftbar.
Richtig ist das alles nicht, liegt wohl viel daran (so bilde ich es mir ein) das die Polizei oder Strafverfolgungsbehörden nicht über gute oder genügende Experten im PC verfügen. Müßten einmal Richter die Betroffenen sein, vielleicht kommt dann ein Nachdenken.
Gruß
Manfred
Hallo Manfred,
ja, wir leben heute in einer Welt in der (kaufmännische) Ehre nichts mehr wert ist!
Die Ehrlichen sind mittlerweile die Dummen!
Die Egos kommen besser durchs heutige Leben, denn die anderen werden an jeder Ecke besch......
MfG.
violetta
Ganz Richtig, violetta.
Auch meine meinung nach, muessen die beide verdonnert werden. Als Lektion fuer andere.
Es ist immer Heftig wie die Medien, oder die Industrie vieles auf dem Kopf knallt. Man will dieses, man will das. Wenn Familien das Geld nicht haben, dann begeht man dieses irsinn.
Man machte es sich immer leicht.
Gruss
Sascha
Ganz einfache Lösung des Problems:
Du lässt deinen Mann, sowie evtl vorhandene Kinder alle 6 Monate eine Rechtsbehelfsbelehrung unterschreiben, in der steht, wozu sie deine Anschlüsse nutzen dürfen. Damit bist du im zweifel aus dem schneider. Sollten doch probleme auftauchen kannst du dich auf die Belehrung berufen, und deine Kontrollpflicht aufgrund Artikel 10 GG beschränken.
Hallo Synthetic_codes,
sehr gute Idee. Textvorschlag, bitte mehrsprachig (D,UK,F,E) erbeten.
MfG.
violetta
Nabend,
was mich dabei auch noch interessieren würde, wie hätte sich das abgespielt wenn der "Delinquent " das in oder an einem öffentlichen Ort (wie z.B. Internet Cafe) gemacht hätte. Wer wäre dann haftbar gemacht worden? Der Betreiber (Besitzer) des Cafe? Oder wie schon gehabt bei illegalen eindringen in Dein Netz, bist Du ja auch haftbar? Meist jedenfalls, warum läßt Dich knacken oder so. Falls jemand das in einer Firma mit vielen PC (dort im Einsatz) macht, also da ist vieles unausgegoren finde ich.
Gruß
Manfred
Internet Cafe: Betreiber haftbar. Referenzurteile: Siehe google
Illegales eindringen in fremde netze: Wenn nicht verschlüsselt, bist du wegen störerhaftung dran, wenn verschlüsselt, musst du dem richter erstmal erklären, wie jmd in dein netz eindringen konnte, wo es doch verschlüsselt war
Hallo,
wenn verschlüsselt, musst du dem richter erstmal erklären, wie jmd in dein netz eindringen konnte, wo es doch verschlüsselt war , das dieses für viele PC-Experten ein geringes Hindernis ist wurde doch schon in vielen Sendungen des TV dargelegt (HR , WDR, usw.), ein Laie (wie ich und viele User) könnte es dem Richter nicht erklären, nur das man es von einem bezahlten Experten hat einrichten lassen könnte man nachweisen.
Echt traurig.
Gruß
Manfred
einem hamburger richter brauchst du das auch nicht erklären, denn er wird es weder verstehen noch ernsthaft in betracht ziehen. Und auch ein Richter der nicht in hamburg arbeitet wird wohl mühe haben dir da recht zuzusprechen. Will heissen, imho bist du mit verschlüsseltem WLAN noch schlimmer dran