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Darf man 30 Sec-eines Liedes ins Internet stellen .........

peterson / 7 Antworten / Baumansicht Nickles

wenn man den Titel und den Interpreten sucht?

Oder hat man dann schon Urheberrechtsprobleme?

Deutschland würde bestimmt mehr finden als ich.

Danke.

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ABatC peterson „Darf man 30 Sec-eines Liedes ins Internet stellen .........“
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Ob du mit dem Urheberrecht Probleme bekommst kann ich dir nicht sagen, die GEMA wird aber Kohle von dir wollen sofern der Künstler bei der GEMA Kunde ist...

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peterson ABatC „Ob du mit dem Urheberrecht Probleme bekommst kann ich dir nicht sagen, die GEMA...“
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Ich danke Dir.

Ich bin froh, dass ich gefragt habe.

Wenn Musik verkauft wird, bieten die ja auch immer was zum Reinhören an.
Bezahlen die auch an die GEMA? zB. Weltbild-Verlag.

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Aragorn75 peterson „Ich danke Dir. Ich bin froh, dass ich gefragt habe. Wenn Musik verkauft wird,...“
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Bezahlen die auch an die GEMA?
Wahrscheinlich. Die Arme der GEMA sind sehr lang!

Und prinzipiell darfst du ohne die Zustimmung des Urhebers bzw. Rechteinhaber nichts veröffentlichen, weiterverbreiten oder kopieren! Wenn es auch nur 30sec. sind
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Pumbo peterson „Darf man 30 Sec-eines Liedes ins Internet stellen .........“
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Da gibt es aber was hins. Zeitlimit und Urheberrechte/GEMA. Ich habe da was im Zusammenhang mit Fernsehsendungen im Kopf (Fußball?).
Vielleicht weiß da jemand mehr oder findet was hierzu. Ob das generell oder nur für Pressezitate gilt, wie lange etc.

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Crazy Eye peterson „Darf man 30 Sec-eines Liedes ins Internet stellen .........“
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Ein tipp mach ein Video bei youtube mit deinen Musikausschnitt, die haben verträge mit den meisten Labels und wenn deins nicht dazugehört wird es gelöscht und nicht weiterverfolgt.

Eine längenregelung gibt es afaik in Urheberrecht nicht, wobei ausschnitte erlaubt sind wenn man sich thematisch und gezielt mit ihnen ausseinandersetzt. Also nicht sowas hier ist ein Ausschnitt aus den neusten jackie Chan film, sondern a la hier kann man gut die CGI effekte erkennen achtet mal auf ... Das selbe sollte auch für Musik gelten, falls dich gezielt auf den Song text etc. kommentierst ansonsten brauchst du die rechte.

PS: Nutze dafür einen neuen youtube Account, den es wird durchaus mal der komplette Nutzer gelöscht anstatt nur das zu beanstandene Video.

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ABatC Crazy Eye „Ein tipp mach ein Video bei youtube mit deinen Musikausschnitt, die haben...“
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Gerade Youtube befindet sich derzeit in Deutschland im Kriegszustand mit der GEMA...da man sich nicht über die Höhe der abzuführenden Gebühren einigen konnte.

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Crazy Eye ABatC „Gerade Youtube befindet sich derzeit in Deutschland im Kriegszustand mit der...“
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Ja aber der Krieg findet zwischen den Konzernen statt, und wird imho nicht auf Kosten der nutzer ausgetragen(ok da wird gelöscht und gesperrt aber afaik nicht abgemahnt) und andere anbieter haben überhaupt keine regelungen(und dann fällt es teilweise auf den typen zurück der hochlädt).

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